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Unfall mit Leihauto nicht gleich gemeldet und wird jetzt doch teurer

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 8:07

Hallo zusammen,

ich wende mich mit einem Thema an euch, bei dem ich gerade nicht so recht weiter weiß.

Vor eineinhalb Wochen hatte ich einen Leihwagen bei einem großen schwedischen Möbelkonzern geliehen um Möbel heim zu transportieren. Ich war leider das Handling nicht ganz gewöhnt, insbesondere die Bremse reagierte ungewöhnlich stark. Kurz vor einer Ampel passierte dann das Malheur: Da ich rechts abbiegen wollte, aber ein Fahrradfahrer neben mir war wollte ich leicht abbremsen um ihn vorbei zu lassen und dann auf die Abbiegespur zu wechseln. Die Bremse reagierte aber so stark das ich eine Vollbremsung durchführte und kurz darauf schepperte es hinten. Ich stieg aus und war sehr erleichtert zu sehen, das an meinem Leihauto zumindest kein Schaden entstanden war. Dahingegen war bei dem Auto hinter mir das Kennzeichen abgeflogen und der Mercedes-Stern war beschädigt. Wir einigten uns darauf das Ganze so zu klären, er sollte es machen lassen und ich zahl dann die Hälfte der Rechnung, also alles ohne Versicherung. Er wäre jetzt aber erstmal im Urlaub und kümmere sich danach darum.

Jetzt meldete sich der andere Autofahrer heute bei mir und sagte, das er in einer Vertragswerkstatt war und es dort hieß, das es teurer werden würde und der Kostenvoranschlag direkt an die Versicherung gehen sollte. Ich hatte aber bei der Rückgabe des Autos auch nichts gesagt, da ich sowieso eine Eigenbeteiligung von 300 € bei dem Leihwagen habe und mir zusätzlichen Ärger sparen wollte. Kann der Versicherung von dem Leihwagen jetzt noch der Schaden gemeldet werden oder ist es zu spät dafür? Oder kann meine Haftpflicht in irgendeiner Art und Weise da einspringen? Ich bin grad leicht am verzweifeln, da ich nicht so recht weiter weiß...

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Liebe Grüße, pilgerr94

Beste Antwort im Thema

Wenn hier abgestimmt würde, ob es sich um einen Trollbeitrag handelt, würde ich für "ja" stimmen!

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Du hast natürlich jetzt das Problem, dass du den Unfall nicht gemeldet hast. Bei einem Leihwagen muss immer die Polizei gerufen werden, damit es ein Aktenzeichen dafür gibt.

Allerdings ist mir relativ unklar, warum du den Schaden mit dem hinter dir fahrenden teile willst. Wenn ich deine Beschreibung richtig verstehe musstest du wegen einem Radfahrer abbremsen und der hinter dir fahrende Mercedes ist dir raufgefahren. Dieser hatte also zu wenig Sicherheitsabstand und dementsprechend liegt die Hauptschuld beim Unfallgegner und nicht bei dir.

Melde das dem Verleiher und schildere das wahrheitsgemäß.

Gilt die SB auch für Haftpflichtschäden oder nur für Schäden am gemieteten Fahrzeug?

Wieso du die Hälfte der Schuld bei dir siehst ist mir übrigens nicht ganz klar.

Hätte der Hintermann die nötige Aufmerksamkeit walten lassen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand gehalten, wäre nichts passiert.

Seh ich auch so das der bebz zuwenig Sicherheitsabstand hatte. Du hättest aber evtl. Die Sache polizeilich aufnehmen lassen müssen da Mietwagen! Hättest du wegen jemanden stark bremsen müssen der über die Straße gerannt ist wäre der Benz-Fahrer och Schuld und evtl. hätte der Benz-Fahrer ja den Radfahrer sehen können und deinen rechten Blinker! Ergo: Transporter will rechts abbiegen aber muss den Radfahrer durchlassen und somit abbremsen und ich als dahinter fahrender somit auch!

Zitat:

@pilgerr94 schrieb am 24. Mai 2016 um 10:07:10 Uhr:

... schepperte es hinten. ...

... ich zahl dann die Hälfte der Rechnung, ...

Wenn mein Auto hinten eine abkriegt, ich aber keinen Rückwärtsgang drin hatte, zahl ich doch nicht die Hälfte der Rechnung. :rolleyes:

Gruß Metalhead

Wenn hier abgestimmt würde, ob es sich um einen Trollbeitrag handelt, würde ich für "ja" stimmen!

am 24. Mai 2016 um 10:47

Ist wahrscheinlich jemand mit einem Doppelaccount.

Schlimm ist das immer! :(

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 24. Mai 2016 um 10:39:00 Uhr:

.... Hättest du wegen jemanden stark bremsen müssen der über die Straße gerannt ist wäre der Benz-Fahrer och Schuld und evtl. hätte der Benz-Fahrer ja den Radfahrer sehen können und deinen rechten Blinker! Ergo: Transporter will rechts abbiegen aber muss den Radfahrer durchlassen und somit abbremsen und ich als dahinter fahrender somit auch!

Naja, der Radfahrer wird wohl durch den Transporter vielleicht verdeckt gewesen sein und der Benzfahrer wird sich wohl verlassen haben das der TE auch auf die Abbiegespur fährt und nicht auf der Geradeausspur dann eine Vollbremsung hinlegt. Zumindest lese ich es so raus da er ja schrieb :

Da ich rechts abbiegen wollte, aber ein Fahrradfahrer neben mir war wollte ich leicht abbremsen um ihn vorbei zu lassen und dann auf die Abbiegespur zu wechseln. Die Bremse reagierte aber so stark das ich eine Vollbremsung durchführte.

Der TE hätte ja auch schon vorher den Radfahrer nicht überholen brauchen um dann neben ihn festzustellen der muss noch durch. Über die Schuld möchte ich nicht urteilen aber die volle schuld beim Auffahrenden zu suchen sehe ich hier nicht. Deshalb bestimmt auch die Teilung der Schadenssumme

Achso. Ein Kind rennt auf die Straße du musst eine voll Bremsung machen. Der hintere fährt dir drauf und nun musst du 50% des Schadens zahlen weil der hintere nicht genug Abstand gehalten hat? Ich glaube nicht. ^^

am 24. Mai 2016 um 16:27

kurz und knapp: du hast hier nichts zu zahlen. der Unfallgegner lacht sich wahrscheinlich über dich tot.

Melde es der Versicherung des Mietfahrzeuges und gut ist. Dann soll sich der Unfallgegner mal auf Augenhöhe mit Fachleuten unhalten.

Ein Problem könnte es jedoch geben. Es gibt hier eine Autovermietung, die in ihren AGB einen Passus hat, dass eine Vertragsstrafe fällig wird, wenn der Mieter eine Obliegenheit verletzt. Eine solche Obliegenheit wird in der Verpflichtung gesehen, die Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen.

Eine Vertragsstrafe, ohne dass ein Schaden für den Vermieter eintritt, das sollte mich wundern.

am 24. Mai 2016 um 20:28

Obliegenheiten sind in der Kfz-Haftpflicht gesetzlich geregelt. Hatten wir doch schon mehrfach.

Eine solcher Passus wäre somit rechtsunwirksam.

Sag mal das ganze Geschehen ist ein Witz oder? Manchmal frage ich mich echt was manche da oben deponiert haben, ein Gehirn kann es nicht sein.

Richtige vorgehensweise wäre gewesen:

1.Polizei anrufen

2.Unfallaufnahme

3.Schadensmeldung der AV

4. AV reguliert den Schaden mit dem Unfallverursacher

5. Alles geht automatisch seinen weg.

6. Keine SB für dich.

Ich sehe das Problem darin, dass der TE "Geld" machen wollte, den Unfall natürlich verschleiern und der AV nichts sagen, denn man sieht ja nichts. Der Te wollte die Unfallschadenregulierung unter der Hand mit dem UV regeln, obwohl ihm nicht mal 1 Cent zusteht.

Solchen Leuten wünsche ich nur eines, das ist mal so richtig an die Substanz geht. Der nächste Mieter ist dann der doofe wenn die AV einen Schaden vom Vorgänger bei Nachmieter entdeckt, zum Kotzen ist sowas.

am 24. Mai 2016 um 21:31

mit diesem Post ist dem TE jetzt richtig geholfen...

So richtig zum Kotzen sind so nutzlose Posts.

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