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Unfall Frontschaden leider hat es mein wagen erwischt :(

Skoda Superb 3 (3V)
Themenstarteram 25. Oktober 2020 um 18:35

Hallo zusammen,

ich hatte mir vor ca 8 Monaten einen Superb 3V Limousine zugelegt der hatte aber einen Streifschaden entlang eine Leitplanke von vorne rechts bis hinten rechts.

Das Fahrzeug habe ich bei einem Händler als Unfallfahrzeug gekauft für ca 10.000€.

Jetzt ist mir gestern jemand aus einer Parktasche so reingefahren vorne links das Scheinwerfer Kotflügel Frontschürze alles kaputt ist.

Meine Frage jetzt

Wenn ich das Fahrzeug als Unfallfahrzeug gekauft habe kann ich einen zweiten Schaden abrechnen lassen?

Mir liegen keine Daten vor bis auf meinen Kaufvertrag das es ein Unfallfahrzeug ist.

Der Gutachter ist von der gegnerischen Versicherung ist das auch eine gute Idee? die DEVK meinte sofort ich schicke ihnen gleich Montag einen rüber...

Leute wäre super danke für tipps und Erfahrungen

Beste Antwort im Thema

Mit dieser hübschen Träumerei kann man auch ganz entspannt über eine Blumenwiese hüpfen und Schmetterlinge fangen. :)

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Themenstarteram 16. November 2020 um 8:49

Vielen Dank für die Unterstützung. Hab einen kleinen Betrag bekommen ;) fast den Betrag was mein Gutachter haben wollte

am 16. November 2020 um 15:13

Mir fällt in diesem Forum -Versicherung- immer wieder auf, dass zu einem Anwalt geraten wird. Mir scheint, dass die Meinung herrscht, jede Versicherung wolle die Geschädigten über den Tisch ziehen. Ich fahre seit nahezu 50 Jahren Auto, hatte auch immer ein eigenes Fahrzeug. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit der Wahrheit am weitesten kommt, speziell als Geschädigter. Ich wurde schon das eine oder andere Mal sowohl verschuldet, meist unverschuldet in Unfälle verwickelt. Die Werkstätten -ich rede hier von einer großen, eine, die den Stern auf dem Gebäude hat- empfiehlt sofort Anwalt und Gutachter, die natürlich an den Annahmemeister Provisionen abdrücken.

Ein Anwalt und ein Gutachter macht einen 5000 Euro Schaden 2000 Euro teurer. Ist das im Sinn einer Versichertengemeinschaft gehandelt ?

Cagi89, hättest du der gegnerischen Versicherung drei, vier Fotos der beschädigten rechten Seite deines Fahrzeuges geschickt, eine Kopie des Fahrzeugscheines und die Kopie der Kaufrechnung und du hättest auf den Anwalt verzichtet, behaupte ich, die hätten nichts abgezogen.

Mit dieser hübschen Träumerei kann man auch ganz entspannt über eine Blumenwiese hüpfen und Schmetterlinge fangen. :)

Danke Paul, you made my Day!:D

@klaus die Versicherung hat fast nichts abgezogen da der Anwalt von Anfang an dabei war somit hab ich mir Kopfschmerzen gespart. Bei meinem Glück würde ich hinter dem ganzen her laufen. Mein Rat an die Leute immer ein Anwalt nehmen die gegnerische Versicherung wollte nicht umsonst einen eigenen Gutachter schicken ;)

Hallo,

in so einem Fall sollte man immer einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen. Der Gutachter der Versicherung wird immer in deren Sinne agieren. Der Sachverständige wird auch sagen können, welchen Einfluss ein möglicher Vorschaden hat.

Weiterhin gute Fahrt!

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