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Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 15:02

Hallo,

ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.

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186 Antworten

Er kam von rechts und fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg und wollte vor Dir der Hauptzstrasse entlang Deine Strasse überqueren?

Egal wo der herkam,querender Verkehr hat da kein Vorrang,selbst wenn dort Fahrradfahrer in beide Richtungen auf dem Gehweg erlaubt wären.

Ein Fußgänger wäre da genauso wartepflichtig.

https://rechtstipp24.de/.../

Auf der Hauptstraße, auf die du nach rechts abbiegen möchtest, gibt es keine Fahrradwege? Dann fuhr der von rechts kommende E-Bike Fahrer auf dem Fußweg?

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 15:22

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 23. Mai 2023 um 17:17:13 Uhr:

Auf der Hauptstraße, auf die du nach rechts abbiegen möchtest, gibt es keine Fahrradwege? Dann fuhr der von rechts kommende E-Bike Fahrer auf dem Fußweg?

Ja richtig. Ist nur ein reiner Gehweg. Max 1 Meter breit.

Wundert mich das die Polizei dem nicht gleich eine Knolle verpaßt hatl.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-dem-gehweg/

Grundsätzlich haben die Beamten vor Ort wohl recht mit der Aussage, dass der Radfahrer eine Vorfahrt gehabt habe...

Aber...

Da, wo er herkam , hatte er nix zu suchen, zu mindestens nicht so und in der geschilderten Form! Insofern ist er mitschuldig am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. Die Vorfahrt erstreckt sich auf die gesamte Straße, also alles, was zwischen den Grundstücken stattfindet. Dabei ist es unerheblich (was die Vorfahrt anbelangt) wo gefahren wird, also auch auf dem Gehweg.

wenn es allerdings um die Bemessung der Schuldgeht oder um die Bemessung der Vorwerfbarkeit des Verkehrsverstoßes, dann spielt das sehr wohl eine Rolle.

Das geht lustig aus, aber nicht für die Beteiligten, sondern nur für den geneigten Beobachter.

Ich tippe auf ein Bußgeld für dich wegen Nichtbeachten der Vorfahrt und Verursachen eines Verkehrsunfalles...Sachschaden. Was das kostet, steht im Katalog.

Wenn es mit rechten Dingen zugeht, bekommt der Radler auch einen Bußgeldbescheid. In dem Fall wegen unangemessener Geschwindigkeit und Fahren auf dem Gehweg,der Verursachung des Unfalls wird dem vermutlich keine Rechnung getragen.

Fertig.

Jetzt kommt die Regulierung des Sachschadens.. Da würde ich zunächst ALLES ablehnen, weil es eine Mitschuld geben wird. Wie hoch die jeweiligen Sachschäden sind, wird sich zeigen. Wenn es zwischen den Parteien keine Einigung ergibt, wird es am Ende ein Richter entscheiden, im Zivilverfahren.

Prost Mahlzeit. (Das Ergebnis ist Glücksache)

Gruß Peter

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 15:33

Zitat:

@womopedda schrieb am 23. Mai 2023 um 17:27:13 Uhr:

Grundsätzlich haben die Beamten vor Ort wohl recht mit der Aussage, dass der Radfahrer eine Vorfahrt gehabt habe...

Aber...

Da, wo er herkam , hatte er nix zu suchen, zu mindestens nicht so und in der geschilderten Form! Insofern ist er mitschuldig am Zustandekommen des Verkehrsunfalls. Die Vorfahrt erstreckt sich auf die gesamte Straße, also alles, was zwischen den Grundstücken stattfindet. Dabei ist es unerheblich (was die Vorfahrt anbelangt) wo gefahren wird, also auch auf dem Gehweg.

wenn es allerdings um die Bemessung der Schuldgeht oder um die Bemessung der Vorwerfbarkeit des Verkehrsverstoßes, dann spielt das sehr wohl eine Rolle.

Das geht lustig aus, aber nicht für die Beteiligten, sondern nur für den geneigten Beobachter.

Ich tippe auf ein Bußgeld für dich wegen Nichtbeachten der Vorfahrt und Verursachen eines Verkehrsunfalles...Sachschaden. Was das kostet, steht im Katalog.

Wenn es mit rechten Dingen zugeht, bekommt der Radler auch einen Bußgeldbescheid. In dem Fall wegen unangemessener Geschwindigkeit und Fahren auf dem Gehweg,der Verursachung des Unfalls wird dem vermutlich keine Rechnung getragen.

Fertig.

Jetzt kommt die Regulierung des Sachschadens.. Da würde ich zunächst ALLES ablehnen, weil es eine Mitschuld geben wird. Wie hoch die jeweiligen Sachschäden sind, wird sich zeigen. Wenn es zwischen den Parteien keine Einigung ergibt, wird es am Ende ein Richter entscheiden, im Zivilverfahren.

Prost Mahlzeit. (Das Ergebnis ist Glücksache)

Gruß Peter

Laut den Beamten bekomme ich eine Anzeige wg Körperverletzung, weil ja auch ein Krankenwagen vor Ort war. Der Sanitäter hat allerdings nach der Untersuchung gesagt, dass er nicht verletzt sei und wieder mit dem eBike fahren kann.

Jeder wird für seine eigenen Fehler bestraft. Die Unfallgegner werden in der Regel nicht über die Strafe des jeweils anderen informiert, da es die nichts angeht.

Wenn du aus einer Nebenstraße kommst hat aller Verkehr auf der Hauptstraße Vorfahrt. Und zwar über die gesamte Breite. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anderen sich korrekt verhalten oder nicht. Auf dem Gehweg können zum Beispiel auch ganz legal Kinder kommen. Pedelecs sind nicht so schnell, dass sie unvermutet auftauchen können. Deine Sichtverhältnisse wird die Polizei überprüft haben.

Wenn du einen Pedelecfahrer anfährst bist du nachweislich nicht wie vorgeschrieben deinen Sorgfaltspflichten nachgekommen. Die Strafe gegen dich wird demnach berechtigt sein.

Die strafrechtliche Schuld des Radfahrers wird vollkommen unabhängig von deiner Schuld bewertet und gegebenenfalls geahndet.

Zivilrechtlich wird die Schuld in Fällen wie den von dir beschriebenen in der Regel aufgeteilt. Auch da wirst du nicht unbehelligt rauskommen.

Zitat:

@Anmak schrieb am 23. Mai 2023 um 17:02:00 Uhr:

Hallo,

ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.

Stell mal bitte ein Foto von der Fahrbahn der von dir genutzten Straße vom Bereich 10m vor bis zum Kreuzungs-/Einmündungspunkt ein. Daran entscheidet sich die Schuldfrage und es hat Einfluss auf die Frage der Haftung(santeile).

Wenn keine Körperverletzung vorgelegen hat, dann gibt es auch keine. Zu mindestens, wenn keine Antrag auf Strafverfolgung vorliegt, und hier liegt der Hase begraben:

Verkehrsunfälle werden wegen der Öffentlichkeit und deren Interesse regelmäßig von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Der Geschädigte muss also nicht unbedingt einen Antrag stellen. Er wird dazu noch mal befragt. Auch wenn er keinen Antrag stellt: Alleine die Tatsache, dass er vor Ort ein Unwohlsein hatte, beinhaltet eine KV, wenn auch nur eine klitzekleine... Wenn wirklich nix war und der Krankenwagen umsonst gerufen wurde, ist das alleine kein Grund, wegen KV zu ermitteln, insofern lägen die Wachtmeister mit dieser Behauptung schief.

Aber warte das mal ab, was das am Ende ergibt. Wenn der Radler sich noch mal besinnt und plötzlich nachts nicht schlafen kann oder ihm schwindelig wird.... Alles möglich.

Indem Fall würde ich dazu raten, diese Sache eine Rechtsanwalt zu übergeben. Man kann damit warten, bis sich das negativ entwickelt, das muss nicht sofort erfolgen.

Sehr wohl ist der Geschädigte gehalten, die Folgen und die Kosten so gering wie möglich zu halten, du übrigens auch.... Wenn es am Ende 50/50 ausgeht, wäre es interessant, wer den höheren Schaden hatte.

Auf jeden Fall solltest du alle Umstände dieses Unfall deiner Versicherung mitteilen, sofort!!! Mit dem Schadensregulierer kannst du über diese Sache schonmal reden... unverbindlich, wenn er sich darauf einlässt.

Gruß Peter

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 15:49

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 23. Mai 2023 um 17:34:00 Uhr:

Jeder wird für seine eigenen Fehler bestraft. Die Unfallgegner werden in der Regel nicht über die Strafe des jeweils anderen informiert, da es die nichts angeht.

Wenn du aus einer Nebenstraße kommst hat aller Verkehr auf der Hauptstraße Vorfahrt. Und zwar über die gesamte Breite. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anderen sich korrekt verhalten oder nicht. Auf dem Gehweg können zum Beispiel auch ganz legal Kinder kommen. Pedelecs sind nicht so schnell, dass sie unvermutet auftauchen können. Deine Sichtverhältnisse wird die Polizei überprüft haben.

Wenn du einen Pedelecfahrer anfährst bist du nachweislich nicht wie vorgeschrieben deinen Sorgfaltspflichten nachgekommen. Die Strafe gegen dich wird demnach berechtigt sein.

Die strafrechtliche Schuld des Radfahrers wird vollkommen unabhängig von deiner Schuld bewertet und gegebenenfalls geahndet.

Zivilrechtlich wird die Schuld in Fällen wie den von dir beschriebenen in der Regel aufgeteilt. Auch da wirst du nicht unbehelligt rauskommen.

Das ich ihn angefahren habe leugne ich auch nicht. Ist leider passiert. Nur die volle Schuld erkenne ich jetzt nicht an. Ich denke, jeder hat was falsch gemacht.

Zitat:

@Anmak schrieb am 23. Mai 2023 um 17:33:49 Uhr:

Laut den Beamten bekomme ich eine Anzeige wg Körperverletzung, weil ja auch ein Krankenwagen vor Ort war.

Das ist natürlich Unsinn.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 17:16:51 Uhr:

Egal wo der herkam,querender Verkehr hat da kein Vorrang,selbst wenn dort Fahrradfahrer in beide Richtungen auf dem Gehweg erlaubt wären.

Wieso denn das? Ich finde ja die Formulierungen "Nebenstraße" und "Hauptstraße" etwas unglücklich gewählt. Wenn ich es richtig sehe, hatte der TE das Zeichen "Vorfahrt gewähren" und der Radfahrer war auf der Vorfahrtstraße. Er fuhr aber verbotenerweise auf der linken Seite, dazu noch auf einem Gehweg.

Von einem Sachschaden lese ich bis jetzt nichts, von einer tatsächlichen Verletzung des Radfahrers auch nicht, dann spielt ein Mitverschulden des Radfahrers zunächst auch keine Rolle. Es bleibt dann eine Vorfahrtsverletzung durch den TE, die als OWi oder auch als Straftat verfolgt werden könnte.

Zitat:

@womopedda schrieb am 23. Mai 2023 um 17:46:45 Uhr:

...

Verkehrsunfälle werden wegen der Öffentlichkeit und deren Interesse regelmäßig von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Der Geschädigte muss also nicht unbedingt einen Antrag stellen. Er wird dazu noch mal befragt. Auch wenn er keinen Antrag stellt: Alleine die Tatsache, dass er vor Ort ein Unwohlsein hatte, beinhaltet eine KV, wenn auch nur eine klitzekleine... Wenn wirklich nix war und der Krankenwagen umsonst gerufen wurde, ist das alleine kein Grund, wegen KV zu ermitteln, insofern lägen die Wachtmeister mit dieser Behauptung schief.

...

Unser Sohn hatte vor 4 Wochen den fast gleichen Unfall, nur als Fahrradfahrer.

Laut Polizei ist das ein Antragsdelikt, wo mein Sohn Strafanzeige stellen muss. Es handelt sich um eine "einfache" Körperverletzung, die nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Prellungen am ganzen Körper inkl. leichte Gehirnerschütterung.

Es hatte leider den Fahrradweg auf der falschen Seite benutzt, womit ihn ein großer Teil des Schuld trifft. Somit könnten auch noch Forderungen vom PKW-Fahrer kommen, falls dort ein Schaden ist.

Das was der Beamte gesagt hat ist erst mal zweitrangig, den wenn es zu

einem Rechtsstreit kommt und die Situation geklärt ist, wird der Richter

entscheiden wer was zu übernehmen hat.

Wichtig ist, nicht,s vorher Unterschreiben oder zahlen ;)

Tom

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 16:29

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 23. Mai 2023 um 18:22:03 Uhr:

Zitat:

@womopedda schrieb am 23. Mai 2023 um 17:46:45 Uhr:

...

Verkehrsunfälle werden wegen der Öffentlichkeit und deren Interesse regelmäßig von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Der Geschädigte muss also nicht unbedingt einen Antrag stellen. Er wird dazu noch mal befragt. Auch wenn er keinen Antrag stellt: Alleine die Tatsache, dass er vor Ort ein Unwohlsein hatte, beinhaltet eine KV, wenn auch nur eine klitzekleine... Wenn wirklich nix war und der Krankenwagen umsonst gerufen wurde, ist das alleine kein Grund, wegen KV zu ermitteln, insofern lägen die Wachtmeister mit dieser Behauptung schief.

...

Unser Sohn hatte vor 4 Wochen den fast gleichen Unfall, nur als Fahrradfahrer.

Laut Polizei ist das ein Antragsdelikt, wo mein Sohn Strafanzeige stellen muss. Es handelt sich um eine "einfache" Körperverletzung, die nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Prellungen am ganzen Körper inkl. leichte Gehirnerschütterung.

Es hatte leider den Fahrradweg auf der falschen Seite benutzt, womit ihn ein großer Teil des Schuld trifft. Somit könnten auch noch Forderungen vom PKW-Fahrer kommen, falls dort ein Schaden ist.

Die Polizei sagte, dass es automatisch eine Anzeige gibt.

An meinem Auto ist das Nummernschild zerkratzt (da würde ich keine Forderung stellen) und an dem Pedelec kleine Kratzer am rechten Lenkergriff.

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