Unfall mit Fahrradfahrer

Hey Leute!
Hatte gestern nen etwas größeren Unfall...

Ich wollte auf einer Kreuzung an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Da von der anderen Straßenseite keine Autos kamen, musste ich nicht bremsen und bin so ca. 30-40 km/h schnell gefahren.
Kurz nach der Ampel allerdings hat es geknallt und als ich die Augen wieder öffnete, war meine Windschutzscheibe vollkommen zerstört.
Es hat sich herausgestellt, dass das ein Fahrradfahrer war, den ich umgefahren habe.

Die Schuld liegt allerdings bei ihm, da er über die rote Ampel (und ohne Licht) gefahren ist. Das bestätigen auch die (zahlreichen) Zeugen.

Jedenfalls hoffe ich einmal, dass er eine private Haftpflichtversicherung besitzt (habe ich leider vergessen zu fragen).

Was ich euch nun fragen wollte ist, was ihr vom Schaden an meinem Auto hält? Der Abschlepper hat gemeint, dass es nach nem Totalschaden aussieht, da das Dach in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Handelt sich dabei um einen Ford Fiesta Bj. 2005.

Foto-0142
Foto-0143
Beste Antwort im Thema

@Huugar:
Ich hoffe du fährst kein Auto, denn wenn klein/groß Huugar durch eine 30er Zone fährt, kann diese nach deiner Aussage nur zu massivsten Problemen und gefahren für den Straßenverkehr werden:

1. Du mußt auf deinen Vordermann achten, der einfach so bremsen könnte.
2. Bei einer dieser Wertvollen Straßenverengungen musst du sehen, dass du dem Gegenverkehr nicht den Spiegel abfährst
3. Eine Ampel könnte auf Rot umspringen
4. Rechts vor links ist auch noch an Einmündungen zu beachten
5. Kinder, Fußgänger Radfahrer usw. können zwischen den parkenden Autos plötzlich auf die Straße springen.

Wie du uns ja so schön ausgeführt hast, ist es (für dich) unmöglich auf das alles zu achten.😕
Kann mir schon lebhaft vorstellen, wie der Polizist bei deiner Führerscheinkontrolle den Kollegen fragt:
"Und was machen wir jetzt damit? Lochen, vereisen, schreddern...."😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon

Kann man das verhindern?

Ja......😁

Dann sprich doch. ;D

Ganz einfach, in dem du dir selber einen Sachverständigen aussuchst und den mit der Gutachtenerstellung beauftragst.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ganz einfach, in dem du dir selber einen Sachverständigen aussuchst und den mit der Gutachtenerstellung beauftragst.

Gruß

Delle

Einleuchtend. Und wenn die andere Versicherung schon einen beauftragt hat, haben die Pech gehabt, oder?

Meine Versicherung muss ich auch nicht davon in Kenntnis setzen, dass ich das getan habe, hm? Stellt sich mir noch die Frage, ob ich den Gutachter dann zunächst selber bezahlen muss oder die Rechnung gleich an dessen Versicherung schicken kann?

Achja: Gibt's ne Liste mit Gutachtern in den jeweiligen Orten?

Deine Versicherung hat damit eingentlich nix zu tun, es sei denn du willst den Schaden als Kaskoschaden melden. Aber das fällt hier ja wohl weg.

Die Versicheurng wird in deinem fall wohl eher keinen SV beauftragen und abwarten, wie du deinen Schaden bezifferst.

Im PHV Schaden gibt es eingentlich keinen Direktabtretungsanspruch an dritte (hier den SV). 
Also würde das bedeuten, du musst für das GA in Vorkasse gehen und holst dir das Geld wieder.

Ich habe das aber auch schon anders erlebt.

Du kanst ja die Versicherung mal kontaktieren und mit dem Sachbearbeiter vorab alles besprechen.
mal sehen, was der dir so erzählt. dann kannst du ja immer noch entscheiden was du machen willst.

Evtl. lässt sich dann ja auch schon die Haftung klären, damit du mit allem auf der sicheren Seite bist. 

Das solltest du dir dann aber schon schriftlich bestätigen lassen, damit es nachher keine Überraschungen gibt, denn der Einwand von Hafi mit einer evtl Betriebsgefahr ist schon zu beachten.  

Gruß

Delle  

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Zitat:

Das solltest du dir dann aber schon schriftlich bestätigen lassen, damit es nachher keine Überraschungen gibt, denn der Einwand von Hafi mit einer evtl Betriebsgefahr ist schon zu beachten.

Du meinst, dass ich dann auch eine Teilschuld tragen und auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben könnte, oder?

Ja, richtig Stichwort von Hafi "Betriebsgefahr" lies noch mal seinen Beitrag nach.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ja, richtig Stichwort von Hafi "Betriebsgefahr" lies noch mal seinen Beitrag nach.

Gruß

Delle

Wo könnte ich die Haftung denn jetzt genau erfahren?

Das entscheidet doch im Endeffekt ein Richter und die Polizei kann mir da auch nix Gewisses sagen, oder?

ja die Polizei wird sich dazu nicht äußern. Wenn überhaupt, bekommst da nur die Privatmeinung des Polizisten zu hören.

Du bzw. der Radler müsst eben ne Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung einreichen.
Dann teilen die dir schon mit, ob sie voll regulieren oder dir was anlasten. Wennst damit nicht einverstanden bist, solltest zum anwalt, und dann ggf. Gericht.
Manchmal hilfts aber, einfach nur mit dem Sachbearbeiter zu telefonieren. Kannst ja andeuten, dass du bei einer Teilschuld mitm Anwalt das klären würdest. Vielleicht verzichten sie dann drauf, wenn z.B. die strittige Summe deiner Teilschuld < Anwaltskosten.

Ich könnte mir vorstellen, daß die allgem. Betriebsgefahr wohl in den Hintergrund fallen wird,
da der Radfahrer ja nachweislich einen Rotlichtverstoß begangan hat. Das müßte sich eigentlich
anders auswirken als z.B. 'Radweg in falsche Richtung gefahren' oder ähnliches.
Und wenn ich mir die Bilder so betrachte, muß der ja volle Pulle bei Rot drüber und dann in das
Auto gekracht sein.

Ich würde bei Unfall mit Radfahrer grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen, denn nachher hat wieder
niemand was gesagt und keiner hat was schriftliches.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Abwicklung dieses Schadens - und beherzige unbedingt die
Hinweise von den Profis hier (Hafi, Delle), damit es keine böse Überraschung gibt.

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von Gammaeon



Zitat:

Das solltest du dir dann aber schon schriftlich bestätigen lassen, damit es nachher keine Überraschungen gibt, denn der Einwand von Hafi mit einer evtl Betriebsgefahr ist schon zu beachten.

Du meinst, dass ich dann auch eine Teilschuld tragen und auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben könnte, oder?

Und da die Betreibsgefahr im Raum steht würde ich der Haftpflicht vom Auto auch Bescheid geben. Der Radfahrer könnte ja auf die Idee kommen auch etwas zu fordern. Dann fallen die aus allen Wolken wenn sie noch nichts vom Unfall wissen!

(oder lieg ich als Versicherungslaie daneben?)

Und Matt13: wie willst du dem Radfahrer den Rotlichtverstoß zu 100% nachweisen.
Es gibt zig Gerichtsurteile wo es heißt: nur weil A grün hatte hatte B nicht zwangsläufig rot!

Er hat doch einige Zeugen hat er geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Er hat doch einige Zeugen hat er geschrieben.

Das mit den Zeugen ist aber so eine Sache:

Es wäre nur zu 100% sicher wenn ein Zeuge beide Ampelzeichen (Radfahrer

+

TE) gesehen hat!

Ansonsten sind Zeugen die schlechtesten Beweismittel die man haben kann! (nennen sich dann umgangssprachlich KNALLZEUGEN!)

Selbst wenn Zeuge A sagt: "Radfahrer bei rot gefahren" und Zeuge B sagt: "TE ist bei grün gefahren" bedeutet das nicht, dass Rad bei Rot und TE bei Grün gefahren ist!

Zitat:

Selbst wenn Zeuge A sagt: "Radfahrer bei rot gefahren" und Zeuge B sagt: "TE ist bei grün gefahren" bedeutet das nicht, dass Rad bei Rot und TE bei Grün gefahren ist!

Was bedeutet es denn sonst?😕

Zitat:

Original geschrieben von matt13


Ich könnte mir vorstellen, daß die allgem. Betriebsgefahr wohl in den Hintergrund fallen wird,
da der Radfahrer ja nachweislich einen Rotlichtverstoß begangan hat. Das müßte sich eigentlich
anders auswirken als z.B. 'Radweg in falsche Richtung gefahren' oder ähnliches.
Und wenn ich mir die Bilder so betrachte, muß der ja volle Pulle bei Rot drüber und dann in das
Auto gekracht sein.

Das Problem ist, dass der Gesetzgeber bei Schäden mit Fußgängern/Radfahrern die Haftungsfreistellung bzgl. unabwendbarer Schadensereignisse abgeschafft hat. D. h., dass du i. d. R. ein Riesen Problem hast dir eine entsprechende Haftungsfreistellung rechtlich zu begründen. Der Radfahrer wird wohl nicht sagen, dass er vorsätzlich über Rot gefahren ist, sondern nur versehentlich die rote Ampel übersehen hat. Und damit fängt die Sch.... dann an.

Gruß
Krypton

PS: Meiner Meinung nach dient dass zur Entlastungung der gesetztlichen Krankenkassen und deren Beiträge. Klassische Umverteilung von den Lohnnebenkosten auf die KFZ-Versicherungen. Aber nur meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von michaka13



Zitat:

Selbst wenn Zeuge A sagt: "Radfahrer bei rot gefahren" und Zeuge B sagt: "TE ist bei grün gefahren" bedeutet das nicht, dass Rad bei Rot und TE bei Grün gefahren ist!

Was bedeutet es denn sonst?😕

So nochmal (event. verstehst du es ja auch):

Es wird auf der ganzen Welt keinen Menschen geben der folgende kann:
An einer Kreuzung zwei Ampeln für unterschiedliche Straßen beobachten und dabei noch den entsprechenden Verkehr im Auge haben (Überfahren Haltlinie / Einfahren in Kreuzung)!
Es ist somit keinem Zeugen möglich eindeutig eine Verbindung zwischen den Ampelfarben UND dem Verhalten der entsprechenden Verkehrsteilnehmer anzugeben!

Oder hier im vorliegenden Fall:

Es kann kein Zeuge sagen, dass der TE bei grün über die Ampel ist als der Radfahrer bei rot über die Ampel ist! Weil KEIN Zeuge kann beides zugleich gesehen haben!

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