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Unfall - gegnerische Versicherung bezahlt nicht
Hallo!
Ich bin neu in diesem Forum und habe zur Zeit Probleme mit einer Versicherung:
Anfang Februar ist mir ein Kind aus der Nachbarschafts ins parkende Auto gefahren. Die Eltern haben sich auch gleich bei mir gemeldet, sodass ich gedacht habe, dass der Fall schnell geklärt wär.
An meinem Golf 2 ist die Antenne abgeknickt, ein Kratzer in der Fahrertür und der Spiegel ist leicht beschädigt.
Ich habe der Versicherung (WGV) einen Kostenvoranschlage geschickt von einer renomierten Autowerkstatt der sich auf etwa 500€ beläuft (Tür teilweise lackieren, neue Antenne, neuer Spiegel).
Darauf wurden von der Versicherung verschiedene Informationen (TÜV, Vorschäden etc.) und 2 Lichtbilder gefordert, die ich alle brav geliefert habe.
Danach hat sich die Versicherung erstmal 3 Wochen lang nicht gemeldet. Nachdem ich einen weiteren Brief per Einschreiben geschickt habe bekam ich heute die Antwort man sei davon ausgegangen dass ich noch einen Kostenvoranschlag schicken würde (der wurde aber mittlerweile wieder gefunden und man entschuldige sich).
Nun fordert die Versicherung von mir nochmals Bilder, da auf den alten der Schaden nicht eindeutig auszumachen sei und bittet mich darum zu überprüfen ob der Kratzer auch auszupolieren sei und damit einen neuen Kostenvoranschlag.
Die Bilder die ich mitgesendet habe waren einwandfrei und der Schaden gut zu sehen!
Nun weiss ich nicht wie ich mich weiter verhalten soll, da ich das Gefühl habe, dass die Versicherung nur versucht die Sache in die Länge zu ziehen.
Kann mir jemand Tipps geben wie ich weitervorgehen soll? Habe bereits versucht per Telefon kontakt aufzunehmen, aber die entsprechende Person war natürlich in einer Besprechung und ruft mich zurück...
Mfg Victor Mancini
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25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von meingott
Eigentlich verdammt gefährlich.
Stell dir vor du stehst mit dem Wagen an ner roten Ampel. Ein 6-jähriges Balg aufm Rad kommt von hinten, poltert gegen dein Heck, fällt um und tut sich was ernstes:
Du bist Schuld.
Wieso sollte ich schuld sein, wenn mir ein Kind in die Karre rauscht???
Ein 6 Jähriges Kind darf noch nicht auf der Straße fahren (auf den Bügersteig damit) in dem Fall wäre das also wieder verletzte Aufsichtpflicht, oder nicht?
Der Schaden wäre für dich, geschätzter Gott, natürlich unabwendbar. Eine Haftung gegenüber dem Schaden des Kindes würde ich nicht sehen. Anders sieht es natürlich mit deinem Schaden am Fahrzeug aus.
Max. über die Aufsichtspflicht der Eltern versuchen. Wenn das Kind allerdings schon seit 2 Jahren sicher Fahrrad fährt und auch schon längere Zeit allein im Straßenverkehr unterwegs ist, wird es schon schwierig.
@ pirke
Wo steht das denn, dass ein 6-jähriges Kind nicht mit dem Rad auf der normalen Straße fahren darf?
"Schuld" wärest du in diesem Fall nicht. Du könntest nur (sofern keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, aber nehmen wir einfach mal an, dass das nicht der Fall wäre) eben keine Ansprüche dem Kind gegenüber geltend machen. Du würdest also auf dem Schaden an deiner Stoßstange sitzen bleiben. Die Schäden am Fahrrad des Kindes wären nicht dein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Wo steht das denn, dass ein 6-jähriges Kind nicht mit dem Rad auf der normalen Straße fahren darf?
§ 21 (bisher § 2/5) Kinder bis zu 8 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren – Kinder bis zu 10 Jahren dürfen dies. Dabei müssen sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Wollen sie die Fahrbahn überqueren, so müssen sie das Rad schieben.
Wusste ich so nicht, hab ich aber jetzt auch so nachgelesen.
Ist allerdings kein Gehweg vorhanden oder dieser unbenutzbar, weil z.B. nur 60 cm breit, darf das Kind auf der Straße fahren.
Hat zwar mit StVO nix zu tun, aber auch zum Thema 'Kinder':
Letztes Jahr zu Halloween haben drei minderjährige Mädchen (alle unter 14) unseren Edelstahlbriefkasten verschmiert und die Türsprechanlage demoliert, dazu noch die Haustür mit 1kg Mehl beschmutzt.
-> Trotz Anzeige und einem guten RA war da nichts zu machen. :mad:
"Eltern haften für ihre Kinder" - Diese Zeiten sind schon lange vorbei! (Hat man uns auch bei der Polizei gesagt)
War nur eine kleine Notiz am Rande ;)
Gruß,
Thomas
Abschliessend sage ich zu diesem Thread:
Ein hoch auf die deutschen Gesetze!
Und warum sagst du das?
Weil der Stammtisch voll war? ;)
*kopfschüttel*
Grüße
Schreddi
Ziemlich oft hat der VorVorredner da ziemlich Recht.
so ziemlich :-)
"Ziemlich" sagt schon alles...
Er hat nicht Recht, da er weder gesagt hat, welches Gesetz er genau meint (und ich bin mir sicher, dass er das selbst nicht weiß) noch was er genau daran so hochlebenswert findet.
Wenn er den Schutz Minderjähriger für angerichtete Schäden meint, weiß er nicht was er sagt. ;)
Grüße
Schreddi
Noch offen:
Die MwSt bekommst Du gegen Einreichung der Rechnung nach erfolgter Reparatur ersetzt.
Diese Regelung geht auf Kosten des Gesetzgebers, der das so will um die Schwarzarbeit einzudämmen.