Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel und verdient noch daran.
Ich beschädigte beim Einparken mit AHK leicht das KFZ - Kennzeichen des Stehenden PKW .
Der Gegner machte ein Gutachten 450,- € und der Schaden 1200,- €. Nach meinen Beschwerden an meine Versicherung brauche ich nur noch 600,- € bezahlen. Ich habe auch noch Bilder von der Versicherung bekommen , wo kein weiterer Schaden zuerkennen ist. Stossfänger Neulackierung.
Versicherung will zahlen was nun ?
Arbeitslohn (120,00 EUR / STD)
- Kennzeichen V erneuern 24,00 EUR
- Abdeckung F Stossfänger v aus-/ einbauen 84,00 EUR
- Stossfänger v zerl-zus 108,00 EUR
- Abdeckung Stoosf V instandsetzen 60,00 EUR
Lackierung (135,00 EUR /STD)
- Abdeckung Stossf V Reparaturlack S3 13AW 175,50 EUR
- Vorbereitsarbeit zur Lackierung 14 AW 189,00 EUR
- Vorbereitungsarbeit zur Lackierung 2 AW 27,00 EUR
Ersatzteile
- Kennzeichen V 18,00 EUR
- Kennz-Verstärkung 5,00 EUR
- BEF-Satz Stossf V 29,35 EUR
Beste Antwort im Thema
@ZauberJoe
Schön wenn man Freunde hat die ein noch draufhauen wenn man mal ein Schaden hat .
Es wäre aber die Helfende Hand oder ein guter Rat was helfen könnte.
Hier zuerkennen ist ein KFZ mit Zeitwert von 100 € und kaputten Stossfänger.
allein mit dieser Aussage disqualifiziert du dich selber.
Deine Einstellung hier ist einfach nur unglaublich.
Du solltest dich einfach nur in Grund und Boden schämen.
Von wegen "Guter Rat" du wilst dich hier mit allen Mitteln um den Schadenersatz
drücken und dazu ist dir ganz offensichtlich jedes Mittel recht.
Das ist sowas von arm, was du hier abziehst, da fehlen einem echt die Worte...........
108 Antworten
@Franklyn67
Jawoll!
...und dass der SV das Kennzeichen inkl. Unterlage bei Schadenaufnahme nicht abgeschraubt hat, ist schon sportlich.
Dann wäre ne neue Stoßfängerverkleidung fällig gewesen und es gäbe keine zwei Meinungen bzw. irgendwelche Diskussionen 🙄
genau so ist das, mein Lieber.......🙂
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 2. Mai 2019 um 14:08:49 Uhr:
@Franklyn67
Jawoll!
...und dass der SV das Kennzeichen inkl. Unterlage bei Schadenaufnahme nicht abgeschraubt hat, ist schon sportlich.
Dann wäre ne neue Stoßfängerverkleidung fällig gewesen und es gäbe keine zwei Meinungen bzw. irgendwelche Diskussionen 🙄
genau so ist das, mein Lieber.......🙂
dafür hat er immerhin Dellenspiegel bzw. Streifensegel pseudomäßig eingesetzt 😉
@Franklyn67
dafür hat er immerhin Dellenspiegel bzw. Streifensegel pseudomäßig eingesetzt 😉
aber ich glaube schon, dass er da etwas gesehen hat. Hat er nur Kacke dokumentiert....🙂
da ist auch 100% eine Deformation eingetreten.
Wie du schon sagst "scheiße dokumentiert", dabei ist es kein Geheimnis gerade das Kennzeichen abzuschrauben und dann den Spiegel davor zuhalten.
...und selbst für den Sachbearbeiter der VU gäbe es dann keine zweite Meinung und zudem würde der TE (wahrscheinlich) hier nicht so rumheulen (müssen) 😉
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Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 2. Mai 2019 um 14:43:27 Uhr:
da ist auch 100% eine Deformation eingetreten.
Wie du schon sagst "scheiße dokumentiert", dabei ist es kein Geheimnis gerade das Kennzeichen abzuschrauben und dann den Spiegel davor zuhalten.
...und selbst für den Sachbearbeiter der VU gäbe es dann keine zweite Meinung und zudem würde der TE (wahrscheinlich) hier nicht so rumheulen (müssen) 😉
Richtig !!!
Es geht auch nicht um Schaden oder Schadenshöhe , sondern wie die Vers. mit dem Beitragszahler umgeht. Die "Allsedur" hat nicht gerade den Besten Ruf . Sachbearbeiter der "Allihans" mussen zwischendurch den Fall bearbeiten. Nur so kann kostengünsig ein Unternehmen aufgebaut werden, um die Marklage abzudecken. Der Sachbearbeiter hat den Fall in 5 min. abgearbeitet. Schuldfrage ist geklärt und die Schadenshöhe ist zwischen 500 und 2000. der VN ist endmündigt. Rechte und Pflichen intressieren nicht mehr. Die Gegenseite wird zufrieden gestellt und der Beitrag wird erhöht und der Fall ist erledigt. Die V verdient daran und kann so sehr preisgünstig seien. Hier in meinen Fall hat die Sb einen fehler gemacht. Sie hat die Deformierung des Stosfängers mit der Kenzeichenhalterung verwechselt.
Schau Dir mal die Bilder an.
Noch Wichtiger ist ,wenn sie mir Bilder HINTER dem Kennzeichen per E-mail gesendet hätte würde selbst der Dümmste (also auch ich ) eine Beule erkennen und die Schadenshöhe wäre über 50,- € so jedoch nicht. Sicherlich wenn mir jemand 600,- anbietet anstatt 50 ,- würde ich die 600 nehmen. ABER wer bezahlt schon freiwillig mehr als er muss. Übrigens der unterschied zwischen Mann und Frau ist sehr gross hier bei der Sachbearbeitung. Ich habe dort öfter angerufen und meine Sb ist weiblich. Die Männlichen Kollegen denken anders. Immerhin habe ich es schon geschaft die Schadenshöhe von 900 auf 600 zusenken und auch noch die Gutachterkosten von 450 € allerdings wozu ? Bei meiner Neuen Beitragshöhe wird sich nichts ändern.
Wer 900 statt 50 von der V annimmt darf sich nicht wundern wenn der Beitrag wiedermal steigt und wenn es einem denn mal selber trifft sollte mann nicht jammern. Die V verdient daran .
Ich hoffe ihr habt interesse an der Sache und mal sehen wie es weitergeht ?
Nochmals Grossen Dank Einige haben mir sehr geholfen !!!
VN=Versichrungsnehmer
V=Versichrung
Sb=Sachbearbeiterin
Ich nehme genau das von der Versicherung was die Reparatur kostet.
Plus Aufwandsentschädigung ggf. Gutachter und Anwalt.
Wenn ein Fachmann (die Werkstatt) eine Summe aufruft und ein anderer Fachmann (Sachbearbeiter der Versicherung) die Plausibilität bestätigt soll ich als Laie da noch einschreiten?
Da die Versicherungsbedingungen überall ähnlich sind bleibt Dir nur eine öffentliche Institution zu werden, die können sich selber versichern, dann kannst Du die Bedingungen selber formulieren.
Wenn die HP weiteren Aufwand betreibt, den Schaden durch ein Gegengutachten besser zu dokumentieren ... dann ist der Kostenaufwand der Versicherung noch deutlich höher. Und am Ergebnis für den VN ändert sich auch nichts. Deshalb ist der ganze Aufriß letztlich "fürn Arsch" ... um das mal platt und leicht verständlich auszudrücken. Die HP agiert eben nur unter Wirtschaftlichkeitsaspekten ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Mai 2019 um 21:48:16 Uhr:
Wenn die HP weiteren Aufwand betreibt, den Schaden durch ein Gegengutachten besser zu dokumentieren ... dann ist der Kostenaufwand der Versicherung noch deutlich höher. Und am Ergebnis für den VN ändert sich auch nichts. Deshalb ist der ganze Aufriß letztlich "fürn Arsch" ... um das mal platt und leicht verständlich auszudrücken. Die HP agiert eben nur unter Wirtschaftlichkeitsaspekten ...
Richtig
wer billig kauft muss dafür Teuer bezahlen.
@ZauberJoe
Richtig
wer billig kauft muss dafür Teuer bezahlen.
irgendwie hast du hier aber etwas falsch verstanden....
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
der VN ist endmündigt.
korrekt, und das ist durchaus vom Gesetzgeber so gewollt. Man könnte es "Opferschutz" nennen. Dadurch ist das Opfer, welches sich nicht ausgesucht hat einen Schaden zu erleiden, nicht auch noch der Willkür und Besserwisserei eines Unfallverursachers ausgesetzt.
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
Rechte und Pflichen intressieren nicht mehr.
Doch. Man kann nach erfolgter Regulierung gegen die Höherstufung klagen. Ist halt nahezu immer erfolglos, da eine gänzlich unberechtigte Regulierung idR nicht vorliegt. Ein Schaden ist ja faktisch entstanden. Darüber hinaus sind für den Schädiger eben keine tiefergreifenden Rechte vorgesehen. Punkt. Möchte man das ändern, müsste man eher in die Politik gehen.
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
Noch Wichtiger ist ,wenn sie mir Bilder HINTER dem Kennzeichen per E-mail gesendet hätte würde selbst der Dümmste (also auch ich ) eine Beule erkennen und die Schadenshöhe wäre über 50,- € so jedoch nicht.
Es gibt darauf schlicht und ergreifend keinen Anspruch.
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
Immerhin habe ich es schon geschaft die Schadenshöhe von 900 auf 600 zusenken
Ich bin fest der Überzeugung, dass dies eher der Verdienst der Gutachtenkürzungs-GmbH war, aber wenn man sich mit der Meinung besser fühlt, ...
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
allerdings wozu ?
Na das macht den Rückkauf doch gleich 33% attraktiver 😉
Zitat:
@ZauberJoe schrieb am 2. Mai 2019 um 21:16:34 Uhr:
Bei meiner Neuen Beitragshöhe wird sich nichts ändern.Wer 900 statt 50 von der V annimmt darf sich nicht wundern wenn der Beitrag wiedermal steigt und wenn es einem denn mal selber trifft sollte mann nicht jammern. Die V verdient daran .
Das kann man in seiner kleinen, lokalen, begrenzten Sicht durchaus so sehen. Man kann es aber auch mal mit etwas weiter geöffneten Scheuklappen betrachten und einfach seinen Horizont erweitern. Wie sieht das wohl bei dem LKW aus, der aufs Stauende prallt. Gott bewahre, mehrere Schwerverletzte. Hudnertausende € Schaden. Ob die Versicherung sich an dem nachträglich um 120€ p.a. erhöhten Beitrag auch eine goldene Nase verdient? Mischkalkulation ist hier ein durchaus einfach verständliches Stichwort.
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, natürlich verdienen sie am Ende des Tages mal mehr oder weniger Geld. Sein persönliches Schicksal aber einfach auf die gesamte Wirtschaft hochskalieren ist irgendwie doof. Sonst hätte sich die Aktie der Allianz wohl etwas besser entwickelt, als sie es in der Realität tat.
Sehr guter Beitrag !!! und hoch intresssant ! DANKE !
Ich brauch NUR noch die möglichkeit der Sebstregulierung . Dann Sparrt die V viel zeit und kosten . Wie schaffe ich das ?
Ein Schaden unter 1000,- € brauche ich Nicht mal zumelden. Ich werde dann aber von 34 auf 17 und es dauert 17 Jahre , desshalb sollte man ein Schaden bis 1500 € zurück kaufen. Ich werde aber endmündigt und die V verdient daran. Die Sa hat keine Zeit für ein genaueres Vorgehen . Die Sache wird zu meinen Nachteil gehandelt. Die Pficht der V ist aber ein unberechtigter oder zu hoher Schaden abzuwenden.
3.Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten)
(2) Anzeige von Kleinschäden Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbst-Regulierung nicht gelingt.
Regulierungsvollmacht
(2) Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Wenn die geltend gemachten Schadenersatzansprüche unbegründet sind, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Beispiel :
Wer geht schon in ein Supermarkt und Kauft ein Liter Mich und gibt 100 € Der Rest ist Trinkgeld . ODER Wer Kauft ein Liter Mich und gibt 100 € zum bezahlen hin und bekommt nichts mehr zurück und verseht dies noch.
Sicherlich Ein Geschädigter mit einen Neuwagen in der Oberklasse hat mehr ansprüche und soll dies auch bekommen ABER ein KFZ mit 13 Jahren und den Vorschäden hat etwas weniger Ansprüche.
Das KFZ mus in den Stand zurück versetzt werden als wäre als wäre der Unfall nie Passiert !!!
Falls in der Nähe eine Paintball-location sein sollte, wäre das eine gute Möglichkeit den Frust loszuwerden.
So langsam wird es konfus. Milch, 100€ und Wechselgeld...
Alternative zum Paintball: Schrottauto und Mottek kaufen 😉