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Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 15:02

Hallo,

ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.

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186 Antworten

Zitat:

@9891 schrieb am 28. Mai 2023 um 18:27:50 Uhr:

Zitat:

@Ber2020 schrieb am 28. Mai 2023 um 18:22:23 Uhr:

Mach’s halt besser.

Tue ich. Ist gar nicht schwer.

Ich fange damit an nicht vor Autos zu fahren denen ich Vorfahrt gewähren muss.

Mach ich schon immer so, allein aus Selbsterhaltungstrieb. Mit Fahrrädern halte ich es genauso, auch aus gleichem Grund, Scherz, aus Fairness.

Grüße aus Berlin

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 28. Mai 2023 um 14:48:04 Uhr:

Verstehe nicht wirklich, warum du da fragen mußt, da mir persönlich die Antworten direkt ins Gesicht springen.

Mich betrifft es nicht, hab' es nur so beobachtet.

Persönlich war ich Jahrzehnte lang mit dem Fahrrad unterwegs und hab' auch weite Tagestouren über 250 km realisiert; aber heutzutage macht das dort, wo Pkw und Co. fahren dürfen, keine Laune mehr, und Fahrradwege hat es leider noch immer nicht an allen Straßen außerhalb der Ortschaften. Und damit bleibt das Fahrrad halt stehen, denn den Bock, ein und dieselbe Strecke hin- und zurückzufahren, bzw., immer die gleichen Runden zu fahren, habe ich auch nicht.

Betroffen oder nicht, hattest du in deinem Kommentar eine Frage gestellt.

Daher mein Antwort. :)

 

So manche Bundesstraße würde ich heute auch nicht mehr fahren, sondern mir eine Alternative suchen. In den meisten Fällen gibt es eine. Der Gehweg ist keine Alternative, außer man schiebt. Wobei ich da auch nicht so streng bin, wenn der zu Fuß gehende seinen Vorrang bekommt und der Rad fahrende sich unauffällig verhält.

@tomcat schrieb: wenn der zu Fuß gehende seinen Vorrang bekommt und der Rad fahrende sich unauffällig verhält.

In meinen Augen die wirklich entscheidenden Punkte (nicht nur) bei dieser Sachlage.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 28. Mai 2023 um 21:16:09 Uhr:

So manche Bundesstraße würde ich heute auch nicht mehr fahren, sondern mir eine Alternative suchen. In den meisten Fällen gibt es eine.

Das ist ein Frage der Gesamtentfernung, die man zu bewältigen wünscht; in ländlicher Region sind viele Nebenstraßen mit teils erheblichen Umwegen verbunden oder haben einen für noch ungefederte Fahrräder untauglichen Straßenbelag; und dann fängt das "Still-vor-sich-Herumfluchen" an. Und wenn auch bei Radfahrenden oft der Weg das Ziel ist, seine Energie, die mit jedem Kilometer eher ab- denn zunimmt, will keiner für evtl. "unfahrbare" Strecken vergeuden.

Zitat:

Wobei ich da auch nicht so streng bin, wenn der zu Fuß gehende seinen Vorrang bekommt und der Rad fahrende sich unauffällig verhält.

In meinem Beispiel waren kaum Fußgänger unterwegs, die hätten gefährdet werden können.

Aber, wie mein Vorschreiber schon bestätigt, es kommt genau darauf an:

" wenn der zu Fuß gehende seinen Vorrang bekommt und der Rad fahrende sich unauffällig verhält."

1. Radfahrer bekommen überwiegend Recht, auch weil von dem Kfz eine höhere Betriebsgefährdung ausgeht.

2. Polizeibeamte sind auch nur Menschen und Menschen geben mitunter viel dummes Zeug von sich. Die juristische Ausbildung ist auch beschränkt.

3. Letztlich entscheidet bei uns ein Gericht. Aber vor dem Richter begibt man sich in Gottes Hand, wie entscheidet versteht oft nur er allein. (3 Juristen - 5 Meinungen, es kommt immer auf die Begründung an).

4. Vor Gereicht Recht bekommen bedeutet nur den Richter von der eigenen Meinung überzeugt zu haben.

Zitat:

@GummikuhR80 schrieb am 29. Mai 2023 um 12:3:47 Uhr:

4. Vor Gereicht Recht bekommen bedeutet nur den Richter von der eigenen Meinung überzeugt zu haben.

Das sehen leider viele ganz anders, vor allem die, die deine Punkte 1 bis 3 nicht verstanden haben. :D

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