Unfall Einschätzung
Hallo.
Ich hätte gerne mal interessehalber ein paar Meinungen, wie ein Unfall für mich ausgeht. Der Fall geht jetzt so oder so zum Anwalt.
Mir ist beim Links Abbiegen auf ein Tankstellengelände. Ein Roller reingefahren. Ich habe ca 40m vorher geblinkt, einen zweimaligen Schulterblick gemacht, die Geschwingkeit verlangsamt und mich auch auf meinem Fahrstreifen links eingeordnet. Dieses wird mir durch zwei Mitfahrer (Ehefrau, Sohn) bestätigt. Der Rollerfahrer bestätigte das so, war aber der Meinung ich hätte zu spät geblinkt.
Also wurde die Polizei hinzugerufen und nach Aufnahme der Aussagen kommen Sie zum Schluss, der Rollerfahrer hat Schuld (Tatbestandsnummer 105155). Außerdem kommt heraus der Rollerfahrer hat Alkohol getrunken und auf dem Unfallbogen wird auch Straftatbestand vermerkt (Ich glaube das heißt mindestens 1,1 Promille). Eine Zeugin an der Tankstelle hat sich noch gemeldet war aber zum eintreffen der Polizei nicht mehr vor Ort.
Ich habe mein Auto von einem Sachverständigen überprüfen lassen und habe alle Infos der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Nachdem diese nun den Polizeibericht und alle Zeugenaussagen angefordert hat, wird mir mitgeteilt dem Versicherungsnehmer wäre keine Schuld nachzuweisen, vielmehr wäre ich gemäß Anscheinbeweis als Linksabbieger der Unfallverursacher (Rückschaupflicht vernachlässigt).
Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und mache mir nun doch Sorgen. Was meint Ihr inwiefern hat die Versicherung da eine Chance?
Gruß und Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Uwe Mettmann [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-einschaetzung-t6631996.html?...]schrieb am 3. Juni 2019
Jetzt ist ihm nun dieser Unfall passiert und sein Auftreten hier lässt vermuten, dass er nicht aus seinem Fehler lernen wird, schade. 🙁
Daher macht es auch keinen weiteren Sinn für mich, mit ihm weiter zu diskutieren, denn es wird zu nichts führen.
Gruß
Uwe
Momentan ist es eher dein Auftreten mit permanenten Vermutungen und Schuldzuweisungen, das diesen Thread entgleiten lässt. Möglicherweise wäre es in diesem Forum mal zielführend, die Fakten der TE einfach so zu akzeptieren, ohne subjektiv gestützte Szenarien zu kreieren, die nichts mehr mit Seite 1 zu tun haben.
Dazu natürlich der Hinweis, dass einem selbst so etwas natürlich nie passiert wäre. Irgendwann muss man den Blick nach dem Schulterblick auch wieder nach vorne richten. Wenn der Irre dann meint vorbeizuziehen, was willst du dann machen? Ich fahre selbst so einen 50ccm Kracher. Die beschleunigen im 1. Gang zügig.
Üblicherweise fängt man im Auto vorher an zu blinken. Das ist der Standard. Je dümmer sich die anderen Fahrer verhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall. Und das Verhalten des Besoffenen schlägt schon sehr in die Richtung aus. Vielleicht wäre es sinnvoll sich auch mal die Pflichten des anderen anzuschauen und nicht nur auf eine Seite einzukloppen.
84 Antworten
gelöscht
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. Juni 2019 um 13:51:38 Uhr:
Klassiker. Links überholt trotz unklarer Verkehrslage beim Rollerfahrer, besondere Sorgfalt beim Linksabbiegen nicht beachtet bei Dir. Stell Dich auf 50-50 ein. Ein Anwalt sollte helfen.
Hätte ich auch so vermutet, wenn die Polizei nicht eindeutig die Schuldfrage "geklärt" hätte und nicht Alkohol im Straftatrelevanten bereich im Spiel wäre. Ich frage mich natürlich wie man dann noch links abbiegen soll, wenn man quasi auf der Gegenfahrbahn freiwild für alkoholisierte Verkehrsteilnehmer ist.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 2. Juni 2019 um 13:57:48 Uhr:
War er schon links hinter dir oder mitten auf der Fahrspur hinter dir? Wie schnell konnte man auf der Straße fahren? 20m sind nicht viel. 20m hinter dir, klingt nach, er hätte eine Vollbremsung machen müssen oder du hättest zwei Sekunden warten müssen, bis er an dir vorbei ist.
Er hatte zum Zeitpunkt meines zweiten Schulterblicks keine Anstalten zum Überholen gemacht. Er fuhr auf meiner Spur und hatte keinen Blinker betätigt. Da fällt mir gerade noch ein, die neutrale Zeugin an der Tankstelle hat bestätigt dass mein Unfallgegner keinen Blinker betätigt hat.
20m sind mehr als der Sicherheitsabstand innerorts, da kann man mit einem Roller locker bremsen, wenn die Sinne nicht benebelt sind.
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 13:58:30 Uhr:
Hätte ich auch so vermutet, wenn die Polizei nicht eindeutig die Schuldfrage "geklärt" hätte und nicht Alkohol im Straftatrelevanten bereich im Spiel wäre.
Die Meinung der Polizei interessiert hier nicht, da sie keine Schuld oder Unschuld festlegt. Im besten Fall ist das eine Anscheinsvermutung.
Ein Bekannter von mir hätte mal einen ähnlichen Unfall. Er wollte nach links von einer Straße abbiegen. Geblinkt , zur Straßenmitte abgesetzt und abgebremst. Faktisch genau, wie es wohl jeder tun würde. Beim Abbiegen hat ihn einer überholen wollen, obwohl rechts genug Platz war und hat die ganze Fahrerseite demoliert( wirtschaftlicher Totalschaden). Mein Bekannter hat hier die volle Schuld bekommen, Es wurde hier angenommen, dass er die nötige Sorgfaltspflicht ( mind. Schulterblick) nicht hat walten lassen.Glücklicherweise hatte er ne Vollkasko, welche dann auch seinen Schaden getragen hat. Natürlich mit Hochstufung.
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Wenn man sich die Urteile zu der Thematik so durchliest, hat man tatächlich keine große Lust mehr Links abzubiegen. Demnächst nehme ich am besten einen Beifahrer mit der den Rückwärtigen verkehr regelt solange ich abbiege.
Ich bin einfach mal gespannt inwiefern die Begleitetscheinungen (Zeugen im Auto, Alkohol, inkorrektes Überholmanöver) mir zugute kommen. Und wieder was gelernt: Offenbar ist es egal ob man die Polizei ruft oder nicht)
Na ja, ohne Polizei wäre nicht klar, dass der Rollerfahrer alkoholisiert war. Name und Adresse der Zeugin von der Tankstelle hast du hoffentlich.
Der Rechtsanwalt ist schon allein für die Akteneinsicht wichtig.
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 13:55:29 Uhr:
Normalerweise meldet ja der Verursacher seiner Versicherung den Schaden und die reguliert dann. Da die Polizei meinen Unfallgegner als Schuldigen benannt hat, habe ich meiner Versicherung nichts gemeldet.
Es empfiehlt sich grundsätzlich einen Unfall der eigenen Versicherung zu melden, denn üblicherweise sind die Unfallbeteiligten unterschiedlicher Meinung, wer Verursache des Unfalls ist. Die Polizei hat hier überhaupt nichts zu sagen, denn zivilrechtlich kann die Sache ganz anders ausgehen, als die Polizei es festgehalten hat.
Du bist auch verpflichtet einen Unfall der Versicherung zu melden. Machst du das nicht, und die Versicherung muss zahlen, so kann sie dich in Regress nehmen.
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 13:49:48 Uhr:
Es war eine normale einspurige Straße innerorts. Ich bog Links auf die Tankstelle ab, Gegenverkehr gab es nicht und zum Zeitpunkt als ich mit dem Abbiegen (nach dem zweiten Schulterblick) begann war er ca 20m hinter mir und hat mich dann links erwischt weil er mich anscheinend überholen wollte (Ich vermute jedoch er hat einfach Aufgrund des Alkohils gepennt)
Stand dein Fahrzeug bereits und dann bist du angefahren, um Abzubiegen oder bist du im Fahren abgebogen?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 2. Juni 2019 um 14:45:18 Uhr:
Na ja, ohne Polizei wäre nicht klar, dass der Rollerfahrer alkoholisiert war. Name und Adresse der Zeugin von der Tankstelle hast du hoffentlich.
Der Rechtsanwalt ist schon allein für die Akteneinsicht wichtig.
Das war natürlich bewusst etwas überspitzt formuliert. Aber es ist schon ernüchternd wenn man so ein paar Urteile liest wo leute mit Promillewerten jenseits der 1,0 unterwegs sind und dennoch die Beweislast beim Gegenüber bleibt. Die Frage ist ja auch: Wie beweise ich einen Schulterblick, mal sehen ob zwei Leute im Auto die ihn bestätigen können ausreichen. Aber vermutlich wird dann argumentiert "nicht richtig geschaut".
Ja nacher ist man immer schlauer. Ich habe mich, da ich noch nie in einer solchen Situation war, auf das Wort der Polizei verlassen, die sollten es ja eigentlich wissen. Beim nächsten mal würde ich direkt Versicherung und Anwalt einschalten.
Ich kann es nicht mehr 100% sagen ob ich gestanden habe, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dem so war, weil ja gerade ein Auto von der Tankstelle fahren wollte (alleine deswegen wäre das Überholmanöver schon irre gewesen, da der Wagen ja auf die Spur fuhr, auf der mich der Roller dann zu überholen versuchte)
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 15:08:35 Uhr:
Ich kann es nicht mehr 100% sagen ob ich gestanden habe, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dem so war, weil ja gerade ein Auto von der Tankstelle fahren wollte (alleine deswegen wäre das Überholmanöver schon irre gewesen, da der Wagen ja auf die Spur fuhr, auf der mich der Roller dann zu überholen versuchte)
Nun, wenn du gestanden hast und der Roller hinter dir fuhr noch, so hättest du keinesfalls fahren dürfen. Anders sieht es aus, wenn auch der Roller bereits stand.
Aus meiner Sicht ist es nicht die Aufgabe des Schulterblicks, zu schauen, ob man fahren kann, sondern ob da noch Fahrzeuge sind, die man nicht gesehen hat. Anschließend beobachtet man die bekannten Fahrzeuge durch die Spiegel. Der Roller war hinter dir, also durch die Spiegle sichtbar und somit wäre kurz vor dem Abbiegen oder gar während des Abbiegens für dich erkennbar gewesen, ob der Roller hinter dir anhält oder dich doch noch überholt.
In der StVO §5 steht:
Zitat:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Das hast du nicht, also kommst du aus meiner Sicht nicht schuldlos raus, und daher wirst du bzw. deine Versicherung einen Haftungsteil zahlen müssen. Auch wirst du nicht deinen kompletten Schaden am Auto ersetzt bekommen. Wie die Haftungsverteilung aussehen wird, da möchte ich mir keine Meinung bilden.
Daher ist deine Entscheidung gut, einen Anwalt einzuschalten. Logischerweise sollte der auf Verkehrsrecht spezialisiert sein.
Gruß
Uwe
Die Frage ist doch wie lange nach Beginn meines Abbiegemanövers darf man mir noch ungestraft ins Auto semmeln? Wie geschildert trifft er mich ja 2-3 Sekunden nachdem ich anfahre auf der Gegenfahrbahn und das ohne selber vorher anstalten zum Überholen zu machen geschweige denn zu blinken.
Wenn ich das böse ausdrücke, ist es ja ein leichtes solche Situationen verbeizuführen wenn ich mal ein neues Auto brauche. Der Linksabbieger ist dann ein leichtes Opfer.
Ich verstehe ja, dass man niemanden der einen am Überholen ist einfach so umfahren darf. Deswegen mache ich einen Schulterblick damit sich keiner im toten Winkel befindet. Aber wenn ein alkoholisierter Fahrer sich entschließt ein bereits eindeutig abbiegendes Auto noch zu überholen da wirds dann kritisch.
Ich bin in jedem Falle auf das Ergebnis gespannt.
Es ist gut möglich, dass der Rollerfahrer gar keine Ansprüche gegen Dich stellt. Wurde er verletzt? Wie groß ist der Schaden am Roller? Du musst Deine Ansprüche durchsetzen, er seine, das läuft separat.
Glücklicherweise wurde er nicht verletzt da ich ja sehr langsam abbog und er bei mir vorbeiratschte und ich denke der Schaden am Roller war eher Plastik / Lack. Er hat anscheinend obwohl der Unfall im Februar war noch keine Ansprüche an meine Versicherung gestellt. Für mich war bis zum Schreiben der gegnerischen Versicherung am letzten Mittwoch auch noch klar, dass ich im Recht bin.
Jetzt muss das ganze eben mit Anwälten und Gerichten geklärt werden, ich bin aber noch immer guter Dinge, dass genug für mich spricht um das ganze zufriedrnstellen reguliert zu bekommen.
Was heißt eigentlich genau z.B. 80/20 oder 50/50 Regulierung. Was genau zahlt dann welche Vetsicherung und wie verhält es sich mit Sachverständigen und Anwaltskosten?
Es werden keine 100% Quote aufgeteilt. Jeder Anspruch wird separat entschieden. Es kann gut sein, dass Du 66% bekommst und der Rollerfahrer nichts. Die Anwaltskosten zahlt die Versicherung im Umfang der Quote, es sei denn, der Anwalt fordert von vornherein weniger. Das kann Dir aber der Anwalt erklären.
Kennt sich hier jemand mit Fristen von Schadensmeldungen aus? Da mein Unfallgegner nach 3 1/2 Monaten seinen Schaden meiner Versicherung nicht gemeldet hat und auch ich, weil ich nach Aussage der Polizei davon ausging nicht In der Pflicht der Haftung zu stehen meiner Versicherung nichts gemeldet habe, kann da noch was kommen?