Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung
Hallo,
ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.
186 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 18:38:17 Uhr:
Ich habe den Link nicht umsonst eingefügt.
Doch, der Link war umsonst. Alle dort genannten Fälle beziehen sich auf Fußgänger auf Gehwegen, im Falle des TE fuhr der Radfahrer aber. Fußgänger können schon begrifflich keine Vorfahrt haben, allenfalls Vorrang. Vielleicht hast du das überlesen und bist von einem Rad schiebenden Fußgänger ausgegangen.
Wird ein Radweg in falscher Richtung benutzt, verliert der Geisterradler seine Vorfahrt nicht grundsätzlich.
Wird (wie hier) ein Gehweg verbotenerweise benutzt, dazu noch linksseitig, gibt es Rechtsprechung, die dem Radfahrer das überwiegende bis alleinige Verschulden attestiert.
"Mitverschulden" ist aber zunächst mal ein zivilrechtlicher Begriff. Hier droht dem TE aber auch eine OWi- oder Strafanzeige. Für den TE gilt es erst mal abzuwarten, welcher Vorwurf erhoben wird.
Radfahrer sind auf Gehwegen Fußgängern gleichgesetzt,er hätte also absteigen und das Fahrrad über die Straße schieben müssen.
Selbst wenn er den Gehweg in beide Richtungen hätte befahren dürfen.
Radfahrer haben nämlich auch keine Vorfahrt,sondern auch nur Vorrang.
Aber dann nur auf der Straße oder dem Radweg,der Gehweg zählt nicht dazu,und auf diesem war er unterwegs.
Er kann da nichts verlieren was er nie hatte.
Und sicher war der nicht mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs,die gilt für Radfahrer,falls erlaubt,auf dem Gehweg.
Da kommen also mehrere verbotene Verhaltensweisen zusammen.
Ich fahre selbst mit dem Rad zur Arbeit und sehe jeden Tag solche Vollpfosten mit E-bike die sich in etwa so benehmen.
Gestern hätte mich von hinten fast einer weggerannt beim Überholen mit Vollgas,in der Fußgängerzone.
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Mai 2023 um 20:48:50 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 18:38:17 Uhr:
Ich habe den Link nicht umsonst eingefügt.Doch, der Link war umsonst. Alle dort genannten Fälle beziehen sich auf Fußgänger auf Gehwegen, im Falle des TE fuhr der Radfahrer aber. Fußgänger können schon begrifflich keine Vorfahrt haben, allenfalls Vorrang. Vielleicht hast du das überlesen und bist von einem Rad schiebenden Fußgänger ausgegangen.
Wird ein Radweg in falscher Richtung benutzt, verliert der Geisterradler seine Vorfahrt nicht grundsätzlich.
Wird (wie hier) ein Gehweg verbotenerweise benutzt, dazu noch linksseitig, gibt es Rechtsprechung, die dem Radfahrer das überwiegende bis alleinige Verschulden attestiert."Mitverschulden" ist aber zunächst mal ein zivilrechtlicher Begriff. Hier droht dem TE aber auch eine OWi- oder Strafanzeige. Für den TE gilt es erst mal abzuwarten, welcher Vorwurf erhoben wird.
"Er kann da nichts verlieren was er nie hatte."
Gesundheit und Leben?
Ähnliche Themen
Zitat:
@790830 schrieb am 23. Mai 2023 um 20:11:45 Uhr:
Na super. Dann wissen wir wenigstens, dass unsere Steuergelder super angelegt sind, wenn solche Bagatellen automatische Anzeigen nach sich ziehen.
Interessant finde ich aber den Vorwurf der Körperverletzung, obwohl vor Ort festegestellt wurde, dass niemand verletzt ist.
Körperverletzung zieht nicht automatisch eine Anzeige nach sich, das ist und bleibt ist ein Antragsdelikt. Es muss vom Geschädigten ausdrücklich eine Anzeige erstattet werden. So ist die Vorgehensweise. Siehe auch Strafgesetzbuch (StGB) § 230 Strafantrag.
Keine Ahnung was die Polizisten dem TE erzählt haben. Vielleicht haben die beiden auch Schulungsbedarf
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 21:14:45 Uhr:
Selbst wenn er den Gehweg in beide Richtungen hätte befahren dürfen.
Das ist doch nicht richtig.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 21:14:45 Uhr:
Radfahrer haben nämlich auch keine Vorfahrt,sondern auch nur Vorrang.
Auch das ist nicht richtig. Ich verstehe nicht, warum du mit solchen falschen Aussagen nur Verwirrung stiften musst.
Zitat:
@manvo schrieb am 23. Mai 2023 um 21:10:46 Uhr:
s.o.
Was willst du denn mit der Grafik aussagen? Da ist ein Fußgänger zu sehen, der eine Fahrbahn überqueren will. Er hat keinen Vorrang, sondern muss den Pkw durchfahren lassen. Ganz anderer Fall als beim TE.
Was hier wieder für Theorien zusammengeschrieben werden.
Wenn der Fahrradfahrer umgefallen ist und sogar ein Krankenwagen vor Ort war, ist es kein Wunder, dass es mit Personenschaden aufgenommen wurde.
Dementsprechend die Anzeige wg Körperverletzung, welche dann eingestellt wird und der Sachverhalt der Bußgeldstelle übergeben wird.
Einen Bußgeldbescheid wird auch evtl. der Radfahrer bekommen, braucht dich aber nicht zu interessieren.
Ob Zivilrechtlich etwas kommt bzw du etwas bei seiner Privathaftpflicht oder er bei deiner KFZ Haftpflicht anmeldet, ist wieder ein anderes Thema.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 23. Mai 2023 um 21:21:17 Uhr:
Zitat:
@790830 schrieb am 23. Mai 2023 um 20:11:45 Uhr:
Na super. Dann wissen wir wenigstens, dass unsere Steuergelder super angelegt sind, wenn solche Bagatellen automatische Anzeigen nach sich ziehen.
Interessant finde ich aber den Vorwurf der Körperverletzung, obwohl vor Ort festegestellt wurde, dass niemand verletzt ist.
Körperverletzung zieht nicht automatisch eine Anzeige nach sich, das ist und bleibt ist ein Antragsdelikt. Es muss vom Geschädigten ausdrücklich eine Anzeige erstattet werden. So ist die Vorgehensweise. Siehe auch Strafgesetzbuch (StGB) § 230 Strafantrag.Keine Ahnung was die Polizisten dem TE erzählt haben. Vielleicht haben die beiden auch Schulungsbedarf
Vielleicht hast du ja auch Schulungsbedarf.
Schon mal was von Legalitätsprinzip gehört. Heißt übersetzt, dass jede bekannte Straftat zur Anzeige gebracht werden muss. Egal ob Antrags-oder Offizialdelikt. Der Staatsanwalt entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Das war früher mal anders.
Heute ist es so, dass wenn sich zwei Kumpel auf die Schnauze hauen, sich bei Eintreffen der Polizei aber wieder, wenn auch verletzt, in den Armen liegen, eine Anzeige gefertigt werden muss. Auch wenn beide ausdrücklich keinen Strafatrag stellen. Das wird in der Anzeige lediglich vermerkt.
Vielleicht einfach mal erkundigen bevor man hier mit Schulungsbedarf der Polizei argumentiert.
Wenn der Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs ist kann er keine Vorfahrt haben,die bezieht sich auf die Fahrbahn.
Und davon ist hier die ganze Zeit die Rede.
Und Radfahrer ,die den Gehweg befahren dürfen und diesen befahren,haben zum überqueren der Straße abzusteigen.
quote]
@Rockville schrieb am 23. Mai 2023 um 21:22:22 Uhr:Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 21:14:45 Uhr:
Selbst wenn er den Gehweg in beide Richtungen hätte befahren dürfen.
Das ist doch nicht richtig.
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Mai 2023 um 21:22:22 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 21:14:45 Uhr:
Radfahrer haben nämlich auch keine Vorfahrt,sondern auch nur Vorrang.Auch das ist nicht richtig. Ich verstehe nicht, warum du mit solchen falschen Aussagen nur Verwirrung stiften musst.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 21:38:49 Uhr:
Wenn der Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs ist kann er keine Vorfahrt haben,die bezieht sich auf die Fahrbahn.
Nein, die Vorfahrt gilt für die ganze Straße, dazu gehören z.B. auch Seitenstreifen und Radwege. Und wer "Vorfahrt gewähren" hat, der muss sämtlichen querenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Weil der Radfahrer aber auf dem Gehweg nicht fahren durfte, trifft ihn ein erhebliches Mitverschulden, bis hin zur alleinigen Schuld. Dazu gibt es reichlich Rechtsprechung.
Das befreit den TE aber nicht automatisch von OWi- und Straftatsvorwürfen.
@Rockville
Wieso ganz anders, der Fußgänger ist der Radfahrer 😉
Ist wie beim TE, auch wenn da ein Pferd kommt oder ein Wildschwein...
Der Querverkehr auf dem Fußweg muß warten.
Zitat:
@manvo schrieb am 23. Mai 2023 um 21:49:52 Uhr:
Wieso ganz anders, der Fußgänger ist der Radfahrer ;
Ein Fußgänger kommt nie in den Genuss der Vorfahrt einer Vorfahrtstraße. Er kann zwar aus anderen Gründen Vorrang haben, aber niemals wegen des Verkehrszeichens "Vorfahrtstraße".
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Mai 2023 um 21:29:49 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 23. Mai 2023 um 21:21:17 Uhr:
Körperverletzung zieht nicht automatisch eine Anzeige nach sich, das ist und bleibt ist ein Antragsdelikt. Es muss vom Geschädigten ausdrücklich eine Anzeige erstattet werden. So ist die Vorgehensweise. Siehe auch Strafgesetzbuch (StGB) § 230 Strafantrag.Keine Ahnung was die Polizisten dem TE erzählt haben. Vielleicht haben die beiden auch Schulungsbedarf
Vielleicht hast du ja auch Schulungsbedarf.Schon mal was von Legalitätsprinzip gehört. Heißt übersetzt, dass jede bekannte Straftat zur Anzeige gebracht werden muss. Egal ob Antrags-oder Offizialdelikt. Der Staatsanwalt entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Das war früher mal anders.
...
Da war die Sachbearbeiterin beim Kommissariat im Bremen aber anderer Meinung. Die Körperverletzung meines Sohnes war ein Antragsdelikt und wurde nicht von der Polizei verfolgt. Ein ähnlichen Fall hatten wir schon bei uns in Niedersachsen. Auch der Fall war ein Antragsdelikt. Nichts anderes sagt (StGB) § 230 aus.
Keine Ahnung, woher du dein Wissen hast.
@Rockville
Das Wesentliche ist der Fussweg, da hat keiner Vorfahrt.
Ende mit der "Korintenkackerei"!