ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall in Waschanlage

Unfall in Waschanlage

Themenstarteram 27. Januar 2024 um 12:00

Hallo zusammen,

vorher war ich mit dem Fahrzeug meiner Frau (SLK aus 2015) in der Waschanlage, eine Anlage mit Kette zum Durchziehen.

Vor mir ein Opel Grandland Hybrid mit Anhängerkupplung. Leider fällt mir beim Einschäumen auf, dass der Vordermann die Bremslichter am leuchten hat und näher kommt, sofern man man das durch den Schaumteppich auf der Scheibe noch sehen konnte. Es wurde bedrohlich rot.

Im nächsten Moment gibt es den 1. Kontakt, worauf ich hupe. Mein Auto überläuft durch die Blockade nach vorne mit dem Hinterrad den Stopper der Förderkette und die Anlage wird vom Personal angehalten.

Durch den Kontakt mit der Anhängerkupplung habe ich in der Front des SLK nun eine zwar kleine aber unnötige Druckstelle. Wie man das so kennt, rechne ich für deren Beseitung mit einm 4stelligen Betrag.

Da der Herr im Grandland gleich mit Stichworten wie "Ich habe nix gemacht", "das war das Auto", "das war die Anlage" "mein Rechtsanwalt" kommunizierte, neige ich stark dazu auch meinerseits mit professioneller Hilfe an die Sache zu gehen.

Ich habe zwar keine RV für Verkehrssachen, aber der Fall sollte doch ein überschauhbares Risiko haben. Die Waschstrasse meinte, es gäbe eine Videoüberwachung des Innenraums. Mein Sohn (23) war mit mir im Auto.

Wie wäre das Vorgehen:

Als erstes zum Anwalt oder erst die technische Seite (Schadenshöhe) klären?

Vielleicht telefoniere ich vorher morgen mit dem älteren Herren, ob er die große Nummer braucht oder es einfach seiner Haftpflicht meldet und das eigene Verschulden zugibt.

Schönen Dank

Delle
Ähnliche Themen
76 Antworten

Ich würde mich an die Haftpflichtversicherung des Anderen wenden und den Betreiber der Waschanlage, mit Hinweis auf Videobeweis, als Zeugen benennen.

Ein Faß aufmachen nur wegen einer kleinen auf dem Bild fast nicht erkennbaren Beschädigung? Ist ein Auto und kein Schmuckstück.

Und immer daran denken die Auto wie auch alle anderen Versicherungen erheben von jedem von uns (Versicherungs -) Beiträge die sich nach den schon bezahlten und zu erwartenten Kosten der Versicherten also uns orentiert.

In diesem Sinn wünsche ich dir zu überlegen ob sich der Aufwand auch wirklich lohnt.

MfG kheinz

Dann sieh Dir das Bild noch mal an.

Als fast nicht erkennbar kann man das wirklich nicht bezeichnen.

Es fehlt noch: wer auffährt hat Schuld. :cool: :D

Benz wird gerne einen KVA für einen neuen Stoßfänger nebst evtl. Sensorik und Lackierung erstellen. Ob der Grandland autonom gebremst hat oder nicht, das spielt keine Rolle.

Ein kleiner Stein auf der Autobahn und du hast den gleichen Schaden. Wie gehst du in diesem Fall vor? Wie den Beweis erbringen von welchem Fahrzeug das war uws..

MfG kheinz

Themenstarteram 27. Januar 2024 um 13:06

Vielleicht mal noch ein größeres Bild:

Das Auto haben wir seit 2 Wochen (gebraucht mit 50tkm und 1A Zustand gekauft) und als ich das Kennzeichen montierte sah diese Partie noch makellos aus.

Durch die Unkenntlichmachung kommt die Biegung des Nummernschilds nicht so rüber.

Der Kontakt war auf dem Kennzeichen unter der sichtbaren Beule. Ich muss also davon ausgehen, dass der ganze Kennzeichenträger und die Stossstange dahinter elastisch (oder eben nicht) so weit verformt wurden, das die Beule im Blech auch noch eingedrückt werden konnte. Von daher nehme ich an, dass da mehr kaputt ist.

In bin der erste, der kleinere Beulen auch mal ignoriert (nach dem Motto: wenn du wegen so ner Lappelie nen Aufriss macht trifft dich Karma und du hast ne Woche später einen selbstverschuldeten kapitalen Frontschaden).

Aber der Typ wollte ab liebsten wegfahren und war natürlich selbst an gar nix schuld. Da werde ich dann hartnäckig.

bye

Test

Zitat:

@crafter276 schrieb am 27. Januar 2024 um 13:57:11 Uhr:

Ein kleiner Stein auf der Autobahn und du hast den gleichen Schaden. Wie gehst du in diesem Fall vor? Wie den Beweis erbringen von welchem Fahrzeug das war uws..

MfG kheinz

Kicher

Legst du dir Steine auf das Auto während Fahrten auf der AB?

In der Waschanlage ist der Zusammenprall langsam aber stetig und mit Druck.

Dein Stein auf der AB ist eher kurz und heftig. Ein Schaden sieht da anders aus.

 

Die Videoaufnahmen sollten zeigen, ob es zu einem Kontakt kam und Gutachter sollten anhand dessen den Rest erledigen können.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 27. Januar 2024 um 13:57:11 Uhr:

Ein kleiner Stein auf der Autobahn und du hast den gleichen Schaden. Wie gehst du in diesem Fall vor? Wie den Beweis erbringen von welchem Fahrzeug das war uws..

MfG kheinz

Was hat der Stein auf der BAB mit diesem Fall zu tun. Richtig, nichts. Und es gibt Leute, denen solch ein Schaden, im Gegensatz zu dir, nicht egal ist, zumal es hier einen Verursacher gibt.

Wenn Euch das Beispiel mit dem der Stein auf der Autobahn nicht gefällt nimmt doch eine einderes Beispiel:

Schäden am Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz: Nach Tage erst fällt einem auf dass das Fahrzeug eine delle hat.

Was nun?

Und was mir noch auffällt ist, das keiner meinen Beitrag zu ende gelesen hat und und seinen Kommentar zu den steigenden Beiträgen zur Versicherung kommentiert hat.

MfG kheinz

Die Beiträge steigen auch ohne den Schaden des TE.

 

Wenn Dir der Schaden an Deinem Fahrzeug entstanden wäre, hättest Du das so hingenommen?

Hier findet sich was relevantes zu den steigenden Prämien ... :)

https://www.motor-talk.de/.../...ngsforum-stand-16-06-23-t7400133.html

Zitat:

@crafter276 schrieb am 27. Januar 2024 um 15:30:14 Uhr:

Wenn Euch das Beispiel mit dem der Stein auf der Autobahn nicht gefällt nimmt doch eine einderes Beispiel:

Schäden am Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz: Nach Tage erst fällt einem auf dass das Fahrzeug eine delle hat.

Was nun?

Und was mir noch auffällt ist, das keiner meinen Beitrag zu ende gelesen hat und und seinen Kommentar zu den steigenden Beiträgen zur Versicherung kommentiert hat.

MfG kheinz

Zu Ende gelesen wurde der Beitrag vermutlich. Aber warum sollte man das noch kommentieren. Hat, genau wie dein zweites aus dem Hut gezaubertes Beispiel, mit dem Fall des TE nichts zu tun. Aber @Berlin-paul hat dir ja was verlinkt.

am 27. Januar 2024 um 15:35

Hallo Themenstarter,

hast du schon Zugriff auf die Videos?

Wenn du im Video sehen kannst dass der Vordermann gebremst hat oder du und dein Sohn euch hundertprozentig sicher seid, dann als erstes zum Anwalt. Ohne Debatte. Der kümmert sich dann auch um den Gutachter und alles andere.

Nicht selbst machen, auch keinen Gutachter oder so. Das ist die Arbeit des Anwalts.

 

Das einzige, was ich machen würde, wäre beim Betreiber der WA nachfragen, wie lange er die Videos speichert und ob du die Stunde haben kannst. Hinfahren, USB-Stick mitnehmen, vorher anrufen (am Wochenende ist vielleicht niemand da, der das bedienen kann/darf).

Bei der Sachlage auf alle Fälle zum Anwalt zu raten, ist schon grenzwertig.

Der TE hat, laut Eingangspost, keine Rechtschutzversicherung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen