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Unfall Fahrerflucht Parkhaus = Mist

BMW 5er E39
Themenstarteram 6. Januar 2018 um 23:16

Moin,

Vorhin im Parkhaus gab es eine schöne Überraschung. Jemand ist beim Ausparken sehr heftig gegen mein Schätzchen gedonnert :D

Stoßstange gebrochen, sogar der (nagelneue Behr) Kühler verliert Wasser.

Polizei hat alles aufgenommen aber wer glaubt dass sich jemand hinsetzt und ca 2,5h Videomaterial anschaut. Und dass auch nur von der Ausfahrt, find da mal ein verdächtiges Auto.

Vielleicht bekommt er/sie ein schlechtes Gewissen und meldet sich bei der Polizei. :D

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Chancen gehen wohl gegen Null?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 25. Januar 2018 um 07:51:27 Uhr:

 

Und wieso? Fahrerflucht ist eben Fahrerflucht. Sollte eigentlich bei jedem angekommen sein, dass das so halt nicht ausreicht.

Ja, nach dem Gesetzbuchstaben. Aber hier geht es um das reale Leben, und um gesellschaftliche und soziale Werte. Nochmal der Fall: Ein Fahrer eines Firmentransporters verursacht einen geringfügigen Schaden an einem fremden KFZ, kein Mensch weit und breit zu sehen, und er muss dringend zur Arbeit. Er hat also folgende Optionen:

- Sich verpissen, und den KFZ-Halter auf dem Schaden sitzen zu lassen

- Die Polizei rufen, und ewig warten, weil die Polizei bei solcherlei Lappalien ewig braucht

- Eine ungewisse Zeit warten, bis der KFZ-Führer am Ort des Geschehens eintrudelt

1. Will er ned, weil er zu dem Unfall steht

2. + 3. fällt wegen Zeitmangels aus

Also hinterlässt er einen Zettel mit Name, Anschrift und Telefonnummer, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt. Und genau für diese Ehrlichkeit wird er vom Geschädigten angepisst? Dem Geschädigtem übrigens, dem kein Nachteil entstand? Die Firmenversicherung hätte so oder so bezahlt,

Auf dem Schaden sitzengeblieben wäre der Geschädigte jedoch, wenn sich der Verursacher verpisst hätte.

 

So denn, gehab dich wohl

Ghost

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am 25. Januar 2018 um 6:51

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Januar 2018 um 05:12:22 Uhr:

Ich stimme da vollkommen zu das es Asozial ist Leute zu verknacken die extra noch einen Zettel hinterlassen mit ihrer Anschrift. Das ist einmal vom Gesetz her bloed geregelt und einmal ,,ober Assi`` vom Geschaedigten der Anzeige erstattet. Dem ging es nicht nur ums Schaden bezahlen, sondern darum dem anderen eins rein zu drehen. Solche Leute sind zum Kotzen. Ich fand selbst mal einen Zettel am Scheibenwischer und eine Beule in der Beifahrertuer. Ich hab dort angerufen und mir die Sache erklaeren lassen. Der Rest ging ueber die Versicherung. Keine Sekunde hab ich daran gedacht Anzeige zu erstatten.

Und wieso? Fahrerflucht ist eben Fahrerflucht. Sollte eigentlich bei jedem angekommen sein, dass das so halt nicht ausreicht.

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 25. Januar 2018 um 06:21:39 Uhr:

Wenn keiner anzutreffen, direkt die Polizei informieren, fällt eine Anzeige flach.

Richtig. Länger als einen kurzen Anruf dauert das nicht. Aber da hat man wohl Angst, dass das ein Verwarngeld kostet.

am 25. Januar 2018 um 11:32

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 25. Januar 2018 um 07:51:27 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Januar 2018 um 05:12:22 Uhr:

Ich stimme da vollkommen zu das es Asozial ist Leute zu verknacken die extra noch einen Zettel hinterlassen mit ihrer Anschrift. Das ist einmal vom Gesetz her bloed geregelt und einmal ,,ober Assi`` vom Geschaedigten der Anzeige erstattet. Dem ging es nicht nur ums Schaden bezahlen, sondern darum dem anderen eins rein zu drehen. Solche Leute sind zum Kotzen. Ich fand selbst mal einen Zettel am Scheibenwischer und eine Beule in der Beifahrertuer. Ich hab dort angerufen und mir die Sache erklaeren lassen. Der Rest ging ueber die Versicherung. Keine Sekunde hab ich daran gedacht Anzeige zu erstatten.

Und wieso? Fahrerflucht ist eben Fahrerflucht. Sollte eigentlich bei jedem angekommen sein, dass das so halt nicht ausreicht.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 25. Januar 2018 um 07:51:27 Uhr:

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 25. Januar 2018 um 06:21:39 Uhr:

Wenn keiner anzutreffen, direkt die Polizei informieren, fällt eine Anzeige flach.

Richtig. Länger als einen kurzen Anruf dauert das nicht. Aber da hat man wohl Angst, dass das ein Verwarngeld kostet.

Genau, weil der noch so doof war seine Adresse zu hinterlegen zeigt man ihn gleich noch an und bekommt dabei einen maechtigen Staender. Wo ist das Problem den zu Kontaktieren und das Ding ueber Versicherung klar zu machen? Nein, andere anscheissen ist doch viel schoener.

Die Polizei anrufen kann man natuerlich. Aber wenn die sagen das sie raus kommen, dann musst halt auch warten. Mir egal wie ihr drueber denkt. Wer mir ne Beule macht und ne Zettel am Auto hinterlaesst, der wird nicht Angeschissen. Solche Leute kann ich nicht ab und zu solchen will ich auch nicht gehoeren.

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Januar 2018 um 12:32:04 Uhr:

Wer mir ne Beule macht und ne Zettel am Auto hinterlaesst, der wird nicht Angeschissen. Solche Leute kann ich nicht ab und zu solchen will ich auch nicht gehoeren.

Ich stimme dir vollumpfänglich zu.

 

So long

Ghost

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 25. Januar 2018 um 07:51:27 Uhr:

 

Und wieso? Fahrerflucht ist eben Fahrerflucht. Sollte eigentlich bei jedem angekommen sein, dass das so halt nicht ausreicht.

Ja, nach dem Gesetzbuchstaben. Aber hier geht es um das reale Leben, und um gesellschaftliche und soziale Werte. Nochmal der Fall: Ein Fahrer eines Firmentransporters verursacht einen geringfügigen Schaden an einem fremden KFZ, kein Mensch weit und breit zu sehen, und er muss dringend zur Arbeit. Er hat also folgende Optionen:

- Sich verpissen, und den KFZ-Halter auf dem Schaden sitzen zu lassen

- Die Polizei rufen, und ewig warten, weil die Polizei bei solcherlei Lappalien ewig braucht

- Eine ungewisse Zeit warten, bis der KFZ-Führer am Ort des Geschehens eintrudelt

1. Will er ned, weil er zu dem Unfall steht

2. + 3. fällt wegen Zeitmangels aus

Also hinterlässt er einen Zettel mit Name, Anschrift und Telefonnummer, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt. Und genau für diese Ehrlichkeit wird er vom Geschädigten angepisst? Dem Geschädigtem übrigens, dem kein Nachteil entstand? Die Firmenversicherung hätte so oder so bezahlt,

Auf dem Schaden sitzengeblieben wäre der Geschädigte jedoch, wenn sich der Verursacher verpisst hätte.

 

So denn, gehab dich wohl

Ghost

Zitat:

@mattalf schrieb am 25. Januar 2018 um 05:12:22 Uhr:

Ich stimme da vollkommen zu das es Asozial ist Leute zu verknacken die extra noch einen Zettel hinterlassen mit ihrer Anschrift. Das ist einmal vom Gesetz her bloed geregelt und einmal ,,ober Assi`` vom Geschaedigten der Anzeige erstattet. Dem ging es nicht nur ums Schaden bezahlen, sondern darum dem anderen eins rein zu drehen. Solche Leute sind zum Kotzen. Ich fand selbst mal einen Zettel am Scheibenwischer und eine Beule in der Beifahrertuer. Ich hab dort angerufen und mir die Sache erklaeren lassen. Der Rest ging ueber die Versicherung. Keine Sekunde hab ich daran gedacht Anzeige zu erstatten.

...so erging es mir auch mal, Zettel am Scheibenwischer "Habe Ihren Wagen beschädgt, Tel. .....". Ich habe den Wagen rundherum begutachtet und keine Schaden feststellen können. Die Telefonnummer angerufen und ein netter Herr, der sich tausendmal entschuldigte, sagte mir dann, dass er mit seinem Wohnmobil rückwarts gegen mein Auto gefahren sei, tatsächlich konnte ich dann eine sehr kleine Beule an der Kante der Motorhaube entedecken. Mein Vorschlag, ich würde das mit einem Lackstift reparieren (Auto war damals über 15 Jahre alt) und wir vergessen die Sache, wurde nicht angenommen. Der Mann bestand da drauf, das ordnungsgemäss über die Versicherung abzuwickeln. Auch solche Zeitgenossen gibt es, obwohl das schon über 25 Jahre her ist, ist mir das im Gedächtnis geblieben. Nie im Leben wäre ich da drauf gekommen, noch eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten...

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 27. Januar 2018 um 03:45:08 Uhr:

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 25. Januar 2018 um 07:51:27 Uhr:

 

Und wieso? Fahrerflucht ist eben Fahrerflucht. Sollte eigentlich bei jedem angekommen sein, dass das so halt nicht ausreicht.

Ja, nach dem Gesetzbuchstaben. Aber hier geht es um das reale Leben, und um gesellschaftliche und soziale Werte. Nochmal der Fall: Ein Fahrer eines Firmentransporters verursacht einen geringfügigen Schaden an einem fremden KFZ, kein Mensch weit und breit zu sehen, und er muss dringend zur Arbeit. Er hat also folgende Optionen:

- Sich verpissen, und den KFZ-Halter auf dem Schaden sitzen zu lassen

- Die Polizei rufen, und ewig warten, weil die Polizei bei solcherlei Lappalien ewig braucht

- Eine ungewisse Zeit warten, bis der KFZ-Führer am Ort des Geschehens eintrudelt

1. Will er ned, weil er zu dem Unfall steht

2. + 3. fällt wegen Zeitmangels aus

Also hinterlässt er einen Zettel mit Name, Anschrift und Telefonnummer, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt. Und genau für diese Ehrlichkeit wird er vom Geschädigten angepisst? Dem Geschädigtem übrigens, dem kein Nachteil entstand? Die Firmenversicherung hätte so oder so bezahlt,

Auf dem Schaden sitzengeblieben wäre der Geschädigte jedoch, wenn sich der Verursacher verpisst hätte.

 

So denn, gehab dich wohl

Ghost

Zeitmangel darf mMn kein Argument sein, sich nicht an die vorgeschriebene Vorgehensweise zu halten.

 

Wobei ich auch schon irgendwo gelesen habe, dass auch eine telefonische meldung an die Polizei ausreicht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 27. Januar 2018 um 11:05:49 Uhr:

Zitat:

 

Wobei ich auch schon irgendwo gelesen habe, dass auch eine telefonische meldung an die Polizei ausreicht.

Wurde schon öfter hier erzählt, ist aber nicht richtig. Zum ersten ist eine Personalienfeststellung am Telefon nicht gesichert möglich, zum zweiten ist das rein praktisch nicht zu leisten, wenn hier noch Listen geführt werden, wer hat wann angerufen und welches Fahrzeug beschädigt.

Bei uns ist es so, dass ein Einsatzmittel entsandt wird, und sich der Sache annimmt. Und dass es in solchen Fällen (Lapalien) ewig dauert, bis die Polizei kommt, ist quatsch. Es kommt immer darauf an, wie die Einsatzlage ist. Dass dringende Sachen vorgezogen werden, ist natürlich klar.

Aber ich halte es auch für übertrieben, dass wenn das mit einem Zettel wirklich geklappt hat und der Kontakt hergestellt wurde, der Geschädigte dann zusätzlich noch die Polzei hinzuzieht, die dann auf Grund des Legalitätsprinzips natürlich gezwungen ist, eine Anzeige zu fertigen. Ob die dann durchgeht und zu einer verurteilung führt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. Januar 2018 um 12:14:11 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 27. Januar 2018 um 11:05:49 Uhr:

 

Wurde schon öfter hier erzählt, ist aber nicht richtig. Zum ersten ist eine Personalienfeststellung am Telefon nicht gesichert möglich, zum zweiten ist das rein praktisch nicht zu leisten, wenn hier noch Listen geführt werden, wer hat wann angerufen und welches Fahrzeug beschädigt.

Hatte an Silvester genau diesen Fall, habe einen beim Rückwärtsfahren ein parkendes Fahrzeug wegen verdreckter PDC erwischt.

War in einem Wohngebiet - also auf Halter warten zwecklos.

Habe das so bei der Polizei per telefon geschildert und zunächst bekam ich Adresse und Name der Halterin. Als keine Klingel mit dem Namen auffindbar war nahm der Beamte am Telefon die Unfalldaten auf und sagte ich sollte noch einen Zettel hinterlassen. Sache erledigt.

Vom Datenschutz her mehr als fragwürdig.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 27. Januar 2018 um 14:30:39 Uhr:

Vom Datenschutz her mehr als fragwürdig.

Richtig. Da wo ich mein Unwesen treibe nicht möglich. Daten am Telefon geht gar nicht. In ganz großen Ausnahmefällen ist das Notieren der Personalien des Verursachers evtl möglich. Da muss aber schon einiges passieren. Z.B. Großlage und in den nächsten Stunden kein freies Einsatzmittel verfügbar. Um dem Verursacher das Warten vor Ort zu ersparen, ist das ausnahmsweise mal möglich. In 99,9 % der Fälle, wird sowas über Telefo nicht gemacht.

Habe ich bis heute auch noch nicht erlebt.

Aber es mag sein, dass einige Behörden in anderen Ländern da anders arbeiten.

Themenstarteram 8. März 2018 um 0:24

Zur Info:

Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Es konnte leider kein Verursacher festgestellt werden.

Blöd gelaufen :/

am 8. März 2018 um 0:43

Oh man, hatte da mehr erhofft für dich/Sie...

Die Welt/Leute wird/werden immer rücksichtsloser...

Sehr Schade!.....

Schade, wurden denn die Videoaufzeichnungen gesichtet?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Januar 2018 um 15:25:16 Uhr:

Mit dem Preis des Parkhauses hat man die Videoüberwachung mitgekauft. Da hat man selbst einen Anspruch auf Auskunft (Einsichtnahme)!

von Seite 1 zitiert:

Wo ist das geregelt??

... das ergibt die Vertragsauslegung, auch wenn das nur ein stllschweigender Abschluss unter Einbeziehung ausgehängter AGB ist. In denen wird die Überwachung ja regelmäßig benannt und mit der Nutzung stimmt man ihr zu. Und aus dem Datenschutzrecht kommt dann der zivilrechtliche Auskunftsanspruch.

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