Unfall mit Fahrradfahrer

Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...

Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.

Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.

Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).

Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.

Foto-0142
Foto-0143
Beste Antwort im Thema

@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon



Jedenfalls lernt man aus solchen Dingen. Also in Zukunft auf jeden Fall ne RS und an Kreuzungen (auch wenn man grün hat) auf Radfahrer achten....

Rechne immer mit den Fehlern der anderen. Fehler machen wir alle und darum hat man keine andere Wahl. Wird dir sicherlich auch noch öfter Helfen, dass andere das ebenfalls tun.

Gruß
Krypton

PS: Viel Glück. Vieleicht klärt sich das mit den anderen Zeugenaussagen noch auf.
@Hugaar: Du sagtest was ganz anderes bzgl. der Zeugen. Aber fangen wir damit nicht wieder an...

@ krypton1973:
Eine Entschuldigung sieht anders außer, aber trotzdem danke!

Meine Erstmeldung war: Auf Zeugen ist KEIN Verlass!
(Sieht man ja hier wieder wunderbar!)

So, gibt Neuigkeiten.

Zum Glück ist es nun so, dass sich der Verdacht eines Rotlichtverstoßes meinerseits nicht bestätigt hat und das nun auf den Radfahrer geschoben wird.
Mir wird lediglich von den Zeugen zur Last gelegt, dass ich die Straße geschnitten hätte. Kann schon sein, dass ich das getan habe. Das macht ihr wohl manchmal auch, wenn ihr weit und breit keinen Gegenverkehr sieht.

Mal schauen, was das nun versicherungstechnisch bedeutet.

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


So, gibt Neuigkeiten.
...
Mir wird lediglich von den Zeugen zur Last gelegt, dass ich die Straße geschnitten hätte. Kann schon sein, dass ich das getan habe. Das macht ihr wohl manchmal auch, wenn ihr weit und breit keinen Gegenverkehr sieht.

Mal schauen, was das nun versicherungstechnisch bedeutet.

Die Zeugen legen dir das nicht zur Last, das macht aber bestimmt die Polizei!

Soll heißen du hast einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot begangen!

Wird wohl bedeuten, dass du mehr ins Boot genommen wirst wenn es um die Verursacherfrage beim Unfall geht!

Währest du ordentlich abgebogen wäre der Unfall eventuell ja gar NICHT passiert (du weiter rechts und somit ein ganzes Stückchen weg vom Radfahrer = Beinahunfall und kein Crash😕)

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Ich bin ja auf der rechten Seite gefahren.
Ich denke, dass dieses "schneiden" irgendwie missveständlich ist. Ich bin halt etwas früher nach links abgebogen als man es macht wenn man Gegenverkehr hat und deswegen etwas weiter in die Kreuzung hineinfahren muss, wenn du verstehst was ich meine.

Btw. kann man ja genauso argumentieren, dass der Unfall auch gar nicht erst passiert wäre, wenn der Fahrradfahrer nicht über rot gefahren wäre. Wenn er nicht über rot gefahren wäre, dann wärs doch egal ob ich etwas früher abbiege oder später.

Aber ich weiß schon was du meinst: Es geht um die Teilschuld.

Und wieder gibt es Neuigkeiten:
Gestern erreichte mich ein Anruf von der Werktstatt, wonach ich denen KFZ-Schein und AU-Bescheinigung bringen sollte.
Es stellte sich heraus, dass das Auto schon repariert wurde - ohne dass ich etwas davon wusste. Ich habe ja nie etwas unterschrieben oder denen den Auftrag gegeben. Ich wollte ja immer das Gutachten abwarten. Eben dieses haben die schon seit zwei Wochen, während ich von nichts wusste.

Die Warnungen von Dellenzähler scheinen sich bestätigt zu haben, denn folgendes ist das Ergebnis des Gutachtens:
Reparaturkosten: 5641,91 Euro (Werkstattmeister meinte zu mir, dass der echte Reparaturbetrag bei knapp über 6000 Euro liegt)
Merkantile Wertminderung: 250,00 Euro (das klingt für mich arg wenig)
Wiederbeschaffungswert: 6900 Euro (und das wo ich selber nur 6700 Euro gezahlt habe...)
Restwert: 3070 Euro

Dagegen machen kann ich jetzt wohl eh nichts mehr, weil das Auto schon repariert wurde.
Mir kommt die ganze Sache trotzdem irgendwie seltsam vor, da ich von absolut nichts wusste...

Edit:
Für die Versicherung ist das doch eigentlich auch ein Quatsch jetzt. Durch die Reparatur sind Kosten in Höhe von über 6000 Euro entstanden, wohingegen ein Totalschaden nur ca. 4000 Euro gekostet hätte (da der Restwert ja bei ca. 3000 Euro liegt).

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


So, gibt Neuigkeiten.
...
Mir wird lediglich von den Zeugen zur Last gelegt, dass ich die Straße geschnitten hätte. Kann schon sein, dass ich das getan habe. Das macht ihr wohl manchmal auch, wenn ihr weit und breit keinen Gegenverkehr sieht.

Mal schauen, was das nun versicherungstechnisch bedeutet.

Die Zeugen legen dir das nicht zur Last, das macht aber bestimmt die Polizei!
Soll heißen du hast einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot begangen!
Wird wohl bedeuten, dass du mehr ins Boot genommen wirst wenn es um die Verursacherfrage beim Unfall geht!
Währest du ordentlich abgebogen wäre der Unfall eventuell ja gar NICHT passiert (du weiter rechts und somit ein ganzes Stückchen weg vom Radfahrer = Beinahunfall und kein Crash😕)

Rechtsfahrgebot inner Orts für PKW hab ich noch nie gehört.

Schon komisch das alles Repariert wurde ohne das du was unterschrieben hast, aber auch gut so bist du nicht der Auftrag geber und es kann keiner von dir Geld verlangen.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


(...)Edit:
Für die Versicherung ist das doch eigentlich auch ein Quatsch jetzt. Durch die Reparatur sind Kosten in Höhe von über 6000 Euro entstanden, wohingegen ein Totalschaden nur ca. 4000 Euro gekostet hätte (da der Restwert ja bei ca. 3000 Euro liegt).

kann ja sein - nur gilt hier beim Haftpflichtschaden, dass Reparaturkosten bis zur Höhe von 130% des ermittelten WBW "erlaubt" sind.

Eigenartig isses dennoch, dass Deine Werkstatt einfach loslegt.
Abtretung hast auch nicht unterschrieben?

Berichte aber bitte dennoch weiter - sehr interessant die Geschichte.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Eigenartig isses dennoch, dass Deine Werkstatt einfach loslegt.
Abtretung hast auch nicht unterschrieben?

Berichte aber bitte dennoch weiter - sehr interessant die Geschichte.

Ich habe nur damals, als ich das kaputte Auto dort hinliefern hab lassen, mal gesagt, dass ich das dann von denen reparieren lasse (ist ja auch logisch, sonst hätte ich das Auto auch nicht zu denen bringen lassen).

Allerdings war da das Gutachten noch gar nicht gemacht und ich wollte eigentlich erst dieses abwarten, bevor ich weitere Schritte gehe. Es hätte ja auch sein können, dass ich ein Gegengutachten machen lassen wollte, wenn mir das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht passt.

Das alles geht ja nun nicht mehr, weil das Auto ja eben schon rapariert ist.

Der Werkstattmeister hat sich selber gewundert, dass ich davon nichts wusste. Bin echt aus allen Wolken gefallen.
Bei den Reparaturkosten hätte ich mir vorher wahrscheinlich zweimal überlegt, ob ich das Auto überhaupt reparieren lasse...aber wie gesagt ist das nun zu spät.

Eine Abtretungserklärung soll ich am Freitag bei der Abholung unterschreiben. Allerdings ist ja noch nichtmal sicher geklärt, wie die Haftung nun genau geregelt wird.
Die gegnerische Versicherung hat deswegen am Samstag nach dem Aktenzeichen nachgefragt, um sich selber ein Bild von den ANhörungsergebnissen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


...
Soll heißen du hast einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot begangen!...
Rechtsfahrgebot inner Orts für PKW hab ich noch nie gehört.
...

Dann hab ich mich etwas unverständlich ausgedrückt:

Beim Abbiegen nach links MUSS man in weitem Bogen fahren, dass heißt schneiden ist tabu!

Somit war meine Aussage Rechtsfahrgebot eventuell etwas irreführend!

Aber der Rest hier hat ja offensichtlich verstanden was ich meine!😁

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Rechtsfahrgebot inner Orts für PKW hab ich noch nie gehört.
...

Dann hab ich mich etwas unverständlich ausgedrückt:
Beim Abbiegen nach links MUSS man in weitem Bogen fahren, dass heißt schneiden ist tabu!
Somit war meine Aussage Rechtsfahrgebot eventuell etwas irreführend!
Aber der Rest hier hat ja offensichtlich verstanden was ich meine!😁

Ich jetzt auch 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon



Dagegen machen kann ich jetzt wohl eh nichts mehr, weil das Auto schon repariert wurde.
Mir kommt die ganze Sache trotzdem irgendwie seltsam vor, da ich von absolut nichts wusste...

Edit:
Für die Versicherung ist das doch eigentlich auch ein Quatsch jetzt. Durch die Reparatur sind Kosten in Höhe von über 6000 Euro entstanden, wohingegen ein Totalschaden nur ca. 4000 Euro gekostet hätte (da der Restwert ja bei ca. 3000 Euro liegt).

Natürlich ist das für die Versicherung Quatsch.

Und ich würde mein Auto bei solchen Zahlen auch kaum reparieren lassen.

Ich wäre sogar fast bereit zu wetten, dass der Werkstatt-Mensch, der in Deiner Abwesenheit den Startschuss gegeben hat, auch schon lang in einem unfallfreien Auto sitzen würde, wenn er den Unfall gehabt hätte, denn er weiß ganz genau, wie gut dieser Wagen jetzt verkäuflich ist...

Die einzigen, die was von der ganzen Sache haben, sind die Jungs von der Werkstatt.

Da zeigt es sich mal wieder: Bei der Unfallschadenabwicklung sitzt doch hinter jedem Busch ein Lump... Und es ist nicht die Versicherung.

Ich glaube, ich würde ein ernstes Wörtchen mit der Werkstatt reden. Da kann man durchaus auch mal nachfragen, wie sie sich vorstellen, wie Du in ein paar Jahren die Kiste verkaufen sollst, mit diesem Vorschaden.

Können die ja die Wertminderung verdoppeln. Dann haben sie immer noch genug verdient. 😉

Gruß
Hafi

Was würdet ihr denn nun machen?

Ich bezweifel irgendwie, dass es all zu viel bringen wird mit der Werkstatt zu reden.
Hab eigentlich schon mit dem Auto abgeschlossen, da der Schaden mir doch zu groß vorkam (und auch eigentlich ist/war).

Im Prinzip ist doch nicht einmal ein Werkvertrag zwischen mir und der Werkstatt zustande gekommen. Dazu gehören ja immer zwei. Die wussten auch ganz genau, dass ich das Gutachten abwarten wollte, bevor ich irgendwas unternehme.
Da ich es bis heute nicht bekam, hätten die ja auch ruhig einmal nachfragen können, wie es denn nun aussieht...

Und jetzt hab ich eben (paradoxerweise) das reparierte Auto am Hals und wahrscheinlich größere Probleme beim Weiterverkauf.

Es ist halt auch so, dass die Schuldfrage noch nicht komplett geklärt ist und ich wohl auch eine gewisse Teilschuld trage. Für mich wäre es im Endeffekt auch billiger gewesen, wenn das Auto nicht repariert worden wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon


Eine Abtretungserklärung soll ich am Freitag bei der Abholung unterschreiben.

Dann gibst Du der Werkstatt auch noch einen Freibrief für ihr Handeln.

Würde erst mal verneinen und das verdutzte Gesicht sehen.

Vielleicht machen sie Dir ja dann ein Zugeständniss, aber nur schriftlich !!!

Oh man...
war jetzt in der Werkstatt und das Ergebnis habe ich schon kommen sehen.

Der Sachbearbeiter war nicht da und die anderen wussten auch nicht so recht, was jetzt Sache ist. Die haben gemeint, dass der Gutachter denen grünes Licht gegeben hat (kann er ja eh nicht...).

Naja, jedenfalls war ich dann im Büro vom Chef des Autohauses. Der hat sich dann ziemlich aufgeregt und gemeint, dass ich denen hätte Bescheid geben müssen, dass die Schuldfrage noch nicht richtig geklärt sei und dann hat er noch gesagt, dass allein der Umstand, dass ich das Auto zu denen hab bringen lassen quasi schon als Reparaturauftrag angesehen werden kann.

Fakt ist, dass ich das Auto anfangs nur zu denen gebracht habe, weil die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag verlangte. Dann hat der Werkstattmeister gemeint, dass bei dem Schaden schon ein Gutachten nötig ist, was ich ja dann veranlasst habe. Ich sollte dann einmal eine Kopie vom KFZ-Schein bringen und habe bei dieser Möglichkeit gefragt, ob ich Standkosten zahlen muss. Das haben die mit der Bedingung verneint, dass ich das Auto dann auch bei denen reparieren lasse. Darauf habe ich eigentlich nur gemeint, dass ich erstmal das Gutachten abwarten möchte und es dann - falls es sich nicht um einen Totalschaden handelt - schon bei denen machen lassen würde. Mehr war da aber auch nicht.
Seitdem habe ich eben auf das Gutachten gewartet - ich habe es ja heute noch nicht (nur ne Kopie von der Werkstatt).

Findet ihr nicht auch, dass die mich hätten anrufen müssen? Also nachfragen, was ich jetzt machen möchte oder dass sie mit der Reparatur anfangen wollen. Es kam ja aber nichts.

Naja, wird nun wohl ein Fall für den Rechtsanwalt, da die gegnerische Versicherung jetzt nach eigenen Angaben vielleicht noch Wochen brauchen wird um die Schuldfrage zu beantworten.

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