Unfall beim Einparken. Soll ich einen Anwalt aufsuchen?

Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Bin ungefähr 2-3 Wagenlängen rückwärtsgefahren, weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf. Das haben die Polizisten auch so gesagt. Aber dennoch bekomme ich die Schuld.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 13. Dezember 2018 um 23:03:47 Uhr:


Guten Abend Forenmitglieder.

Wie es der Zufall will, habe ich ein kleines Problem. Vor 2 Tagen hatte ich einen Unfall. Unzwar bin ich rückwärtsgefahren ungefähr 2-3 Wagen weil ich in den Parkplatz reinfahren wollte. Habe Extra darauf gewartet das die Person rausfahren kann und bis die Straße leer ist. Genau beim Rückwärtsfahren hat eine Frau auf offener Straße einfach gewendet und ist mir hinten links rein gefahren. Da ist nirgendwo ein Schild das man Wenden darf.

Danach kamen die Polizisten und auch ein Objektschützer der das alles wohl beobachtet hat. Der hat aber erzählt, ich sei von der Ampfel, die ein ganzes Stück wegliegt (locker 20 Wagenlängen) nach hinten gerast. Ich hab zwar auch eine Zeugin und hab mir die Dienstnummer notiert. Aber irgendwie wird das echt schwer glaube ich.

Hat jemand Tipps für mich?

Nur einen Tipp: geh zum Anwalt. Das ist eine ungünstige Konstellation, die zu dem Unfall geführt hat. Die Dame hätte nicht so flott wenden dürfen, aber du hattest beim Rückwärtsfahren eben auch erhöhte Sorgfaltspflichten. Dazu noch unterschiedliche Zeugenaussagen. Hier wirst du bald unzählige Tipps und Belehrungen erhalten, aber dieses Forum kann die Sache letztlich nicht entscheiden u d noch nicht einmal eine grobe Prognose geben, wie das Ding ausgeht.

Grüße vom Ostelch

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Wirklich vierspurig ohne Trennlinie? - Ich kann mich täuschen, aber ist das nicht sehr selten?

Der Rückwärtsfahrer hat nicht generell Schuld. Hier schon gar nicht. Er wurde ja schliesslich angefahren!
Den Unfall hat der Wendende verursacht, nach der Schilderung.
Eine Skizze wäre interressant.

Zitat:

@Werner-Peter schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:27:03 Uhr:



Was nicht verboten ist, ist erlaubt. (War in der DDR genau umgekehrt). Also auch das Wenden.

Das Wenden oder Die Wende?

😛

Das mit der DDR ist Quatsch, wobei ich die dortige Rechtsstaatsvariante nicht wiederhaben will. Die Staatsmacht hat regelmäßig Recht gebeugt, und die Justiz war nicht unabhängig.

- Abgesehen davon. TE, in den obigen Beiträgen steht bereits alles drin.

Kurze Zusammenfassung: § 9 (5) StVO, gleichartige Sorgfaltspflichten beider, damit wahrscheinlichste Schuldverteilung 50:50. Kann man jetzt prüfen, ob es besondere Umstände gibt - einer wäre, wenn du beim Aufprall gestanden hast (hast du offenbar nicht). Also arbeite realistischerweise auf die 50:50 hin. Spielt der Gegner nicht mit, VkR-Anwalt nehmen und die 50:50 von vornherein anstreben (Kostenfrage).

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Zitat:

@Brian Basco schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:04:46 Uhr:


Wirklich vierspurig ohne Trennlinie? - Ich kann mich täuschen, aber ist das nicht sehr selten?

Nein, nicht unbedingt. In Großstädten gibt es das häufiger.
Kommst wohl vom Dorf 😉

Vierspurig, ohne Mittel-Linie? Glaub ich nicht. Gibts ein Bild davon?

Ich habe Trennlinie im Sinne von durchgezogene Mittellinie verstanden. Ohne Mittellinie hat ja keiner gesagt. Ganz ohne Linien wäre ja dann auch strenggenommen nicht vierspurig.
Rothenbaumchaussee in Hamburg wäre ein Beispiel für das, was ich meine.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:02:12 Uhr:


Vierspurig, ohne Mittell-Linie? Glaub ich nicht. Gibts ein Bild davon?

Nur Glauben hilft nicht immer.

Frag Google, dann anwortet es Dir beispielhaft mit:

Beispiel

Eventuell hab ich auch bisschen gepennt beim Tippen. Hab aber doch erwähnt 2 in eine und 2 in entgegengesetzte Richtung oder bilde ich mir das ein?

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Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:10:49 Uhr:


Eventuell hab ich auch bisschen gepennt beim Tippen. Hab aber doch erwähnt 2 in eine und 2 in entgegengesetzte Richtung oder bilde ich mir das ein?

Friedrichstraße in Berlin, Höhe Weidendammer Brücke? Da gibt es keine durchgezogene Mittellinie. Wer da forsch wendet ...

Grüße vom Ostelch

Joachimsthaler in Berlin 🙂

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:02:12 Uhr:


Vierspurig, ohne Mittel-Linie? Glaub ich nicht. Gibts ein Bild davon?

Hier sogar ganz ohne Mittellinie 😰
Ist aber eher dem schlechten Zustand der Markierungen geschuldet 😁

Rothenbaumchaussee-hh

Was bin ich froh, dass dem TE bereits auf Seite 1 geholfen wurde und der ganze OT-Quatsch erst später kommt.

Zitat:

@Daniii1992 schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:14:09 Uhr:


Joachimsthaler in Berlin 🙂

Stimmt. Das ist das Swissotel, was ichmit einem Gebäude auf der Friedrichsztraße verwechselt habe.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Dezember 2018 um 11:02:12 Uhr:


Vierspurig, ohne Mittel-Linie? Glaub ich nicht. Gibts ein Bild davon?

Ja, hier. Da gibt es keine Mittellinie.

Grüße vom Ostelch

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