Unfall mit ca. 80 km/h

BMW 3er E90

Hallo,
ich hatte gestern einen Unfall als ich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war. Ich fuhr mit ca. 80 erlaubten km/h auf einer Landstraße / Vorfahrtsstraße, als mich plötzlich von der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug kreuzte. Ich konnte nicht mehr viel bremsen und traf das Auto mit meiner Schnauze mit ca. 70-80 km/h hinten an die Seitentür. Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern, nur noch das die Airbags losgingen ( meine Fresse tut das weh), der Warnblinker sich von allein betätigte und das Auto irgend eine Nummer anrief. Ich stand etwas unter Schock und stieg nach ca. 15 Sekunden aus. Keine Ahnung mehr warum, aber ich machte sofort nach dem aussteigen Fotos von meinem Auto. Das Auto dass ich getroffen hatte, wollte wohl in eine Straße abbiegen und hat mich dabei übersehen. Als ich das Auto traf, hat sich dieses wohl mindestens um 360 Grad gedreht und traf währenddessen noch ein weiteres Auto. Ich finde im Nachhinein, das mein Auto für diesen Aufprall noch relativ gut aussieht. Das von mir getroffene Auto war völlig Matsch. Der Fahrerin schien es äußerlich gut zu gehen, jedenfalls steppte sie auch draußen rum und wurde von unbeteiligten Zeugen betreut. Nach wenigen Minuten kam ein Krankenwagen, der mich direkt in ein Krankenhaus fuhr. Dort wurde ich auf alles mögliche untersucht und war bis vor wenigen Stunden noch auf der Intensivstation. Ich habe außer einem Rasandschleudertrauma, Prellungen im Gesicht / Nase (wohl vom Airbag) und Brustkorb (vermutlich vom Gurt), diversen Abschürfungen und weiteren Kleinigkeiten, nichts ernsthaft etwas größeres. Aktuell befinde ich mich auf einer normalen Station und mir gehts mit entsprechenden Schmerzmitteln entsprechend gut. Ich hoffe der Fahrerin des anderen Autos geht es auch entsprechend gut. Da ich, wie bereits geschrieben, bis vor kurzem auf der Intensivstation lag, haben meine Eltern und meine Freundin schon erste Telefonate geführt:

Das Auto ist bei meinem Wunsch BMW Händler. Dort wartet man auf meine Kontaktaufnahme.

Die Fahrerin des anderen PKWs hat wohl ihre Schuld bei der Polizei eingestanden

Alle drei teilgenommen Personen sind bei der gleichen örtlichen Versicherung. Kann das zu einem Problem führen? Interessenkonflikt?

Unsere Versicherung will einen Gutachter losschicken. Ist das eine gute Idee aus meiner Sicht? Sollte das nicht ein neutraler Gutachter tun und nicht jemand der sowohl von meiner Versicherung, so also auch von ihrer kommt. Wozu überhaupt ein Gutachter?
Ich würde gerne mein Fahrzeug bei meinem BMW Händler reparieren lassen und dann kostet es doch das, was es halt kostet. Mit Kostenvoranschlag natürlich. Geht das nicht? Ich würde gerne mein Auto wieder ganz und heile zurück haben und das bei dem entsprechenden Fachmann erledigt haben.

Alternativ habe ich mir überlegt, dass ich das Auto so verkaufe wie es aktuell ist, die Reparaturkosten von der Versicherung nehme und mir ein neues Auto kaufe. Z.b mein Auto direkt so beim BMW Händler verkaufen und da dann ein neues holen. Macht das Sinn? Oder finanziell blöde Idee?

Wie sieht das denn mit Mietwagen aus? Ich muss jetzt weiter mobil sein, auch um zur Arbeit zu kommen. Wie lange steht mir ein Mietwagen zu, falls der andere Schuld ist? Und kann ich da direkt zu BMW fahren und da einen Mietwagen mitnehmen, oder wie läuft das ab?

Wie sieht das zum Thema Wertminderung aus? Das Auto ist ca. 4 Jahre alt, hat erst 60.000 km auf der Uhr und ich habe das Auto als unfallfrei vor ca. 6 Monaten für 20.000 Euro von einem anderen BMW Händler gekauft. Wenn das Auto nun gerichtet wird, ist es doch nicht mehr unfallfrei, und ich bekomme bei einem möglichen Verkauf sicher nicht mehr die gleiche Summe, wie vor dem Unfall. Welche Summe oder welcher Prozentsatz ist für die Wertminderung angemessen?

Wie sieht das mit Schmerzensgeld aus? Jetzt habe ich zwar nicht so etwas schlimmes wie eine Lähmung oder mir etwas gebrochen, jedoch sind Verletzungen und Schmerzen vorhanden. Auf was muss ich hier achten? Wie mache ich das richtig geltend? Die Versicherung will mir ein Formular zu diesem Thema beilegen, doch was trage ich hier ein? Muss ich dazu zu einem speziellen Arzt oder reichen die Krankenhausbefunde? Direkt zum Anwalt? Habe keine Rechtsschutzversicherung.

Nicht falsch verstehen, ich möchte die Person nicht ausnehmen. Jedoch hat mir mein Auto emotional viel bedeutet und habe dafür eine Menge Geld auf den Tisch gelegt. Auch nach dem Kauf. Hatte erst vor 2 Wochen unwesentliche Dellen entfernen lassen, die ein normalsterblicher nicht mal gesehen hätte. Zudem war das Auto auch kürzlich bei der Aufbereitung. Jetzt möchte ich neben den ganzen Stress und Krankenhausaufenthalt zum Tanz in den Mai wenigstens nicht in das totale finanzielle Minus geraten bei einer Sache, in der ich aus meiner Sicht nichts dafür kann.

Danke!

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Schade, dass der User DIXIE (fast so wie das Klo) diesen Thread etwas "kaputt" macht.

Kurze Info:
Anwalt ist eingeschaltet. Im Prinzip hat er alles bestätigt, was hier von den meisten Usern erzählt wurde. Er kümmert sich nun um den Rest.
Neutraler Gutachter wurde von mir beauftragt, und war heute auch schon beim Auto. Gutachten folgt in 1-2 Tagen.
Gestern schätzte ein BMW-Mitarbeiter, dass dies ein Schaden von mind. 17.000 € wird und es vermutlich in Richtung totalschaden geht. Es war wohl auch ein Gutachter der Versicherung da. Laut diesem ist es wohl zumindest schon mal kein Totalschaden.
Interessant, dass die Versicherung auch einen Gutachter entsendet hat, obwohl ich mehrfach erzählt hatte, dass ich einen neutralen schicken möchte. War der Versicherung anscheinend egal.

Post von der Polizei ist gekommen. Es handelt sich um einen Zeugenfragebogen. Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die andere Fahrerin, Sachverhalt fahrlässige Körperverletzung + Strafantrag.

Ich denke jedoch ich werde hier keinen Strafantrag stellen. Mein Anwalt meinte, ich kann hier machen was ich möchte. Es wird nichts davon abhängig sein.
Wir beide denken, ich sollte es nicht tun und ich werde es wohl auch nicht tun. Zum Einen hat sich die Dame mir nicht abfällig gegenüber nach dem Unfall verhalten. Und zum Anderen wird die aktuell schon genug Sorgen haben. Bußgeld, Punkt in Flensburg, falls nicht Kaskoversichert hoher Schaden, Hochstufung etc pp.
Ich denke nicht, dass ich Ihr da noch einen reinhauen muss. Sie wird das sicherlich nicht mit Absicht gemacht haben und wird sich das auch anders gewünscht haben. Auch wenn ich schon tierisch sauer bin, muss man wohl dennoch schon differenzieren.
Man kann nicht von anderen Menschen verlangen, dass sich alle fair verhalten sollen, um am Ende selbst das Arsch zu sein.

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So ziemlich... 😉

Sah auch aus, als hätte ich nen Feuerlöscher geknutscht... 😉

Zitat:

@schipplock schrieb am 31. Mai 2015 um 11:10:56 Uhr:


aua :! Motor auf Beifahrersitz :!

Nennt man "Mittelmotor". 😉 😁

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 31. Mai 2015 um 11:20:38 Uhr:


So ziemlich... 😉

Sah auch aus, als hätte ich nen Feuerlöscher geknutscht... 😉

da hast du aber verdammt noch mal Glueck gehabt.

Zitat:

Nennt man "Mittelmotor". 😉 😁

Opel wusste schon damals, wie man ausgewogene Fahrzeuge baute 🙂.

Na ja, der Gutachter hatte auch gemeint, eine Nummer kleiner das Auto und es wäre Schicht im Schacht gewesen, aber da sieht man mal, dass Opel schon seinerzeit recht gute Autos baute, wenn man vom Rostproblem mal absieht.

Kann man aber sicher nicht mehr mit den heutigen BMW's vergleichen. Schätze mal, die würden so einen Crash (im Vergleich eventuell ein 5'er E60/F10) noch einen Tacken besser wegstecken. Da hat sich die letzte Jahre ja doch noch einiges getan in Sachen passive und aktive Sicherheit.

Für den TE hoffe ich mal, dass sich die Versicherung alsbald auskäst, denn normal ist dieses Gebahren sicher nicht. Schon gar nicht, wenn der Schaden, ob Mitschuld oder nicht, auch über die VK abgedeckt wäre. In dem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung den Anteil des Unfallgegners (Hpfl) und die eigene (VK) den selbstverschuldeten Anteil.

Also im Ganzen erstmal kein Zurückbehaltungsgrund... 😕

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Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 31. Mai 2015 um 11:48:41 Uhr:


Na ja, der Gutachter hatte auch gemeint, eine Nummer kleiner das Auto und es wäre Schicht im Schacht gewesen, aber da sieht man mal, dass Opel schon seinerzeit recht gute Autos baute, wenn man vom Rostproblem mal absieht.

Kann man aber sicher nicht mehr mit den heutigen BMW's vergleichen. Schätze mal, die würden so einen Crash (im Vergleich eventuell ein 5'er E60/F10) noch einen Tacken besser wegstecken. Da hat sich die letzte Jahre ja doch noch einiges getan in Sachen passive und aktive Sicherheit.

Auf Holz klopfen kommt nicht immer gut. Haste Glück gehabt, ein bisschen mehr rechts und Du hättest wohl den Borkenkäfer gegrüsst. Und danach noch ein Feuerchen? Die Fahrertür klemmt oder selber ist man so balla vom Aufschlag, o-o...

Ich würde nicht darauf bauen, dass heutige 5* NCAPer so was bei vollem Insassenschutz wegstecken. Glaube nicht, dass alle, die heutzutage noch an sonem Baum abtreten, in kleinen alten Karren sassen. Mag sein, dass die Chancen besser geworden sind, aber crashtestdummy wär immer noch nicht mein Beruf...

http://www.google.de/imgres?...

der kollege hatte leider nicht so viel Glück und wir reden hier vom F10...

Na ja, ich denke mal minimum 50% Glück spielen immer mit. Prinzipiell habt's natürlich recht, keine Frage...

Zitat:

@wobPower schrieb am 31. Mai 2015 um 12:10:00 Uhr:


http://www.google.de/imgres?...

der kollege hatte leider nicht so viel Glück und wir reden hier vom F10...

Hier handelt es sich aber um eine Aufprallgeschwindigkeit von knappen 240km/h, da beide mind. 120km/h fuhren. Da hat man nur mit einem Panzer ne gute Chance.

Sowas ist der absolute Alptraum!

bei der Geschwindigkeit verschiebts sofort deine Organe; da spuerst du rein gar nichts mehr; selbst, wenn du dich noch bewegen solltest.

Die Aufprallenergie von 2x 120 ist nicht höher als mit 120 in eine Betonwand.

Bei 2 Autos hat man die doppelte Knautschzone. Dümmer ist es nur wenn ein Auto sehr weich ist und eines sehr weich. Z.B. ein neues Cabriolet gegen einen Golf 2. Dies ist bei uns vor einiger Zeit passiert. Das Cabrio war noch gleich lang und der Golf 1m kürzer.

Was hier vergessen wird. Ich bin nicht mit 80km/h gegen eine stehende (Beton)-Wand geknallt. Sondern gegen ein vor mir abbiegendes Auto mit meiner rechten Front gegen ihr seitliches hinteres Fahrzeug. Die Energie hat sich dementsprechend auf das andere Auto übertragen, welches sich danach mehrfach drehte. Das Fahrzeug von der Gegnerin war auch völlig Matsch.
Bilder vom Crashtest mit 80km/h sagen hier m.E. nichts aus. Es war vermutlich auch eher 70km/h, ich habe keine Ahnung. Sehr viel gebremst wurde jeden Falls nicht mehr.
Am Ende sah mein Fahrzeug wesentlich besser aus, als bei dem Tempo gedacht. Wie gesagt liegt das an der Energieübertragung und meines Empfindens auch an meinem Fahrzeug. Mit einem Smart weiß ich nicht, was passiert wäre...

Wenn ich Forderungen habe, dann setzte ich dich auch durch wenn die Rechtslage eindeutig geklärt ist..... was ist daran schlecht?
Ich freue mich in einem Rechtsstaat wie dem unseren zu leben. Natürlich handelt es sich nur um eine fahrl. Körperverletzung der Unfallverursacherin... einen nicht gestellten Strafantrag hat keinerlei Auswirkungen auf die Durchsetzung deiner zivilrechtlichen Forderungen... somit ist es egal. ob du ihn stellst oder nicht bzw. dir in zunächst vorbehältst.

Hat die Versicherung zwischenzeitlich alle Schäden nebst Schmerzensgeld etc. beglichen?

Gruss

Dixieman

Na ja, wie immer etwas mit Vorsicht zu genießen... 😉

Ein Strafantrag seitens des TE ist hier völlig für die Tonne und kann auch nicht vorbehalten werden. Das Unfallprotokoll geht bei nachweislichen Personenschäden automatisch an die zuständige Staatsanwaltschaft und die entscheidet von sich aus, ob ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird oder nicht. Wenn ja, wird das Ganze in der Regel mit einer kleinen Geldauflage in Form eines Strafbefehls beigelegt. Hat der TE aber nix davon, weil es für ihn keinen Unterschied macht.

Ist kein nachweislicher Personenschaden entstanden - gibt es auch keinen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil eben jener eine Verletzung der Gesundheit voraussetzt.

Das früher gern genutzte HWS zur Erhöhung der Versicherungsentschädigung ist heute auch nicht mehr so einfach durchzusetzen und wird von den Versicherern gern abgeschmettert - es sei denn, man war wirklich beim Facharzt und hat es attestieren lassen. So eine kleine 3-Tages-Krankschreibung vom Hausarzt hat da kaum mehr eine Bewandtnis.

Schmerzensgeld ist also eine Sache, die vom Versicherer nicht automatisch anerkannt wird, wenn nicht wirklich eine nachweisbare, gesundheitliche Einschränkung attestiert wurde. Wenn der TE einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt genossen hat, dann stehen die Chancen aber ganz gut... 🙂

Ich habe vor 2 Tagen erst die "restliche" Summe bekommen.
Hat sich also schon etwas hingezogen. Und dann ist aktuell auch noch nicht alles zu 100% beendet die Geschichte :/

Die Versicherung hat mir nun mehr bezahlt, als nur das Auto.
Allerdings nicht alles, was mein Anwalt auch gefordert hat (Nutzungsausfall, Schmerzensgeld)
Es ist noch eine Summe etwas unter 1.000 Euro offen. Warum weshalb und was die Versicherung nicht von den Forderungen beglichen hat, weiß ich aktuell noch nicht. Das Schreiben wird mein Anwalt wohl bekommen und mir dann bescheid geben. Ich habe nur die Überweisung auf meinem Konto gesehen.
Schmerzensgeld und Nutzungsausfall waren aber auch mit hohen Summen gefodert. Z.B. Der Nutzungsausfall mit 65€ / Tag für 20 Tage

Interessant vielleicht noch. Die Unfallgegnerin ist wohl schuld an den ganzen Verzögerungen. Sie hat wohl irgendwann mal behauptet, ich wäre zu schnell gewesen, weil ja noch Bremsspuren am nächsten Tag zu sehen waren. Anfangs hatte sie behauptet mich erst gesehen zu haben, und dann doch wieder nicht usw. Steht alles in den Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft. Selbst Zeugen sagten für mich aus und auch die Polizei hat von Anfang an gesagt, dass es keinen Hinweis dafür geben würde dass ich zu schnell gewesen wäre....

Mittlerweile habe ich schon ein neues Fahrzeug. Wollte mir ja eigentlich einen E90 6-Zylinder holen. Habe 2 Monate gesucht und nichts für mich passendes gefunden, was mir preislich oder von den Kilometern zusagte.

Nun habe ich einen F30 328i. Leider nagelt der ziemlich. Weiß nicht, ob mein Diesel lauter war oder der jetzt. Aber ansonsten tolles Auto was auch unheimlich gut zieht, wie ich finde.

Denke mal der 328i F30 ist sicher nicht die schlechteste Wahl... 😉

Was die Schmerzensgeldforderung angeht - siehe oben, in Sachen Leihwagen/Nutzungsausfall sind die Werte eigentlich vorgegeben, wobei die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer ja im Gutachten steht. Wenn der Anwalt da mehr gefordert haben sollte, kommt im Regelfall dennoch nicht mehr bei raus.

Warte einfach mal die Begründung des Versicherers ab, dann kann man weitersehen...

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