Unfall - heul!!!
So ein Mist - so ein bescheuertes Taxi hatte es besonders eilig und hat mir die Vorfahrt genommen.
Schuldfrage ist laut Polizei unstrittig und zum Glück
gab es "nur" einen Blechschaden - allen Unfallbeteiligten
geht es gut!
Aber der Schaden und die Lauferei.
Hatte bisher noch keinen Unfall - was ist zu beachten?
Mangels Rechtschutzversicherung sieht es mit Druck machen leider etwas mau aus!
Werde morgen mal zum Freundlichen einen Kostenvoranschlag machen lassen + Sachverständigen beauftragen zur Ermittlung der Schadenshöhe + Wertminderung.
Hier noch ein paar Fotos - was wird der Spass Eurer Meinung nach wohl kosten?
- Seite hinten rechts eingedrückt
- Seitenschweller eingedrückt
- Lackschaden hinterer Stoßfänger
- Lackschaden Beifahrertür
- Schaden Hinterreifen + Felge?
- Spur / Rahmen / Aufhängung / Antriebsstrang?
und hier die Bilder:
43 Antworten
Kann ich eigentlich parallel zum Sachverständigengutachten einen Kostenvoranschlag der Werkstatt machen lassen und werden diese Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, auch wenn man sich vielleicht dann doch für eine andere Werkstatt entscheidet?
Re: Unfall - heul!!!
Zitat:
Original geschrieben von ritchie871
Hier noch ein paar Fotos - was wird der Spass Eurer Meinung nach wohl kosten?
@ritchie,
wie will man das seriös anhand so schlechter Fotos kalkulieren können?
Hat die Achse einen mitbekommen? Das wird man erst mit einer Achsvermessung feststellen können..
Wird der Gutachter eine neues Seitenteil kalkulieren oder Richtarbeit?
Fragen über Fragen, die nur der GA beantworten kann. Und selbst wenn das Gutachten vorliegt, können noch unvorhergesehene, nicht erkannte, Schäden auftauchen...
Also alles, was man erst nach Demontage der Anbauteile erkennen kann.
Thema Gutachten vers. Kostenvoranschlag:
Die Versicherung zahlt nur ent oder weder. Also GA oder KV. Auf einem von beiden bleibst Du dann kostenmäßig wohl selbst hängen.
Ist auch ganz einfach für Dich: Wenn die Schuldfrage feststeht und Du eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung schriftlich hast, unterzeichnest Du in der Werkstatt eine Abtretungserklärung und gibst den TT zur Reparatur.
Die Versicherung stellt einen Gutachter, der von der WS informiert wird.
Die WS rechnet direkt mit der Versicherung ab.. Du holst nur Deinen Scheck für die Wertminderung und Schmerzensgeld..
Also lass Dich mal überraschen. Vorsichtig, unseriös, geschätzt 3700,- Euro + Wertminderung ca.800,- + Leihwagenkosten
Hi,
riTTchie, bei solch einem Anliegen weiß die Werkstatt doch gleich was Sache ist. Sie wird sich durch die Gebühren für den Kostenvoranschlag (bis zu 10% der Reparaturkosten) ihren Auftrag schon sicherstellen wollen. Gehst Du dann woanders hin, bleibst Du auf den verauslagten Kosten sitzen. Es kann doch der Versicherung nicht in Rechnung gestellt werden, wenn Du nicht weisst was Du willst. Läßt Du unter der Hand reparieren, mußt Du u.U. auf die Mehrwertsteuer verzichten und ganz bestimmt auf jeden erdenklichen Gewährleistungsanspruch. Ansprüche lassen sich nur begründen und durchsetzen, wenn für die beanstandeten Arbeiten Belege vorgewiesen werden können.
Mir scheint, Du möchtest bei dieser Angelegenheit von einem Überschuss profitieren. Solche Ansätze gehen meist nach hinten los. Ist aber ganz allein deine Entscheidung.
@ syncros
sicher hat der Geschädigte das Recht auf einen Anwalt. Hier war die Frage aber nach der sicheren Übernahme dieser Gebühren. Und das ist eben nicht in jedem Fall gewährleistet.
Gehört jetzt wirklich nicht dazu, muß aber mal angesprochen werden: Bei uns in Deutschland herrscht eine sog. Vollkasko-Mentalität. Das verleitet dazu, sich bei jeder Kleinigkeit im Recht zu wähnen und gleich den Weg zum Anwalt etc. zu gehen um alles abgenommen und von fremden Hand erledigt zu bekommen. Gerade diese Mentalität ist es aber, die auf vielen Gebieten vorherrscht und unseren Staat dahin gebracht hat, wo wir jetzt sind. Das beinhaltet nicht, auf seine Rechte zu verzichten, erfordert aber ein Nachdenken vor der Inanspruchnahme. Denn: enstandene Kosten werden umgelegt. Bezahlen werden wir alle. Direkt oder indirekt. Betriebs- und volkswirtschaftliche Berechnungen sind ein Feld, bei dem sich selbst die Fachleute oftmals vertun. Der Bürger zahlt.
Gruß, silent
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Zitat:
Original geschrieben von silent grey
Mir scheint, Du möchtest bei dieser Angelegenheit von einem Überschuss profitieren. Solche Ansätze gehen meist nach hinten los. Ist aber ganz allein deine Entscheidung.
@silent grey,
Du wirfst hier Dinge rein, die gar nix mit dem Thema zu tun haben..
Vor allen Dingen, was sollen diese Unterstellungen?
Mußt Du den Schaden aus Deiner Tasche bezahlen?
Nun nimm Dich mal ein wenig zurück.. und entspanne Dich wieder.
Vollkommen o.T.
Zum Rest will ich mich erst gar nicht äußern...
Es ist ja wohl altbekannt, dass die Versicherung jede nur sich bietende Gelegenheit nutzt, um sich vor Zahlungen zu drücken.
Jeder Geschädigte hat Anspruch auf Rechtsauskunft. Oder sollten wir alle den Gesetzestext auswendig lernen?
*Kopfschüttel*
..und damit klinke ich mich aus dem Topic hier.
Das wird ob solcher Diskussionen sowieso bald wieder dichtgemacht 🙁
Klasse !!!
Zitat:
Original geschrieben von andre_berger
achso aber bezüglich Preis kann cih dir nochwas erzählen. Meinen Eltern ist vor kurzen wer auf den schönen 996 draufgefahren. nix schlimmes, an der Ampel mit nur 5 km/h oder so. führte dazu das die Stoßstange hinten eingedrückt wurde, aber dann sofort wieder in die normalform zurücksprang ohne Riss oder sowas. Regelung ohne Polizei usw...er gestand schuld auch ein. Wir zum lackierer gefahren, der schaute sich das an sagte nur das kriegt man mit ein bisschen beilackieren weg, kostenpunkt 200 €. da ging er davon aus der schaden wäre beim zurücksetzen passiert. als er dann erfuhr das wer draufgefahren ist und der schaden ggf von versicherung reguliert werden würde, wurd er hellhörig. dann hat er am pc den schaden simuliert und gesagt was man so alles machen kann (und im versicherungsfalle dann sollte)...fakt ist incl. neuem Wärmeschutzschild kostet das dann 1490 €...
also auch wenn dir hier einer nen Preis sagt...verlassen tät ich mich nicht drauf. gut beim 996 liegen die Ersatzteile in anderen Dimensionen aber grundsätzlich stimmt das wohl
Jetzt wissen wir auch, warum unsere Versicherungen immer teurer werden. Klasse !!! Wir brauchen mehr solche Leute wie Dich.
Das lass mal nicht den falschen hören oder lesen.
Gruss
MyTT
@ moerf
Hi,
ich hatte doch vermerkt, das der untere Absatz nicht zum Thema gehört, ---überlesen?!.
Ich unterstelle hier nichts, die Art der Fragestellung gab es aber her, in eine solche Richtung zu denken und Bedenken zu äußern, damit riTTchie nicht plötzlich auf einem schlecht oder ungenügend Instand gesetzen Fahrzeug hockt. Und ggf. auf Kosten sitzen bleibt, die ihm Niemand erstattet. Schadensbegrenzung nennt man so etwas. Für den Geschädigten.
Rechtsauskunft: Aufmerksam meine Anmerkungen dazu gelesen? Anwaltliche Beratung und Abwicklung durch einen Anwalt sind zwei ganz verschiedene Gebührensätze. Auch hier Schadensbegrenzung durch sachgemäße (nicht emotionale) Ratschläge im Sinne des Geschädigten.
@ MyTT
Hi,
den Beitrag von andre_berger habe ich eher so verstanden, dass der tatsächliche Schaden wesentlich umfangreicher gewesen ist, als im Wortsinn "augenscheinlich" vermutet wurde.
Berichtigt mich bitte, wenn ich mit dieser Annahme falsch gelegen habe.
Gruß, silent
wird imho ein größerer Schaden. das beschädigte Stück geht ja an der kompletten Dachführung entlang das bedeutet in der Regel das man es nicht tauscht sondern rausschneidet und dann wieder verschweisst. Was die Sache noch verkomplizieren könnte wäre der Tank der sich vermutlich irgendwo direkt hinter dem Schaden befindet was allerdings nur in mehr Zeitaufwand resultiert und dich jetzt nicht kümmern sollte.
Anbei mal ein Fotos eines Schadens den wir im Sommer hatten. Handelt sich um eine aktuelle A-Klasse die Türe ist unbeschädigt auch wenns auf den Fotos eventl. anders aussieht.
Einen ähnlichen Schaden hatte ich auch. Mir is einer auf der AB in die Seite geflogen... Waren ca. 3.000€ Schaden.
Zitat:
Original geschrieben von MattR
das beschädigte Stück geht ja an der kompletten Dachführung entlang das bedeutet in der Regel das man es nicht tauscht sondern rausschneidet und dann wieder verschweisst.
@MattR,
das Seitenteil ist an der C-Säule genau in der Rundung mittels Hartlötnaht verbunden. Dort wird, für den Falle des Teilersatzes, auch getrennt und wieder angelötet. Im Bereich Fensterausschnitt, Türeinstieg, Längsschweller unterhalb, Kofferraumfalz, Rückleuchtenträger, Heckblech und Radhaus wird Widerstandspunktgeschweißt. Der Ansatz im Längsschweller unterhalb wird unter Schutzgas punktgeschweißt. Für diese Aktion wird der Tank natürlich aus Sicherheitsgründen ausgebaut.
Aber nach dem Foto des Schadens, aus der Ferne betrachtet, würde man das Seitenteil in angemessener Zeit wohl eher richten können.
Zitat:
Original geschrieben von silent grey
Sofern nach Deinen Angaben die Schuldfrage geklärt ist, gehe ich davon aus, dass die Beamten vor Ort den verursachenden Fahrer auch mit einem Verwarngeld belegt haben und die ganze Sache auch in einem Tagesbericht Aktenkundig ist.
Na, da fehlt es ja schonmal am Grundwissen über eine Unfallaufnahme...
Zu erst einmal: Wir klären nicht die Schuldfrage!! Wir klären lediglich die Verursachung, und die kann, wenn man sich die Begriffe genau anschaut, sehr weit von der Schuldfrage abweichen.
"Belegt" werden Brötchen... 😉 Wir erheben höchstens ein Verwarngeld, was in diesem Fall mit 99 % Wahrscheinlichkeit, sofern die Beschreibung des Unfallhergangs stimmt, nicht passiert ist. Jemandem die Vorfahrt zu nehmen ist nämlich nicht mehr vor Ort ahndungsfähig, sondern nur in Form einer Verkehrsunfallanzeige, da es ein Vorfahrtfall ist und nur mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige abgehandelt werden kann.
Tagesberichte? Gibt´s nicht. Die Unfallaufnahme ist lediglich ein "Service" der Polizei. Das ist Zivilrecht, wodurch wir eigentlich "raus" sind. D.h., wir stellen Unfallmitteilungen aus, um die geltend gemachten Ansprüche des Geschädigten zu sichern und ahnden einen Verkehrsverstoß.
Anders ist es, wenn es sich um Autobummserei handelt. Dann ist es Strafrecht und wieder unsere Angelegenheit...
Re: Re: Unfall - heul!!!
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Die Versicherung zahlt nur ent oder weder.
Du meinst wohl "entweder oder"... 😉
Was die Reparatur angeht: Kann es sein, dass der Tank mit Wasser gefüllt wird und somit ein Ausbau unnötig wird? Oder geht das beim TT nicht? Habe nur mal sowas im Zusammenhang mit Schweißen gehört...
Re: Re: Re: Unfall - heul!!!
Zitat:
Original geschrieben von Lox-TT
Du meinst wohl "entweder oder"... 😉
@Lox,
nö Du.. ich meine schon das was ich schreibe.. wiewohl das Eine wie das Andere eigentlich nur eine Wortspielerei ist und regional bedingt anders benannt wird.
Zitat:
Was die Reparatur angeht: Kann es sein, dass der Tank mit Wasser gefüllt wird und somit ein Ausbau unnötig wird? Oder geht das beim TT nicht? Habe nur mal sowas im Zusammenhang mit Schweißen gehört...
Den Tank mit Wasser zu füllen wäre wohl unsinnig.. zumal das die Saugstrahllpumpe und andere Bauteile, z.B Füllstandsgeber, wohl nicht vertragen würden.
Desweiteren besteht der Tank aus Kunststoff.. eine darauffallende Schweißperle würde sich also unweigerlich durchbrennen und dann in der Wasserfüllung erlöschen.
Der Tank wäre somit undicht und nicht mehr brauchbar.
Außerdem müßte der Tank dannach penibel gereinigt werden, da sich auch kleinte Wasserreste im Treibstoffsystem nicht gut machen.
Den Tank mit Wasser zu füllen macht nur dann Sinn, wenn der Tank erstens aus Metall ist und zweitens nur am Einfüllstutzen geschweißt oder gelötet werden müßte. Dies trifft aber nur noch bei z.B. Fahrzeugrestaurationen zu. Mit der Wasserfüllung verdrängt man explosive Rest Gase aus Treibstoff- Luftgemischen.
laß bloß nicht nur einen Kostenvoranschlag machen!
Willst du nicht einen nachweis mit bilder darüber haben was wirklich beschädigt wurde? Ein Kostenv. ist nicht so aussagekräftig wie ein Gutachten, alleine schon wegen der Nutzungsentschädigung, ggf. angben zur Wertmiderung etc, sowas wirst sdu im KV nie finden.
Such dir einen guten Sachverständigen, am Besten vereidigt. Der wird dir das GU erstellen und auch bei weiteren Fragen bestimmt helfen können, auch wenn es darum geht Anwalt oder nciht, wenn ja welchen etc.
Kannst auch beim Adac anfragen, ob die einen SV und Anwalt in deiner Gegend empfehlen.
Grundsätzlich würde ich, bei einer eindeutigen Rechtslage keinen Anwalt einschalten, außer es geht um Schmerzensgeld etc.
ach ja, wenn die Versicherung dir einen GU schicken will, würde ich erstmal ablehnen und dir selber einens uchen. Wenn die danach den wagen nochmal sehen wollen, klar, aber erstmal würde ich einen beauftragen, den ich mir aussuche und der mir nicht vorgesetzt wird.
Marc
(der weiß wovon er spricht...)