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Fragen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 12:46

Hallo,

Vergangenen Donnerstag (12.05.2016) hatten wir einen unverschuldeten Unfall. Der Unfallgegner ist uns beim Ausparken an unserem stehenden Auto hinten links entlang geschrammt. Auf den ersten Blick ist folgendes Defekt (ein Bild des Schadens habe ich beigefügt):

- Rücklicht links (Glas gebrochen und das gesamte Rücklicht ist locker)

- Kotflügel hinten links

- Stoßfänger hinten links

Der Unfallgegner hat den Unfall vor Ort und Zeugen zugegeben. Am nächsten Tag habe ich bei der gegnerischen Versicherung (das große blaue A) angerufen und den Schaden gemeldet. Nach telefonischer Absprache habe ich dann einen eigenen unabhängigen KfZ-Gutachter eingeschaltet. Dieser kam dann noch Freitagnachmittag und hat sich das Auto angeschaut. Dabei ist ihm aufgefallen, dass wohl auch die Kofferraumklappe etwas abbekommen hat (min Lackabplatzer – er vermutete durch den eingedrückten Kotflügel bzw. Stoßfänger. Außerdem meinte der Gutachter, dass wir das Fahrzeug stehen lassen sollten, da von den scharfkantigen Plastikbruchteilen des hinteren Scheinwerfers eine Verletzungsgefahr ausgeht. Aus dem Bauch heraus hat er den Schaden auf ca. 2 – 2,5 k€ zzgl. Wertminderung, Pauschalen, etc. geschätzt.

Am Freitagabend habe ich nochmal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen und da wurde mir gesagt, dass der Unfallgegner den Unfallhergang bestätigt und die Schuld zugegeben hat. So weit so gut – jetzt habe ich folgende Fragen:

- Wir sind eine 6-köpfige Familie und eigentlich auf den Bus angewiesen (Zweitwagen ist zwar vorhanden – ebenfalls ein 7. Sitzer – aber eben zu klein um damit z.B. den Kiwa für den jüngsten neben 6 Personen zu transportieren)

Was erhalten wir als Ersatzwagen? Mit einem 5. Sitzer kommen wir u.U. nicht aus – allerdings erhält man ja normalerweise den Ersatzwagen eine Klasse kleiner als den Unfallwagen

Ist der Wagen auf Grund der scharfkantigen Plastikteile tatsächlich nicht mehr im Verkehr zu bewegen, so wie es der Gutachter gesagt hat? Genaues weiß ich wohl erst wenn das Gutachten da ist – aber für uns wäre es am einfachsten, wenn wir den Wagen bis dahin nutzen könnten.

- Wir überlegen evtl. nur den Schaden am Kotflügel und das Rücklicht reparieren zu lassen – wie erfolgt in so einem Fall aber die fiktive Teilabrechnung der anderen Schäden? Geht das überhaupt?

- Der Gutachter hat für die gesamte Schadensaufnahme vielleicht 15-20 Minuten gebraucht – ist das normal? Im Nachhinein kam mir das recht fix vor, auch wenn er für mein laienhaftes Auge den Schaden gründlich geprüft hat.

- Der Gutachter riet uns dringend dazu einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – eine befreundete Anwältin die zufällig mit anwesend war sieht darin (noch) keinen richtigen Sinn (sie ist allerdings im Insolvenzwesen tätig). Ich möchte eigentlich nur, dass der ganze Schaden so schnell und mit so wenig Aufwand wie möglich abgewickelt wird – ist da der Anwalt eher hilfreich oder bewirkt er u. U. das genaue Gegenteil?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

daudlz

20160512-191659
Beste Antwort im Thema

Erster, einziger und wichtigster Rat: Ab zum Anwalt!

Alles, was du dir vorstellst, ist grundsätzlich machbar, die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung da ohne irgendwelche Spielchen mitmacht, tendiert aber gegen Null (vor allem bei fiktiver Abrechnung). Deshalb der Anwalt, der dir auch alles weitere erklären kann. Zu bezahlen ist der von der A.

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Das Rücklicht schon mal tauschen (lassen) damit ist das Fahrzeug wieder uneingeschränkt zu nutzen, das dürfte des beste und günstigste Weg sein. Bis zur Werkstatt würde ich damit auch noch fahren. Eine große Gefahr sehe ich da jetzt nicht. Alternativ kann man die scharfkantigen Stellen auch mit durchsichtigem Klebeband (Packband) etwas entschärfen, das sollte dann auch für einen vorübergehenden Zeitraum reichen.

Grüße

Steini

Erster, einziger und wichtigster Rat: Ab zum Anwalt!

Alles, was du dir vorstellst, ist grundsätzlich machbar, die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung da ohne irgendwelche Spielchen mitmacht, tendiert aber gegen Null (vor allem bei fiktiver Abrechnung). Deshalb der Anwalt, der dir auch alles weitere erklären kann. Zu bezahlen ist der von der A.

Ja klar, der Anwalt repariert dann auch dem TE das Rücklicht oder hat innerhalb von Minuten die Freigabe für einen passenden Mietwagen....

Lieber TE, ab in die Werkstatt und du bist den ersten Druck mal los. Den Anwalt kann mann immer noch hinzuziehen. Deine Bekannte sieht das schon richtig so.

Grüße

Steini

Beim passenden Anwalt könnte er auch noch den Fehlerspeicher auslesen lassen ;)

Aber mal so generell: die Einschaltung eines Anwalts macht schon deshalb Sinn, weil der TE seine Ansprüche und Abwicklungsmöglichkeiten nicht einschätzen kann. Auch diese Kosten hat die Gegenseite an der Backe, wie ja schon zutreffend gesagt wurde.

Was nicht geht, ist eine teilweise fiktive und eine restliche Abrechnung aufgrund teilweise real entstandener Kosten. Auf eine Notreparatur hätte der Gutachter eigentlich aufmerksam machen müssen. Aber ein gleichwertiger Mietwagen für die Zeit des Werkstattaufenthaltes stünde dem TE sicherlich ohnehin zu. Die Details könnten etwas kniffelig werden. Und daher noch mal der Rat, schon jetzt einen Anwalt einzuschalten.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 14:32

Zitat:

@steini111 schrieb am 17. Mai 2016 um 14:59:54 Uhr:

Das Rücklicht schon mal tauschen (lassen) damit ist das Fahrzeug wieder uneingeschränkt zu nutzen, das dürfte des beste und günstigste Weg sein. Bis zur Werkstatt würde ich damit auch noch fahren. Eine große Gefahr sehe ich da jetzt nicht. Alternativ kann man die scharfkantigen Stellen auch mit durchsichtigem Klebeband (Packband) etwas entschärfen, das sollte dann auch für einen vorübergehenden Zeitraum reichen.

Das war auch mein Gedanke – ich wollte das mit der gegnerischen Versicherung absprechen und die waren davon wenig begeistert, dass ich vermutlich zweimal die Werkstatt ansteuern werde…

Bisher ist der Scheinwerfer abgeklebt und das Auto steht. Ich werde wohl nochmal mit dem Gutachter reden und dann in der Werkstatt anrufen, wann das Rücklicht getauscht werden könnte.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 17. Mai 2016 um 15:08:24 Uhr:

Erster, einziger und wichtigster Rat: Ab zum Anwalt!

Alles, was du dir vorstellst, ist grundsätzlich machbar, die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung da ohne irgendwelche Spielchen mitmacht, tendiert aber gegen Null (vor allem bei fiktiver Abrechnung). Deshalb der Anwalt, der dir auch alles weitere erklären kann. Zu bezahlen ist der von der A.

Ich sehe schon, so ganz alltäglich ist meine Fragestellung nicht, von daher Danke für den Tipp – ich werde mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Mai 2016 um 15:49:42 Uhr:

Was nicht geht, ist eine teilweise fiktive und eine restliche Abrechnung aufgrund teilweise real entstandener Kosten. Auf eine Notreparatur hätte der Gutachter eigentlich aufmerksam machen müssen. Aber ein gleichwertiger Mietwagen für die Zeit des Werkstattaufenthaltes stünde dem TE sicherlich ohnehin zu. Die Details könnten etwas kniffelig werden. Und daher noch mal der Rat, schon jetzt einen Anwalt einzuschalten.

Das ist schon mal genau das, was ich nicht hören wollte ;) Aber dafür wird es sicherlich gute Gründe geben und dann nehme ich das auch so hin. Und ich merke immer mehr, ohne Anwalt komme ich als Laie hier nicht voran.

Vielen Dank schon mal an Alle für die Hilfe ?

 

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 12:05

Hallo,

 

ich möchte mal eine kurze Rückmeldung geben. Inzwischen ist eine Fachanwältin für Verkehrsrecht mit der Abwicklung beauftragt. Das Gutachten ist heute auch eingetroffen. Insgesamt listet es den Schaden wie folgt auf:

 

Arbeitslohn 1335,60 €

Nebenkosten 209,00 €

Ersatzteile 448,00 €

Summe 3362,80 €

 

Summe inkl. MWST 4001,73 €

Wertminderung 200,00 €

 

Reparaturdauer 6-7 Arbeitstage

 

Ich werde nach Rücksprache mit der Anwältin einen Termin in der Werkstatt machen und mir dann mal anhören, was die dazu sagen, und was es kosten würde, wenn man nur das Rücklicht und den Seitenschaden ausbessern ließe.

 

Viele Grüße,

daudlz

Grundsätzlich geht das.

Du kannst dir den Schaden ohne MwSt auszahlen lassen inkl. der Wertminderung und der Kostenpauschale.

Anschließend lässt du in einer Werkstatt deiner Wahl den Schaden im Umfang deiner Wahl beheben bzw. du kannst das Rücklicht auch selbst kaufen und selbst montieren.

Nachdem alle Reparaturen soweit abgeschlossen sind, wie du das möchtest (wobei ich das Rücklicht hier als Pflicht ansehe), reichst du die Rechnungen bei der Versicherung ein und forderst die MwSt nach, ebenso einen angemessenen Nutzungsausfall.

Ganz so simpel ist das aber nicht. Die belegte Bruttosumme kann kleiner ausfallen als die bei fiktiver Abrechnung zustehende Nettosumme. Der TE sollte das unbedingt mit seiner Anwältin besprechen!!!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2016 um 14:56:15 Uhr:

Ganz so simpel ist das aber nicht. Die belegte Bruttosumme kann kleiner ausfallen als die bei fiktiver Abrechnung zustehende Nettosumme. Der TE sollte das unbedingt mit seiner Anwältin besprechen!!!

Bei beiden Aussagen stimme ich dir voll zu!

Zuerst mit dem Anwalt sprechen

dann fiktiv auszahlen lassen danach MwSt und angemessenen Nutzungsausfall nachfordern.

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 14:17

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Mai 2016 um 14:56:15 Uhr:

Ganz so simpel ist das aber nicht. Die belegte Bruttosumme kann kleiner ausfallen als die bei fiktiver Abrechnung zustehende Nettosumme. Der TE sollte das unbedingt mit seiner Anwältin besprechen!!!

Danke für den Hinweis. Das werde ich auf jeden Fall vorher erstmal klären (lassen). Leider ist die Anwältin für heute nicht mehr zu erreichen. Naja morgen ist auch noch ein Tag und dann bin ich (hoffentlich wieder) ein Stück schlauer.

@querys

Der Dank gilt Dir natürlich gleichermaßen

Zitat:

@daudlz schrieb am 19. Mai 2016 um 14:05:12 Uhr:

Das Gutachten ist heute auch eingetroffen. Insgesamt listet es den Schaden wie folgt auf:

Arbeitslohn 1335,60 €

Nebenkosten 209,00 €

Ersatzteile 448,00 €

Summe 3362,80 €

Summe inkl. MWST 4001,73 €

Entweder hat der Gutachter eine Rechenschwäche oder du eine Schreibschwäche.....

am 19. Mai 2016 um 16:17

Zitat:

@lemonshark schrieb am 19. Mai 2016 um 18:05:46 Uhr:

Zitat:

@daudlz schrieb am 19. Mai 2016 um 14:05:12 Uhr:

Das Gutachten ist heute auch eingetroffen. Insgesamt listet es den Schaden wie folgt auf:

Arbeitslohn 1335,60 €

Nebenkosten 209,00 €

Ersatzteile 448,00 €

Summe 3362,80 €

Summe inkl. MWST 4001,73 €

Entweder hat der Gutachter eine Rechenschwäche oder du eine Schreibschwäche.....

Der geringe :D Rest kommt in die Kaffeekasse. :D

Gruß Frank,

der Kaffee für die nächsten Jahre ist somit gesichert. ;)

am 19. Mai 2016 um 17:19

Wieder kein Fachwissen. Nur ein allgemeiner Kommentar.

am 19. Mai 2016 um 17:27

Zitat:

@Vandut schrieb am 19. Mai 2016 um 19:19:16 Uhr:

Wieder kein Fachwissen. Nur ein allgemeiner Kommentar.

Da du ja so auf Fachwissen stehst. :D

Die Summe der Einzelbeträge ist größer als die ausgewiesene Gesamtsumme in dem Post.

Eine Summe bildet man indem man einzelne Beträge addiert.

Gruß Frank,

falls es beim Addieren Probleme gibt, melde dich einfach. ;)

 

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