Unfall bei Ausparken - Kotflügel eingedrückt
Bin heute früh beim Ausparken gegen ein Geländer gerutscht. Schaden: rechter kotflügel eingedrückt. Siehe Foto's:
Meine Frage: Ist das noch ein Fal für den Beulendoktor oder muss da der Kotflügel getauscht werden? Vielleicht habt Ihr für beide Varianten auch mal eine Idee was es kosten könnte?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VWFreunde
Erstmal mein Beileid :-(Der Beulendoktor wird dir da wohl nicht helfen können.
Da wird wohl ein neuer Kotflügel fällig sein.Ist zum Glück ja nur ein bisschen Blech.
Alles Gute
Mensch ist doch nur nen Auto. Manche tun hier so als wäre die Oma oder der Hund gestorben.
Hast bestimmt VK, die regelt.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Ein getauschter Kotflügel, eine neue Stossstange, eine neue Motorhaube, Tür, ein neues Grill, sind Dinge, die nicht immer durch Unfall Schaden nehmen mussten, daher sagt das Gericht, es sind Dinge, die nicht nennenswert sind, da solche Dinge auch dem Rost, dem Zerfall über Jahre zum Opfer fallen können und ersetzt werden müssen.
Anders ist es bei Schäden an Holmen, Achsen, Trägern, Lenkung, die auch dann meldepflichtig die sind, wenn sie zur HU instandgesetzt und oder ausgetauscht werden mussten, letzteres verschweigt aber fast jeder der ein Auto verkauft...
Ich nicht!
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Ein getauschter Kotflügel, eine neue Stossstange, eine neue Motorhaube, Tür, ein neues Grill, sind Dinge, die nicht immer durch Unfall Schaden nehmen mussten, daher sagt das Gericht, es sind Dinge, die nicht nennenswert sind, da solche Dinge auch dem Rost, dem Zerfall über Jahre zum Opfer fallen können und ersetzt werden müssen.
Anders ist es bei Schäden an Holmen, Achsen, Trägern, Lenkung, die auch dann meldepflichtig sind, wenn sie zur HU instandgesetzt und oder ausgetauscht werden mussten, letzteres verschweigt aber fast jeder der ein Auto verkauft...
Nein. Die aktuelle Rechtssprechung sagt, dass nur ein reiner Lackschaden ein Bagatellschaden ist, der verschwiegen werden darf. Sobald auch nur der Kotflügel ein bisschen eingedrückt war ist das ein Unfallschaden, der beim Verkauf nicht verschwiegen werden darf.
Ist doch nicht dramatisch - das Auto darf nicht als unfallfrei beworben werden und auf Nachfrage sagt man dann, dass der Kotflügel getauscht wurde.
-Johannes
Ich noch kurz.
Also die Reparatur hat jetzt komplett 2800€ gekostet. Also einiges mehr als am Anfang vorgeschlagen.
Bin sehr zufrieden und die Spur ist auch wieder perfekt.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Snick32
Ich noch kurz.
Also die Reparatur hat jetzt komplett 2800€ gekostet. Also einiges mehr als am Anfang vorgeschlagen.
Bin sehr zufrieden und die Spur ist auch wieder perfekt.Gruss
Das ist ein reeler Preis für den Schaden.
1200.- wäre wuünschenswert gewesen,aber mit den derzeitigen
Ersatzteil- und Arbeitszeitpreisen nicht möglich.
Wünsche ab jetzt Beulen- und Werkstattfreie Fahrt!
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sorry, falsches Forum.