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Unfall, meine Versicherung bezahlt der Gegnerischen viel zu viel und verdient noch daran.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 10:03

Ich beschädigte beim Einparken mit AHK leicht das KFZ - Kennzeichen des Stehenden PKW .

Der Gegner machte ein Gutachten 450,- € und der Schaden 1200,- €. Nach meinen Beschwerden an meine Versicherung brauche ich nur noch 600,- € bezahlen. Ich habe auch noch Bilder von der Versicherung bekommen , wo kein weiterer Schaden zuerkennen ist. Stossfänger Neulackierung.

Versicherung will zahlen was nun ?

 

Arbeitslohn (120,00 EUR / STD)

- Kennzeichen V erneuern 24,00 EUR

- Abdeckung F Stossfänger v aus-/ einbauen 84,00 EUR

- Stossfänger v zerl-zus 108,00 EUR

- Abdeckung Stoosf V instandsetzen 60,00 EUR

Lackierung (135,00 EUR /STD)

- Abdeckung Stossf V Reparaturlack S3 13AW 175,50 EUR

- Vorbereitsarbeit zur Lackierung 14 AW 189,00 EUR

- Vorbereitungsarbeit zur Lackierung 2 AW 27,00 EUR

Ersatzteile

- Kennzeichen V 18,00 EUR

- Kennz-Verstärkung 5,00 EUR

- BEF-Satz Stossf V 29,35 EUR

Kennzeichen
Wo ist Kaputt
Beste Antwort im Thema

@ZauberJoe

Schön wenn man Freunde hat die ein noch draufhauen wenn man mal ein Schaden hat .

Es wäre aber die Helfende Hand oder ein guter Rat was helfen könnte.

Hier zuerkennen ist ein KFZ mit Zeitwert von 100 € und kaputten Stossfänger.

allein mit dieser Aussage disqualifiziert du dich selber.

Deine Einstellung hier ist einfach nur unglaublich.

Du solltest dich einfach nur in Grund und Boden schämen.

Von wegen "Guter Rat" du wilst dich hier mit allen Mitteln um den Schadenersatz

drücken und dazu ist dir ganz offensichtlich jedes Mittel recht.

Das ist sowas von arm, was du hier abziehst, da fehlen einem echt die Worte...........

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Und wenn ich der Geschädigte wäre, hättest Du auch noch Ärger wegen der Veröffentlichung des Kennzeichens.

Der Anprall war offensichtlich punktuell sehr heftig. Der Lack ist mit Sicherheit unter dem Kennzeichenträger beschädigt worden. Durch die Dehnung reißt der Lack nunmal ein. Der Sachverständige hat eine leichte (dauerhafte) Deformierung festgestellt und diese im Foto festgehalten. Da könnte man auch eine neue Stoßstangenmaske aufschreiben und den Schaden so um weitere 300,- € bis 500,- € größer schreiben.

Hoffentlich hängt nicht auch noch ein Owi-/Strafverfahren hinten dran.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 12:52

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 1. Mai 2019 um 14:37:20 Uhr:

@ZauberJoe

Woher hast Du die exakte Aufstellung in Deinem Eröffnungsbeitrag, das sieht nach Gutachten aus.

Ich denke dass Deine Versicherung das Gutachten auf dessen Grundlage sie abrechnen will dir zur Einsicht zur Verfügung stellt.

Ich habe Nur die INFO von meiner Versicherung .

@ZauberJoe

Naja, das ist ja das Gutachten, Nach dem Pflichtversicherungsgesetz korrospondiert die gegnerische Versicherung bzw Geschädigte mit Deiner Versicherung. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Wenn du willst, dass die gegnerische Versicherung oder der Geschädigte mit Dir korrospodiert muss Du Deiner Versicherung ein Regulierungsverbot erteilen.

Aber das kann sehr teuer werden, denn neben dem Haftpflichtschaden kann der Gegner dann noch Vermögensschäden geltend machen und du musst alle Anwälte und Gerichtskosten bezahlen.

Deine Versicherung wird Dir wahrscheinlich kündigen.

Da die Schuldfrage eindeutig zu scheint wird der Gegner Recht bekommen und du musst zahlen. Dann aber auch die bisherigen Kosten, wie Gutachterkosten des Gegners und sonstige Regulierungskosten Deiner Versicherung. Auch einen eventuellen Leihwagen musst Du bezahlen.

Wenn du deine Versicherung regulieren lässt und den Schaden "zurückkaufst" musst du nur die reinen Schadenskosten zurückkaufen. Die sonstigen Rregulierungskosten, den Gutachter, den Leihwagen, eventuell die Wertminderung musst Du nicht zurückkaufen.

Schau Dir die Schadensaufstellung an und überlege welche Kosten möglicherweise (nach deiner Einschätzung) zu hoch angesetzt sind und dann überlege ob deine Versicherung wirklich zu großzügig reguliert und was die Großzügigkeit in Euro bedeutet. Lohnt das alles?

Von dem Gedanken, dass Dein Gegner mit einem unreparierten oder notdürftig/schlampig reparierten Auto durch die Gegend fährt solltest Du Dich verabschieden und du solltest dich fragen mit welchem Recht du von dem Geschädigten irgendwelche Zugeständnisse erwartest.

Schließlich hast Du doch die Ursache gesetzt. Sicher nicht absichtlich, aber Dein Gegner noch viel weniger. Er war halt zur falschen Zeit am falschen Ort.

Zu fragen ist auch, ob die gegnerische Versicherung mit dem ganzen Vorgang befasst ist. Denn dein Gegner muss seiner Versicherung den Unfall nicht melden. Es sei denn er lässt vorab seine eventell bestehende Vollkasko bezahlen.

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 1. Mai 2019 um 15:59:44 Uhr:

@ZauberJoe

 

Wenn du deine Versicherung regulieren lässt und den Schaden "zurückkaufst" musst du nur die reinen Schadenskosten zurückkaufen. Die sonstigen Rregulierungskosten, den Gutachter, den Leihwagen, eventuell die Wertminderung musst Du nicht zurückkaufen.

Seit wann sind denn Mietwagenkosten und Wertminderung keine vertragsbelastende Aufwendungen?

Selbstverständlich sind die auch zurückzuerstatten, um den SFR zu behalten.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 15:40

Das Probem ist das meine Sachbearbeiterin nur die Sache schnell erledigen will. Andere Sachbearbeiter sind eher auf meiner Seite wollen aber ihr nicht ins Handwerg pfuschen . Der Schaden beträgt lt . Gutachten 1200,-€ Versicherung bezahlt 25 % weniger ( das ist die Mwst.) und zahlt 900 ,- € . Lanffristig macht die Versicherung ein Gewinn damit. Auch ein Gutachter weiss das bei ein Schaden unter 700,- KEIN Gutachen für 450,- € bezahlt wird. Die Beweispflicht hat der Geschädigte. Dieses Gutachten wird mir von meiner Versicherung verweigert. ABER bezahlen darf ich dann. Mitlerweile ist die Schadenshöhe bei 600,- € ohne Gutachterkosten. Jeder Schaden ist anders und sehr unterschiedlich. Wie kommt man ein Betrüger auf die Schliche? Durch vertrauen oder Kontrolle ?

Der Geschädigte hat anspruch Wiederherstellung als wäre der Unfall NIE Passiert oder Finanzausgleich ohne Mwst.In meinem Fall gibt es zwei Grosse Vorschäden , die Schon den Wert des KFZ übersteigen. Kottflügel und unten der Spoiler . Lackschäden sind sehr Deutlich erkennbar . Wert 264,27 € . Kannst Du hier ein Schaden erkennen?

DANKE ich kann jeden hinweis gebrauchen

Die HP hat vertraglich eine eigene Entscheidungskompetenz. Wenn der VN der Meinung ist, dass er einen Schaden erleidet weil möglicherweise ein paar € ohne Gerichtsurteil zu viel reguliert werden, dann muss der VN damit leben. Für die Rückstufung ist das nämlich egal. Nur wenn der VN nachweisen kann, dass die Versicherung ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und zu Unrecht reguliert wurde, wäre da ein Schaden für den VN. Und nun viel Freude bei dem Unterfangen einen Streit um Kaisers Bart zu führen. Einen Vorschadensabzug macht die eigene HP doch offensichtlich schon. Aber eventuell findet Robin Hood noch irgendwo ein paar Cent. ....

@germania47

Schadensexterne Regulierungskosten müssen nicht zurückbezahlt werden um des Rabatt zu retten

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 1. Mai 2019 um 18:09:11 Uhr:

@germania47

Schadensexterne Regulierungskosten müssen nicht zurückbezahlt werden um des Rabatt zu retten

Neueste Forschung? :confused:

Nur Ermittlungskosten sind nicht vertragsbelastend.

RA Gebühren und Gerichtskosten ebenfalls nicht.

@germania47

warum so ironisch?

Mir ist vor vielen Jahren auch jemand rückwärts in das Kennzeichen mit der Anhängerkupplung gefahren, da war das Kennzeichen weniger beschädigt, aber hinter dem Kennzeichen war die Stoßstange eingedrückt und verformt.

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 17:05

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 1. Mai 2019 um 18:09:11 Uhr:

@germania47

Schadensexterne Regulierungskosten müssen nicht zurückbezahlt werden um des Rabatt zu retten

DANKE

aber was heist das ?

es geht mir nur um meine SF 34 Klasse !!!

Themenstarteram 1. Mai 2019 um 17:12

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 1. Mai 2019 um 19:01:27 Uhr:

Mir ist vor vielen Jahren auch jemand rückwärts in das Kennzeichen mit der Anhängerkupplung gefahren, da war das Kennzeichen weniger beschädigt, aber hinter dem Kennzeichen war die Stoßstange eingedrückt und verformt.

DANKE

Hast du Fotos etc. ?

Ja, kein Problem. Das Kennzeichen ist wohl verbogen, dachte das es etwas weniger war. Ist schon 10 Jahre her.

Kif-2447
Kif-2449
Themenstarteram 1. Mai 2019 um 17:28

Zitat:

@Schnooopie schrieb am 1. Mai 2019 um 19:17:12 Uhr:

Ja, kein Problem. Das Kennzeichen ist wohl verbogen, dachte das es etwas weniger war. Ist schon 10 Jahre her.

DANKE

und wieviel Geld hast Du bekommen ?

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