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Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 15:02

Hallo,

ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.

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186 Antworten

Wenn ich auf eine querende Straße zufahre haben Fußgänger die meine Straße überqueren wollen zu warten,egal um was für eine Straße es sich dabei handelt.

Das gilt auch für Radfahrer die über den Geweh fahren.

Ich habe den Link nicht umsonst eingefügt.

Es würde sich nur anders verhalten wenn das E-bike auf der Straße fährt,da könnte er beim Überholen eines Fahrzeuges auch auf die andere Seite der Fahrbahn geraten und mit mir kollidieren.

Dann wäre er natürlich nicht entgegen der Fahrtrichtung gefahren.

Oder es gibt einen Radweg der die querende Straße begleitet und für beide Richtungen freigegeben wäre,dann hätte er Vorrang.

Dafür müsste für den TE aber ein Vohrfahrt achten Schild mit Zusatzschild für Radfahrer aus beiden Richtungen da sein.

In diesem Fall hier hat das E-bike verbotenerweise den Gehweg benutzt,und das noch entgegengesetzt der Fahrtrichtung.

Er hat keinen Vorrang,nie und nimmer.

@Rockville schrieb am 23. Mai 2023 um 18:08:21 Uhr:

Zitat:

@Anmak schrieb am 23. Mai 2023 um 17:33:49 Uhr:

Laut den Beamten bekomme ich eine Anzeige wg Körperverletzung, weil ja auch ein Krankenwagen vor Ort war.

Das ist natürlich Unsinn.

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Mai 2023 um 18:08:21 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 17:16:51 Uhr:

Egal wo der herkam,querender Verkehr hat da kein Vorrang,selbst wenn dort Fahrradfahrer in beide Richtungen auf dem Gehweg erlaubt wären.

Wieso denn das? Ich finde ja die Formulierungen "Nebenstraße" und "Hauptstraße" etwas unglücklich gewählt. Wenn ich es richtig sehe, hatte der TE das Zeichen "Vorfahrt gewähren" und der Radfahrer war auf der Vorfahrtstraße. Er fuhr aber verbotenerweise auf der linken Seite, dazu noch auf einem Gehweg.

Von einem Sachschaden lese ich bis jetzt nichts, von einer tatsächlichen Verletzung des Radfahrers auch nicht, dann spielt ein Mitverschulden des Radfahrers zunächst auch keine Rolle. Es bleibt dann eine Vorfahrtsverletzung durch den TE, die als OWi oder auch als Straftat verfolgt werden könnte.

Ich sehe hier auch eine deutliche Mitschuld beim Pedelec-Fahrer. Zwar ist richtig, dass auch ein Kind erlaubterweise mit einem Fahrrad aus dieser Richtung hätte kommen können, das ist aber in aller Regel deutlich langsamer. Je nach den örtlichen Sichtverhältnissen (Foto bitte) kann sich das Ganze sogar als für dich unvermeidbar darstellen.

Ich würde einem evtl. Owi-Bußgeldbescheid fristwahrend widersprechen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Themenstarteram 23. Mai 2023 um 16:45

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 23. Mai 2023 um 18:42:03 Uhr:

Ich sehe hier auch eine deutliche Mitschuld beim Pedelec-Fahrer. Zwar ist richtig, dass auch ein Kind erlaubterweise mit einem Fahrrad aus dieser Richtung hätte kommen können, das ist aber in aller Regel deutlich langsamer. Je nach den örtlichen Sichtverhältnissen (Foto bitte) kann sich das Ganze sogar als für dich unvermeidbar darstellen.

Ich würde einem evtl. Owi-Bußgeldbescheid fristwahrend widersprechen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Als meine Tochter anfing mit dem Rad zur Schule zu fahren, habe ich damals bei der Polizei angerufen und gefragt, ob man mit 9 Jahren auf dem Gehweg in entgegengesetzte Richtung fahren darf, weil so die Straßenquerung sicherer wäre. Nein, auch mit 9 muss man sich an das rechtsfahrgebot halten, wurde mir gesagt.

Fahrzeuge haben zwar auf der gesamten Hauptstraße/Fahrbahnbreite Vorfahrt, egal was sie da machen, aber querende Fussgänger (also Gehwegbenutzer?), sind Wartepflichtig.

Gerade gelesen, war auch anderer Meinung.

Da greift nur noch gegenseitige Rücksichtnahme.

Ich würde Richterliche Entscheidung beantragen.

Ja,und wenn man ein Straßeneinmündung mit dem Fahrrad auf dem Gehweg überquert hat man abzusteigen und es über die Straße zu schieben.

Auf dem Geheeg ist der Radfahrer dem Fußgänger gleich gestellt,der gehört nämlich nicht zur vorfahrtsberechtigten Straße.

Meiner Meinung nach gibt es für den Richter hier nichts kompliziertes zu entscheiden.

Schiebende Radfahrer: auch dann sind sie wartepflichtig, sie sind nicht auf der "Hauptstraße".

Alles natürlich ohne Überweg.

Hatte ich schon geschrieben.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. Mai 2023 um 19:03:34 Uhr:

Ja,und wenn man ein Straßeneinmündung mit dem Fahrrad auf dem Gehweg überquert hat man abzusteigen und es über die Straße zu schieben.

Meiner Meinung nach gibt es für den Richter hier nichts kompliziertes zu entscheiden.

@Bloetschkopf, nur zum sichergehen, du hast schon verstanden, dass der Fahrradfahrer auf der Hauptstraße fuhr und der Autofahrer aus der Nebenstraße kam?

Der Gehweg wurde benutzt, der hat keine Vorfahrt!

Zitat:

@manvo schrieb am 23. Mai 2023 um 19:11:26 Uhr:

Der Gehweg wurde benutzt, der hat keine Vorfahrt!

Ah ok, darum gings. Dann habe ich es falsch verstanden.

Dafür hatte ich geschrieben das er da beim Überholen eines Fahrzeuges auch auf der linken Seite der Fahrbahn hätte auftauchen können.

"Laut den Beamten bekomme ich eine Anzeige wg Körperverletzung, weil ja auch ein Krankenwagen vor Ort war."

Wenn jetzt zufällig ein Leichenwagen vor Ort gewesen wäre, hättest du dann eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung bekommen?

Zitat:

@manvo schrieb am 23. Mai 2023 um 19:03:26 Uhr:

 

...

Ich würde Richterliche Entscheidung beantragen.

Was soll der Richter jetzt zu diesem Zeitpunkt entscheiden?

Der TE hat bisher noch nicht mitgeteilt, ob der Fahrradfahrer überhaupt irgendwelche Ansprüche stellt, oder Anzeige erstattet hat, oder erstatten will.

 

 

Die Polizisten schreiben doch die Anzeige, steht alles oben!

Wenn nichts kommt dann natürlich auch nichts machen - oh ne...

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