Unfall mit Bus - Fahrerflucht

Hallo!

Mir ist heute an einer Kreuzung ein Bus am kotflügel und Stoßstange vorbei geschrubbt und einfach abgehauen. Es handelt sich um einen neuen Audi S3. Polizei hat alles aufgenommen und ich hatte Zeugen + das Unternehmen des Busses ist bekannt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Schon mal zum Gutachter? Die Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt.

Danke!

95 Antworten

Es wird sich zeigen, ob die neuen gelockerten Regeln auch eingehalten werden, oder ob jetzt wieder jede Frage sofort reflexmäßig mit der Empfehlung zum Anwalt zu gehen, beantwortet wird. Auch in diesem Thread war die Empfehlung einen Anwalt zu konsultieren so überflüssig wie ein Magengeschwür Spaß macht.

Das ist nun mal Deine Meinung. Der TE sieht es anders und das ist gut so!

@holgernilsson
Wenn Du im Ausland einen Unfall hast, bei dem ausländisches Recht gilt, ist die Empfehlung zu einem Anwalt durchaus nachvollziehbar.
Und der Ansicht bin ich trotz meines ehemaligen Berufs.

Wer hier eine Frage stellt, erhofft sich Hilfestellungen von Leuten, die über Erfahrungen und Fachwissen verfügen. Die wenigsten Leute werden wohl nicht selbst darauf kommen, einen Anwalt zu befragen. Da hilft es im Zweifel herzlich wenig auf den Gang zum Anwalt zu verweisen. Oder anders: Das Forum lebt vom Erfahrungsaustausch und nicht von der gebetsmühlenartigen Wiederholung, man müsse einen Anwalt befragen.

Ähnliche Themen

Wir haben hier:

- einen Unfall im Ausland unter luxemburgischen Recht
- Fahrerflucht
- unbekannten Fahrer (gibt es einer Halterhaftung in L?)
- ein finanziertes Fahrzeug
- einen TE, der direkt mit dem ausländischen Versicherer, statt mit dem deutschen Regulierungsbevollmächtigten in Verbindung getreten ist
- einen Halter auf der Gegenseite, der auch mitmischen will

Da ist der Rat, einen Anwalt zu konsultieren in der Tat überflüssig wie ein Magengeschwür Spaß macht - nämlich gar nicht. Zumal hier ja auch schnell der Hinweis kam, dass der Anwalt für den Geschädigten hier eventuell nicht kostenlos ist und eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte.

Ich drücke dem TE jedenfalls die Daumen, dass er nachher nicht auf Kosten sitzenbleibt und das alles glatt geht. Die Werkstatt wird im eigenen Interesse sicherlich auch bei der Regulierung behilflich sein.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 16. Juni 2023 um 23:56:49 Uhr:


Wir haben hier:

- einen Unfall im Ausland unter luxemburgischen Recht
- Fahrerflucht
- unbekannten Fahrer (gibt es einer Halterhaftung in L?)
- ein finanziertes Fahrzeug
- einen TE, der direkt mit dem ausländischen Versicherer, statt mit dem deutschen Regulierungsbevollmächtigten in Verbindung getreten ist
- einen Halter auf der Gegenseite, der auch mitmischen will

Da ist der Rat, einen Anwalt zu konsultieren in der Tat überflüssig wie ein Magengeschwür Spaß macht - nämlich gar nicht. Zumal hier ja auch schnell der Hinweis kam, dass der Anwalt für den Geschädigten hier eventuell nicht kostenlos ist und eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte.

Ich drücke dem TE jedenfalls die Daumen, dass er nachher nicht auf Kosten sitzenbleibt und das alles glatt geht. Die Werkstatt wird im eigenen Interesse sicherlich auch bei der Regulierung behilflich sein.

Wegen Fahrerflucht ermittelt die deutsche Polizei. Den Namen des Fahrers habe ich. Ich hab die Schadensnummer und ja, ich denke die Werkstatt wird das alles schon in ihrem Interesse regeln. Zur Not gibt es meine Vollkasko.

Und doch, ich habe den deutschen Beauftragten kontaktiert, weshalb es jetzt auch plötzlich so schnell ging.

Es gibt selbstverständlich viele Fälle, in denen es Sinn macht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil man es nicht alleine regeln kann und/oder der Fall sehr kompliziert ist. Aber generell darf der Fragesteller in einem Fachforum von den anderen Usern erwarten, dass ihm in der eigentlichen Sache geholfen wird. Es ist aber keine Hilfe, wenn immer nur auf die Einschaltung von Anwälten verwiesen wird. So erklärt sich auch der Hinweis im Sticky Thread, dass Eigenwerbung vermieden werden soll. Es wurde eine gewisse Tendenz erkannt und diese entsprechend gewürdigt…

Der TE hat hier viele gute Hinweise bekommen und ganz sicher auch verstanden, sich noch immer einen anwaltlichen Rat einholen zu können, wenn die Sache doch ins Stocken geraten könnte. Ich persönlich gehe allerdings davon aus, dass das hier nicht notwendig sein wird, weil alles dafür spricht, dass die Versicherung des Unfallgegners den Schaden regulieren wird. Ein Anwalt hätte nichts besser regeln können.

Mahlzeit,

  • es ist nicht Sinn des Threads, jetzt jedesmal die geänderten Bedingungen zur Anwaltsempfehlung zu diskutieren. Dies ist OT und dazu haben die Beitragsregeln rechts am Rand eine klare Meinung und werden im Bedarfsfall umgesetzt.
  • der Stickythread wurde nach diversen Diskussionsrunden zwischen vielen Moderatoren und dem CM auf den aktuellen Stand geändert. Fragen, ob die Moderation das mitbekommen hat, entbehren jeder Grundlage.
  • Diskussionsverläufe zu den alten Vorgaben werden nicht rückwirkend geändert oder wieder hergestellt, wir haben einen Cut, ab dem es zu den aktuellen Vorgaben weiter geht.
  • Und vorsorglich: Dieser moderative Hinweis stellt keinen Aufruf zur weiteren Diskussion dar.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich würde mich freuen, wenn uns der TE über den weiteren Verlauf informiert.

Es hilft hier aber nur ein Anwalt der Luxemburgisches Recht kennt und dort auch zugelassen ist. Dann ist dort die Frage, ob die Versicherung das bezahlt, der ADAC hatte isch dazu bereits geäußert. Da ist das luxemburgische Recht anzuwenden. Das gilt übrigens auch bei der Reparatur und ggf. Nutzungsausfall bzw. Leihwagen.

Unfallwagen sehe ich hier nicht, es handelt sich um austauschbare Teile, ggf. werden die nur neu lackiert. Der reine Austausch von lackierten Teilen, ohne Schweiß- und Richtarbeiten sind nach meinem Wissenstand keine Unfallschäden. Dies ist kein rechtlicher Hinweis, nur eine Erinnerung.

Ich kann nur jedem empfehlen, für sein Fahrzeug eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen, die alles umfasst, was mit dem Auto und dem Betrieb desselben zu tun hat. Es gibt ja mitunter auch Streitigkeiten im Vertragsrecht und bei einem Leasingfahrzeug sollte dieser Vertrag auch abgedeckt sein.

Das ist so nicht korrekt.
Auch nach der ausschließlichen Verwendung von Neuteilen ist der Unfall bei Veräußerung des Fahrzeuges offenbarungspflichtig.
Jeder Aufkäufer wird dann einen Abzug für die Wertminderung vornehmen.
Auf Grund der Fotos gehe ich von einer WM von mindestens € 450,-- aus.
Die Argumentation, die Du anführst, existiert schon seit Ende der Siebziger nicht mehr. 🙂

Richtig @germania47

Sonst jammert der potentielle Käufer hier in einem anderen Faden, dass man einen Unfall verschwiegen hat. Diese Thematik hatten wir ja hier auch schon mehrfach.

Wenn schon Rechtschutzversicherungen empfohlen werden, dann sollten die auch mehr umfassen als nur den Baustein "V".

Hast recht, es sind sogar 16 Jahre seit dem Urteil des BGh betreffend merkantile Wertminderung ( BGH Urt. v. 10.07.2007, Az. VIII ZR 330/06).

Meine potentiell betroffenen Autos sind alle so alt (jüngster ist aus 2014), dass das kein Thema mehr ist.

Unfallwagen ist alles was die Bagatellgrenze überschreitet... Das müsste aus dem FF etwa 850€ sein. Fährst du mit dem Heck beim einparken ne Schramme rein, ist das meist kein Unfall. Fährst du allerdings so heftig gegen die Mauer, dass der Kofferraum verbogen ist, wird das ziemlich sicher als Unfall eingestuft.

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