Unfall mit ca. 80 km/h

BMW 3er E90

Hallo,
ich hatte gestern einen Unfall als ich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war. Ich fuhr mit ca. 80 erlaubten km/h auf einer Landstraße / Vorfahrtsstraße, als mich plötzlich von der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug kreuzte. Ich konnte nicht mehr viel bremsen und traf das Auto mit meiner Schnauze mit ca. 70-80 km/h hinten an die Seitentür. Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern, nur noch das die Airbags losgingen ( meine Fresse tut das weh), der Warnblinker sich von allein betätigte und das Auto irgend eine Nummer anrief. Ich stand etwas unter Schock und stieg nach ca. 15 Sekunden aus. Keine Ahnung mehr warum, aber ich machte sofort nach dem aussteigen Fotos von meinem Auto. Das Auto dass ich getroffen hatte, wollte wohl in eine Straße abbiegen und hat mich dabei übersehen. Als ich das Auto traf, hat sich dieses wohl mindestens um 360 Grad gedreht und traf währenddessen noch ein weiteres Auto. Ich finde im Nachhinein, das mein Auto für diesen Aufprall noch relativ gut aussieht. Das von mir getroffene Auto war völlig Matsch. Der Fahrerin schien es äußerlich gut zu gehen, jedenfalls steppte sie auch draußen rum und wurde von unbeteiligten Zeugen betreut. Nach wenigen Minuten kam ein Krankenwagen, der mich direkt in ein Krankenhaus fuhr. Dort wurde ich auf alles mögliche untersucht und war bis vor wenigen Stunden noch auf der Intensivstation. Ich habe außer einem Rasandschleudertrauma, Prellungen im Gesicht / Nase (wohl vom Airbag) und Brustkorb (vermutlich vom Gurt), diversen Abschürfungen und weiteren Kleinigkeiten, nichts ernsthaft etwas größeres. Aktuell befinde ich mich auf einer normalen Station und mir gehts mit entsprechenden Schmerzmitteln entsprechend gut. Ich hoffe der Fahrerin des anderen Autos geht es auch entsprechend gut. Da ich, wie bereits geschrieben, bis vor kurzem auf der Intensivstation lag, haben meine Eltern und meine Freundin schon erste Telefonate geführt:

Das Auto ist bei meinem Wunsch BMW Händler. Dort wartet man auf meine Kontaktaufnahme.

Die Fahrerin des anderen PKWs hat wohl ihre Schuld bei der Polizei eingestanden

Alle drei teilgenommen Personen sind bei der gleichen örtlichen Versicherung. Kann das zu einem Problem führen? Interessenkonflikt?

Unsere Versicherung will einen Gutachter losschicken. Ist das eine gute Idee aus meiner Sicht? Sollte das nicht ein neutraler Gutachter tun und nicht jemand der sowohl von meiner Versicherung, so also auch von ihrer kommt. Wozu überhaupt ein Gutachter?
Ich würde gerne mein Fahrzeug bei meinem BMW Händler reparieren lassen und dann kostet es doch das, was es halt kostet. Mit Kostenvoranschlag natürlich. Geht das nicht? Ich würde gerne mein Auto wieder ganz und heile zurück haben und das bei dem entsprechenden Fachmann erledigt haben.

Alternativ habe ich mir überlegt, dass ich das Auto so verkaufe wie es aktuell ist, die Reparaturkosten von der Versicherung nehme und mir ein neues Auto kaufe. Z.b mein Auto direkt so beim BMW Händler verkaufen und da dann ein neues holen. Macht das Sinn? Oder finanziell blöde Idee?

Wie sieht das denn mit Mietwagen aus? Ich muss jetzt weiter mobil sein, auch um zur Arbeit zu kommen. Wie lange steht mir ein Mietwagen zu, falls der andere Schuld ist? Und kann ich da direkt zu BMW fahren und da einen Mietwagen mitnehmen, oder wie läuft das ab?

Wie sieht das zum Thema Wertminderung aus? Das Auto ist ca. 4 Jahre alt, hat erst 60.000 km auf der Uhr und ich habe das Auto als unfallfrei vor ca. 6 Monaten für 20.000 Euro von einem anderen BMW Händler gekauft. Wenn das Auto nun gerichtet wird, ist es doch nicht mehr unfallfrei, und ich bekomme bei einem möglichen Verkauf sicher nicht mehr die gleiche Summe, wie vor dem Unfall. Welche Summe oder welcher Prozentsatz ist für die Wertminderung angemessen?

Wie sieht das mit Schmerzensgeld aus? Jetzt habe ich zwar nicht so etwas schlimmes wie eine Lähmung oder mir etwas gebrochen, jedoch sind Verletzungen und Schmerzen vorhanden. Auf was muss ich hier achten? Wie mache ich das richtig geltend? Die Versicherung will mir ein Formular zu diesem Thema beilegen, doch was trage ich hier ein? Muss ich dazu zu einem speziellen Arzt oder reichen die Krankenhausbefunde? Direkt zum Anwalt? Habe keine Rechtsschutzversicherung.

Nicht falsch verstehen, ich möchte die Person nicht ausnehmen. Jedoch hat mir mein Auto emotional viel bedeutet und habe dafür eine Menge Geld auf den Tisch gelegt. Auch nach dem Kauf. Hatte erst vor 2 Wochen unwesentliche Dellen entfernen lassen, die ein normalsterblicher nicht mal gesehen hätte. Zudem war das Auto auch kürzlich bei der Aufbereitung. Jetzt möchte ich neben den ganzen Stress und Krankenhausaufenthalt zum Tanz in den Mai wenigstens nicht in das totale finanzielle Minus geraten bei einer Sache, in der ich aus meiner Sicht nichts dafür kann.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Schade, dass der User DIXIE (fast so wie das Klo) diesen Thread etwas "kaputt" macht.

Kurze Info:
Anwalt ist eingeschaltet. Im Prinzip hat er alles bestätigt, was hier von den meisten Usern erzählt wurde. Er kümmert sich nun um den Rest.
Neutraler Gutachter wurde von mir beauftragt, und war heute auch schon beim Auto. Gutachten folgt in 1-2 Tagen.
Gestern schätzte ein BMW-Mitarbeiter, dass dies ein Schaden von mind. 17.000 € wird und es vermutlich in Richtung totalschaden geht. Es war wohl auch ein Gutachter der Versicherung da. Laut diesem ist es wohl zumindest schon mal kein Totalschaden.
Interessant, dass die Versicherung auch einen Gutachter entsendet hat, obwohl ich mehrfach erzählt hatte, dass ich einen neutralen schicken möchte. War der Versicherung anscheinend egal.

Post von der Polizei ist gekommen. Es handelt sich um einen Zeugenfragebogen. Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die andere Fahrerin, Sachverhalt fahrlässige Körperverletzung + Strafantrag.

Ich denke jedoch ich werde hier keinen Strafantrag stellen. Mein Anwalt meinte, ich kann hier machen was ich möchte. Es wird nichts davon abhängig sein.
Wir beide denken, ich sollte es nicht tun und ich werde es wohl auch nicht tun. Zum Einen hat sich die Dame mir nicht abfällig gegenüber nach dem Unfall verhalten. Und zum Anderen wird die aktuell schon genug Sorgen haben. Bußgeld, Punkt in Flensburg, falls nicht Kaskoversichert hoher Schaden, Hochstufung etc pp.
Ich denke nicht, dass ich Ihr da noch einen reinhauen muss. Sie wird das sicherlich nicht mit Absicht gemacht haben und wird sich das auch anders gewünscht haben. Auch wenn ich schon tierisch sauer bin, muss man wohl dennoch schon differenzieren.
Man kann nicht von anderen Menschen verlangen, dass sich alle fair verhalten sollen, um am Ende selbst das Arsch zu sein.

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Zitat:

@BMWRider schrieb am 5. Mai 2015 um 18:16:44 Uhr:


So Leute, beruhigt Euch bitte.
Insbesondere dem User Dixie1865 lege ich nahe, sich in seiner Ausdrucksweise mal ein wenig zu zügeln. Man kann seine Meinung auch vertreten, ohne ständig ausfallend zu werden.

Gruß
BMWRider

Alles OK ich bin halt ein emotionaler Mensch sorry...

Zitat:

@peterpaul2550 schrieb am 5. Mai 2015 um 14:24:39 Uhr:


Du BESTEHST auf einem EIGENEN Gutachter - das ist gestzlich so geregelt, dass dir NIEMAnd einen anderen Gutachter aufzwingen kann - schon garnicht die Hafpflichtversaichedrung der Gegenseite - deren Gutachter den Schaden bewußt niedriger Einschätzen um Dir weniger zahlen zu müssen.

Ich empfehle Dir die Lektüre hier:
Versicherungstricks

....die wollen das ich mich registriere...

Ich aber nicht 😛

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 5. Mai 2015 um 15:20:14 Uhr:


Seh ich auch so...

Dito!

Gab auch 8x grün! 🙂

so..und nun ab auf's DIXI....😛 😁

@JappoBS Erstmal gute Besserung. Ich glaub ich habs überlesen: Kommt die Kiste jetzt weg oder denkst Du drüber nach, nochmal zu reparieren? An Deiner Stelle würd ich den Hobel sofort weg geben, Geld kassieren, was Neues kaufen und danach die MwSt. zusätzlich holen. Läuft das beim Totalschaden genau so mit der fiktiven Abrechnung? Weiß das wer? Neo? 🙂

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Vom Finanziellen her macht es keinen Unterschied. Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes Netto, bei Nachweis von gezahlter Umsatzsteuer im Folgenden deren Erstattung - als Nichtselbstständiger.

Streitpotenzial vorprogrammiert... 😁

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 7. Mai 2015 um 07:48:20 Uhr:


Vom Finanziellen her macht es keinen Unterschied. Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes Netto, bei Nachweis von gezahlter Umsatzsteuer im Folgenden deren Erstattung - als Nichtselbstständiger.

Streitpotenzial vorprogrammiert... 😁

Bei mir lief die fiktive Abrechnung ganz gut, lief aber auch alles über den Anwalt. Der hat der Versicherung ein paar Mahnungen schicken dürfen (seiner Aussage nach ganz normal), aber dann klaglos das Geld bekommen.

Kurze Info:

Nachdem der von mir bestellte SV immer noch nicht fertig war, und wohl noch auch eine gewisse Zeit benötigt, habe ich in Absprache mit meinem Anwalt dieses Gutachten "gecancelt". Dieser wäre laut ihm auf ein ähnliches Ergebnis gekommen, wie beim ersten Gutachten.
Es ging also darum, dass Auto zu einem Totalschaden werden zu lassen oder es reparieren zu lassen. Letzteres wollte ich nicht mehr. Es ging auf jeden Fall über die 100%-Marke.
Habe für das Auto vor ca. 8 Monaten 700 EUR mehr bezahlt, als der Wiederbeschaffungswert ist, den ich bekomme. Hätte schlimmer kommen können, wenn man bedenkt, dass ich das Auto 8 Monate gefahren bin, ca. 10.000km nun mehr drauf hat und ich einen Satz Winterreifen mit tollen Felgen dazubekommen habe.
Aber schade um das Auto ist es allemal. Alleine die Farbe, gab es so nicht häufig.

Habe nun ein paar Tage Zeit das Auto an den Bieter der Auktion zu verkaufen. Falls hier jemand interesse an dem Fahrzeug hat, kann er sich gerne per PN melden 🙂

Ansonsten Danke für die Hilfe, Ihr (die meisten) seid Super!

Zitat:

@JappoBS schrieb am 18. Mai 2015 um 21:26:50 Uhr:


Habe nun ein paar Tage Zeit das Auto an den Bieter der Auktion zu verkaufen. Falls hier jemand interesse an dem Fahrzeug hat, kann er sich gerne per PN melden 🙂

Ansonsten Danke für die Hilfe, Ihr (die meisten) seid Super!

Wieso kümmerst du dich darum?

Warum? Ich weiß es auch nicht. Vermutlich,weil ich mich doch selbst mehr um die Dinge kümmern muss, als andere bei einem Unfall + Anwalt keine Ahnung.
Also das mit Anwalt einschalten und alles wird geklärt,hat hier nicht so zu 100% hingehauen.
Ich will jetzt nicht alles aufzählen, aber alleine die Tatsache dass es heute mal weiter ging, liegt nur an mir.
Habe einfach keine Lust mehr zu warten. Ende April war der Unfall und da passiert einfach gar nichts. Vielleicht bin ich da auch etwas zu voreilig oder schnell. Hab aber den Eindruck das könnte mit dem nichts passieren noch ein Jahr so weitergehen.

Mein Anwalt meinte ich soll mich mit dem Käufer in Verbindung setzen. Keine Ahnung wer das im Normalfall macht. Mein Anwalt sagt mir auch nichts über mögliche Standgebühren, dass muss ich erst selber googlen und ihn dazu befragen. Und das Auto steht da schon 3 Wochen. Auch in dem Schreiben von Ihm an die Versicherung habe ich unter den Punkten Schadenansprüchen keinen Nutzungsaufall entdecken können. Dort ist nur Schmerzensgeld, Totalschaden gem. Gutachten, Kostenpauschale und Ab- und Ummeldegebühr. Keine Ahnung, ob er das mit dem Nutzungsausfall später machen möchte, oder er es vergessen hat. Ich habe ihn noch einmal darauf hingewiesen. Keine Ahnung, ob das alles normal ist oder ich in die Scheisse gegriffen habe.

Und am Ende verkaufe ich das Auto doch wohl (Kaufvertrag?) und ich hatte die Idee das Auto vielleicht an anderer Stelle zu verkaufen.

Zitat:

@JappoBS schrieb am 18. Mai 2015 um 22:21:35 Uhr:


Warum? Ich weiß es auch nicht. Vermutlich,weil ich mich doch selbst mehr um die Dinge kümmern muss, als andere bei einem Unfall + Anwalt keine Ahnung.
Also das mit Anwalt einschalten und alles wird geklärt,hat hier nicht so zu 100% hingehauen.
Ich will jetzt nicht alles aufzählen, aber alleine die Tatsache dass es heute mal weiter ging, liegt nur an mir.

[...]

Mein Anwalt sagt mir auch nichts über mögliche Standgebühren, dass muss ich erst selber googlen und ihn dazu befragen. Und das Auto steht da schon 3 Wochen. Auch in dem Schreiben von Ihm an die Versicherung habe ich unter den Punkten Schadenansprüchen keinen Nutzungsaufall entdecken können. Dort ist nur Schmerzensgeld, Totalschaden gem. Gutachten, Kostenpauschale und Ab- und Ummeldegebühr. Keine Ahnung, ob er das mit dem Nutzungsausfall später machen möchte, oder er es vergessen hat. Ich habe ihn noch einmal darauf hingewiesen. Keine Ahnung, ob das alles normal ist oder ich in die Scheisse gegriffen habe.

Das mit dem Nutzungsausfall bei Fremdverschulden sind doch Basics, die jeder auf Verkehrsrecht spezialisierter (und nicht nur dieser) Anwalt wissen muss. Üblicherweise hast du nach einem Totalschaden 14 Tage Zeit, dir ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. Solange wird Nutzungsausfall bezahlt (ich denke, dass sich dieses in den letzten Jahren nichr geändert hat).

Die Fahrzeugverwertung eines Totalschadens bei Fremdverschulden obliegt der gegnerischen Versicherung. Nur wenn du der Auffassung bist, du kannst mehr als den Restwert bei Veräußerung erzielen, macht es Sinn, sich selbst darum zu kümmern. NeoNeo28 kann dir sicherlich genauere Informationen hierzu liefern.

Über den Nutzungsaufall habe ich bereits mit dem Anwalt schon am ersten Tag geredet. Es ist ihm auch bekannt. Ich habe heute noch vor demSchreiben mit Ihm darrüber geredet. Keine Ahnung, warum ich es in dem Schreiben für die Versicherung nicht finde. Ich habe jetzt noch mal nachgefragt, wie geschrieben.

Mein Anwalt sagt, dass ich mit dem Auto machen kann, was ich will. In dem Gutachten (von der Versicherung) steht, dass empfohlen wird, mit der Versicherung Rücksprache zu halten bzgl. des Verkaufs. Ansonsten habe ich Adresse und Kontaktdaten von dem potentiellen Käufer in dem Gutachten.
Ich habe noch ein paar Tage Zeit das Angebot anzunehmen, so wie es in dem Gutachten steht und mir erzählt wurde, ist er mir verpflichtet bis zur Frist das Auto abzunehmen, sofern ich es möchte.

Der Anwalt fordert aktuell von der Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Keine Ahnung ob das üblich ist, so wurde das jedenfalls mit mir gemacht.
Aber wofür habe ich einen Anwalt, wenn er mir sagt so wirds gemacht, wenns andere anscheinend bequemer haben?

Was dein Anwalt sagt, ist ja soweit auch richtig. Es ist und bleibt dein Auto, ob mit oder ohne Totalschaden. Du entscheidest, was mit dem Fahrzeug passieren soll. Aber du musst dich nicht um die Verwertung kümmern sofern das nicht in deinem Interesse liegt. Du kannst das Angebot des Restwertes der Versicherung annehmen. Hiermit verkaufst du das Fahrzeug zum Restwert an die gegnerische Versicherung, die die Verwertung übernimmt. Das sollte der Regelfall bei einem Totalschaden sein.

Ok, in Ordnung, werde mich mal wieder morgen darum kümmern.

Der Nutzungsausfall sollte natürlich umgehend noch eingefordert werden, es sei denn, diese Position befindet sich bereits auf dem geltend gemachten Schadensgutachten und das ist meistens der Fall. Wird wohl auch bei Dir so sein, sodass diese Position dann nicht noch einmal gesondert eingefordert wird.

In der Regel stehen im Schadensgutachten der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert plus Nutzungsausfall (entweder für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung). Insofern wäre es in Ordnung, wenn der Anwalt das nicht noch einmal extra aufführt.

Aber... Mittlerweile entscheiden vereinzelt Gerichte auch schon mal, dass dem Geschädigten gar kein Nutzungsausfall zusteht, wenn er nicht wirklich nachweisen kann, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit benötigt hätte. Dass sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, darf allerdings bezweifelt werden. Steht hier aber scheinbar auch erstmal nicht zur Debatte...

Der Nutzungsausfall ist nicht in dem Gutachten enthalten.
Zum Thema Nutzungsausfall sagte mir mein Anwalt, auch noch mal schriftlich, dass dieser erst geltend gemacht werden kann, wenn ich eine Ersatzanschaffung getätigt oder das Auto repariert habe. Beides habe ich nachzuweisen, und erst DANN, will der Anwalt den Nutzungsausfall geltend machen, weil ich erst DANN angeblich einen Anspruch hätte.

Ich habe das Auto nun heute auch verkauft. Nachdem mir mein Anwalt schon sagte, ich müsse mich um den Verkauf (an den Käufer vom Gutachten) selbst kümmern, rief ich dann noch einmal bei der Versicherung an, um nachzufragen, wie das denn nun abzulaufen hat. Und auch hier wurde mir seitens der Versicherung mitgeteilt, dass die da keinen Finger krumm machen würden. Es war vorher mein Auto und ist es nun jetzt auch noch. Also sieh doch zu, wie du Dein Auto fristgerecht verkaufst. Da der Käufer natürlich nicht gleich um die Ecke wohnt, musste man erst einmal abstimmen, wann es denn nun am Besten passen würde. Ich muss schließlich auch arbeiten und bin zur Zeit gar nicht mobil. Zudem wollte ich sein Geld von meiner Bank vorher auf Echtheit überprüfen, bevor er das Auto mitnimmt. Die Bank musste also auch noch geöffnet haben.
Nunja, hat dann auch ca. NUR 2h gedauert, bis er das Auto auf seinem Schlepper hatte. Er hatte noch versucht vom BMW-Händler, wo das Auto immer noch stand, eine Ersatzbatterie zubekommen. Das Fahrzeug sprang allerdings nicht mehr an. Mit viel Mühe und Hilfe hatte er es dann irgendwann mal auf seinem Schlepper.
Aber was das alles an Stress bedeutet, wenn Dir jemand vor das Auto fährt. Es ist nicht nur das fehlende Geld hinterher, der Stress nervt ja viel mehr.

Ich kämpfe auch nach 3 Wochen immer noch um meine Differenz Wiederbeschaffungswert-Restwert von der Versicherung,obwohl ich da auch selber Vollkasko mit Rabattschutz versichert bin. Geld muss daher sowieso von der Versicherung fließen, unabhängig, wer denn nun Schuld hat. Als ich bei der Versicherung anrief, sagte mir der zustände Sachbearbeiter erst einmal, dass die Haftungsfrage immer noch nicht geklärt sei. Die Gegnerin würde sich querstellen und sich nicht mehr erinnern, wie das alles passiert wäre und und und. Der Fall ist auch beim Staatsanwalt, Akte blabla.
Habe direkt einen 2. Termin beim Anwalt nächsten Tag gemacht und erst einmal gefragt, warum ich das erst erfahre, wenn ich selber bei der Versicherung anrufe. Erst an dem Tag (kam in der selben Nacht,Zufall?)hatte er das polizeiliche Schreiben, bei dem eindeutig hervorgeht, wie die Sache abgelaufen ist. Nämlich ein eindeutiger Vorfahrtsdelikt.
Also irgendwas läuft da gewaltig schief. Ich weiß nur noch nicht, wer hier das Problem ist.....

Aber die Aussage geh zum Anwalt und du brauchst dich um nichts mehr kümmern, ist defacto nicht richtig. Zumindest bei mir nicht, oder hier im Norden ticken die Uhren anders.....

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