Unfall in Waschanlage

Hallo zusammen,

vorher war ich mit dem Fahrzeug meiner Frau (SLK aus 2015) in der Waschanlage, eine Anlage mit Kette zum Durchziehen.
Vor mir ein Opel Grandland Hybrid mit Anhängerkupplung. Leider fällt mir beim Einschäumen auf, dass der Vordermann die Bremslichter am leuchten hat und näher kommt, sofern man man das durch den Schaumteppich auf der Scheibe noch sehen konnte. Es wurde bedrohlich rot.
Im nächsten Moment gibt es den 1. Kontakt, worauf ich hupe. Mein Auto überläuft durch die Blockade nach vorne mit dem Hinterrad den Stopper der Förderkette und die Anlage wird vom Personal angehalten.
Durch den Kontakt mit der Anhängerkupplung habe ich in der Front des SLK nun eine zwar kleine aber unnötige Druckstelle. Wie man das so kennt, rechne ich für deren Beseitung mit einm 4stelligen Betrag.

Da der Herr im Grandland gleich mit Stichworten wie "Ich habe nix gemacht", "das war das Auto", "das war die Anlage" "mein Rechtsanwalt" kommunizierte, neige ich stark dazu auch meinerseits mit professioneller Hilfe an die Sache zu gehen.
Ich habe zwar keine RV für Verkehrssachen, aber der Fall sollte doch ein überschauhbares Risiko haben. Die Waschstrasse meinte, es gäbe eine Videoüberwachung des Innenraums. Mein Sohn (23) war mit mir im Auto.
Wie wäre das Vorgehen:
Als erstes zum Anwalt oder erst die technische Seite (Schadenshöhe) klären?

Vielleicht telefoniere ich vorher morgen mit dem älteren Herren, ob er die große Nummer braucht oder es einfach seiner Haftpflicht meldet und das eigene Verschulden zugibt.

Schönen Dank

Delle
76 Antworten

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 29. Januar 2024 um 17:36:56 Uhr:


@tomcat092004

Bei den Anlagen von "Cosy Wasch" muss übrigens der Motor ebenfalls an bleiben.

Ich wasche meine Autos immer bei einer Anlage von Cosy Wash und dort soll man den Motor ausmachen.

So steht es in den Einfahrtshinweisen auf der HP von Cosy Wasch

Screenshot_20240129_191057_Chrome.jpg

Ob man den Motor anlässt oder nicht, ist völlig egal für die Waschanlage. Entscheidend ist, das der Wagen im Leerlauf steht. Einige Fahrzeuge/Hersteller erlauben dies aber nicht. Opel ist z.B. so ein Kanidat, wo man mit Automatik im Leerlauf den Wagen zwar ausmachen kann, dann aber die Handbremse sofort anzieht. Der Wagen muss also laufen. Bei VW rollt der Wagen im Automatik Leerlauf und Ausgeschaltet, also kann er auch ausbleiben.
Bei alten Fahrzeugen springt die Karre am Ende gerne mal nicht mehr an, weil irgendwas nass geworden ist. Also soll man lieber anlassen.

Zitat:

Neueste Info:

Er war beim Opel, Daten auslesen lassen: die Mühle hat tatsächlich notgebremst.

Nun wird es natürlich richtig spannend, weil wenn Opel nicht klar in der Dokumentation/Anleitung schreibt, wie man das Auto korrekt durch die Waschanlage bekommt, werden sie zum Schuldigen deklariert. Es wird sicher Disclaimer hier und da geben, aber wenn dort nichts von steht, das man diese Notassistenten ausschalten muss (wenn das überhaupt geht...), wird das eine ganz spannende Gerichtsgeschichte...

Das einzig gute für den TE ist erstmal, das es egal ist, ob nun Opel oder Versicherung des anderen zahlt. Damit kann sich der Opelfahrer rumschlagen. Fakt ist halt, das der Opel bremste und es dadurch zum Kontakt kam. Der TE hatte keinerlei Chance, den Kontakt zu verhindern.
Manchmal frage ich mich auch, wieso die Waschstraßen die Leute so aberwitzig dicht hintereinander reinschieben, besonders wenn nichts los ist.

Damit die Kunden nicht nervös auf ihre Uhr schauen und sich wundern, warum es nicht weitergeht?
Das ein Fahrzeug in der Waschanlage bremst (selbst oder ausgelöst durch Fahrer) dürfte zu den seltenen Phänomenen gehören.

Nur aus Neugier, weil ich keinen Opel fahre.
Der Wagen steht immer gebremst, wenn der Motor ausgeschaltet wird?
Das wundert mich doch sehr. Da hat der Ingenieur eine sehr krude Logik in der Programmierung.

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Zitat:

@PayDay schrieb am 29. Januar 2024 um 19:54:46 Uhr:


Der TE hatte keinerlei Chance, den Kontakt zu verhindern.

Es bleibt abzuwarten, ob nicht einer der Beteiligten eine andere Meinung vertritt.

Immerhin hat der TE hier ja im Eröffnungsposting schon beschrieben, dass er den Zusammenstoß hat kommen sehen und nichts anderes unternommen hat als zu hupen.

Zitat:

... immerhin hat der TE hier ja im Eröffnungsposting schon beschrieben, dass er den Zusammenstoß hat kommen sehen und nichts anderes unternommen hat als zu hupen.

Genau! Er hätte ja schließlich auch aussteigen und beim Fahrer des Opels an die Scheibe klopfen können.

äh, nein.

Er hätte das tun können, was man im normalen Straßenverkehr auch tut wenn der Vordermann bremst und man ihm nicht auffahren möchte: ebenfalls bremsen.

Den Gag mit dem Verschulden des Auffahrenden hatte ich schon gebracht. 😁

Der Spaß ist aber vorbei, wenn die Versicherung mit dieser Argumentation ankommt.

Unabhängig davon ob sie damit am Ende durchkommt oder nicht.

Würde mich nicht wundern, wenn sie ohne Gericht nicht bereit wäre mehr als 50% zu zahlen.

Würde mich auch nicht wundern wenn gleich ein Moderator, nennen wir ihn Moorteufelchen, dazu aufruft doch nicht zu weit abzuschweifen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Januar 2024 um 20:49:33 Uhr:


äh, nein.

Er hätte das tun können, was man im normalen Straßenverkehr auch tut wenn der Vordermann bremst und man ihm nicht auffahren möchte: ebenfalls bremsen.

ich hatte inzwischen ein bisschen Zeit zum googlen. In so ziemlich allen allgemeinen Fällen Bremsen oder analoges Blockieren wird dem Fahrer des Hindernisses die Schuld gegeben.

Bremsen des Hintermannes zur Kontaktvermeidung dagegen wäre

siehe adac

nach diesem Urteil ne blöde Idee. Sollte dabei was schiefgehen (Schrägstellen, etc.) , biste selbst am Sack.

Ich denke ausserdem, Du bist in der Waschanlage nicht zur selben Aufmerksamkeit nach vorne verpflichtet, wie im normalen Verkehr.

Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht. Wäre nett wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Januar 2024 um 20:54:35 Uhr:


Den Gag mit dem Verschulden des Auffahrenden hatte ich schon gebracht. 😁

😁 ich fürchte, die meinen das im Ernst 😁

Zitat:

@PayDay schrieb am 29. Januar 2024 um 19:54:46 Uhr:


....................................................... Entscheidend ist, das der Wagen im Leerlauf steht. Einige Fahrzeuge/Hersteller erlauben dies aber nicht. Opel ist z.B. so ein Kanidat, wo man mit Automatik im Leerlauf den Wagen zwar ausmachen kann, dann aber die Handbremse sofort zieht ..................

Falls der OPEL schon ein Stellantis-Auto ist: diese Programmierung hatte auch mein Citroen als Werkseinstellung. Da ich das vorm Besuch einer Waschstraße bemerkte machte ich mir darüber Gedanken und las die Betriebsanleitung des Autos. Siehe da, es gab eine Anleitung dies zu deaktivieren.
Was auch günstig ist, zumindest bei meinem Stellantis, doch darauf zu achten dass der Tempomat nicht ausversehen aktiviert ist/wird, dann ist der Notbremsassistent an und die Bürsten würden eine Bremsung auslösen. Letzterer Assi ist aber bei meinem eigentlich bei einer manuellen Bremsung automatisch off, bei N dürfte der auch off sein und hoffentlich nicht durch Spielerei am Knöpfchen aktivierbar.

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Januar 2024 um 13:07:07 Uhr:


Ich würde mich an die Haftpflichtversicherung des Anderen wenden und den Betreiber der Waschanlage, mit Hinweis auf Videobeweis, als Zeugen benennen.

Wäre es MEIN Auto und so abgelaufen, wäre ich auch stinksauer. Antworten "hätte auch anderswie wo passieren können" zählen und helfen nicht.
Wichtig wäre - dass auf besagtem Video auch das Kennzeichen zu erkennen ist - wenn ja darauf verwiesen wurde, dass man infolge Schaum ohnehin kaum etwas sah ... Der andere Fahrer hat vermutlich seinen Namen nicht verraten - und eine von beiden Fahren unterschriebene Skizze bzw Aussage vom Betreiber ist vermutlich auch nicht sofort gesichert. Hat man sowas aber - dann wie hier geraten - gegnerische Haftpflicht informieren und einen Kostenvoranschlag seiner eigenen Werkstatt beifügen. Steht dann Wort gegen Wort und die Haftpflicht weigert sich - DANN Anwalt beauftragen mit sofortiger Klageeinreichung.

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