Unfall mit Bus - Fahrerflucht

Hallo!

Mir ist heute an einer Kreuzung ein Bus am kotflügel und Stoßstange vorbei geschrubbt und einfach abgehauen. Es handelt sich um einen neuen Audi S3. Polizei hat alles aufgenommen und ich hatte Zeugen + das Unternehmen des Busses ist bekannt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Schon mal zum Gutachter? Die Schuldfrage ist ja eindeutig geklärt.

Danke!

95 Antworten

Kotflügel und Stoßstange und evtl Sensor für 850,—?
Kannst Du mal 2-3 nehmen.
Ich habe schon verstanden, wie Du das gemeint hast.

Ich sagte, dass bis 850 als bagatellschaden gilt und das nicht als Unfall oder vorschaden deklariert werden muss. Alles was mehr kostet, muss meines Erachtens als Unfall ausgewiesen werden. Ich suche mal fix nach der passenden Rechtsprechung.

Edit://
Was ist ein relevanter Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen “Bagatellschaden” hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur “ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden”. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.

Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann.

Das Urteil des BGH gilt derzeit als Richtlinie, um die Frage: “Wann ist ein beschädigtes Auto als ein Unfallwagen zu deklarieren?” für konkrete Fälle zu beantworten. Aber auch andere Gerichte in Deutschland fällten zu dieser Frage Urteile, welche im letzten Abschnitt zusammengefasst sind.

Die rechtliche Grundlage für die Definition von einem Unfallschaden ist der § 434 des BGB zum Thema “Sachmangel”. Laut § 434 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB ist eine Ware dann frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die “gewöhnliche Verwendung eignet” und eine “Beschaffenheit aufweist”, welche bei vergleichbaren Waren als üblich gilt.

Vereinfacht gesagt, wird man schäden unterhalb der Bagatellgrenze nur seeehr selten als Unfall ansehen. Hat man einen Blechschaden, liegt der fast unumgänglich über der Bagatellgrenze.

Nein, richtig ist, dass reine Lackschäden keine Unfallschäden sind. Beim TE sind Teile der Karosserie unfallbedingt auszutauschen und damit ist das dann ein Unfallfahrzeug.

Hierbei wird es sich um einen Unfallwagen handeln, da der Kotflügel auch verzogen ist, was man auf den Bildern nicht sieht. Heißt, der kommt neu und auch die Stoßstange (lt. Audi definitiv aufgrund des Fahrzeugalters). Hab am Dienstag Termin für Gutachten und KV. Ich werde weiter berichten.

Edit: Danke für die rege Beteiligung und die vielen Ratschläge!

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Dafür sollte ein Forum ja auch da sein.

Ich hätte zwar noch einige Gedanken dazu, aber das verkneife ich mir mal lieber.

Drücke die Daumen, dass die Abwicklung in Deinem Sinne erfolgt.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Juni 2023 um 12:19:10 Uhr:


Dafür sollte ein Forum ja auch da sein.

Ich hätte zwar noch einige Gedanken dazu, aber das verkneife ich mir mal lieber.

Drücke die Daumen, dass die Abwicklung in Deinem Sinne erfolgt.

Sprich sie gerne aus.

Hast PN

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juni 2023 um 11:51:47 Uhr:


Nein, richtig ist, dass reine Lackschäden keine Unfallschäden sind. Beim TE sind Teile der Karosserie unfallbedingt auszutauschen und damit ist das dann ein Unfallfahrzeug.

Deine Aussage ist in diesem Fall richtig, nur dein "Nein" am Anfang kann ich nicht zuordnen. Wozu, nein?

Ne, ich denke hier geht's eher darum, allgemeingültige Aussagen zu treffen, was ein Unfall ist und was nicht. Wenn das schon unter Rechtsberatung fällt, dann bin ich hiermit aus dem Versicherungsforum raus.

Die Defenition, was ein Unfall ist, ist erstmal ein anderes Thema.

Konkret darauf hinzuweisen, was als Unfallwagen zu deklarieren ist, ist etwas Anderes.

Wenn man bitte die Frage, was hier als Rechtsberatung gesehen wird, nicht im Thread diskutiert, sondern per Alarm der Moderation überlassen würde ... der entsprechende Beitrag wurde entfernt.
Danke!

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

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