Unfall gestern abend
Gestern aben erhielt ich einen Anruf, der mir das Blut in den Adern gefrieren ließ: Meine Frau hatte einen Unfall mit meinem XC 70! Nach der ersten Sorge, ob ihr etwas passiert ist (nein, alles OK, nur die Nerven ein bißchen flatterig), die 2. Sorge: Was ist mit unserem Auto?!?!?
Als meine Frau gegen 20.00 Uhr (stockfinster) über eine enge Straße gefahren ist, kam ihr ein anderer PKW entgegen. Als sie diesen passiert hatte und gerade auf Fernlicht schalten wollte, lief ihr ein Reh vor den Wagen. Meine beste Ehefrau von allen meinte, sie habe ca. 60 km/h drauf gehabt. Wir können von Glück reden, daß sie das Tier vor dem Aufprall gar nicht erst wargenommen hat, weil sie sonst evt. das Lenkrad verrissen hätte und gegen einen der Alleebäume gerasselt wäre. Was auf jeden Fall fataler gewesen wäre.
Ich bin natürlich sofort zur Unfallstelle hin, die ca. 1 1/2 km von unserem Haus entfernt liegt. Das Reh haben wir nicht gefunden, es hat sich wohl in das nebenan liegende Maisfeld verzogen (hoffentlich entweder unverletzt oder so derbe, daß es schnell gegangen ist). Unser Volvo hat ein zerdötschtes Nummernschild, einen gebrochenen Nummernschildhalter und ein paar gebrochene Halter der Frontschürze. Dienstag gehts ab zur Werkstatt, wo der Meister dann eine genauere Diagnose stellen kann.
42 Antworten
auch nicht schlecht ist Seehund (Phoca vitulina L.);
also Freunde von der Nordsee aufgepasst! wenn man einen Seehund anfährt, immer schön den Förster anrufen!!!
Zitat:
Original geschrieben von Monty_75
Danke für die interessante Ausführung. Aber sag mal: Ist ein Maulwurf auch dem Schwarzwild zuzuordnen?
Eike
Mir scheint, maulwürfe darf man überfahren. Gehören keinem und unterliegen nicht dem Jagdrecht. Allerdings ist es wohl ein Wirbeltier
daher (erst betäuben):
§ 4 TierSchG
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.
Re: Update 21.10.05
Zitat:
Original geschrieben von Monty_75
Und da fragen sich die Leute, ob ich bei meinem 🙂 nicht überreagiere?!?
Hi Monty,
das war ja ich - aber sehr vorsichtig und zaghaft mit der Frage der Vorgeschichten verbunden, die ich mit meiner Altersdemenz ja vergessen hatte... 😉
Hast schon echt recht - ich kann Fehler in gewissem Umfang usw. gut nachvollziehen - aber sich mehr oder weniger offensichtlich vera.... lassen, dass ist nicht OK und würde ich mir ebenfalls nicht gefallen lassen.
Viele Grüße
Jürgen
dessen 🙂 sofort auf einigen Kleinkram eingegangen ist und der (Kleinkram!) am nächsten Mittwoch beseitigt wird.
Re: Re: Update 21.10.05
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hi Monty,
das war ja ich - aber sehr vorsichtig und zaghaft mit der Frage der Vorgeschichten verbunden, die ich mit meiner Altersdemenz ja vergessen hatte... 😉
Hast schon echt recht - ich kann Fehler in gewissem Umfang usw. gut nachvollziehen - aber sich mehr oder weniger offensichtlich vera.... lassen, dass ist nicht OK und würde ich mir ebenfalls nicht gefallen lassen.
Viele Grüße
Jürgen
dessen 🙂 sofort auf einigen Kleinkram eingegangen ist und der (Kleinkram!) am nächsten Mittwoch beseitigt wird.
Mönsch, Jürgen, das warst nicht nur Du via PN, da sind schon noch welche zu eingegangen. Außerdem habe ich ja auch in der Welt da draußen, außerhalb der kuscheligen anonymen Computerwelt, mit dem einen oder anderen darüber gesprochen.
Und wir hatten uns ja auch einvernehmlich über die Behandlung von Mitmenschen auch im Wirtschaftsleben unterhalten.
Gruß aus Westfalen
Eike
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Zitat:
Original geschrieben von oli
wegen der wilddefinition, als was definiert man stehlende bieber (siehe anhang)? 😁
lieb gruss
oli
ich würde sagen, als Feldhase (Lepus europaeus PALLAS), 🙂
to cheat heißt übrigens nicht stehlen, sondern bescheißen.
Zitat:
to cheat heißt übrigens nicht stehlen, sondern bescheißen.
das ist mir schon klar, in diesem zusammenhang hat aber der ort, wo das wunderbæumchen her kommt, mehr zu sagen, als die tatsache, dass der biber zum baum fallen zu faul ist... 😉
lieb gruss
oli
Mal wieder ausgraben, das olle Dingen:
Ich habe gestern den Bewertungsbogen ausgefüllt, den Volvo einem nach Werkstattaufenthalten zuschickt. Bisher habe ich diese Dinger ja stets ignoriert, aber langsam habe ich den Eindruck, ich müsse meinem Ärger mal Luft machen.
Zusammenfassung: Ich habe den 🙂 als sehr 🙂 dargestellt, bei dem es allerdings mit der Erfüllung von Versprechen und technischer Kompetenz nicht all zu weit her ist.
Dann kommt ja nachher die Frage, ob der Fragebogen zusammen mit meinem Namen an den 🙂 weitergegeben werden darf. Selbstverständlich! Sonst bräuchte ich so ein Dingen ja nicht auszufüllen, schließlich habe ich nicht nur Ärger mit dem Produkt, sondern erst recht mit der Behandlung durch den 🙂.
Gruß aus Westfalen
Eike
Zitat:
Original geschrieben von Monty_75
... Ich habe gestern den Bewertungsbogen ausgefüllt, ... Gruß aus Westfalen, Eike
Ich weiss schon gar nicht mehr, wie viele ich davon schon ausgefüllt habe ;-) Echt nervig, vor allem, wenn man mal echt was zum lesen draufschreibt und es keine S** interessiert :-(
Die Dinger kannst Du also a.) in die Tonne treten, weil Volvo nicht rausrückt, was so an Feedback (wenigstens statistische Infos) gewünscht wird, b.) sie dies auch eh nicht tun können, c.) Du nicht weisst, was mit dem Zeug wirklich gemacht wird, d.) aus eigener Erfahrung eh kein Response erfolgt.
Ergo Sum: Das Teil ist zur Beruhigung der Elchdriver!! Da können die sich mal den Frut vom Hals schreiben ohne dem Händler oder Volvo Zeit zu klauen ;-) Ersatzweise kannst Du das Teil auch mit beiden Händel zerknüllen und in den Papierkorb stampfen. Wenn Du heftig drauf bist und ein ordentliche Abkühlung braucht, leg es in den Hof und über eine Punktbremsung darauf - das baut den Streß besser ab ;-))
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (braucht mal dringend eine Abkühlung ;-) Aber was solls - Dum spiro, spero! ;-))