Unfall im kreisverkehr

BMW 3er E36

Hi,mich hats erwischt,
Ich bin in einen kreisverkehr reingefahren,wahr schon fast draußen und dann ist es passiert.ein 88 jähriger Rentner fährt volle kanne in den kreisverkehr rein. fährt mir quasi vors Auto,und dann iss es auch schon passiert.seine Fahrer Tür ist komplett eingedrückt und bei mir die rechte Seite vorne im arsch.Motorhaube,kotflügel,nebelscheinwerfer,blinker,küllergrill.was ich so sehen konnte.es ist am Donnerstag passiert.gutachterbericht kriege ich wahrscheinlich morgen.ich hoffe nur das ich in wieder hinbekomme🙁.nun ja die Polizei habe ich natürlich direkt angerufen und für die wahr alles klar das der 88j der Unfallverursacher ist.jetzt kann ich nur hoffen das mein Auto noch genug wert hat.er ist bj.94 und ja auch nicht mehr der jüngste.und ich habe gerade bremsen und Öl gewechselt.als der Rentner los fuhrt nach dem alles geklärt wahr,fuhr er mit linkem Blinker die ganze strasse entlang.das sagt doch alles,oder?naja jetzt heißt es abwarten was daraus wird.

mfg Daniel

Beste Antwort im Thema

mein beileid. Bei mir vor der Tür auf der Hauptstraße gibts auch nen kreisel. Da hab ich auch 1x die Woche nen Beinah-Unfall. Vor Allem mit Alten Leuten oder Muttis.
Die Raffens einfach nicht, dass der, der im Kreisverkehr drin ist, Vorfahrt hat. Oder sobald 2 drin sind und der eine fährt raus, fahren se los, weil se denken der hintere wird schon nicht weiter wollen.

Unglaublich. Am schlimmsten mim Moped. Letztens auch wieder voll einer davor gefahren, ich geh in die Eisen, hupe. Er erschrickt und macht ne Vollbremsung was das ganze noch verschlimmert hat, weil ich ihm dann wirklcih fast im hinteren Kotflügel gesteckt hätte...

Auch die Blinkerei im Kreisel. Immer wieder ein Schauspiel. Manche blinken links, manche blinken beim rein fahren rechts aber beim rausfahren gar nicht mehr. Da gibt es wirklich alle Kombinationen.

Glab das Problem ist einfach, dass es die vielen Kreisel noch nicht so lange gibt und viele einfach nicht kapieren, wie sie sich zu verhalten und zu blinken haben.

Naja ich hup immer ordentlich und fluche die Leute an, das gibt mir innere Zufriedenheit und die machen sich vielleicht beim nächsten Reinfahren mal Gedanken.

*rechtsblink und raus* =)

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Da ist das bild

und noch eins

und das

so´n Mist
Wirst Du ihn wieder aufbauen lassen?

ich hab noch dieses Bild...

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Ja auf jeden fahl,man hängt hald dran und da ich in erst im März gekauft habe und 1000Euro investiert habe.und du?

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär



Zitat:

Original geschrieben von RubberBone



nö aber die werden ihren Unfallbericht dementsprechend schreiben. und da es ja scheinbar keine Zweifel gibt, würde ich mich da ganz bequem in Sicherheit wiegen
Natürlich werden sie eine Unfallbericht schreiben, allerdings dürfte auch dieser nicht explezit enthalten, wer als Unfallverursacher verantwortlich ist...😉

Lediglich die Sachlage wird dort erläutert...🙂

Auf den ersten Blick scheint diese soweit klar zu sein, aber waren WIR oder die Beamten zur Zeit des Unfalls vor Ort...???

NÖ....😛

Also muss/sollte der Bericht immer "Unparteiisch" ausfallen...😉

Naja so nicht ganz richtig. Die Polizei schreibt ihren Bericht nach dem, was sie vor Ort aufgefunden hat, nach dem was für sie als Unfallhergang am wahrscheinlichsten ist und dem was die Unfallbeteiligte gesagt haben. Also quasi eine Mixtur aus Tatsachen, Persönlichen Eindrücken und Aussagen der Unfallbeteiligten.

Und dann wird in diesem Bericht drin stehen, dass sich X im Kreisverkehr befunden hat und der Y die Vorfahrt des X missachtet hat und ohne zu halten in den Kreisverkehr eingefahren ist.

und sog. Ordnungsnummern verteilt die Polizei in ihren Berichten auch, dh. sie geben auch ihr Statement ab, wer aus ihrer Sicht den Unfall verursacht hat. Also würde der Gegner die Nummer 1 zugeteilt bekommen und unser Kollege hier die Nummer 2.

Es werden sowieso noch mal beide zum Unfallsachbearbeiter vorgeladen und können dort ihre Aussagen machen.

Für Fälle, wo das Ganze nicht so klar ersichtlich ist, werden Fotos gemacht, Die Schäden werden vermessen, Skizzen erstellt, Zeugen gesucht etc. Je nach Ausmaß guckt sich dann ein Gutachter noch die Wracks an. Aber das wir bei dem "kleinen" Unfall hier nicht der Fall sein.

Die endgültige Schuldzuweisung macht dann ein Gericht (z.B. ob das "Opfer" ne Teilschuld bekommt...), da entscheidet die Polizei nicht drüber.

Alles geklärt?

Zitat:

Original geschrieben von bmwdaniel1


Ja auf jeden fahl,man hängt hald dran und da ich in erst im März gekauft habe und 1000Euro investiert habe.und du?

Klar, wird wieder schick gemacht! Hab ihn jetzt 1 Jahr und es sollen noch 2-3 weitere werden.

@RubberBone
Alles klar :-) , aber das widerspricht nicht Lalelubärs Aussage. Die Polizei ist kein Richter, ich denke das meint ihr beide.

joa nur er hat gesagt, dass die Polizei das neutral schreibt, das stimmt nicht. Sie schreibt das schon so, dass klar wird, wer den unfall verursacht hat

Zitat:

Original geschrieben von RubberBone



Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär


Natürlich werden sie eine Unfallbericht schreiben, allerdings dürfte auch dieser nicht explezit enthalten, wer als Unfallverursacher verantwortlich ist...😉

Lediglich die Sachlage wird dort erläutert...🙂

Auf den ersten Blick scheint diese soweit klar zu sein, aber waren WIR oder die Beamten zur Zeit des Unfalls vor Ort...???

NÖ....😛

Also muss/sollte der Bericht immer "Unparteiisch" ausfallen...😉

Naja so nicht ganz richtig. Die Polizei schreibt ihren Bericht nach dem, was sie vor Ort aufgefunden hat, nach dem was für sie als Unfallhergang am wahrscheinlichsten ist und dem was die Unfallbeteiligte gesagt haben. Also quasi eine Mixtur aus Tatsachen, Persönlichen Eindrücken und Aussagen der Unfallbeteiligten.
Und dann wird in diesem Bericht drin stehen, dass sich X im Kreisverkehr befunden hat und der Y die Vorfahrt des X missachtet hat und ohne zu halten in den Kreisverkehr eingefahren ist.

und sog. Ordnungsnummern verteilt die Polizei in ihren Berichten auch, dh. sie geben auch ihr Statement ab, wer aus ihrer Sicht den Unfall verursacht hat. Also würde der Gegner die Nummer 1 zugeteilt bekommen und unser Kollege hier die Nummer 2.

Es werden sowieso noch mal beide zum Unfallsachbearbeiter vorgeladen und können dort ihre Aussagen machen.

Für Fälle, wo das Ganze nicht so klar ersichtlich ist, werden Fotos gemacht, Die Schäden werden vermessen, Skizzen erstellt, Zeugen gesucht etc. Je nach Ausmaß guckt sich dann ein Gutachter noch die Wracks an. Aber das wir bei dem "kleinen" Unfall hier nicht der Fall sein.

Die endgültige Schuldzuweisung macht dann ein Gericht (z.B. ob das "Opfer" ne Teilschuld bekommt...), da entscheidet die Polizei nicht drüber.

Alles geklärt?

Kleiner Zusatz: Für die behördliche Verfolgung gibt es

meist

nur einen Schuldigen, in diesem Fall der Opa. Beim Zivilrechtlichen zur Schadensbehebung halten sich die Versicherungen nicht unbedingt an das, was die Polizei ermittelt hat, da kann dann auch eine Teilschuld herauskommen.

Die Polizei kann auch vor Ort verwarnen. D.h. man bezahlt direkt vor Ort (möglich bei Verwarnungsgeldern bis 35 Euro, ab 40 Euro ists Bußgeld) und die Sache hat sich von polizeilicher Seite aus erledigt. Der Unfall wird dann nur noch zu statistischen Zwecken erfasst. Dann bekommt man auch keinen Anhörbogen mehr zugeschickt. Dazu muss man allerdings den Verstoß zugeben.

Und außerdem: Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, also nix mit Punkten.

völlig richtig. Blinken beim Einfahren ist nur dann erlaubt, wenn ich bei der nächsten Ausfahrt wieder raus will =)

Nein,selbst wenn du gleich wieder rechts rausfährst ned.

@Superstrose
Hab ja geschrieben,das ich mir ned sicher bin,find es halt ziemlich bescheuert,wenn man vll. teilweise jahrzehntelang die alte Kreisverkehrsregel angewandt hat und "auf einmal" soll mans anders machen.....gibt halt so Sachen,die macht man nach einer bestimmten Zeit nur noch aus Reflex....

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


@Superstrose
Hab ja geschrieben,das ich mir ned sicher bin,find es halt ziemlich bescheuert,wenn man vll. teilweise jahrzehntelang die alte Kreisverkehrsregel angewandt hat und "auf einmal" soll mans anders machen.....gibt halt so Sachen,die macht man nach einer bestimmten Zeit nur noch aus Reflex....

😁 Versteh dich gut, aber so lang gibts in Deutschland die Kreisel noch gar net 😁

Die Geschichte des Kreisverkehrs, ist eine Geschichte voller Mißverständnisse!😁
Also, ein Kreisverkehr, ist nur ein Kreisverkehr, wenn dieses Kreisverkehrzeichen an den Einfahrten steht.
Dann darf man beim Einfahren nicht blinken, beim Ausfahren muß man blinken und der Verkehr im Kreisel hat Vorfahrt.
Stehen an den Einfahrten nur Rechtsabbiegerpfeile, ist es kein Kreisverkehr (auch wenn es so aussieht), dann muß beim Einfahren geblinkt werden.
Und das gute ist, da gilt dann rechts vor links. Ich empfehle da vorsichtig zu sein, bis sicher ist, dass der Andere das auch weiß.
Wer sein Auto an eine fremde Haftpflichtversicherung verkaufen will, da wird er es los.
Dann gibt es noch "Kreisverkehre", bei denen die Vorfahrt durch Schilder (Hauptstraße, Nebenstraße) geregelt wird.
Und zu guter Letzt noch welche mit Ampeln.
So, ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.

Noch eins. Das ist der Stand, von vor etwa zwei Jahren. Es kann sich durchaus wieder etwas geändert haben.

@Daniel1 & mcki

Hatte einen sehr ähnlichen Unfall. Habe nun somit einen
Front-Schaden an meinem E36. 🙁
Beim Anwalt war ich vorgestern, Gutachter kommt
morgen.

Als erstes... Ich hoffe euch beiden ist nichts passiert.

So.. Nebenbei hätte ich 2 kurze Fragen an euch zwei Leidens-
genossen:

- Auf wie viel € schätzte der Gutachter euren Schaden?

- Ihr wolltet (glaube ich) den Schaden reparieren
lassen... Wie hoch sind die erwartungsgemäßen
Kosten hierfür?

Wünsche allen hier eine unfallfreie Fahrt!

Zitat:

- Auf wie viel € schätzte der Gutachter euren Schaden?

Freier Gutachter schätzte 4960 € .

Zitat:

- Ihr wolltet (glaube ich) den Schaden reparieren
lassen... Wie hoch sind die erwartungsgemäßen
Kosten hierfür?

BMW hat repariert und berechnete der Versicherung des Unfallgegners 5040 €.

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