Unfall Auto als Unfall frei verkauft
Hallo zusammen habe fast vor einem Jahr ein Golf 7 2018 gekauft (privat) als unfrei aber war halt kein Unfall freies Auto habe ich gestern heraus gefunden weil die hintere linke Tür Säule angefangen hat zu rosten und man sieht ein Riss habe Radhaus Schale raus genommen schwarze Farbe und Kleber Achse alles okey hat keine Mängel habe unterm Auto geguckt das genau so, habe dann die Tür Schrauben angeschaut die waren schon mal ab weil die Farbe abgeblättert ist b Säule hat nichts ist alles stabile. Wir fahren das Auto nur dann wenn die ganze Familie spazieren gehen will.
Wie kann ich jetzt handeln,
Ich habe eigentlich im Kopf gehe zum Gutachten nehme ein Unfall Bericht danach direkt zum Anwalt und vors Gericht
Glaubt ihr ich habe eine Chance
32 Antworten
Mir ist immer noch nicht klar, was an den Fotos jetzt genau auf einen Unfallschaden hindeuten soll?!
Und Rost der Schnitt ist nicht bündig ist schief neben dem weisen Strich das ist ein Schnitt als hätten die mit der flex. gearbeitet
Quelle: finanztip.de
"In einigen Fällen haftet auch ein privater Verkäufer für Mängel am Gebrauchtwagen. Es gibt zwei Fälle, in denen er die Reparaturkosten übernehmen muss, obwohl die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.
Fall 1: Mängel verschwiegen
Hat er Dir arglistig, also bewusst einen Mangel verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten und Dein Geld zurückverlangen. Dafür hast Du drei Jahre Zeit, nachdem Du davon erfahren hast (§ 438 Abs. 3 BGB)."
Wenn das Fahrzeug also tatsächlich einen Unfallschaden hatte und der Verkäufer der einzige Vorbesitzer war, hast du allerbeste Chancen, entschädigt zu werden.
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Zitat:
@muroo schrieb am 2. August 2024 um 11:30:08 Uhr:
Der hat nichts gesagt das der Unfall hatte
Besser für mich dann werde es mal prüfen lassen
Gesagt bringt dir nichts, du musst das schriftlich haben.
Hat der Vorbesitzer überhaupt behauptet, dass das Auto unfallfrei ist? Wenn man über das Thema gar nicht redet heißt das nicht automatisch, dass es unfallfrei ist. Und mündlich zählt sowieso nichts, aber für den Kaufvertrag gilt das gleiche. Wenn dort nichts zum Thema Unfallfreiheit festgehalten ist stehen die Chancen für dich wohl schlecht.
Das ist alles Quatsch!
Wenn im Kaufvertrag nichts von einem Unfallschaden steht, siehe mein Posting weiter oben (Mangel verschwiegen). Es braucht also nicht explizit "Unfallfrei" im Kaufvertrag stehen, das Verschweigen des Schadens reicht aus!
Habe ihm gefragt ist der Unfall frei hat er ja gesagt im Vertrag ist auch Unfall frei angekreuzt in der Anzeige steht auch Unfall frei
Wenn ich hier so die eine oder andere gepostete Weisheit lese, frage ich mich gerade ernsthaft, ob hier die vorherigen Postings überhaupt gelesen (verstanden?) werden...
Und wie beweist du das dem Vorbesitzer 🙂? Lügendetektor?
Die Frage des Beweises ist doch eine ganz andere, als die rechtliche Beurteilung, das sollte doch klar sein, oder?
Aber auch da sehe ich den Threadersteller in einer guten Position. Er hat ja schon geschrieben, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug neu erworben hat. Bleibt das Problem, zu beweisen, das der Schaden nicht von ihm selbst verursacht wurde. Aber das sollte beim Gutachter zu klären sein.
Ich mache mir zusätzlich zum schriftlichen Vertrag immer einen Ausdruck vom Mobile-Inserat (solle man schnell machen, viele löschen sowas sofort nach Verkauf). Hier ist ja unter Umständen auch der Vermerk "unfallfrei" aufgeführt.
Bietet zusätzliche Sicherheit, falls der Verkäufer meint, irgendwas anderes in den Vertrag reinschreiben zu können.
Ansonsten in solchen Fällen direkt zum Anwalt gehen, vermeidet unnötigen Stress.
Zitat:
@vwgolf_1984 schrieb am 2. August 2024 um 12:42:39 Uhr:
Ich mache mir zusätzlich zum schriftlichen Vertrag immer einen Ausdruck vom Mobile-Inserat (solle man schnell machen, viele löschen sowas sofort nach Verkauf). Hier ist ja unter Umständen auch der Vermerk "unfallfrei" aufgeführt.Bietet zusätzliche Sicherheit, falls der Verkäufer meint, irgendwas anderes in den Vertrag reinschreiben zu können.
Ansonsten in solchen Fällen direkt zum Anwalt gehen, vermeidet unnötigen Stress.
Das mit dem Verkaufsinserat bringt leider nicht viel. Rechtlich bindend ist letztlich das, was im Vertrag steht.
Aber zurück zu dem Fall. Ich konnte auf den Bildern keinen Hinweis auf einen Unfall erkennen.