Unfall mit Fahrradfahrer auf Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung
Hallo,
ich möchte aus einer Nebenstraße nach rechts auf eine Hauptstraße abbiegen. Halte an und gucke mehrfach nach links und rechts. Rechts auch, weil gegenüber eine Bushaltestelle ist, wo Autos auch schon mal einen Bus überholen. An der Hauptstraße sind an beiden Seiten reine Gehwege. Nirgends war ein ebike-Fahrer zu sehen. Irgendwann kann ich fahren, weil von links kein Auto kommt und beim Anfahren ist auf einmal ein eBike-Fahrer vor mir, welches ich leider leicht anfahre und der Fahrer fällt. Der Fahrer fuhr auf dem linken Gehweg und kam also von rechts. Keine Freigabe für Radfahrer. Er hat sich Gott sei Dank nicht verletzt. Kontrolle durch Krankenwagen und auch Polizei. Polizei sagt, ich habe volle Schuld, weil der Fahrradfahrer Vorfahrt gehabt hätte. Ich bin ratlos. Der fahrradfahrer hat doch auch einiges falsch gemacht.
186 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 23. Mai 2023 um 19:40:55 Uhr:
Die Polizisten schreiben doch die Anzeige, steht alles oben!
Wenn nichts kommt dann natürlich auch nichts machen - oh ne...
Das ist doch Quatsch.
Laut Threadverlauf ist der Fahrradfahrer nicht verletzt und es gibt, bis auf ein paar Kratzer am Griff des Fahrrades, keinen Sachschaden. Wenn der Fahrradfahrer keine Anzeige erstellt, wovon auszugehen ist, da er selbst hohe Mitschuld am Unfall trägt, wird da nichts kommen.
Wofür wollen denn die Polizisten eine Anzeige schreiben?
Zitat:
@790830 schrieb am 23. Mai 2023 um 19:59:16 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 23. Mai 2023 um 19:40:55 Uhr:
Die Polizisten schreiben doch die Anzeige, steht alles oben!
Wenn nichts kommt dann natürlich auch nichts machen - oh ne...Das ist doch Quatsch.
Laut Threadverlauf ist der Fahrradfahrer nicht verletzt und es gibt, bis auf ein paar Kratzer am Griff des Fahrrades, keinen Sachschaden. Wenn der Fahrradfahrer keine Anzeige erstellt, wovon auszugehen ist, da er selbst hohe Mitschuld am Unfall trägt, wird da nichts kommen.
Wofür wollen denn die Polizisten eine Anzeige schreiben?
Anzeige habe ich bekommen. Brief von der Kreispolizeibehörde. Fahrlässige Körperletzung bei Verkehrsunfall. Das wäre ein automatischer Vorgang von amtswegen her oder wie man das nennt. Da kann auch der Geschädigte sagen, ich will keine Anzeige stellen. Wird trotzdem gemacht. Anwältin ist eingeschaltet. Aber die Zusendung der Polizeiakte kann wohl Wochen dauern.
Ob die Polizei da einen Vorgang wegen fahrlässiger KV anlegen oder in China der Sack Chips umfällt - entscheiden, ob aus dem Vorgang ein Straf- oder Bußgeldverfahren wird, entscheidet die Amts-/Staatsanwaltschaft. Verneinen die eine Straftat, wird der Vorgang an die zuständige Bußgeldstelle abgegeben.
Na super. Dann wissen wir wenigstens, dass unsere Steuergelder super angelegt sind, wenn solche Bagatellen automatische Anzeigen nach sich ziehen.
Interessant finde ich aber den Vorwurf der Körperverletzung, obwohl vor Ort festegestellt wurde, dass niemand verletzt ist.
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@Anmak TE:
Der TE/Rechtsanwalt muss am Ball bleiben. Fristen beachten.
Viele Besserwisser hier - von wegen Quatsch, der Radfahrer ist immerhin auch gestürzt!? Wer weiss was da noch kommt...
Da die Beamten das anders sahen, haben sie aus ihrer Sicht auch alles richtig gemacht, läuft immer so.
Braucht auch keiner politisch werden, von wegen Steuergelder.
Zitat:
@Anmak schrieb am 23. Mai 2023 um 17:33:49 Uhr:
Zitat:
Laut den Beamten bekomme ich eine Anzeige wg Körperverletzung, weil ja auch ein Krankenwagen vor Ort war. Der Sanitäter hat allerdings nach der Untersuchung gesagt, dass er nicht verletzt sei und wieder mit dem eBike fahren kann.
Das bloße Erscheinen eines RTW begründet noch nicht die Fertigung einer Unfallanzeige mit Verletzten. Es ist aber auch kein Grund keine derartige Unfallanzeige zu fertigen, weil der Geschädigte nach Angaben des Sanitäters noch weiter fahren kann. Selbst wenn er nur eine Schürfwunde hat, spricht man von fahrlässiger Körperverletzung und die dementsprechende Anzeige wird gefertigt. Über die weitere Verfahrensweise hinsichtlich der KV entscheidet dann allerdings die Staatsanwaltschaft. Ich würde mir in dieser Hinsicht keine großen Gedanken machen.
Zitat:
@790830 schrieb am 23. Mai 2023 um 20:11:45 Uhr:
Na super. Dann wissen wir wenigstens, dass unsere Steuergelder super angelegt sind, wenn solche Bagatellen automatische Anzeigen nach sich ziehen.
Interessant finde ich aber den Vorwurf der Körperverletzung, obwohl vor Ort festegestellt wurde, dass niemand verletzt ist.
Selbst eine kleine Schürfwunde ist eine Verletzung. Das reicht für die Unfallaufnahme, um eine Person als verletzt zu bezeichnen.
Ich hatte vor gefühlt hundert Jahren mal einen Unfall mit einem Leichtverletzten (blutende Platzwunde), nämlich mir. Da überlegten die aufnehmenden Beamten tatsächlich auch, ob jetzt ein Verfahren gegen mich einzuleiten wäre. Hab sie dann aufklären müssen, dass die eigene Körperverletzung in den seltensten Fällen strafbar sei.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Mai 2023 um 20:09:28 Uhr:
Ob die Polizei da einen Vorgang wegen fahrlässiger KV anlegen oder in China der Sack Chips umfällt - entscheiden, ob aus dem Vorgang ein Straf- oder Bußgeldverfahren wird, entscheidet die Amts-/Staatsanwaltschaft. Verneinen die eine Straftat, wird der Vorgang an die zuständige Bußgeldstelle abgegeben.
Die fahrlässige KV wird nicht extra geschrieben. Ein Kreuz in der Unfallanzeige dass jemand verletzt ist, wenn auch nur ein Kratzer oder immer wieder gerne genommen Nacken-bzw. Kopfschmerzen nach einem kleinen Auffahrunfall, und die Sache wird von der StA geprüft. Zumindest kenn ich es so. Aber das differiert wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland.
Die Schürfwunde ist eine Erfindung im Verlauf des Threads, der TE hat jedenfalls nichts derartiges erwähnt.
Ironie on:
Noch 2 Seiten Eigendynamik und der Fahrradfahrer liegt mit lebensgefährlichen Verletzungen auf Intensivstation, weil der TE ihn mit seinem 500 PS SUV absichtlich überfahren hat
Ironie off.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Mai 2023 um 20:21:30 Uhr:
Ich hatte vor gefühlt hundert Jahren mal einen Unfall mit einem Leichtverletzten (blutende Platzwunde), nämlich mir. Da überlegten die aufnehmenden Beamten tatsächlich auch, ob jetzt ein Verfahren gegen mich einzuleiten wäre. Hab sie dann aufklären müssen, dass die eigene Körperverletzung in den seltensten Fällen strafbar sei.
Ähnliches habe ich im Dienst als Kradfahrer erlebt. Ein älterer Herr ( über 80 ) kam mir auf einem Fahrrad ( einer Art Dreirad) entgegen, nahm mir den Vorrang und bog vor mir in Richtung Friedhof ab. Ich konnte mit dem Krad gerade noch ausweichen und schaffte es schließlich ohne Sturz anzuhalten. Es kam zu keiner Berührung Der ältere Herr fiel trotzdem mit seinem Dreirad um und der arme Kerl brach sich die Schulter.
Ich bekam nach Wochen einen Einstellungsbescheid der StA, dass das Verfahren gegen diesen Herrn wegen fahrlässiger KV eingestellt wurde. Hab da angerufen und gefragt, ob das ein Versehen sei. Dem war nicht so. Das sei übliche Praxis. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht. Ist ca. 30 Jahre her.
"Ein älterer Herr ( über 80 ) kam mir auf einem Fahrrad ( einer Art Dreirad) entgegen, nahm mir den Vorrang und bog vor mir in Richtung Friedhof ab."
Bei der geschilderten Fahrweise könnte das schnell eine "Einbahnstraße" für ihn werden.
Zitat:
@790830 schrieb am 23. Mai 2023 um 20:29:02 Uhr:
Die Schürfwunde ist eine Erfindung im Verlauf des Threads, der TE hat jedenfalls nichts derartiges erwähnt.Ironie on:
Noch 2 Seiten Eigendynamik und der Fahrradfahrer liegt mit lebensgefährlichen Verletzungen auf Intensivstation, weil der TE ihn mit seinem 500 PS SUV absichtlich überfahren hat
Ironie off.
Irgendwas hat so gut wie jeder nach einem Sturz. Die Schürfwunde war nur eine Möglichkeit. Es wird keine Anzeige gefertigt wenn niemand etwas hat. Selbst wenn der Geschädigte nur sagt dass ihm irgendwas weh tut. Deswegen habe ich das mal hineininterpretiert.
Über den 500 PS SUV hatt ich kurz nachgedacht, den Gedanken aber wieder verworfen.🙂
@790830
Also nun halte mal deine Füsse still, ehe du selber als Quatschbehaupter "Quatsch" schreibst, geht das?!