Unfall mit Fahrradfahrer
Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...
Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.
Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.
Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).
Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.
Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.
Beste Antwort im Thema
@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:
1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.
Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁
134 Antworten
Also mir wäre das sowas von egal was die Werkstatt macht, ich würde mein Auto abholen und denen bestätigen das er Repariert wurde, mehr nicht. Da du nichts in Auftrag gegeben hast würde ich auch nix bezahlen da kann der Chef sich den finger im Po stecken und singend um seine Grbauchtwagen auf dem Hof laufen.
Das eiziges was du bezahlen müstest wäre das Gutachten falls du verlierst das hast du ja beauftragt.
Grenzt schon an dummheit das die Werlstatt einfach das Auto repariert bei einem Wirtschaftlichen totalschaden.
Aber unterschreib dort nichts mit Abtretungserklärung usw.
Bei jeder Werstatt wo ich war must ich für die kleinsten Reperaturen einen Auftrag unterschreibe. Keine Unterschrift = kein Auftrag
Das Auto musste ich jetzt dort lassen...haben die nicht rausgerückt, weil ich die Abtretungserklärung eben nicht unterschrieben habe.
Der Typ hat sich eben darauf berufen, dass der Umstand, dass ich das Auto zu denen gebracht habe, schon einem Reparaturauftrag gleich kommt.
Direkt wieder mit Polizei dort hin zur not ne Anzeige wegen Unterschlagung.
Oder einfach mit 2 Schlüssel dort hin und einsteigen und nach Hause fahren , könnte jedoch ne Anzeige wegen Hausfiedensbruch geben.
Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
Das Auto musste ich jetzt dort lassen...haben die nicht rausgerückt, weil ich die Abtretungserklärung eben nicht unterschrieben habe.Der Typ hat sich eben darauf berufen, dass der Umstand, dass ich das Auto zu denen gebracht habe, schon einem Reparaturauftrag gleich kommt.
Irgendwohin musst du ja mit dem Auto. 😁
Also wenn kein Reparaturauftrag vorliegt dann sollen sie doch das Auto behalten.
Du wolltest es ja doch eh nicht mehr.
Keine Auftragserteilung, keine Bezahlung.
Gruß
Frank, der nicht so einfach eine Abtretungserkärung unterschreibt, damit er die Fäden in der Hand hält.
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So, ich habe das jetzt einmal in die Hände eines Rechtsanwalts gelegt. Ist mir echt zu stressig geworden. Wenn alles gut läuft muss ich für den eh nix bezahlen.
Er sieht meine Chancen als sehr gut an was den Unfall und die Zeugenaussagen betrifft.
Das Schneiden der Straße sieht er in dem Fall als vernachlässigbar an, da der Rotlichtverstoß des Fahrradfahrers viel schwerer wiegt. Außerdem hat er betont, dass die Zeugen von ihren Positionen aus und in der Dunkelheit sowieso nicht richtig sehen könnten, ob und in welchem Umfang ich die Straße geschnitten habe. Außerdem müssten sich die Zeugen sicher sein, dass ein korrektes Abbiegmanöver meinerseits den Unfall hätte vermeiden können. Das kann aber wohl kein Zeuge mit Sicherheit sagen.
Was die Werkstatt angeht: Er wird dahingehend nur etwas unternehmen, falls ich doch eine Teilschuld auferlegt bekomme. Es wäre ja sonst etwas blöd, wenn die Versicherung mir den Schaden ersetzt und ich die Werkstatt trotzdem wegen der Reperatur verklagen würde.
Falls er gegen die doch vorgeht, dann wird er zunächst meine schriftliche Auftragsbestätigung von denen anfordern (die ja nicht existiert) und denen dann eben vorwerfen, dass sie bei so einem Kostenaufwand und trotz meines Alters von nur 19 Jahren (und als Schüler), keinen schriftlichen Auftrag auferlegt haben.
Außerdem haben wir da noch einen Zeugen: Der Abschleppunternehmer. Ich habe ihm damals gesagt, dass er das Auto zur Werkstatt bringen und denen sagen soll, dass sie für mich einen Kostenvoranschlag machen sollen. Er könnte also bezeugen, dass ich das Auto in erster Linie nicht dort hin gebracht habe um das Auto sofort zu reparieren.
Naja, wie auch immer.
Mal schauen wie sich das entwickelt und Gott sei dank hab ich den ganzen Käse nicht mehr am Hals...
hmmmm...
Langsam werden Zweifel bei mir laut.
Gammaeon hat am Anfang mal angedeutet, dass er in der Werkstatt gesagt habe, dass er dann schon den Auftrag dieser speziellen Werkstatt erteilen würde, wenn es dann soweit ist.
Jetzt liest sich das allerdings schon wieder ganz anders:
Zitat:
... und habe bei dieser Möglichkeit gefragt, ob ich Standkosten zahlen muss. Das haben die mit der Bedingung verneint, dass ich das Auto dann auch bei denen reparieren lasse. Darauf habe ich eigentlich nur gemeint, dass ich erstmal das Gutachten abwarten möchte und es dann - falls es sich nicht um einen Totalschaden handelt - schon bei denen machen lassen würde.
Das kann man schon in dieser Form als bedingten Auftrag auslegen. Wenn es hart auf hart kommt, benennt der RA der Werkstatt geschätzte fünf Zeugen, die alle Stein und Bein schwören, dass der der TE den Rep-Auftrag erteilt hat, sobald klar sein würde, dass kein Totalschaden eingetreten ist.
Vorliegend lagen die Rep-Kosten unter WBW, also geht´s los...
So einfach, wie HighspeedRS das schildert, wird´s nicht werden. Von wegen Finger in Po und wegfahren...
Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
So, ich habe das jetzt einmal in die Hände eines Rechtsanwalts gelegt.
...
Er sieht meine Chancen als sehr gut an was den Unfall und die Zeugenaussagen betrifft.
Das Schneiden der Straße sieht er in dem Fall als vernachlässigbar an, da der Rotlichtverstoß des Fahrradfahrers viel schwerer wiegt. Außerdem hat er betont, dass die Zeugen von ihren Positionen aus und in der Dunkelheit sowieso nicht richtig sehen könnten, ob und in welchem Umfang ich die Straße geschnitten habe. Außerdem müssten sich die Zeugen sicher sein, dass ein korrektes Abbiegmanöver meinerseits den Unfall hätte vermeiden können. Das kann aber wohl kein Zeuge mit Sicherheit sagen.
...
😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕
Schön das du einen Anwalt gefunden hast, ABER ich würde ihn sofort wechseln!
Entweder du hast ihn nicht richtig verstanden oder er hat 0 Ahnung von der Sache!
Nicht die Zeugen müssen wissen, ob du den Unfall bei richtigem Abbiegen hättest verhindern können sondern im Zweifelsfall das Gericht wo die Sache landet.
Und die haben dann einen Zeugen, der sich seiner Sache zu 100% sicher ist: einen Sachverständigen bzw. Unfalgutachter!
Aber vielleicht hast du da ja auch nur etwas an seiner Aussage falsch verstanden!
Zitat:
Und die haben dann einen Zeugen, der sich seiner Sache zu 100% sicher ist: einen Sachverständigen bzw. Unfalgutachter!
Aber vielleicht hast du da ja auch nur etwas an seiner Aussage falsch verstanden!
Kann schon sein, dass ich da irgendwas falsch verstanden habe.
Es wird ja sowieso darauf hinauslaufen, dass der Staatsanwalt die Sache einstellt aus mangelndem öffentlichen Interesse und weil der Unfallverursacher ja der Fahrradfahrer ist.
Ich habe gestern noch mit dem Polizisten geredet und der hat mir auch versichert, dass aus den Zeugenaussagen ein Rotlichtverstoß des Fahrradfahrers hervorgeht.
Dass die Versicherung den Großteil des Schadens ersetzen wird, scheint klar zu sein. Es würde da wie gesagt eher um die 10, 20% Teilschuld gehen.
Und der RA hat zu mir gemeint, dass Versicherungen bei solch geringen Beträgen eher nachgeben und mehr zahlen als es zu einer Gerichtsverhandlung kommen zu lassen wo der Ausgang für sie ungewiss ist.
Der Radfahrer hat am Telefon übrigens selber gemeint, dass es wohl auch zum Unfall gekommen wäre, wenn ich die Straße nicht geschnitten hätte. Wenn ich normal abgebogen wäre, dann wäre er laut eigenen Aussagen über mein Auto geflogen anstatt mit der Windschutzscheibe von mir mitgenommen zu werden (was ihm vielleicht das Leben gerettet hat).
Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
...Der Radfahrer hat am Telefon übrigens selber gemeint, dass es wohl auch zum Unfall gekommen wäre, wenn ich die Straße nicht geschnitten hätte. Wenn ich normal abgebogen wäre, dann wäre er laut eigenen Aussagen über mein Auto geflogen anstatt mit der Windschutzscheibe von mir mitgenommen zu werden (was ihm vielleicht das Leben gerettet hat).
Und aus dieser Aussage schließe ich, dass gegen dich wegen dem Verdacht der Fahrl. Körperverletzung beim Verkehrsunfall (Par. 229 StGB) ermittelt wird!
Und somit geht das ganze zu 100% an die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht.
Hin oder her, du wirst mehr als ein blaues Auge davontrage. Der Verstoß gem. 229 ist mit Punkten in Flensburg bedroht (dächte es sind 7!?). An dennen kommst du nicht vorbei, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit bzw. wegen fehlendem öffentl. Interesse eingestellt wird.
Und glaube mir, die Versicherung des Radfahrers wird dich mit ins Boot nehmen wen es um die zu zahlende Summe geht!
Zitat:
Und aus dieser Aussage schließe ich, dass gegen dich wegen dem Verdacht der Fahrl. Körperverletzung beim Verkehrsunfall (Par. 229 StGB) ermittelt wird!
Und somit geht das ganze zu 100% an die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht.
Hin oder her, du wirst mehr als ein blaues Auge davontrage. Der Verstoß gem. 229 ist mit Punkten in Flensburg bedroht (dächte es sind 7!?). An dennen kommst du nicht vorbei, wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit bzw. wegen fehlendem öffentl. Interesse eingestellt wird.
Und glaube mir, die Versicherung des Radfahrers wird dich mit ins Boot nehmen wen es um die zu zahlende Summe geht!
Ich verstehe gar nicht was du von mir willst?
Wo leben wir denn, wenn ich mich für etwas verantworten muss, wo ich doch eine grüne Ampel hatte und der Fahrradfahrer eine rote?
Der Polizist, der ja wohl auch etwas Erfahrung hat, hat ja selber gesagt, dass ich mir um meinen Führerschein keine Sorgen machen brauch und es wegen dem Straßenschneiden wenn überhaupt zu ein paar Euro Bußgeld kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
...
Ich verstehe gar nicht was du von mir willst?
Wo leben wir denn, wenn ich mich für etwas verantworten muss, wo ich doch eine grüne Ampel hatte und der Fahrradfahrer eine rote?Der Polizist, der ja wohl auch etwas Erfahrung hat, hat ja selber gesagt, dass ich mir um meinen Führerschein keine Sorgen machen brauch und es wegen dem Straßenschneiden wenn überhaupt zu ein paar Euro Bußgeld kommt.
Was ich von dir will?:
Du musst dich dafür verantworten, dass du beim Abbiegen nach links die Kurve geschnitten hast und dabei ein anderer verletzt wurde!
Das will ich dir sagen.
Der Polizist hat ja auch Recht:
du behälst deinen FS doch auch. Es sei denn du hast schon einige Punkte in Flensburg gesammlt und kommst jetzt in den gefährlichen Bereich!
Das Gericht wird dir den FS wegen dem Unfall nicht wegnehmen, weil deine Schuld bestimmt als gering eingeschätz wird. ABER die Punkte gibt es eben nunmal.
Zitat:
Was ich von dir will?:
Du musst dich dafür verantworten, dass du beim Abbiegen nach links die Kurve geschnitten hast und dabei ein anderer verletzt wurde!
Das will ich dir sagen.
Wenn die Person nicht über rot gefahren wäre, dann gäbe es auch keinen Unfall und ergo auch keinen Personenschaden. Dieser Verstoß überwiegt doch deutlich!
Naja, ich sage das wegen dem Führerschein, weil ich mich noch in der Probezeit befinde. Punkte würden ja so viel ich weiß eine Verdopplung eben jener bedeuten.
Das schon - aber de Sachverständige der Versicherung oder des Gerichtes wird eben den Einfluss des Schneidens mitberücksichtigen. Evtl kommt er halt zu der Auffassung dass du bei korrektem Abbiegen eher die Chance gehabt hättest den falsch fahrenden Radfahrer zu sehen und noch rechtzeitig zu reagieren oder dass der Unfallverlauf harmloser hätte verlaufen können.
Ein Unfallgutachter beurteilt das eben u.U. anders als Nicht-Fachleute - erst wenn der zu dem Schluss kommt dass das Schneiden keine oder nur minimale Auswirkung auf den Unfallhergang hat ist das mehr oder weniger vom Tisch.
Um deine Mitschuld zu ermitteln wird nicht gefragt was hat der Radfahrer falsch gemacht sondern die vorrangige Frage ist hättest du den Unfall bei korrektem Verhalten vermeiden oder zumindest in der Schwere mindern können.
Wie so ein Gutachten letztendlich ausgeht kann man höchstens erahnen, der Rest ist wie an Weihnachten - ein Überraschungspaket.
Dass er die Hauptschuld bekommt ist sicherlich klar - aber als Autofahrer muss man eben auf schwächere Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht nehmen.... mit etwas Teilschuld kommt man bei sowas eigentlich immer raus
Hi,
ich glaube eher nicht, dass in dieser Sache ein unfallanalytisches Gutachten gemacht wird, weil die Kosten außer Verhältnis stehen.
Letztlich ist das aber alles Kaffeesatzleserei, was wir hier betreiben.
Wartet das Ende der Ermittlungen ab, dann weiß man mehr.
Der TE wird uns hoffentlich auf dem Laufenden halten.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
ich glaube eher nicht, dass in dieser Sache ein unfallanalytisches Gutachten gemacht wird, weil die Kosten außer Verhältnis stehen.
Das bezweifel ich auch eher, dass deswegen so ein Aufwand betrieben wird...
Und mit dem Rest hast du auch Recht: Spekulieren bringt wirklich nicht viel.
Ich werde euch natürlich bis zum bitteren Ende auf dem Laufenden halten. 🙂