Unfall beim Einparken. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?

Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Bin ungefähr 2-3 Wagenlängen rückwärtsgefahren, weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf. Das haben die Polizisten auch so gesagt. Aber dennoch bekomme ich die Schuld.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:


Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@AMenge schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:20:14 Uhr:


Was bin ich froh, dass dem TE bereits auf Seite 1 geholfen wurde und der ganze OT-Quatsch erst später kommt.

wie immer hier. 10 Seiten sind absolut noch schaffbar.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:22:19 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:02:12 Uhr:


Vierspurig, ohne Mittel-Linie? Glaub ich nicht. Gibts ein Bild davon?

Ja, hier. Da gibt es keine Mittellinie.

Grüße vom Ostelch

[Klugscheissermodus an]
Da gibt es sehr wohl eine Mittellinie, nur keine durchgezogene! 😉
[Klugscheissermodus aus]

Gibts noch was von der Unfallstelle?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:24:23 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:20:14 Uhr:


Was bin ich froh, dass dem TE bereits auf Seite 1 geholfen wurde und der ganze OT-Quatsch erst später kommt.

wie immer hier. 10 Seiten sind absolut noch schaffbar.

Und du hast ja damit auch einen Beitrag zu den 10 Seiten geleistet 😁

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wie schon erwähnt wurde sind die sorgfaltspflichten beim rückwärtsfahren und wenden wohl gleich hoch. kannst die stvo ja selbst nochmal komplett lesen. oft sind es kleine worte die unterschiede oder gemeinsamkeiten begründen.

das sprich dann schnell für 50:50 sofern es keine weiteren umstände gibt (blinker nicht gesetzt. ein fahrzeug stadt während das andere fuhr. durchgezogenen linie die ein wenden untersagt oder wie auch immer).

iich würde annehmen:
->du meldest deinen schaden seiner versicherung (hast ja schließlich einen schaden an deinem fahrzeug)
->er meldet seinen schaden bei beider versicherung (Hat ja schließlich einen schaden)
dann werden sich die versicherungen schon überlegen was sie wie regulieren. hochgestuft werdet ihr dann leide beide (und die schadenhöhe ist für die hochstufung eh unerheblich). sollte die gegnerische versicherung die schadenregulierung ablehnen (oder die die höhe der regurierung nicht gerecht vorkommen) kannst du dir immernoch einen anwalt nehmen. gleiches wohl auch beim unfallgegner
dass ein anwalt 100% schuld beim unfallgegner rausholt halt ich in der konstellation für nahezu ausgeschlossen. von daher weiß ich nicht ob es klug ist von vorn herein überhaupt einen anwalt zu nehmen (ob bei 50% schuld des unfallgegners bereits dein anwalt kostenmäßig übernommen werden muss wäre natürlich zu erfragen).

unterm strich einfach dumm gelaufen - für beide. glück wenn es eben 'nur' geld, blech und rennerei ist und niemand dabei verletzt wurde.
sowohl rückwärtsfahren als auch wendemanöver sind nicht ungefährlich das durftest du jetzt leider auf direkt wege erfahren.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:21:45 Uhr:


Als ich in die Parkbucht gefahren bin, war ich schon sehr langsam. Also eher gefahren würde ich sagen, da der Wagen rollte

@AMenge: alle 3 sind spezialisiert. Hab immerhin einen gefunden, der meinte, dass es wahrscheinlich auf 50/50 hinauslaufen wird. Mal schauen was das Ergebnis wird.

Ja, ich denke auch, dass es auf 50/50 rauslaufen wird. Es haben beide Fehler gemacht bzw. nicht die nötige Sorgfalt walten lassen.

Zitat:

@newt3 schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:32:16 Uhr:


das sprich dann schnell für 50:50 sofern es keine weiteren umstände gibt

Die weiteren Umstände gibt es aber lt. Eingangspost: einen Zeugen, der angibt, der TE sei über eine Strecke von 20 Autolängen rückwärts "gerast".

Das ist zumindest mal eine andere Ausgangslage als "Fahrer A sagt so, Fahrer B das Gegenteil".

Wie sieht es überhaupt mit dem Kostenrisiko aus? Rechtschutzversicherung? Schadenshöhe?

Mal ein kurzes Feedback. Meine Versicherung stellt sich quer und meinte sie wird den Schaden nicht bezahlen. Ich solle mir einen Anwalt nehmen.

Spätestens damit sollte Deine Ausgangsfrage beantwortet sein.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:01:02 Uhr:


Mal ein kurzes Feedback. Meine Versicherung stellt sich quer und meinte sie wird den Schaden nicht bezahlen. Ich solle mir einen Anwalt nehmen.

Wo genau ist das passiert?

So schnell will die Versicherung das geklärt haben? Im Leben nicht.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:01:02 Uhr:


Mal ein kurzes Feedback. Meine Versicherung stellt sich quer und meinte sie wird den Schaden nicht bezahlen. Ich solle mir einen Anwalt nehmen.

Von welcher Versicherung redest Du, Haftpflicht oder Kasko ?

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:01:02 Uhr:


Mal ein kurzes Feedback. Meine Versicherung stellt sich quer und meinte sie wird den Schaden nicht bezahlen. Ich solle mir einen Anwalt nehmen.

Das ist doch zumindest vorerst mal okay für dich. Oder geht's um die VK?
Viel wichtiger ist jedoch was die gegnerische Versicherung macht.

Ich rede von der Haftpflicht. Kasko habe ich auf dem Wagen leider nicht. Die Unfallskizze samt Zeugenaussage ist für meine Versicherung ein Grund, vor Gericht zu gehen wenn es sein muss. Eine Rechtsschutz habe ich auch. Somit fallen die Kosten vorerst auf null.

@wiesoeinname Als geklärt ist das sicherlich nicht anzusehen.

Aber wieso musst DU einen Anwalt nehmen, wenn DEINE Haftpflicht die Ansprüche deines GEGNERS nicht akzeptiert? Dann muss doch der GEGNER sich einen Anwalt nehmen 😕

DU müsstest dir eigentlich nur dann einen Anwalt nehmen, wenn die HP des GEGNERS DEINE Ansprüche ablehnt!

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