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Unfall - gegnerische Versicherung bezahlt nicht

Themenstarteram 26. April 2005 um 12:44

Hallo!

Ich bin neu in diesem Forum und habe zur Zeit Probleme mit einer Versicherung:

Anfang Februar ist mir ein Kind aus der Nachbarschafts ins parkende Auto gefahren. Die Eltern haben sich auch gleich bei mir gemeldet, sodass ich gedacht habe, dass der Fall schnell geklärt wär.

An meinem Golf 2 ist die Antenne abgeknickt, ein Kratzer in der Fahrertür und der Spiegel ist leicht beschädigt.

Ich habe der Versicherung (WGV) einen Kostenvoranschlage geschickt von einer renomierten Autowerkstatt der sich auf etwa 500€ beläuft (Tür teilweise lackieren, neue Antenne, neuer Spiegel).

Darauf wurden von der Versicherung verschiedene Informationen (TÜV, Vorschäden etc.) und 2 Lichtbilder gefordert, die ich alle brav geliefert habe.

Danach hat sich die Versicherung erstmal 3 Wochen lang nicht gemeldet. Nachdem ich einen weiteren Brief per Einschreiben geschickt habe bekam ich heute die Antwort man sei davon ausgegangen dass ich noch einen Kostenvoranschlag schicken würde (der wurde aber mittlerweile wieder gefunden und man entschuldige sich).

Nun fordert die Versicherung von mir nochmals Bilder, da auf den alten der Schaden nicht eindeutig auszumachen sei und bittet mich darum zu überprüfen ob der Kratzer auch auszupolieren sei und damit einen neuen Kostenvoranschlag.

Die Bilder die ich mitgesendet habe waren einwandfrei und der Schaden gut zu sehen!

Nun weiss ich nicht wie ich mich weiter verhalten soll, da ich das Gefühl habe, dass die Versicherung nur versucht die Sache in die Länge zu ziehen.

Kann mir jemand Tipps geben wie ich weitervorgehen soll? Habe bereits versucht per Telefon kontakt aufzunehmen, aber die entsprechende Person war natürlich in einer Besprechung und ruft mich zurück...

Mfg Victor Mancini

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25 Antworten
am 26. April 2005 um 12:55

Mein Vorschlag:

Wenn der Schaden zum einen tatsächlich so passiert ist und zum anderen der neue Schaden keinen Vorschaden überdeckt, würde ich die Versicherung bitten, einen SV zu schicken, der den Schaden begutachtet. Eigentlich ist sowas übertrieben, da Bagatellschaden, aber die meisten Versicherer haben heutzutage ohnehin eigene Sachverständige, die zumindest schadentechnisch keine Kosten verursachen.

Bei mir wäre offen gesagt jetzt auch Ende der Fahnenstange. Entweder sie zahlen nach Kostenvoranschlag (abzüglich Steuer, Verbringungskosten und evt. Kürzung auf Durchschnittslöhne) oder sie sollen selber die Schadenhöhe ermitteln.

Mach auf keinen Fall den Fehler, dass Fahrzeug vorher zu reparieren!

Themenstarteram 26. April 2005 um 13:03

Hallo!

Danke für deinen Beitrag. Habe es mir auch so gedacht, dass die Versicherung mir einen Gutachter schicken soll (was bei 500€ ja wohl kaum passieren wird oder?).

Ehrlich gesagt sind 500€ natürlich auch sehr viel zumal mein Auto kaum mehr so viel wert ist ;-) Aber ich bin zunächst davon ausgegangen, dass ich den Schaden in der Werkstatt beheben lasse. Werde jetzt jedoch versuchen das Geld auszahlen zu lassen und den Schaden selber zu beheben (neue Antenne von ebay, Kratzer mit Sprühlack überdecken, Spiegel kleben).

Ich war mir nur nicht sicher in wie weit ich mich weigern kann der Versicherung die Bilder zu schicken, also vom rechtlichen her....

MfG Victor Mancini

am 26. April 2005 um 13:06

Die Versicherung kann dir so ziemlich alles zumuten, was der Aufklärung und Bezifferung des Schadens dient.

Aber du musst dich sicher nicht zum Deppen machen und mehrfach Fotos einreichen oder verschiedene Kostenvoranschäge einholen.

Wie alt war das Kind?

Über 7 oder besser über 10 Jahre alt?

Unter 7 hast Du Pech gehabt - sagt der Gesetzgeber und dann zahlt auch keine Versicherung, es sei denn die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Die Versicherung spielt auf Zeit.

Setze die Versicherung unter Druck.

Wenn das Kind über 10 Jahre alt ist oder die Eltern eine PHV mit Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung haben bietet sich folgendes Vorgehen an.

Telefoniere erneut mit der Versicherung und biete an einen Gutachter zu beauftragen.

Stellt sich die Versicherung unverändert stur, dann schicke ein Einschreiben mit Rückschein.

Deine Forderung:

Zahlung der voraussichtlichen Reparaturkosten abzgl. MwSt. (Die bekommst Du nur bei Rechnungsnachweis erstattet, Ausfallzeiten und Ersatzwagen nur nach erfolgter Reparatur)

Geltendmachung Deiner Aufwendungen (nur die, die Du durch Rechnungen belegen kannst).

Schlußssatz.

Bitte reguleiren Sie den Schaden bis zum x.Mai.2005 (Versanddatum + 3 Wochen) auf mein Konto xy bei der z.Bank, BLZ 123.

Andernfalls werde ich einen RA beauftragen und ihnen Verzugszinsen berechnen.

Themenstarteram 27. April 2005 um 8:27

Also das Kind ist definitiv älter als 10 Jahre.

Die Versicherung ist, nebenbei bemerkt, auch nicht die Haftpflicht sondern so einen Zusatzversicherung von der Schule

Also den Rechnungsnachweis hab ich ja durch den Kostenvoranschlag erbracht.

Das mit den Zusatzkosten ist natürlich schwierig, ich habe ja keine Belege zb. für den verfahrenen Sprit und meine nervliche Belastung ;-) Habe aber gehört, dass es sowas wie eine Aufwandspauschale gibt... Stimmt das?

Werde auf jeden Fall anbieten, dass die Versicherung den Schaden selbst begutachten kann, da ich 1. bereits einen Kostenvoranschlag erbracht habe und 2. nicht in der Lage bin "bessere" Bilder vom Unfallschaden zu machen.

Glaubst du, dass es etwas bringt mit dem RA zu drohen? Wäre bei 500€ wohl etwas übertrieben.

Themenstarteram 27. April 2005 um 8:37

Ich habe gerade noch einmal bei der Versicherung angerufen und die Frau am anderen Ende hat recht schnell gewusst um was es geht. Von Bildern oder neuem Kostenvoranschlag war keine Rede mehr, die schicken doch tatsächlich nen Gutachter vorbei. Naja da bin ich mal gespannt.

am 27. April 2005 um 8:38

Wenn mir ein Anspruchsteller damit drohen möchte, dass er zum RA geht, kann man nur sagen: "Aber bitte, das können sie gern tun, das ist ihr gutes Recht".

Damit beeindruckt man heutzutage niemanden mehr in der Branche. Unter Umständen ist es sogar für die Versicherung besser, wenn die Auseinandersetzung über den RA erfolgt, da dies in aller Regel zumindest sachlich erfolgt.

Bei 500 Euro Streitwert gibt´s kaum Gebühren, das hebt die Versicherung nicht an. Beim RA ist man bei diesem Schaden natürlich dann auch nicht gerade eine große Nummer.

Droh also nur, wenn du auch vor hast, tatsächlich zum Anwalt zu gehen. Sonst machst du dich nur unglaubwürdig.

Kostenpauschale 30 Euro fordern, höchstens 25 Euro bekommen.

Themenstarteram 11. Mai 2005 um 14:53

Also für alle die interessiert, wie es ausging:

Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der sehr nett war, eigentlich alles genauso gesehen hat wie ich und gemeint hat, dass er wegen solchen Beträgen normalerweise nicht kommt.

Heute (genau 2 Wochen später) befinden sich komentarlos 470€ mehr auf meinem Konto, was genau dem Betrag des Kostenvoranschlages abzüglich Mwst. entspricht.

Ende gut, alles gut!:-)

am 11. Mai 2005 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Unter 7 hast Du Pech gehabt - sagt der Gesetzgeber und dann zahlt auch keine Versicherung, es sei denn die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Aber die Eltern haben den Schaden trotzdem zu ersetzen, wo kommen wir denn sonst hin?

Christo

am 11. Mai 2005 um 17:46

Hallo,

das ist so nicht richtig.

Wenn das Kind unter 7 ist, und die Eltern die Aufsichtspflicht NICHT!! verletzt haben, bezahlt dir den Schaden:

*Trommelwirbel*

 

NIEMAND!!

 

(rein rechtlich gesehen / die moralische Sicht ist etwas anderes)

MfG

am 11. Mai 2005 um 17:55

Absolut korrekt.

Allerdings wird auch bei einem Alter über 7 Jahren die Einsichtsfähigkeit geprüft, kommt also immer auf den Versicherungsfall an. Für den Straßenverkehr geht man sogar so weit, dass man die Haftung bis 10 Jahre als nicht zwingend gegeben sieht.

 

Für diejenigen, die sich dafür interessieren, hab ich einen interessanten Link.

http://www.palm-bonn.de/haftung.htm

am 11. Mai 2005 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Absolut korrekt.

Allerdings wird auch bei einem Alter über 7 Jahren die Einsichtsfähigkeit geprüft, kommt also immer auf den Versicherungsfall an. Für den Straßenverkehr geht man sogar so weit, dass man die Haftung bis 10 Jahre als nicht zwingend gegeben sieht.

 

Für diejenigen, die sich dafür interessieren, hab ich einen interessanten Link.

http://www.palm-bonn.de/haftung.htm

Hm, danke für den Link, habe ich dann bisher Mißverstanden! Da meine Versicherung gegen einen Mehrbeitrag auch eben diese Kinder versichert, dachte ich bisher, die Eltern müßten den Schaden tragen.

Das heißt, wenn Mutti jemanden nicht leiden kann schickt sie einfach ihr kleines Kind vor und läßt dieses die Schandtat ausführen, natürlich muss sie dabei sein , damit die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist, das ist ja link.

Ach, deutsche Gesetze.

Christo

am 11. Mai 2005 um 19:27

Wenn man es so krass ausdrücken möchte, stimmt es. Wobei an die Aufsichtspflicht keine allzu großen Anforderungen gestellt werden. Ein Kind von 5 Jahren z.B. muss nicht permanent im Auge behalten werden, wenn es allein im Hof spielt. Es sei denn, dass Kind ist ein kleiner Rabauke, der sich schon öfter am Eigentum anderer zu schaffen gemacht hat u n d die Aufsichtsperson weiß das. Dann kann so schon eher eine Aufsichtspflichtverletzung unterstellt werden.

Wir bieten den Einschluß der "nichtdeliktfähigen Kinder" bei uns auch an, allerdings als Zusatz und damit natürlich auch Mehrprämie. Ist auch eine schöne Sache. Gerade, wenn solche Schäden im Bekannten- oder Verwandtenkreis passieren. Man fühlt sich ja da schon eher moralisch unter Zugzwang gesetzt, den Schaden ggfs. dann selbst zu bezahlen.

am 12. Mai 2005 um 16:11

Eigentlich verdammt gefährlich.

Stell dir vor du stehst mit dem Wagen an ner roten Ampel. Ein 6-jähriges Balg aufm Rad kommt von hinten, poltert gegen dein Heck, fällt um und tut sich was ernstes:

Du bist Schuld.

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