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Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel und verdient noch daran.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 10:03

Ich beschädigte beim Einparken mit AHK leicht das KFZ - Kennzeichen des Stehenden PKW .

Der Gegner machte ein Gutachten 450,- € und der Schaden 1200,- €. Nach meinen Beschwerden an meine Versicherung brauche ich nur noch 600,- € bezahlen. Ich habe auch noch Bilder von der Versicherung bekommen , wo kein weiterer Schaden zuerkennen ist. Stossfänger Neulackierung.

Versicherung will zahlen was nun ?

 

Arbeitslohn (120,00 EUR / STD)

- Kennzeichen V erneuern 24,00 EUR

- Abdeckung F Stossfänger v aus-/ einbauen 84,00 EUR

- Stossfänger v zerl-zus 108,00 EUR

- Abdeckung Stoosf V instandsetzen 60,00 EUR

Lackierung (135,00 EUR /STD)

- Abdeckung Stossf V Reparaturlack S3 13AW 175,50 EUR

- Vorbereitsarbeit zur Lackierung 14 AW 189,00 EUR

- Vorbereitungsarbeit zur Lackierung 2 AW 27,00 EUR

Ersatzteile

- Kennzeichen V 18,00 EUR

- Kennz-Verstärkung 5,00 EUR

- BEF-Satz Stossf V 29,35 EUR

Kennzeichen
Wo ist Kaputt
Beste Antwort im Thema

@ZauberJoe

Schön wenn man Freunde hat die ein noch draufhauen wenn man mal ein Schaden hat .

Es wäre aber die Helfende Hand oder ein guter Rat was helfen könnte.

Hier zuerkennen ist ein KFZ mit Zeitwert von 100 € und kaputten Stossfänger.

allein mit dieser Aussage disqualifiziert du dich selber.

Deine Einstellung hier ist einfach nur unglaublich.

Du solltest dich einfach nur in Grund und Boden schämen.

Von wegen "Guter Rat" du wilst dich hier mit allen Mitteln um den Schadenersatz

drücken und dazu ist dir ganz offensichtlich jedes Mittel recht.

Das ist sowas von arm, was du hier abziehst, da fehlen einem echt die Worte...........

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Mir auch. Er soll die Sache zurück kaufen oder den Rabattretter werfen. Warum macht man da so nen Riesen Terz drum?

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 4. Mai 2019 um 13:38:17 Uhr:

Mir fehlt schon länger der intellekte Zugang!

Es gibt halt Menschen, die sind unbelehrbar und müssen mit dem Kopf durch die Wand. Die sollte man machen lassen........

Zitat:

@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 2. Mai 2019 um 14:43:27 Uhr:

da ist auch 100% eine Deformation eingetreten.

Wie du schon sagst "scheiße dokumentiert", dabei ist es kein Geheimnis gerade das Kennzeichen abzuschrauben und dann den Spiegel davor zuhalten.

...und selbst für den Sachbearbeiter der VU gäbe es dann keine zweite Meinung und zudem würde der TE (wahrscheinlich) hier nicht so rumheulen (müssen) ;)

Richtig !!!

Es geht auch nicht um Schaden oder Schadenshöhe , sondern wie die Vers. mit dem Beitragszahler umgeht. Die "Allsedur" hat nicht gerade den Besten Ruf . Sachbearbeiter der "Allihans" mussen zwischendurch den Fall bearbeiten. Nur so kann kostengünsig ein Unternehmen aufgebaut werden, um die Marklage abzudecken. Der Sachbearbeiter hat den Fall in 5 min. abgearbeitet. Schuldfrage ist geklärt und die Schadenshöhe ist zwischen 500 und 2000. der VN ist endmündigt. Rechte und Pflichen intressieren nicht mehr. Die Gegenseite wird zufrieden gestellt und der Beitrag wird erhöht und der Fall ist erledigt. Die V verdient daran und kann so sehr preisgünstig seien. Hier in meinen Fall hat die Sb einen fehler gemacht. Sie hat die Deformierung des Stosfängers mit der Kenzeichenhalterung verwechselt.

Schau Dir mal die Bilder an.

Noch Wichtiger ist ,wenn sie mir Bilder HINTER dem Kennzeichen per E-mail gesendet hätte würde selbst der Dümmste (also auch ich ) eine Beule erkennen und die Schadenshöhe wäre über 50,- € so jedoch nicht. Sicherlich wenn mir jemand 600,- anbietet anstatt 50 ,- würde ich die 600 nehmen. ABER wer bezahlt schon freiwillig mehr als er muss. Übrigens der unterschied zwischen Mann und Frau ist sehr gross hier bei der Sachbearbeitung. Ich habe dort öfter angerufen und meine Sb ist weiblich. Die Männlichen Kollegen denken anders. Immerhin habe ich es schon geschaft die Schadenshöhe von 900 auf 600 zusenken und auch noch die Gutachterkosten von 450 € allerdings wozu ? Bei meiner Neuen Beitragshöhe wird sich nichts ändern.

Wer 900 statt 50 von der V annimmt darf sich nicht wundern wenn der Beitrag wiedermal steigt und wenn es einem denn mal selber trifft sollte mann nicht jammern. Die V verdient daran .

Ich hoffe ihr habt interesse an der Sache und mal sehen wie es weitergeht ?

Nochmals Grossen Dank Einige haben mir sehr geholfen !!!

 

VN=Versichrungsnehmer

V=Versichrung

Sb=Sachbearbeiterin

Ich verstehs immer noch nicht.

Du bezweifelst eine Deformation/ einen Schaden nur weil Du kein Bild davon hast?

Das Gutachten das eine bestätigt zählt für Dich garnichts?

Der Geschädigte muß mit dem Verursacher überhaupt nicht kommunizieren,

man kann alles über die Versicherung abwickeln.

Keiner, weder Geschädigte noch Deine Versicherung ist verpflichtet Dich detailiert auf dem Laufenden zu halten.

Aber Du kannst doch gegen Deine Versicherung klagen wenn Du der Meinung bist die waren nicht sorgfältig genug und regulieren etwas das nicht hätte sein müssen.

Ewiges Palaver mit dem Verursacher ist nicht vorgesehen, Du mußt den Vorfall nur zügig melden, in Deinem Fall reicht ein Satz,

— Rückwärts, AHK, anders Auto Front —

Den Rest machen die Profis.

Zitat: "ch brauch NUR noch die möglichkeit der Sebstregulierung . Dann Sparrt die V viel zeit und kosten . Wie schaffe ich das ?

Ein Schaden unter 1000,- € brauche ich Nicht mal zumelden. Ich werde dann aber von 34 auf 17 und es dauert 17 Jahre , desshalb sollte man ein Schaden bis 1500 € zurück kaufen. Ich werde aber endmündigt und die V verdient daran. Die Sa hat keine Zeit für ein genaueres Vorgehen . Die Sache wird zu meinen Nachteil gehandelt. Die Pficht der V ist aber ein unberechtigter oder zu hoher Schaden abzuwenden. "

 

Tut mir leid, ich kann dem ganzen da oben nicht wirklich folgen.

Warte doch mal ab bis der Blutdruck wieder unter 150/95 gefallen ist.

 

Vielleicht ein Glas Wein oder ne Halbe Bier zum runterkommen genießen?

 

Dann ganz ruhig und mit Bedacht die Worte finden.

Gerne auch ein Rechtschreibprogramm drüberlaufen lassen.

 

Ich lese bloß raus daß Du offenbar von SF 34 auf SF 17 hochgestuft werden würdest! Mit nur diesem einen Schaden?!

Darf man fragen welche Versicherung das ist und wie Du auf diese Zahlen kommst? Liegt da kein Irrtum vor?

der Irrtum liegt beim TE wohl im gesamt Paket der Materie, wenn man das Geschreibsel hier so liest.

Themenstarteram 5. Mai 2019 um 8:45

Winziger Unfallschaden und trotzdem neue Stoßstange?

Ich habe beim Rückwärts ausparken mit der Anhängerkupplung das Nummernschild eines hinter mir parkenden Fahrzeuges getroffen. Meine Schuld keine Frage.

Nun verlangt aber der Geschädigte eine komplett neue Stoßstange weil UNTER dem Nummernschild die Plastikstoßstange eine Beule hat. Er behauptet seine Vertragswerkstatt sagt das der Schaden nicht reparabel sei und somit eine neue Stoßstange her muss zzgl. Lackierung und Einbau. Für die Stoßstange verlangt er nun 850€ zzgl. 450€ Lackierung und Einbau.

Darf der Geschädigte eine solche überzogene Forderung stellen? Es existieren schließlich andere auch fachmännische Reparaturmöglichkeiten für einen solchen Minimalschaden (Beule ausspachteln und lackieren, wurde bei mir kürzlich in der Werkstatt gemacht)! Nur bietet seine Vertragswerkstatt diese Dienstleistung entweder nicht an oder hofft auf einen höheren Auftragswert.

Außerdem ist der Schaden auch UNTER dem Nummernschild!

Also Frage:

Darf der Geschädigte eine solche überzogene Forderung stellen?

Und wenn nicht wie kann ich dagegen vorgehen bzw. auf was muss ich mich berufen? Bis jetzt wurde die Reparatur noch nicht durchgeführt.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehmen möchte:

Der Geschädigte hat nach § 249 BGB zunächst die Wahl, ob er vom Schädiger die Wiederherstellung des Fahrzeugs oder den dafür erforderlichen Geldbetrag ersetzt verlangt. Der erforderliche Geldbetrag bemisst sich danach, was vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Eigentümers in der Lage des Geschädigten für die Instandssetzung des Fahrzeugs angemessen erscheint. Es sind also nur diejenigen Kosten zu ersetzen, die zweckmäßig und angemessen sind (BGHZ 54 S. 85; BGHZ 111, S. 168, 178). Der Geschädigte braucht jedoch weder im Interesse des Schädigers zu sparen, noch sich daran zu orientieren, was er aufwenden würde, wenn er den Schaden selbst tragen müßte (BGHZ 63, S. 295, 300). Andererseits muss sich der Geschädigte aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots unter Umständen mit einer Ausbesserung statt einer Erneuerung begnügen, auch wenn eine optische Abweichung verbleibt (vgl. Hamm NJW-RR 1995, S. 17).

Im Hinblick auf die vorstehenden Grundsätze erscheint es aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung sinnvoll, zunächst die Erforderlichkeit der begehrten Schadensbeseitigungskosten zu bestreiten. Sollte der Geschädigte seine Forderung klageweise durchsetzen wollen, müsste aufgrund eines Sachverständigengutachtens geklärt werden, ob ein Ausbeulen und eine anschließende Neulackierung ausreichend sind. Würde in einem solchen Gutachten festgestellt werden, dass das Auswechseln der Stoßstange erforderlich ist, käme hinsichtlich der Kosten ein Abzug „neu für alt“ in Betracht.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Das habe ich im Internett gefunden !!! ist doch nett oder ?

Ja das ist ein wirklich sehr netter Text!

Da du das geschriebene hier ohnehin nicht verstehst oder verstehen willst (Troll?) erübrigt sich es in meinen Augen weiter seine Zeit zu investieren.

Wir leben im Plastikzeitalter@

Ex und Hopp...

Vergiss das mit Spachteln und Ausbeulen. Das geht doch heute gar nicht mehr.

Allein die Arbeitszeit ist doch oft teurer als der Material Aufwand.

Man könnte glauben Du fährst einen Ascona B oder VW Kàfer aus den 70er Jahren.

Stosstangen und viele andere Teile sind doch heutzutage nur mit Plasticlipse und so nem Schrott befestigt.

Rumpelst da dagegen bricht der ganze Mist ab. Da kannst nix kleben dran!

 

Wegwerfgesellschaft! Traurig aber wahr!

Wer repariert noch Fernseher?

Alle Bauteile auf einer Platine in SMD Technik.

Da kann man auch nix mehr auslöten.

Mein Fahrrad neulich umgekippt!

Bremshebel und Klingel abgebrochen!

Plastikschrott, wegwerfreif.

Kann man nie mehr am Lenker ordentlich befestigen.

 

Fazit: Pass einfach das nächste Mal besser auf wo Du mit Deinem Fleischerhaken gegen rumpelst...

Wer nicht achtgibt, den bestraft die Rückstufungstabelle.

Man könnte jetzt versuchen dem TE etwas über das Crash- und Bruchverhalten von Kunststoffen

im Fußgängerschutz von Fahrzeugen in Relation zu einer fach- und Sachgerechten Instandsetzung nach Herstellervorgaben und auch nach dem Stand der aktuellen Reparaturtechnik zu erklären.

Man kann es aber auch lassen und darüber lächeln, was so eine Mutti Rechtsanwältin in einem "Beratungsprotal" -daher dürfte der ergoogelte Dummfung nämlich stammen- so ablässt.

Es ist ja nicht schlimm eine falsche Meinung zu haben. Schlimm ist es allerdings völlig Beratungsresistent auf seiner falschen Meinung zu beharren und dieses Forum nur dazu zu benutzen, das diese Bestätigung findet.....

Zitat:

@ZauberJoe schrieb am 5. Mai 2019 um 10:45:11 Uhr:

Winziger Unfallschaden und trotzdem neue Stoßstange?

Ich habe beim Rückwärts ausparken mit der Anhängerkupplung das Nummernschild eines hinter mir parkenden Fahrzeuges getroffen. Meine Schuld keine Frage.

Nun verlangt aber der Geschädigte eine komplett neue Stoßstange weil UNTER dem Nummernschild die Plastikstoßstange eine Beule hat. Er behauptet seine Vertragswerkstatt sagt das der Schaden nicht reparabel sei und somit eine neue Stoßstange her muss zzgl. Lackierung und Einbau. Für die Stoßstange verlangt er nun 850€ zzgl. 450€ Lackierung und Einbau.

Darf der Geschädigte eine solche überzogene Forderung stellen? Es existieren schließlich andere auch fachmännische Reparaturmöglichkeiten für einen solchen Minimalschaden (Beule ausspachteln und lackieren, wurde bei mir kürzlich in der Werkstatt gemacht)! Nur bietet seine Vertragswerkstatt diese Dienstleistung entweder nicht an oder hofft auf einen höheren Auftragswert.

Außerdem ist der Schaden auch UNTER dem Nummernschild!

Also Frage:

Darf der Geschädigte eine solche überzogene Forderung stellen?

Und wenn nicht wie kann ich dagegen vorgehen bzw. auf was muss ich mich berufen? Bis jetzt wurde die Reparatur noch nicht durchgeführt.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehmen möchte:

Der Geschädigte hat nach § 249 BGB zunächst die Wahl, ob er vom Schädiger die Wiederherstellung des Fahrzeugs oder den dafür erforderlichen Geldbetrag ersetzt verlangt. Der erforderliche Geldbetrag bemisst sich danach, was vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Eigentümers in der Lage des Geschädigten für die Instandssetzung des Fahrzeugs angemessen erscheint. Es sind also nur diejenigen Kosten zu ersetzen, die zweckmäßig und angemessen sind (BGHZ 54 S. 85; BGHZ 111, S. 168, 178). Der Geschädigte braucht jedoch weder im Interesse des Schädigers zu sparen, noch sich daran zu orientieren, was er aufwenden würde, wenn er den Schaden selbst tragen müßte (BGHZ 63, S. 295, 300). Andererseits muss sich der Geschädigte aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots unter Umständen mit einer Ausbesserung statt einer Erneuerung begnügen, auch wenn eine optische Abweichung verbleibt (vgl. Hamm NJW-RR 1995, S. 17).

Im Hinblick auf die vorstehenden Grundsätze erscheint es aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung sinnvoll, zunächst die Erforderlichkeit der begehrten Schadensbeseitigungskosten zu bestreiten. Sollte der Geschädigte seine Forderung klageweise durchsetzen wollen, müsste aufgrund eines Sachverständigengutachtens geklärt werden, ob ein Ausbeulen und eine anschließende Neulackierung ausreichend sind. Würde in einem solchen Gutachten festgestellt werden, dass das Auswechseln der Stoßstange erforderlich ist, käme hinsichtlich der Kosten ein Abzug „neu für alt“ in Betracht.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Das habe ich im Internett gefunden !!! ist doch nett oder ?

Ach weil der Schaden unter dem Nummernschild ist willst Du nicht zahlen?

Na dann baller ich Dir mal richtig hinten rein und bezahle Dir nur die Stosstange,

Pralldämpfer, Träger etc. sieht man ja nicht, also zahl ich die nicht.

HWS sieht man auch nicht (noch nicht mal per Röntgenbild) kriegste also auch nichts.

Dann ist Dein Auto 50cm kürzer und Du kriegst 800€ fürs Spachteln und Lacken.

Überzogene Forderungen darf man natürlich stellen.

ggf. lehnt der Richter die Forderung zwar ab, aber fordern darfst Du auf alle Fälle.

Es gibt ja auch die Gegenseite, Leute die Parkrempler verursachen und bei kompletter Ahnungslosigkeit völlig uneinsichtig sind und einen 1000€ Schaden mit 50€ bezahlen wollen.

Und das auch wenn mehrere Experten für Instandsetzungsarbeiten die Legitimität der 1000€ unabhängig voneinander sogar bestätigen wenn sie die Belange des Schädigers zu wahren haben.

Du möchtest selbst regulieren? Sollte möglich sein.

Überweis die 1000€ die verlangt werden, plus Gutachterkosten, plus Pauschale, plus Leihwagen.

zack

Selbst reguliert. Onlinebanking, 2 Minuten.

Glaube nicht das Deine Versicherung was dagegen hat.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. Mai 2019 um 11:51:51 Uhr:

Man könnte jetzt versuchen dem TE etwas über das Crash- und Bruchverhalten von Kunststoffen

im Fußgängerschutz von Fahrzeugen in Relation zu einer fach- und Sachgerechten Instandsetzung nach Herstellervorgaben und auch nach dem Stand der aktuellen Reparaturtechnik zu erklären...

Jo, ist in etwa so, als mit nem kranken Pferd zu diskutieren!

Na zum Glück obliegt die Einschätzung der SchadensHöhe,nicht dem Verursacher.

@ZauberJoe

Unten mal ein Schaden von meiner Tür,darfst mal schätzen wie hoch der KVA vom Freundlichen dafür war.

Gruß M

Schaden Tür rechts

50.- €

 

:)

 

Spachtel, Lack, fertig! :)

 

Oh, Tschuldigung. Ich bin ja gar nicht gefragt worden.

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