Unfall mit Fahrradfahrer
Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...
Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.
Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.
Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).
Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.
Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.
Beste Antwort im Thema
@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:
1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.
Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁
134 Antworten
und wie geht es dem Radfahrer?
ist er schwer verletzt?
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und wie geht es dem Radfahrer?
ist er schwer verletzt?Gruß
Delle
Dem geht es gut. Stand nur etwas unter Schock.
Hat ziemliches Glück gehabt...
Na, Gott sei Dank.
Nun zu deinem Auto. Das könnte in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden werden. Das bedeutet die Reparaturkosten könnten unter Umständen den Marktwert deines Fiesta übersteigen.
Du brauchst nun als erstes ein Gutachten, damit du den Schaden an deinen Auto beziffern kannst.
Kläre erst einmal ab, ob der Fahradfahrer eine Haftplichtversicherung hat.
Hoffentlich ist das so. Wenn nicht, musst du den Radfahrer in die Haftung nehmen. Das kann natürlich zu einen Problem werden, wenn der keine Kohle hat........🙁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das könnte in der Tat ein wirtschaftlicher Totalschaden werden. Das bedeutet die Reparaturkosten könnten unter Umständen den Marktwert deines Fiesta übersteigen.
Woran machst du das fest? Wegen dem verformten Dach vorne?
Zitat:
Du brauchst nun als erstes ein Gutachten, damit du den Schaden an deinen Auto beziffern kannst.
Jo, das Abschleppunternehmen hat mir angeboten einen zu beschaffen.
Zitat:
Hoffentlich ist das so. Wenn nicht, musst du den Radfahrer in die Haftung nehmen. Das kann natürlich zu einen Problem werden, wenn der keine Kohle hat........🙁
Ja, das stimmt. Also auf mich hat er zunächst nicht den Eindruck gemacht, als wäre er arm. Er hat scheinbar mit seiner Frau (die auch dabei war) einen Ausflug gemacht und schien auch sonst einigermaßen intelligent zu sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
Jo, das Abschleppunternehmen hat mir angeboten einen zu beschaffen.
Also bei mir gehen hier alle Alarmglocken an.
1. Ist mir die Haftung noch nicht ganz klar. Von wo kam er genau? Wo genau hat es geknallt usw. usw. War die Polizei da?
Da sind viele Frage offen.
2. Denk daran, bei einem Unfall zwische KFZ und Radfahrer ist immer eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr drin. Ich hatte schon Radler auf dem Tisch, die putzmunter aufgestanden sind und erst später gemerkt haben, dass sie sich den einen oder anderen Knochen gebrochen haben.
Bei so einem Fahrzeuigschaden hab ich auch schon Beerdigungskosten für den Radler gezahlt. Deiner hatte wirklich großes Glück!
3. Solange nicht klar ist, wer die Musik am Ende zahlt, wäre ich persönlich mal ein bisschen zurückhaltend mit dem Unterschreiben von Aufträgen.
Die Abschleppkosten hast Du jetzt schonmal am Bein. Ob sie Dir jemand abnimmt , ist noch offen. Den SV besorgt Dir der Abschlepper. Du unterschreibst den Auftrag und hast auch diese Kosten am Bein. Der SV rät Dir zum Anwalt...
Dreimal darfst Du raten.
Sowohl dem Abschlepper als auch dem SV und dem Anwalt ist es am Ende nämlich völlig egal, ob der Radler Geld hat oder nicht. Die interesssiert nur, ob DU Geld hast und zwischen einem begründeten Anspruch gegen einen Dritten und seinem Bargeld in Deiner Tasche besteht bekanntlich ein himmelweiter Unterschied...
Nur meine Meinung:
Kläre zunächst, ob eine PHV vorliegt und besprich das weitere Vorgehen mit dem Radler. Dann kannst Du Aufträge unterschreiben. Ansonsten investierst Du das Geld besser gleich in ein neues Auto.
Gut fährt, wer eine Vollkasko hat...
Gruß
Hafi
Ja, hauptsächlich wegen den Beschädigungungen am Fahrzeugdach. Warte mal das Gutachten ab, dann hast du Klarheit.
Dein "Unfallpartner" wird mit Sicherheit körperliche Beschwerden bekommen, nach diesem Aufprall, auch wenn er nach dem Unfall noch "fit" ausgesehen hat. Ich denke mal das der heute noch ins Krankenhaus gehen wird........🙁
Ich habe so einen Unfall leider erst kürzlich auch gehabt. Aber bei mir ist es nicht so heftig, wie bei deinem Auto. Mein "Gegenüber" war eine Studentin, natürlich auch ohne Hafptflichtversicherung.
Sie zahlt mir nun meinen Schaden in Raten zurück. Monatlich 50 Euro. Mehr kann Sie nicht als Studentin. Wird wohl ein bisschen dauern, aber egal, besser wie nix bekommen.
Und Sie hat ausser ein paar Blauen Flecken und einem Schock nix davon getragen, dass ist das wichtigste, auch für mich. Wenn du einen Menschen zum Krüppel oder Tot fährst, auch wenn du da nichts dafür kannst, nein Danke, dass muss man nicht wirklich haben.
Problem ist, dass viele ja heute von der Hand in den Mund leben. Da ist keine Kohle mehr da, für eine Haftplichversicherung, weil jeder Cent dreimal umgedreht wird.
Aber dabei ist die sooo wichtig !!
Da fährt ein Radfahrer auf der Landstraße, kommt ins Strauchel, ein dahinter fahrender Gefahrgut- Transporter will ausweichen, kommt von der Straße ab und kippt in den Strassengraben und "läuft aus"
Innherhalb von Sekunden ist eine Existens zerstört.......😰
Mann darf gar nicht darüber nachdenken.
Was kostet eine PH im Monat ?
Nachdenliche Grüße von
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Also bei mir gehen hier alle Alarmglocken an.Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
Jo, das Abschleppunternehmen hat mir angeboten einen zu beschaffen.
1. Ist mir die Haftung noch nicht ganz klar. Von wo kam er genau? Wo genau hat es geknallt usw. usw. War die Polizei da?
Da sind viele Frage offen.
2. Denk daran, bei einem Unfall zwische KFZ und Radfahrer ist immer eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr drin. Ich hatte schon Radler auf dem Tisch, die putzmunter aufgestanden sind und erst später gemerkt haben, dass sie sich den einen oder anderen Knochen gebrochen haben.
Bei so einem Fahrzeuigschaden hab ich auch schon Beerdigungskosten für den Radler gezahlt. Deiner hatte wirklich großes Glück!
3. Solange nicht klar ist, wer die Musik am Ende zahlt, wäre ich persönlich mal ein bisschen zurückhaltend mit dem Unterschreiben von Aufträgen.
Die Abschleppkosten hast Du jetzt schonmal am Bein. Ob sie Dir jemand abnimmt , ist noch offen. Den SV besorgt Dir der Abschlepper. Du unterschreibst den Auftrag und hast auch diese Kosten am Bein. Der SV rät Dir zum Anwalt...
Dreimal darfst Du raten.
Sowohl dem Abschlepper als auch dem SV und dem Anwalt ist es am Ende nämlich völlig egal, ob der Radler Geld hat oder nicht. Die interesssiert nur, ob DU Geld hast und zwischen einem begründeten Anspruch gegen einen Dritten und seinem Bargeld in Deiner Tasche besteht bekanntlich ein himmelweiter Unterschied...
Nur meine Meinung:
Kläre zunächst, ob eine PHV vorliegt und besprich das weitere Vorgehen mit dem Radler. Dann kannst Du Aufträge unterschreiben. Ansonsten investierst Du das Geld besser gleich in ein neues Auto.
Gut fährt, wer eine Vollkasko hat...
Gruß
Hafi
OK Hafi, Haftung usw., dass muss natürlich vorher geklärt werden, da bin ich bei dir.
Aber er muss ja seinen Schaden auch irgendwie beziffern. Wie soll er der das denn machen ?
Bei diesem Schadenfall braucht er Repko, WBW und auch den RW. Und zwar neutral ermittelt und nicht auf dem Basar "ausgehandelt".
Aber vorher mit dem Unfallparnter sprechen das ist schon OK und hier sicher sinnvoll. Evtl. hat er ja auch eine PHV, das wäre natürlich das beste für alle Beteiligten.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Bei diesem Schadenfall braucht er Repko, WBW und auch den RW. Und zwar neutral ermittelt und nicht auf dem Basar "ausgehandelt".
Schon richtig. Nur kann er sich die ganze Bezifferung nebst Lichtbildanlage an die Wand hängen, wenn sie am Ende keiner zahlt. Nur darum geht es mir.
Ich will schließlich nicht in vier Wochen hier lesen:
"Wer muss Gutachter bezahlen, wenn Radfahrer pleite ist?"
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Gammaeon
Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.
das reicht noch nicht. Eine Teilschuld von dir halte ich für wahrscheinlich, wg.Linksabbiegen. Da muss man dann auf den Gegenverkehr achten. Du musst ja z.B. auch Fussgänger erkennen können, die auch nicht beleuchtet sind, und ggf. auch, wenn die Ampel schon geschalten hat, auf der Strasse sein können. Letztendlich wird, falls keine Einigung erzielt wird, ein Gericht / Sachverstäbdiger die Schuldfrage klären müssen. Deine Einschätzung nach 100% Schuld beim Gegner halte ich aber nach deine bisherigen Schilderungen eher für unrealistisch.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
OK Hafi, Haftung usw., dass muss natürlich vorher geklärt werden, da bin ich bei dir.Aber er muss ja seinen Schaden auch irgendwie beziffern. Wie soll er der das denn machen ?
Bei diesem Schadenfall braucht er Repko, WBW und auch den RW. Und zwar neutral ermittelt und nicht auf dem Basar "ausgehandelt".
Also wenn der Radfahrer keine PHV hat, dass braucht man diese Gutachten nicht, wenn man sich so einig werden kann. Finde es in einem solchen Fall fair, unnötige Kosten zu vermeiden. Vielleicht ist der strittige Betrag ja auch kleiner als die Kosten des Gutachters.
Zitat:
Original geschrieben von abwrack
Zitat:
Vielleicht ist der strittige Betrag ja auch kleiner als
die Kostendas Honorar des Gutachters.
Jaja..........ganz bestimmt sogar........🙄
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Jaja..........ganz bestimmt sogar........🙄
Mit strittigem Betrag meine ich hier nicht die Schadenssumme, sondern die Differenz der Schadenssummen, wie beide Parteien sie beurteilen.
Wenn da nur 200 Euro Differenz sind, lohnt sich ein gutachten nicht.
Zitat:
1. Ist mir die Haftung noch nicht ganz klar. Von wo kam er genau? Wo genau hat es geknallt usw. usw. War die Polizei da?
Da sind viele Frage offen.
Ich hab dir den Unfallhergang mal gemalt und in den Anhang gesteckt.
Polizei war natürlich da. Komischerweise wurde ich kaum was gefragt, kein Alkoholtest, ich musste nicht einmal meinen Fahrzeugschein herzeigen. Ich musste sogar zu einem Polizisten hingehen und fragen, ob die nicht vielleicht meinen Führerschein sehen möchten. oO
Zitat:
2. Denk daran, bei einem Unfall zwische KFZ und Radfahrer ist immer eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr drin. Ich hatte schon Radler auf dem Tisch, die putzmunter aufgestanden sind und erst später gemerkt haben, dass sie sich den einen oder anderen Knochen gebrochen haben.
Wäre er in dem Fall nicht selber schuld, wenn er sich verletzt?
Zitat:
3. Solange nicht klar ist, wer die Musik am Ende zahlt, wäre ich persönlich mal ein bisschen zurückhaltend mit dem Unterschreiben von Aufträgen.
Ich habe jetzt zunächst einmal nur das mit dem Abschleppen machen lassen. Irgendwie musste das Auto ja weg, weil das eine stark befahrene Hauptstraße war. Es steht jetzt bei dem Unternehmen.
Ich muss morgen mal schauen, wie das ist, wenn das Auto da jetzt länger rumsteht..kostet sicher auch etwas.
Morgen werde ich dann auch meine Versicherung anrufen und die weiteren Schritte klären, bevor ich da irgendwas mit dem Gutachter mache.
Zitat:
das reicht noch nicht. Eine Teilschuld von dir halte ich für wahrscheinlich, wg.Linksabbiegen. Da muss man dann auf den Gegenverkehr achten. Du musst ja z.B. auch Fussgänger erkennen können, die auch nicht beleuchtet sind, und ggf. auch, wenn die Ampel schon geschalten hat, auf der Strasse sein können. Letztendlich wird, falls keine Einigung erzielt wird, ein Gericht / Sachverstäbdiger die Schuldfrage klären müssen. Deine Einschätzung nach 100% Schuld beim Gegner halte ich aber nach deine bisherigen Schilderungen eher für unrealistisch.
Naja, mach dir selber mal ein Bild davon im Anhang.
Ich wüsste nicht, was ich hätte anders machen sollen, da das schon so kurz nach der Ampel geschehen ist und ich den wahrscheinlich eh nicht gesehen hätte, weil er ohne Licht unterwegs war.
@ Gammaeon als Orientierung für dich.
Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall) schätze ich mal auf so rund 6.000 Euro.
Reparaturkosten geschätzt aufgrund der Bilder so ca. 4.500 Euro.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@ Gammaeon als Orientierung für dich.Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall) schätze ich mal auf so rund 6.000 Euro.
Reparaturkosten geschätzt aufgrund der Bilder so ca. 4.500 Euro.
Gruß
Delle
Hm, danke.
Aber dann übersteigen die Reparaturkosten ja nicht den Wiederbeschaffungswert des Wagens.