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Nicht verschuldeter Unfall, doch TÜV abgelaufen. muss zum Gutachter, was tun?

Themenstarteram 10. August 2010 um 7:23

Hallo zusammen,

mir ist vor knapp 3 Wochen einer hinter draufgefahren. Ich stand nichtsahnend vor einer roten Ampel und auf einmal machte es Wumms.

Die Sachlage ist klar, er hat die Schuld sofort auf sich genommen und wir haben es auch sofort seiner Versicherung gemeldet. Die Polizei haben wir nicht gerufen, da der Schaden nicht extrem hoch war und wie gesagt, er hat alles zugegeben, sogar schriftlich.

Ich habe gleich einen Termin beim von der gegn. Versicherung beauftragten Gutachter. War also gerade in der Autowäsche, damit man die Kratzer usw. besser sehen kann. Doch was fällt mir dabei auf? Ach du Schreck, mein TÜV ist ja seit April abgelaufen!

Habe jetzt ehrlich gesagt etwas Angst, dass es auffällt und mir die gegn. Versicherung dann die Leistung verweigert - was tun?

Gruß,

Pio

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13 Antworten

Also du musst erst mal garnicht zu dem von der gegnerischen Versicherung berufenen Gutachter, du darfst dir selbst einen aussuchen.

Was gewiss passiert, ist, dass der Fahrzeugwert niedriger angesetzt wird, aufgrund der abgelaufenen HU. Auffallen wird es auf jeden Fall.

Was tun? Naja ändern kannst du es eh nicht. Könntest höchstens noch zur HU fahren, wenn der Wagen durch den Unfall nicht HUunfähig geworden ist.

Hat aber auch nichts im Sicherheitsforum verloren sondern wenn dann im Versicherungsforum

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Da findest du auch sonstige ähnliche Fälle.

Fahr doch jetzt schnell noch vorher zum TÜV ....

am 10. August 2010 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Fahr doch jetzt schnell noch vorher zum TÜV ....

Das der dann das Fahrzeug als nicht Verkehrssicher stilllegt??? Mit einem verunfallten PKW zum TÜV.... :confused:

 

Ich finde es erstmal schlampig, das man als Fahrzeughalter nicht weis wann der TÜV fällig ist.

Such dir einen eigenen Gutachter - nicht den von der anderen Versicherung. Kann aber sein, das die das Recht haben um sich das Fahrzeug anzusehen.

 

Richtig dumm wird es, wenn der Hintermann das mit Absicht gemacht hat. Wenn er gesehen hat das du keine TÜV hast und das seiner Versicherung meldet, dann weis ich nicht wie es ausgeht. Vorallem weil keine Polizei dabei war.

Also wer vorher noch in die Waschanlage fährt, der kann keinen so schlimmen Schaden haben.

Und mit abgelaufenem TÜV wird man sicher nicht gleich schuldig!

Punkt 1: Eigenen Gutachter als Geschädigter aufsuchen, nicht (nur) den der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Punkt 2: Nicht waschen, nicht zum TÜV. Bis zur Begutachtung durch DEINEN Gutachter möglichst nichts verändern. Sollte es sich ggf. um einen finanziellen Totalschaden handeln verändert frischer TÜV den Istzustand und damit den Fahrzeugwert. Ist es vorher jemandem aufgefallen dass der zum Unfallzeitpunkt abgelaufen war und im Gutachten steht "frisch TÜV" könnte es u.U. als betrügerische Absicht ausgelegt werden. Auch waschen ist keine gute Idee, häufig sieht man gerade im Schmutz sehr schön die Anstoßspuren. Zumindest sofern das Auto nicht gerade total verdreckt ist und man gar nichts außer Dreck sieht.

Abgelaufener TÜV bringt erstmal keine Mitschuld, dafür müssten tatsächlich erhebliche Mängel vorliegen die ggf. mitursächlich für den Unfall sind. Da dein Auto stand kann man aber nichts mit "längerem Bremsweg aufgrund alter Bremsen" oder ähnlichem konstruieren.

Abgesehen davon: Vor 3 Wochen? Warum nicht schon viel früher gefragt, beim Gutachter gewesen, ...?!?

Frisch TÜV kann aber auch nur drin stehen, wenn die Plakette nicht ordnungsgemäß auf April geklebt wurde.

Aber der Einwand, dass es der Gegner bemerkt haben kann ist natürlich nicht von der Hand zu weisen.

Aber es wäre ja noch schlimmer, wegen der Sache jetzt nicht zum TÜV zu gehen, ist ja schon lange überzogen. Keiner bezahlt dann das Knöllchen wenn sogar jetzt noch auf dem Weg zum Gutachter jmd. vom "Amt" das sieht.

zumal es sich um bald Punkte handelt bei der Überziehung wenns dann die 4 Monate überschreitet.

am 10. August 2010 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von Pio.

Habe jetzt ehrlich gesagt etwas Angst, dass es auffällt und mir die gegn. Versicherung dann die Leistung verweigert - was tun?

Diese Angst entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich gibt es nicht den geringsten Zusammenhang, zwischen der Fälligkeit der HU bei Deinem Fahrzeug und der Leistung der Versicherung.

Themenstarteram 10. August 2010 um 8:51

Ich danke Euch für die Antworten. Fahre morgen zum TÜV und am Freitag zu einem unabhängigen Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Pio.

Habe jetzt ehrlich gesagt etwas Angst, dass es auffällt und mir die gegn. Versicherung dann die Leistung verweigert - was tun?

Diese Angst entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich gibt es nicht den geringsten Zusammenhang, zwischen der Fälligkeit der HU bei Deinem Fahrzeug und der Leistung der Versicherung.

und zudem wird ein minimal überzogener TÜV auch keine wertminderung des fahrzeugs erzeugen. ruhig bleiben ;)

Hallole zusammen

Tüv überzogen ist eine Sache , ein Unfall eine andere.

Der Unfallgegener kan Anzeige erstatten du

bekommst eine Mängelbericht , ggf eine Strafe

erledigt. Den Unfallschaden der entstanden ist ,

dieser Schaden hat von der gegenerischen

Versicherung getragen zu werden. da es bei der

Schuldfrage keine Probleme zu geben scheint

würde ich mir erstmal keine Gedanken machen.

Trozdem schnellstens zum Tüv

wenn der Sachverständige keine Mängel erkennt

die Ursächlich für den Unfall waren kann auch

nicht viel passieren.

Berichte wie es weitergeht Jol.

am 10. August 2010 um 15:43

Mal andersrum ausgedrückt: es kann ja wohl nicht sein, daß man Autos ohne TÜV bedenkenlos zu Klump fahren kann ...

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