Unfall beim Einparken. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?
Guten Abend Forenmitglieder.
Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Bin ungefähr 2-3 Wagenlängen rückwärtsgefahren, weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf. Das haben die Polizisten auch so gesagt. Aber dennoch bekomme ich die Schuld.
Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.
Hat jemand Tipps für mich?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:
Guten Abend Forenmitglieder.Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.
Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.
Hat jemand Tipps für mich?
Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.
Grüße vom Ostelch
98 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:04:42 Uhr:
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:01:02 Uhr:
Mal ein kurzes Feedback. Meine Versicherung stellt sich quer und meinte sie wird den Schaden nicht bezahlen. Ich solle mir einen Anwalt nehmen.Wo genau ist das passiert?
Siehe weiter oben (dort mit Bild).
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 14. Dezember 2018 um 14:04:58 Uhr:
DU müsstest dir eigentlich nur dann einen Anwalt nehmen, wenn die HP des GEGNERS DEINE Ansprüche ablehnt!
genau so ist der Rat der eigenen Versicherung wohl auch zu verstehen: "wir werden die Zahlung der Ansprüche gegen uns ablehnen und raten Ihnen, über einen Anwalt Ihre Ansprüche beim Gegner geltend zu machen."
Mit Rechtschutz im Rücken ist das ja sowieso keine Frage.
Ich komme noch mal auf meine Zusammenfassung zwei Seiten weiter oben zurück:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:26:25 Uhr:
[...] § 9 (5) StVO, gleichartige Sorgfaltspflichten beider, damit wahrscheinlichste Schuldverteilung 50:50. Kann man jetzt prüfen, ob es besondere Umstände gibt - einer wäre, wenn du beim Aufprall gestanden hast (hast du offenbar nicht). Also arbeite realistischerweise auf die 50:50 hin. Spielt der Gegner nicht mit, VkR-Anwalt nehmen und die 50:50 von vornherein anstreben (Kostenfrage).
TE, der letzte Satz ist der jetzt für dich relevante.
Zitat:
@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:01:02 Uhr:
Mal ein kurzes Feedback. Meine Versicherung stellt sich quer und meinte sie wird den Schaden nicht bezahlen. Ich solle mir einen Anwalt nehmen.
Das ist vollkommen unglaubwürdig.
3 Tage nach dem Unfall wird dir deine Haftpflicht kaum mitteilen können und wollen ob und in welchem Umfang sie sich bei dieser Gemengelage in Haftung sieht.
So schnell können nicht alle Zeugen angeschrieben und die Antworten ausgewertet sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 14. Dezember 2018 um 14:04:58 Uhr:
Aber wieso musst DU einen Anwalt nehmen, wenn DEINE Haftpflicht die Ansprüche deines GEGNERS nicht akzeptiert? Dann muss doch der GEGNER sich einen Anwalt nehmen 😕DU müsstest dir eigentlich nur dann einen Anwalt nehmen, wenn die HP des GEGNERS DEINE Ansprüche ablehnt!
Ich soll mir einen Anwalt nehmen, da sich die gegnerische Versicherung eh sofort quer Stellen wird, alleine wegen des Polizeiberichts laut meiner. Gleichzeitig soll der meine Ansprüche geltend machen.
@weiss-blau Dann erzähl mir doch bitte mal, was meine Versicherung vorhin zu mir gesagt hat? Und nirgendwo habe ich geschrieben das es um alle Zeugen geht. Wenn du das alles von Anfang an mitgelesen hast, müsstest du Wissen, dass ich auch eine Person im Fahrzeug hatte.
Es geht auch nicht um den anderen Zeugen, der ist völlig irrelevant. Es geht um meine Beifahrerin. Und nochmal, Unfallskizze habe ich direkt im Büro der Versicherung abgegeben, genauso wie das Schildern des Unfalles. Daraufhin kam das als Antwort von meiner Versicherung.
Sie werden den Schaden der Unfallgegnerin nicht zahlen. Das wird wahrscheinlich eh vor Gericht enden und deshalb soll ich mir einen Anwalt nehmen, der meine Ansprüche geltend machen soll.
Was ist daran unglaubwürdig?
Ich weiß nicht was dui hier für eine Story erzählst.
Die Angaben deines Unfallgegners und dessen Zeugen sind sehr wohl relevant wenn es um die Haftungsverteilung geht. Auch müssten Gutachten vorliegen zur Bezifferung der Schadenshöhe. Nur aufgrund deiner Angaben entscheidet die Versicherung garnichts.
In 3 Tagen völlig ausgeschlossen oder die ganze Welt lässt alles stehen und liegen und kümmert sich um nichts anderes als um deinen Fall ...
Ganz abgesehen davon halte ich die Aussage es hätten sich 3 Anwälte mit dem Fall befasst ebenfalls für unglaubwürdig, erstens möchten diese in aller Regel dafür Geld und zweitens benötigen auch sie die Angaben der Zeugen um zu einer halbwegs belastbaren Einschätzung zu gelangen.
Tante Edith meint am Rande noch, dass sie hier den Rückwärtsfahrer in der Hauptschuld sieht da der Fahrer des wendenden Fahrzuges nicht mit diesem rechnen muss, vor allem dann wenn er lt. Zeugenaussagen zu schnell war.
3 Anwälte um Rat bitten und einen beauftragen ist wieder was völlig anderes. Die erste Beratungsstunde ist zu dem meistens kostenlos. Aber gut, du erzählst mir doch auch gleich, was abgelaufen ist bei meinem Gespräch? Und stell dir mal vor, was Vitamin B alles möglich macht ohne immer direkt ausgebeutet zu werden.
Und das mit dem irrelevant war darauf bezogen, dass es eh vor Gericht enden wird und es bis dahin nun mal irrelevant ist. Na klar wird die Aussage vom anderen Zeugen noch genommen, aber alleine das ich einen habe, ändert das ganze ungemein. Somit steht Aussage gegen Aussage.
StVO §9:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Das wurde auch genannt. Dementsprechend sei die Schuldzuweisung sehr schwierig.
@ TE
Lass dich nicht verunsichern. Die sinnvollsten Ratschläge hast Du auf der ersten Seite erhalten. Danach wird halt gern gefledderd. Wünsche viel Erfolg bei der Regulierung.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Dezember 2018 um 15:47:26 Uhr:
TE, der letzte Satz ist der jetzt für dich relevante.
Nein, mit Rechtschutz im RÜcken geht man auf den ganzen Schadenersatz.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:12:24 Uhr:
@ TELass dich nicht verunsichern. Die sinnvollsten Ratschläge hast Du auf der ersten Seite erhalten. Danach wird halt gern gefledderd. Wünsche viel Erfolg bei der Regulierung.
Merk schon. Danke an die Ratschläge. Ich melde den Treadh, so dass er geschlossen werden kann.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:21:08 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Dezember 2018 um 15:47:26 Uhr:
TE, der letzte Satz ist der jetzt für dich relevante.
Nein, mit Rechtschutz im RÜcken geht man auf den ganzen Schadenersatz.
Danke. Ja, das klingt sinnvoll. Ich denke aber, wenn der TE Rechtsschutz hat, wird sein RA ihn auch darauf orientieren.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:28:58 Uhr:
Danke. Ja, das klingt sinnvoll. Ich denke aber, wenn der TE Rechtsschutz hat, wird sein RA ihn auch darauf orientieren.
Mal schauen, wie das ganze weitergeht.
Lass es uns dann bitte wissen.
Wenn Du weitere Info zum Ausgang des Ganzen hast, lass es uns wissen. Sollte das Thema vorher geschlossen werden, bitte den jew. Mod um Neueröffnung wenn neue Erkenntnisse vorliegen