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Unfall Fahrerflucht Parkhaus = Mist

BMW 5er E39
Themenstarteram 6. Januar 2018 um 23:16

Moin,

Vorhin im Parkhaus gab es eine schöne Überraschung. Jemand ist beim Ausparken sehr heftig gegen mein Schätzchen gedonnert :D

Stoßstange gebrochen, sogar der (nagelneue Behr) Kühler verliert Wasser.

Polizei hat alles aufgenommen aber wer glaubt dass sich jemand hinsetzt und ca 2,5h Videomaterial anschaut. Und dass auch nur von der Ausfahrt, find da mal ein verdächtiges Auto.

Vielleicht bekommt er/sie ein schlechtes Gewissen und meldet sich bei der Polizei. :D

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Chancen gehen wohl gegen Null?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 25. Januar 2018 um 07:51:27 Uhr:

 

Und wieso? Fahrerflucht ist eben Fahrerflucht. Sollte eigentlich bei jedem angekommen sein, dass das so halt nicht ausreicht.

Ja, nach dem Gesetzbuchstaben. Aber hier geht es um das reale Leben, und um gesellschaftliche und soziale Werte. Nochmal der Fall: Ein Fahrer eines Firmentransporters verursacht einen geringfügigen Schaden an einem fremden KFZ, kein Mensch weit und breit zu sehen, und er muss dringend zur Arbeit. Er hat also folgende Optionen:

- Sich verpissen, und den KFZ-Halter auf dem Schaden sitzen zu lassen

- Die Polizei rufen, und ewig warten, weil die Polizei bei solcherlei Lappalien ewig braucht

- Eine ungewisse Zeit warten, bis der KFZ-Führer am Ort des Geschehens eintrudelt

1. Will er ned, weil er zu dem Unfall steht

2. + 3. fällt wegen Zeitmangels aus

Also hinterlässt er einen Zettel mit Name, Anschrift und Telefonnummer, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt. Und genau für diese Ehrlichkeit wird er vom Geschädigten angepisst? Dem Geschädigtem übrigens, dem kein Nachteil entstand? Die Firmenversicherung hätte so oder so bezahlt,

Auf dem Schaden sitzengeblieben wäre der Geschädigte jedoch, wenn sich der Verursacher verpisst hätte.

 

So denn, gehab dich wohl

Ghost

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Mh

.....Dann verstehe ich nicht weshalb da nicht viel öfter entsprechend recherchiert und ausgewertet wird. .. .

am 8. März 2018 um 14:42

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2018 um 12:15:29 Uhr:

Und aus dem Datenschutzrecht kommt dann der zivilrechtliche Auskunftsanspruch.

Der Auskunftsanspruch aus dem Datenschutzrecht bezieht sich aber immer nur auf die Daten, die über einen selbst erhoben wurden. Hier will man ja aber sehen, was ein anderer so getrieben hat. Daher sehe ich hier nicht, wie man mit dem Auskunftsanspruch aus dem Datenschutzrecht weiter kommen sollte.

Z.B. zur Aufklärung einer Straftat an (m)einer werthaltigen Sache ...

am 12. März 2018 um 9:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. März 2018 um 17:14:31 Uhr:

Z.B. zur Aufklärung einer Straftat an (m)einer werthaltigen Sache ...

Aus dem Datenschutzrecht heraus soll dieser Anspruch entstehen? Das sehe ich nicht so.

So ist das mit der Meinungsfreiheit.

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