Unfall mit Fahrradfahrer

Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...

Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.

Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.

Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).

Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.

Foto-0142
Foto-0143
Beste Antwort im Thema

@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


So nochmal (event. verstehst du es ja auch):

Es wird auf der ganzen Welt keinen Menschen geben der folgende kann:
An einer Kreuzung zwei Ampeln für unterschiedliche Straßen beobachten und dabei noch den entsprechenden Verkehr im Auge haben (Überfahren Haltlinie / Einfahren in Kreuzung)!
Es ist somit keinem Zeugen möglich eindeutig eine Verbindung zwischen den Ampelfarben UND dem Verhalten der entsprechenden Verkehrsteilnehmer anzugeben!

Oder hier im vorliegenden Fall:

Es kann kein Zeuge sagen, dass der TE bei grün über die Ampel ist als der Radfahrer bei rot über die Ampel ist! Weil KEIN Zeuge kann beides zugleich gesehen haben!

Quatsch mit Soße, oder kennst du die Bebauung vor Ort? Mit genügend Abstand und entsprechendem Winkel überhaupt kein Probs. Kann dir in D-Dorf ne schöne Kreuzung zeugen, wo beide Richtungen gleichzeitig Geld haben - und das bei 60... Aber da hatte ich bestimmt jedesmal eine Erleuchtung gehabt, denn das geht ja gar nicht 😕

Gruß
Krypton

PS: Wenn der Text zu abstrakt ist, kann ich dir gerne eine Zeichnung machen 😁

Klarer Fall von: Wer lesen kann ist ...!

Gut du kannst von deinem Standpunkt aus die beiden Ampeln (hängen ja einem Mast vor deiner Nase) sehen!
Jetzt versuch doch ganz einfach mal gleichzeitig noch die Fahrzeuge auf beiden Straßen zu beobachten! Und dann sag mir genau wer wann die Ampel passiert hat?

Also ich kann es nicht, ich hab nur zwei Augen!
Der Mensch kann nicht soviel mit EINEM Augenblick erfassen!

Und selbst wenn du davon ausgehst, dass ich im Unfallaugenblick die Ampel beobachte und durch Zufall beide Ampeln sehe kann ich NICHT sagen wer von den beiden wann und wie gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Klarer Fall von: Wer lesen kann ist ...!

Gut du kannst von deinem Standpunkt aus die beiden Ampeln (hängen ja einem Mast vor deiner Nase) sehen!
Jetzt versuch doch ganz einfach mal gleichzeitig noch die Fahrzeuge auf beiden Straßen zu beobachten! Und dann sag mir genau wer wann die Ampel passiert hat?

Also ich kann es nicht, ich hab nur zwei Augen!
Der Mensch kann nicht soviel mit EINEM Augenblick erfassen!

Und selbst wenn du davon ausgehst, dass ich im Unfallaugenblick die Ampel beobachte und durch Zufall beide Ampeln sehe kann ich NICHT sagen wer von den beiden wann und wie gefahren ist.

Sorry,

aber ich schaff das auch mit einem Auge. Mal die ganz hypothetische Annahme:
1. Du steht auf der Straße des TE auf der Bürgersteigseite wo der Radfahrer herkam.
2. du hast 50m Abstand von der Kreuzung.
3. Es ist dunkel (Warum sollte der TE das sonst erwähnen, dass der Radler kein Licht anhatte)

Dann kannst du aufgrund des Winkels (1+2) beide Ampeln einsehen. Aufrund der Tatsache das Licht in allen mir bekannten Situationen im Dunkeln leuchtet (ist wirklich so!), kann man die Ampeln sogar noch aufgrund von Reflektionen aus ungünstigem Winkel erkennen.

Aufgrund des Abstandes kann man auch beide Fahrzeuge gleichzeitig beobachten.

Selbst wenn das nicht möglich wäre, kann man einfach die gewagte Annahme treffen, dass ein Objekt, dass sich vorher mit 6m/sek bewegt hat und nunmehr 2 sek später 12m weiter in einem Auto steckt mit gleicher Geschwindigkeit weitergefahren ist.

Die Heisenbergsche Unschärferelation gilt übrigens nur für Elektronen. Im Straßenverkehr kann der (gute) Verkehrsteilnehmer durchaus Geschwindkeit und Entfernung wahrnehmen...

Gruß
Krypton

PS: Trainier mal ein paar Jahre Kampfsport. Dann kannste noch viel mehr in kürzester Zeit wahrnehmen... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Klarer Fall von: Wer lesen kann ist ...!

Sry, wenn ich mich hier einmische Hugaar, aber dann lies doch auch mal deine eigenen Beiträge:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Selbst wenn Zeuge A sagt: "Radfahrer bei rot gefahren" und Zeuge B sagt: "TE ist bei grün gefahren" bedeutet das nicht, dass Rad bei Rot und TE bei Grün gefahren ist!

Warum sollten nach deiner Meinung die Aussagen von zwei Zeugen nicht glaubwürdig und nachvollziehbar sein und warum sprichst du im folgenden dann nur noch von einem Zeugen ?

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Selbst wenn Zeuge A sagt: "Radfahrer bei rot gefahren" und Zeuge B sagt: "TE ist bei grün gefahren" bedeutet das nicht, dass Rad bei Rot und TE bei Grün gefahren ist!
Warum sollten nach deiner Meinung die Aussagen von zwei Zeugen nicht glaubwürdig und nachvollziehbar sein und warum sprichst du im folgenden dann nur noch von einem Zeugen ?

Du legst meinen Beitrag falsch aus!

Beide Zeugen geben ihre Wahrnehmung wieder!

Es ist wirklich nachvollziehbar, das beide ihre Eindrücke in dieser Situation richtig wiedergeben. Aber ob es glaubwürdig ist??? (es gibt nunmal die KNALLZEUEGN!)

Keiner der Zeugen kann aber für den anderen sprechen. Somit ist nicht A + B = C. Sondern es sind einfach zwei Aussagen die im Raum stehen, mehr nicht!

Und wie bereits geschrieben: der Mensch ist als Beweis das Schlechteste was es gibt. Er wird durch eigenes Empfinden und Erlebtes voreingenommen!

[z.B. (kann nicht muss): Radfahrer fahren immer ohne Licht + Radfahrer fahren ab und an über rote Ampeln + es hat zwischen Auto und Radfahrer an einer Ampel geknallt = Radfahrer ist bei rot und ohne Licht über die Ampel!]

@krypton1973:
nette hypothetische Annahme, ABER:

Ein unbeteiligter Fußgänger beobachtet nicht sondern schaut in der Welt umher.
Er bemerkt den Unfall, schaut dann erst genauer hin.
Jedoch ist alles was er dann sieht meist unwichtig ür das Unfallgeschehen von vor x Sekunden!

Dann spinn ich mal weiter:
Du erkennst also im Dunkeln (gilt als feste Größe) und aus einer Entfernung von 50m , dass der Radfahrer von links kommend Licht an hat! Tolle Sache, diese Detailtreue deine Wahrnehmung! Dann noch, wie die Ampeln grade leuchten und das Auto siehst du auch noch, wie es bei grün über die Ampel fährt!

Junge wach auf! Das geht nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


@krypton1973:
nette hypothetische Annahme, ABER:

Ein unbeteiligter Fußgänger beobachtet nicht sondern schaut in der Welt umher.
Er bemerkt den Unfall, schaut dann erst genauer hin.
Jedoch ist alles was er dann sieht meist unwichtig ür das Unfallgeschehen von vor x Sekunden!

Dann spinn ich mal weiter:
Du erkennst also im Dunkeln (gilt als feste Größe) und aus einer Entfernung von 50m , dass der Radfahrer von links kommend Licht an hat! Tolle Sache, diese Detailtreue deine Wahrnehmung! Dann noch, wie die Ampeln grade leuchten und das Auto siehst du auch noch, wie es bei grün über die Ampel fährt!

Junge wach auf! Das geht nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht!

Lieber Hugaar,

mag sein, dass ich jetzt von mir auf andere schließe, ABER es gibt genug Menschen, die auf sowas achten. So sollte dir bekannt sein, dass so ziemlich jedes Lebewesen auf BEWEGUNGEN reagiert. Da der Radfahrer und der Autofahrer vom Zeugen als bewegende Objekt wahrgenommen (Annahme: der Zeuge ist nicht blind) werden, wird dieser intuitiv auf die Bewegung reagieren. [Ist so nen Urinstinkt, das das Bewegte Objekt ja eine Bedrohung (früher Raubtiere) sein kann]. Daher wird sich der Zeuge automatisch auf das Rad und das Auto konzentrieren. Das ist nämlich wesentlich spannender als die leuchtende Straßenlaterne.
Das ein Zeug dabei ggf. natürlich Sachverhalte falsch wiedergeben kann ist unstrittig, aber nicht zwangsläufig.

Davon mal ab:
Wenn Zeuge A sagt: Das Rad ist bei Rot drüber und 1 sek später hats geknallt und
Zeuge B sagt: Das Auto ist bei grün drüber und eine sek später hats geknallt,
so ergibt sich zwangsläufig, dass das Rad bei Rot drüber ist und das Auto bei grün. Ein Richter, der nunmal auch logisch denken kann, wrd zwangsweise feststellen, dass der Verkehrsverstoß des Radfahrers den Unfall mit dem Regelkonform handelnden PKW Fahrer verursacht hat...

Aber du willst es wohl nicht verstehen...

Wenn er bei ROT über die Ampel gefahren ist auch wenns nicht mit Absicht war soll er auch für alle Schäden grade stehen. Was kann der Arme Autofahrer den dafür das er ein Auto fährt.

@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

😁 😁 stimme Dir vollkommen zu! 😁 🙂

Wenn die Zeugen einigermaßen glaubwürdig, schlüssig und übereinstimmend den Unfallhergang bzw. die rote und grüne Ampel bestätigen, dann muss doch zwangsläufig ein Gericht dem zustimmen. Sonst bräuchte ja gar keine Zeuge mehr gefragt bzw. hinzugezogen werden. Alle Streitigkeiten haben doch vor Gericht mit Zeugen unter o. g. Voraussetzungen eine wesentlich bessere Ausgangsbasis und wird auch immer von der Polizei als 2. Frage am Unfallort gestellt😉. Wenn natürlich widersprüchliche Aussagen getätigt werden, ist das was anderes und da greift die These von dem guten Hugaar.

Mfg. R-Bully

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:
...

Du verwechselts da etwas:

Ich nehme mit meinem Auto beim fahren in der 30er Zone BEWUSST am Straßenverkehr teil. Ich ahcte also auf die von dir genannten Dinge!

ABER: der Zeuge unseres Unfalls hier geht einfach nur die Straße entlang! Und er wird NICHT BEWUSST auf Ampeln in 50m Entfernung achten, wozu auch?

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


...Ist so nen Urinstinkt, das das Bewegte Objekt ja eine Bedrohung (früher Raubtiere) sein kann]. Daher wird sich der Zeuge automatisch auf das Rad und das Auto konzentrieren. Das ist nämlich wesentlich spannender als die leuchtende Straßenlaterne.
Das ein Zeug dabei ggf. natürlich Sachverhalte falsch wiedergeben kann ist unstrittig, aber nicht zwangsläufig.

Davon mal ab:
Wenn Zeuge A sagt: Das Rad ist bei Rot drüber und 1 sek später hats geknallt und
Zeuge B sagt: Das Auto ist bei grün drüber und eine sek später hats geknallt,
so ergibt sich zwangsläufig, dass das Rad bei Rot drüber ist und das Auto bei grün. Ein Richter, der nunmal auch logisch denken kann, wrd zwangsweise feststellen, dass der Verkehrsverstoß des Radfahrers den Unfall mit dem Regelkonform handelnden PKW Fahrer verursacht hat...
Aber du willst es wohl nicht verstehen...

Also läst du dich als Fußgänger von jedem vorbeifahrenden Auto auf der Straße anziehen und verfolgst es mit deinen Augen?! Hoffe nur, dass nicht irgendwann mal etwas in deinem Weg rumsteht! AUA!

Und dein letzter Absatz:
Jede subjektive Schätzung eines Zeugen vor Gericht wird durch den Richter oder den Anwalt zu Nichte gemacht! Selbst ein Polizist wird auseinander genommen, wenn er eine geschätzte Zeit angibt. Zählt vor Gericht nicht die Bohne!
Oder schaust du noch zusätzlich auf deine Uhr (übrigens nicht geeicht und somit auch hinfällig) um die Sekunden zu ermitteln?

Und nochmal: dein A + B = C gibt es bei Zeugenaussagen NICHT!

So, mal wieder was zum Thema.

Nachdem die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag zugeschickt haben wollte, fragte ich die Werkstatt danach. Die meinten allerdings (verständlicherweise), dass der Schaden so groß sei, dass ein Gutachter nötig ist.
Der wurde dann auch von der gegnerischen Versicherung verständigt.

Dabei wurde die DEKRA beauftragt einen Gutachter zu stellen.

An sich ist die DEKRA ja unabhängig, oder? Muss ich mir trotzdem Gedanken machen, weil die von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden?
Wäre ja auch nicht schlimm...ich kann ja immer noch einen eigenen hinzu ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon
An sich ist die DEKRA ja unabhängig, abhängig oder? Muss ich mir trotzdem Gedanken machen, weil die von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden?*
Wäre ja auch nicht schlimm...ich kann ja immer noch einen eigenen hinzu ziehen.

*= Ja, dass musst du ........😠

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Also läst du dich als Fußgänger von jedem vorbeifahrenden Auto auf der Straße anziehen und verfolgst es mit deinen Augen?! Hoffe nur, dass nicht irgendwann mal etwas in deinem Weg rumsteht! AUA!

Und dein letzter Absatz:
Jede subjektive Schätzung eines Zeugen vor Gericht wird durch den Richter oder den Anwalt zu Nichte gemacht! Selbst ein Polizist wird auseinander genommen, wenn er eine geschätzte Zeit angibt. Zählt vor Gericht nicht die Bohne!
Oder schaust du noch zusätzlich auf deine Uhr (übrigens nicht geeicht und somit auch hinfällig) um die Sekunden zu ermitteln?

Und nochmal: dein A + B = C gibt es bei Zeugenaussagen NICHT!

Zum ersten Absatz erspare ich mir wegen deiern Unbelehrbarkeit einfach jeden Kommentar.

Aber wo du doch mit den Zeiten soooo schlau bist, dann muss man so einem Profi wie dir sicherlich nicht sagen, dass ein Richter im Zweifel die Ampelschaltung kontrollieren und protokollieren läßt. Da wird ihm dann schwarz auf weis vorgelegt, wann wer rot, wer grün und wer geld und für wie lange hatte. Und wenn der Zeuge sagt, dass unmittelbar nach dem Einfahren in die Kreuzung geknallt hat wird der Richter das wohl sehr einfach mit dem Protokoll abgleichen können.

@TE: Falls der Gutachter noch nicht da war, sag den Termin ab und nimm direkt nen eigenen. Wenn du erst den von der Versicherung kommen läßt und danach einen eigenen Beauftragst, gibts Probleme wegen der Kosten 🙁

Gruß
Krypton

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