Unfall Einschätzung
Hallo.
Ich hätte gerne mal interessehalber ein paar Meinungen, wie ein Unfall für mich ausgeht. Der Fall geht jetzt so oder so zum Anwalt.
Mir ist beim Links Abbiegen auf ein Tankstellengelände. Ein Roller reingefahren. Ich habe ca 40m vorher geblinkt, einen zweimaligen Schulterblick gemacht, die Geschwingkeit verlangsamt und mich auch auf meinem Fahrstreifen links eingeordnet. Dieses wird mir durch zwei Mitfahrer (Ehefrau, Sohn) bestätigt. Der Rollerfahrer bestätigte das so, war aber der Meinung ich hätte zu spät geblinkt.
Also wurde die Polizei hinzugerufen und nach Aufnahme der Aussagen kommen Sie zum Schluss, der Rollerfahrer hat Schuld (Tatbestandsnummer 105155). Außerdem kommt heraus der Rollerfahrer hat Alkohol getrunken und auf dem Unfallbogen wird auch Straftatbestand vermerkt (Ich glaube das heißt mindestens 1,1 Promille). Eine Zeugin an der Tankstelle hat sich noch gemeldet war aber zum eintreffen der Polizei nicht mehr vor Ort.
Ich habe mein Auto von einem Sachverständigen überprüfen lassen und habe alle Infos der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Nachdem diese nun den Polizeibericht und alle Zeugenaussagen angefordert hat, wird mir mitgeteilt dem Versicherungsnehmer wäre keine Schuld nachzuweisen, vielmehr wäre ich gemäß Anscheinbeweis als Linksabbieger der Unfallverursacher (Rückschaupflicht vernachlässigt).
Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und mache mir nun doch Sorgen. Was meint Ihr inwiefern hat die Versicherung da eine Chance?
Gruß und Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Uwe Mettmann [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-einschaetzung-t6631996.html?...]schrieb am 3. Juni 2019
Jetzt ist ihm nun dieser Unfall passiert und sein Auftreten hier lässt vermuten, dass er nicht aus seinem Fehler lernen wird, schade. 🙁
Daher macht es auch keinen weiteren Sinn für mich, mit ihm weiter zu diskutieren, denn es wird zu nichts führen.
Gruß
Uwe
Momentan ist es eher dein Auftreten mit permanenten Vermutungen und Schuldzuweisungen, das diesen Thread entgleiten lässt. Möglicherweise wäre es in diesem Forum mal zielführend, die Fakten der TE einfach so zu akzeptieren, ohne subjektiv gestützte Szenarien zu kreieren, die nichts mehr mit Seite 1 zu tun haben.
Dazu natürlich der Hinweis, dass einem selbst so etwas natürlich nie passiert wäre. Irgendwann muss man den Blick nach dem Schulterblick auch wieder nach vorne richten. Wenn der Irre dann meint vorbeizuziehen, was willst du dann machen? Ich fahre selbst so einen 50ccm Kracher. Die beschleunigen im 1. Gang zügig.
Üblicherweise fängt man im Auto vorher an zu blinken. Das ist der Standard. Je dümmer sich die anderen Fahrer verhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall. Und das Verhalten des Besoffenen schlägt schon sehr in die Richtung aus. Vielleicht wäre es sinnvoll sich auch mal die Pflichten des anderen anzuschauen und nicht nur auf eine Seite einzukloppen.
84 Antworten
Wie geschildert trifft er mich ja 2-3 Sekunden
Mal ist es eine Sekunde dann mal 1,5 und nun 2-3 Sekunden,mal haste gestanden, dann biste dir nicht sicher und nun biste gefahren.
Bei dieser Aussagenvielfalt zerlegt dich jeder Anwalt vor Gericht.
B 19
Glücklicherweise stehe ich ja hier nicht vor Gericht.
Ich zähle auch beim Fahren nicht die (halben) Sekunden mit. Er trifft mich halt deutlich nach meinem letzten Schulterblick wo er geschätzte 20m entfernt ist. Du kannst ja mal auf die Stopuhr schauen der Unterschied zw. 1,5 und 2-3 Sekunden ist halt kein großer.
Unmittelbar nach diesem Blick fange ich mit dem Richtungsändern beim abbiegen an.
Der Hauptpunkt ist, er war nicht im Toten Winkel neben mir und hat auch keine Anzeichen für ein Überholmanöver gemacht.
Egal wie und warum, ohne einen versierten Anwalt der sich nicht von einer Versicherung einschüchtern lässt wirst du kein Geld von der Versicherung bekommen. Und stell dich auf einen monatelangen Streit ein, kann durchaus passieren das ein Richter die Sache klären muss und dann kann schnell ein Jahr rum sein bis der Termin steht.
Deswegen bin ich am Dienstag bei einem vom ADAC empfohlenen Verkehrsrechtanwalt. Ich bin auf die Kröten nicht angewieseb und mein Auto fährt, also alles gut.
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Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 13:58:30 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. Juni 2019 um 13:51:38 Uhr:
Klassiker. Links überholt trotz unklarer Verkehrslage beim Rollerfahrer, besondere Sorgfalt beim Linksabbiegen nicht beachtet bei Dir. Stell Dich auf 50-50 ein. Ein Anwalt sollte helfen.Hätte ich auch so vermutet, wenn die Polizei nicht eindeutig die Schuldfrage "geklärt" hätte und nicht Alkohol im Straftatrelevanten bereich im Spiel wäre. Ich frage mich natürlich wie man dann noch links abbiegen soll, wenn man quasi auf der Gegenfahrbahn freiwild für alkoholisierte Verkehrsteilnehmer ist.
Der Promillegehalt steht noch nicht fest. Und durch den Unfall wäre er bereits ab 0,3 Promille im Straftatrelevanten Bereich, wenn dann hier Ausfallerschienungen zu Grunde gelegt würden. Das sollte man erstmal abwarten.
Und wie hier schon gesagt wurde. Die Polizei bewertet die ganze Sache verkehrsrechtlich und legt sich fest, wer aus ihrer und in verkehrsrechtlicher Hinsicht der Verursacher dieses Unfalls ist. Oft wird der Meunung der Polizei gefolgt, aber eben nicht immer.
Zivilrechtlich kann die ganze Sache dann schon anders aussehen. Da kann die "Schuld" durchaus bei Beiden anteilig gesehen werden. Deshalb ist der von dir eingeschlagene Weg zum Anwalt der einzig Richtige.
Ich gehe mal davon aus egal ob der Promillegehalt bei >1.1 ist oder ob Ausfallerscheinungen angenommen werden, kann mir beides nur nutzen.
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 21:09:29 Uhr:
Ich gehe mal davon aus egal ob der Promillegehalt bei >1.1 ist oder ob Ausfallerscheinungen angenommen werden, kann mir beides nur nutzen.
Das stimmt allerdings.
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 15:03:06 Uhr:
Wie beweise ich einen Schulterblick, mal sehen ob zwei Leute im Auto die ihn bestätigen können ausreichen. Aber vermutlich wird dann argumentiert "nicht richtig geschaut".
Den brauchst du nicht beweisen, wenn du beim links abbiegen jemanden übersiehst, obwohl derjenige Vorfahrt hatte, dann bist du Schuld (mindestens Mitschuldig), auch wenn du die ganze Zeit den Schulterblick machst.
Ja. Das stimmt im allgemeinen.
Gilt es auch als übersehen, wenn derjenige der beim Spiegel/Schulterblick noch in sicherer Entfernung in deinem Rückspiegel ist, sich entscheidet den vor Ihn fahrenden Wagen der auch schon den Blinker gesetzt hat noch zu überholen und das ganze ohne dabei selber zu blinken?
Ich verstehe das Konzept des Anscheinbeweises, mich interessiert aber eher wann der Anschein als erschüttert gilt.
Ich glaube keinem Verkehrsteilnehmer hier kann es gefallen, dass er als Linksabbieger Freiwild ist und quasi mit einem beim im Knast (überspitzt ausgedrückt).
Einfach mal im Straßenverkehr demnächst darauf achten wie oft Ihr einen Linksabbieger abschießen könntet und das ganze soll dann nach "Rechtsauffassung" seine Schuld sein.
So Gesetze werden doch von Menschen gemacht die nie einen Führerschein besessen haben
Zitat:
@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 22:18:01 Uhr:
Gilt es auch als übersehen, wenn derjenige der beim Spiegel/Schulterblick noch in sicherer Entfernung in deinem Rückspiegel ist,….
Wenn dein Fahrzeug schon gestanden hat und der Roller noch gefahren ist, so sind 20 m keine sichere Entfernung, ganz im Gegenteil. Das du ihn in dieser Entfernung gesehen hast, somit hättest du also niemals fahren dürfen, da es für den Roller kaum noch möglich war, noch rechtzeitig anzuhalten. Du musstest also davon ausgehen, dass er noch vorbeifahren wird.
Du hast jetzt nur Glück, dass er wohl Alkohol getrunken hat. Nur deshalb wird der größte Haftungsteil bei ihm liegen.
Wiege dich auch nicht in Sicherheit, denn es kann durchaus sein, dass er noch Ansprüche an deine Versicherung stellen könnte. Wenn er keine Rechtschutzversicherung hat, wartet vielleicht er erstmal ab, wie weit seine Versicherung deine Ansprüche ablehnen oder zusammenstreichen wird. Wenn es gar zu einer Gerichtsverhandlung kommt, so wird vermutlich auch deine Versicherung sich nach dem Urteil richten, wenn der Rollerfahrer noch Ansprüche stellt. Dadurch, dass er erstmal wartet, können für ihn also weniger Anwaltskosten anfallen oder braucht eventuell überhaupt keinen Anwalt.
Da du nun aber den Unfall deiner Versicherung nicht gemeldet hast, ist es für deine Versicherung eventuell die günstigste Alternative, seinen Schaden zu zahlen, denn die kann dich aufgrund deines vertragswidrigen verhalten in Regress nehmen (wahrscheinlich bis zu 2500,- €) und somit ein großteil des gezahlten Geldes von dir wiederholen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 2. Juni 2019 um 23:17:43 Uhr:
Da du nun aber den Unfall deiner Versicherung nicht gemeldet hast, ist es für deine Versicherung eventuell die günstigste Alternative, seinen Schaden zu zahlen, denn die kann dich aufgrund deines vertragswidrigen verhalten in Regress nehmen (wahrscheinlich bis zu 2500,- €) und somit ein großteil des gezahlten Geldes von dir wiederholen.
Kann sie nicht und wird sie nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 2. Juni 2019 um 23:45:19 Uhr:
Kann sie nicht und wird sie nicht.
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen Unfall zu spät der Versicherung meldet (hier 3,5 Monate)?
Gruß
Uwe
da hilft ein Blick in die AKB zum Thema Obliegenheitsverletzungen.....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 2. Juni 2019 um 23:56:50 Uhr:
da hilft ein Blick in die AKB zum Thema Obliegenheitsverletzungen.....
Stimmt, kann der TE ja nachlesen.
Mich interessiert das eher sekundär, da ich ja Verkehrsunfälle „immer“ zeitnah meiner Versicherung melden werde und dies auch in der Vergangenheit so gehandhabt habe.
Gruß
Uwe
20m sind keine sichere Entfernung wenn man hinter einem Auto herfährt das schon seit 40m links blinkt an einer hell erleuchteten Tankstelle?Wie hoch ist noch gleich der Sicherheitsabstand?
Willst du mir wirklich erzählen das du beim. Abbiegen im normalen Stadtverkehr immer abwartest bis alles innerhalb von 20 oder 30m wie auch immer du sicher definierst hinter dir zum stehen kommen?
Ich werde mich natürlich informieren wie es mit meiner Versucherung weitergeht. Mal sehen ob ich es mit einem Mastermind zu tun habe, der Eiskalt die Verhandlung abwartet oder nicht.
Ich gehe mal nicht davon aus, das er ein Gutachten etc. In der Schublade hat aber auch das wird man sehen.