Unfall Einschätzung
Hallo.
Ich hätte gerne mal interessehalber ein paar Meinungen, wie ein Unfall für mich ausgeht. Der Fall geht jetzt so oder so zum Anwalt.
Mir ist beim Links Abbiegen auf ein Tankstellengelände. Ein Roller reingefahren. Ich habe ca 40m vorher geblinkt, einen zweimaligen Schulterblick gemacht, die Geschwingkeit verlangsamt und mich auch auf meinem Fahrstreifen links eingeordnet. Dieses wird mir durch zwei Mitfahrer (Ehefrau, Sohn) bestätigt. Der Rollerfahrer bestätigte das so, war aber der Meinung ich hätte zu spät geblinkt.
Also wurde die Polizei hinzugerufen und nach Aufnahme der Aussagen kommen Sie zum Schluss, der Rollerfahrer hat Schuld (Tatbestandsnummer 105155). Außerdem kommt heraus der Rollerfahrer hat Alkohol getrunken und auf dem Unfallbogen wird auch Straftatbestand vermerkt (Ich glaube das heißt mindestens 1,1 Promille). Eine Zeugin an der Tankstelle hat sich noch gemeldet war aber zum eintreffen der Polizei nicht mehr vor Ort.
Ich habe mein Auto von einem Sachverständigen überprüfen lassen und habe alle Infos der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Nachdem diese nun den Polizeibericht und alle Zeugenaussagen angefordert hat, wird mir mitgeteilt dem Versicherungsnehmer wäre keine Schuld nachzuweisen, vielmehr wäre ich gemäß Anscheinbeweis als Linksabbieger der Unfallverursacher (Rückschaupflicht vernachlässigt).
Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und mache mir nun doch Sorgen. Was meint Ihr inwiefern hat die Versicherung da eine Chance?
Gruß und Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Uwe Mettmann [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-einschaetzung-t6631996.html?...]schrieb am 3. Juni 2019
Jetzt ist ihm nun dieser Unfall passiert und sein Auftreten hier lässt vermuten, dass er nicht aus seinem Fehler lernen wird, schade. 🙁
Daher macht es auch keinen weiteren Sinn für mich, mit ihm weiter zu diskutieren, denn es wird zu nichts führen.
Gruß
Uwe
Momentan ist es eher dein Auftreten mit permanenten Vermutungen und Schuldzuweisungen, das diesen Thread entgleiten lässt. Möglicherweise wäre es in diesem Forum mal zielführend, die Fakten der TE einfach so zu akzeptieren, ohne subjektiv gestützte Szenarien zu kreieren, die nichts mehr mit Seite 1 zu tun haben.
Dazu natürlich der Hinweis, dass einem selbst so etwas natürlich nie passiert wäre. Irgendwann muss man den Blick nach dem Schulterblick auch wieder nach vorne richten. Wenn der Irre dann meint vorbeizuziehen, was willst du dann machen? Ich fahre selbst so einen 50ccm Kracher. Die beschleunigen im 1. Gang zügig.
Üblicherweise fängt man im Auto vorher an zu blinken. Das ist der Standard. Je dümmer sich die anderen Fahrer verhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall. Und das Verhalten des Besoffenen schlägt schon sehr in die Richtung aus. Vielleicht wäre es sinnvoll sich auch mal die Pflichten des anderen anzuschauen und nicht nur auf eine Seite einzukloppen.
84 Antworten
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 5. Juni 2019 um 19:40:07 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 5. Juni 2019 um 19:36:40 Uhr:
Und der Audi Fahrer dachte bestimmt von Dir
Du seiest besoffen....
🙂wenn du das 2-3 mal mit dem Selben gemacht hast gibt es vielleicht sogar Haue!
So ist das nun mal... es gibt Gesetze Vorschriften und eine Betriebliche Praxis
Gelten tun immer die Gesetze - aber die Betriebliche Übung ist oft hilfreicher als das Pochen auf Vorschriften und Gesetze!
Genau so sieht es aus. Wenn man wirklich nach "Recht und Gesetzt" fährt und bei jedem Abbiegen wartet bis JEDE Gefährdung ausgeschlossen ist, herrscht binne Stunden Anarchie auf der Straße.
Selbst dann gibt es noch die immer lauernde Betriebsgefahr.
Nach den Verkehrsregeln zu fahren, dürfte eigentlich kein Problem sein.
Darauf zu pochen ist auch nicht vom Gesetz gedeckt.
"Nach Recht und Gesetz" - ist irgendwie was anderes und übertrieben gedacht, da muss dann jede Aktion erstmal vor Gericht geklärt werden.
Auch hier sollte der eine oder andere mal drüber nachdenken warum jetzt hier was fehlt.
Der eine oder andere User😁 sollte doch mal schauen ob die örtliche Badeanstalt nicht auch Entspannung liefern kann.
Zumindest kann ich da kalte Duschen empfehlen.😎
Moorteufelchen
MT-Moderator
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 5. Juni 2019 um 08:07:30 Uhr:
Momentan ist es eher dein Auftreten mit permanenten Vermutungen und Schuldzuweisungen, das diesen Thread entgleiten lässt. Möglicherweise wäre es in diesem Forum mal zielführend, die Fakten der TE einfach so zu akzeptieren, ohne subjektiv gestützte Szenarien zu kreieren, die nichts mehr mit Seite 1 zu tun haben.
Leider muss ich dir empfehlen, zuvor mal die Beiträge zu lesen, bevor du deinen verfasst.
Ich weise niemand die Schuld zu,
denn das sieht der Gesetzgeber so, der einem Autofahrer auferlegt, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wenn man auf ein Grundstück abbiegt.Entsprechende Urteile legen dann auch die Haftungsverteilung in der Regel von 50% und mehr für den Abbiegenden fest. Hier kann es, wie von mir auch mehrfach erwähnt, anders aussehen, eben weil der Rollerfahrer unter Alkohol stand.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 5. Juni 2019 um 08:07:30 Uhr:
Irgendwann muss man den Blick nach dem Schulterblick auch wieder nach vorne richten.
Auch hier muss meine Empfehlung wiederholen, Beiträge zu lesen, bevor man seinen verfasst, denn zum Thema Sinn und eher Unsinn des Schulterblicks habe ich extra einen Beitrag verfasst.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 5. Juni 2019 um 08:07:30 Uhr:
Vielleicht wäre es sinnvoll sich auch mal die Pflichten des anderen anzuschauen und nicht nur auf eine Seite einzukloppen.
Zum dritten Mal muss ich dich bitten, Beiträge zu lesen, bevor du deinen verfasst, denn ich habe sehr wohl „mehrmals“ das Verhalten des besoffenen Rollerfahrer kritisiert und erwähnt, dass er hier wohl den Hauptteil der Haftung an dem Unfall zu tragen hat.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 5. Juni 2019 um 08:56:18 Uhr:
und wann, wenn ich die ganze Zeit irgendwelche Deppen hinter mir beobachtet habe, darf ich wieder nach vorne, auf den Genverkehr, und in die Seitenstraße oder was auch immer, wohinein ich abbiegen will schauen??
Für dich gilt das Gleiche, erst lesen, dann schreiben.
Also nochmals, den Schulterblick macht man nicht, um andere Verkehrsteilnehmer zu beobachten, sondern stellt nur damit sicher, dass da kein Fahrzeug ist, dass man „zuvor“ in den Spiegeln nicht gesehen hat.
Die Fahrzeuge beobachtet man durch die Spiegel und dem Seitenblick. Das gilt sowohl für das Auffahren auf die Autobahn, dem Spurwechsel und eben auch für das Abbiegen. Das letzte Mal wirft man einen Blick in den Rückspiegel bei Beginn des Spurwechsels, Auffahren auf die Autobahn oder Abbiegen. Da man sowieso dann den Kopf etwas nach links, in Fahrtrichtung dreht, bietet sich ein zusätzlicher Blick in den Seitenspiegel an. Minimalisten reichen zwei Blicke in die Spiegel, einmal vor dem Schulterblick und das andere Mal danach (beim Beginn des Spurwechsels, des Auffahren auf die Autobahn bzw. des Abbiegens).
Wenn man mal von Fahranfänger absieht, sind das Basics, die jeder Autofahrer mit einigen Jahren Erfahrung beherrschen muss.
Wie ich hier aber leider erkennen muss, ist das in der Realität leider nicht so. Somit erklärt sich dann aber auch, dass es so viele kritische Situationen, beim Spurwechsel, Autobahnauffahren und Abbiegen gibt, die eben wie hier auch mal in einen Unfall enden. 🙁
Gruß
Uwe
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@Panintegral : wie ist die Einschätzung vom Anwalt zu dem Unfall?
Der Anwalt sagt natürlich vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich, schätzt aber das ich maximal 30% wg Betriebsgefahr zur Rechenschaft gezogen werde.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 6. Juni 2019 um 00:01:43 Uhr:
Leider muss ich dir empfehlen, zuvor mal die Beiträge zu lesen, bevor du deinen verfasst.
Ich weise niemand die Schuld zu, denn das sieht der Gesetzgeber so, der einem Autofahrer auferlegt, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wenn man auf ein Grundstück abbiegt. Entsprechende Urteile legen dann auch die Haftungsverteilung in der Regel von 50% und mehr für den Abbiegenden fest. Hier kann es, wie von mir auch mehrfach erwähnt, anders aussehen, eben weil der Rollerfahrer unter Alkohol stand.
Ich habe deine Beiträge gelesen, sonst hatte ich dich wohl kaum zitiert.
Der "Gesetzgeber" sieht nicht vor, dass ein Besoffener trotz blinkendem Auto und klar zu erkennender Situation noch vorbeizieht, denn auch dieser hat gewisse Pflichten von Abstand bis zum Agieren in unklaren Situationen ohne andere zu gefährden.
Offensichtlich sieht es der Fachanwalt mit maximal 30% ja vollkommen anders.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 6. Juni 2019 um 18:49:42 Uhr:
Ich habe deine Beiträge gelesen, sonst hatte ich dich wohl kaum zitiert.
Ich habe nicht nur das geschrieben was zu zitiert hast. Es geht um die anderen Beiträge und hättest du diese gelesen und verstanden, hättest du deinen vorletzten Beitrag nicht geschrieben, denn alles was du da geschrieben hast, war bereits beantwortet oder ins ad absurdum geführt.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 6. Juni 2019 um 18:49:42 Uhr:
Der "Gesetzgeber" sieht nicht vor, dass ein Besoffener trotz blinkendem Auto und klar zu erkennender Situation noch vorbeizieht, denn auch dieser hat gewisse Pflichten von Abstand bis zum Agieren in unklaren Situationen ohne andere zu gefährden.
Und wieder hast du dich durch Nicht-Lesen oder Nicht-Verstehen geoutet, denn es gibt auch Trottel, die in solch einer Situation überholen und nicht besoffen sind. Auch das wurde von mir erwähnt und sogar ein entsprechender Thread verlinkt. Scheinbar ist auch das an dir vorbeigegangen.
Zitat:
@pargelenisXXL schrieb am 6. Juni 2019 um 18:49:42 Uhr:
Offensichtlich sieht es der Fachanwalt mit maximal 30% ja vollkommen anders.
Wieder das Gleich von dir. Ich habe doch geschrieben, dass, weil der andere besoffen war, das Pendel zugunsten des TE ausschlägt. Somit halte auch ich die maximal 30% für realistisch.
Anders sehe ich es aus, wenn der Rollerfahrer nicht besoffen gewesen wäre. Hierzu wurden hier auch Urteile verlinkt (nicht von mir). Etwa auch nicht von dir gelesen?
Gruß
Uwe
Du hast Gunny-Highway zitiert und ihr bezieht euch beide auf den Vorfall mit dem Roller. Also höre auf so dummes Zeug zu quatschen. Wenn du unter massiver Vergesslichkeit leidest, wird dieses Problem nicht durch Sticheleien mir gegenüber behoben. Im Unterschied zu uns beiden kann ich mir offensichtlich merken, was ich geschrieben habe.
Zum Thema "es gibt auch" - ja, es gibt Situationen, die völlig anders sind mit völlig anderen Rahmenbedingungen und Akteuren, die hier keine Sau interessieren.
@pargelenisXXL
Kann doch jeder kontrollieren, dass ich in meinem letzten und den anderen Beiträgen dich zitiert habe.
Wer die ganze Zeit dummes Zeug geschrieben hat? Ach, schaue in den Spiegel.
Gruß
Uwe