Unfall auf privaten Parkplatz
Hi allseits,
wie viel würdet ihr folgendes Schaden (siehe Bild) ungefähr schätzen?
Sachverhalt: am 14. April um 16:25 Uhr kurz vor mein Dienstbeginn wollte ich mein Auto auf der Parkplatz einer Straße abstellen. Beiden Seiten der Straße kann geparkt werden. Durchfahrt ist etwa 100m lang und nur ein Auto passt hin oder her. Ich wollte dann auf der linken Seite der Straße parken. Wendemöglichkeit ist nicht gegeben.
Auf der linken Seite der Straße liegt ein großes und privaten Parkplatz, wo nur für Mitarbeiter irgendeinen in der Nähe gelegenen Behörde vorbehalten ist. Von 6:00 bis 17:00, laut ein Schild auf der Einfahrt der Parkplatz steht. Es passiert aber öfters, dass auch andere Leute dort parken, wenn meisten Autos frühzeitig den Parkplatz verlassen.
Also ich fuhr dieser Parkplatz hinein, um zu dann zu wenden. In dies Moment war der Parkplatz fast leer und nur weniges Autos befanden sich weit zerstreut. Besonders Einfahrtsbereich war in beiden Seiten leer. Also dort hineingefahren. Linke Parkstreifen angehalten. Rückwärtsgang eingelegt und los. Als ich ungefähr 1m zurückbewegte, kam ein anderes Auto urplötzlich und aus der nicht, der dieser Moment den Park platzt verlassenen wollte, hinter mir und es gab dann ein KRÄCKER. Kofferraumtür mein Auto ab Mitte und linke Heckseite der anderen Auto küssten etwas heftig. Der andere Auto hielt dann etwa 7m weiter auf der Mitte der Einfahrtstor. Mein Auto hat keine Schäden genommen, abgesehen kleines Lackabrieb und Schriftzug des Modells wurde wegradiert.
Oh, was für Mist! Wir stiegen beiden aus und jeweils machte Fotos. Riefen dann Polizei. Dann kamen nach ca. halben Stunde 2 Polizisten, die dann unseren Personalien aufnahmen. Ich und andere Beteiligten täuschen dann unsere Personalien aus und ich habe den anderen meine Versicherungskarte gegeben. Er hatte seine nicht bei sich. Das interessante ist aber, die Polizisten konnten nichts mehr machen, da der Unfall auf einen privaten Parkplatz passierte. Und da ich diejenigen die Rückwärts fuhr bin, gelte automatisch als der Schuldige oder?
PS: Der andere Auto war ein ziemlich neues Mazda CX-5 4x4.
Danke im voraus
57 Antworten
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 20. April 2021 um 12:30:18 Uhr:
Hi allseits,
.......................................................
........................................... Der andere Auto hielt dann etwa 7m weiter auf der Mitte der Einfahrtstor.
....................................Danke im voraus
Das finde ich bemerkenswert, 7m nach dem Treffer auf nem Parkplatz, womit war der Gute denn beschäftigt bei seiner Flucht von der Arbeit 😕
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 20. April 2021 um 19:26:06 Uhr:
Das scheint hier aber bei Betrachtung der Bilder wirklich klar zu sein Herr Ostelch.
Du fährst auf dem Parkplatz Richtung Ausfahrt, an einem Pkw der auf einem Parkplatz steht vorbei.
Der fährt rückwärts wieder aus seiner eben angesteuerten Parklücke raus und schießt dich hinten, wohlgemerkt hinten, ab.
Der Rückwärtsfahrende hat übrigens immer eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Dazu kommt dass der hinten querende keine Chance hatte den Unfall zu vermeiden.
Da möchte ich dich mal hören wenn man dich so abgeschossen hätte.
Da musst du mich nicht hören. Darum geht es hier nicht. Ist das eigentlich so schwer zu vestehen, dass es mir nicht darum geht, den TE von jedem Mitverschulden freizusprechen, sondern lediglich vorsichtig meine Bewunderung zum Asdruck zu bringen, wie hier wieder ohne Detailkenntnis ultimative Festellungen, wie es gewesen ist, getroffen werden können. Je nach dem, wie schnell der andere Unfallbeteiligte auf dem Parkplatz gefahren ist, kann auch iihn ein Mitverschulden treffen. Ich weiß dazu nichts. Aber stellt ruhig weiter fest, wie es ganz bestimmt gewesen ist. Es nutzt dem TE sowieso nichts.
Grüße vom Ostelch
Da wär ich mir bei dem Schadensbild nicht so sicher.
Aus welchem Grund willst du hier dem Unfallgegner eine Teilschuld zuschieben?
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Zitat:
@Pauli1990 schrieb am 20. April 2021 um 22:40:58 Uhr:
Da wär ich mir bei dem Schadensbild nicht so sicher.Aus welchem Grund willst du hier dem Unfallgegner eine Teilschuld zuschieben?
Noch einmal: ich will hier niemandem eine Teilschuld "zuschieben". Ich bin nur verwundert, was hier für "Unfallsachverständige" über "Fakten" schreiben, die sie nicht kennen können. Ich kenne auch das genaue Schadensbild wieder nicht. Die Fotos des TE sind azu wohl nicht ausreichend. Gegenfrage: Aus welchem Grund versucht ihr hier so munter, dem TE zu verklickern, er sei "100%" schuld?
Grüße vom Ostelch
Weil man an dem Schadensbild sieht, dass der Unfallgegner schon fast an ihm vorbei war, als er getroffen wurde.
Da Fährt der TE auf einen Parkplatz mit Parkbuchten jeweils links und rechts um zu wenden.
Alles ruhig, keiner bewegt sich.
Er steuert die linke Buchte an und kommt in ihr zum stehen, legt den Rückwärtsgang ein und gibt Gas und erwischt den schon fahrenden Mazda hinten an seinen letzten 30 cm.
Spätestens nach dem einlegen des Rückwärtsganges hätte ich mich in allen Richtungen verrenkt.
Für mich Persönlich auch ganz klar.
Zitat:
@Pauli1990 schrieb am 20. April 2021 um 23:33:16 Uhr:
Weil man an dem Schadensbild sieht, dass der Unfallgegner schon fast an ihm vorbei war, als er getroffen wurde.
Ja, und? Vielleicht war er deshalb schon fast vorbei, weil er zu schnell war. Das sagt doch alles für sich genommen nichts.
Grüße vom Ostelch
Sagen wir mal so: Dass der Unfallgegner schon fast an ihm vorbei war ist eine aus dem Schadensbild klar erkennbare Tatsache. Dass er eventuell zu schnell war ist reine Spekulation.
Wahrscheinlich bin ich zu dumm oder mir fehlt die Phantasie: Ich könnte aufgrund dessen was hier gepostet wurde keine Bewertung vornehmen und schon gar nicht zu einer 100:0 Haftungsverteilung kommen.
Dazu fehlt mindestens eine Skizze mit der Stellung und Bewegungsrichtung der Fahrzeuge und die Aussage des Gegners.
Insofern ist das hier wohl obligatorische Gezicke ohne Fakten sinnfrei.
Ich sehe jedenfalls kein 50/50 mehr, im Gegenteil, schätze es für sehr unwahrscheinlich ein, dass der Te. etwas von der Haftung abgeben kann. Die Versicherungen tun dies sicher gerne, da darauf zwei Verträge schlechter gestellt werden.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 21. April 2021 um 07:18:33 Uhr:
Sagen wir mal so: Dass der Unfallgegner schon fast an ihm vorbei war ist eine aus dem Schadensbild klar erkennbare Tatsache. Dass er eventuell zu schnell war ist reine Spekulation.
Ja, wie alles hier zum Unfallgeschehen. Ich habe es aber nicht als Tatsache verkauft, sondern als Hypothese, um deutlich zu machen, dass hier munter spekuliert wird, aber dennoch angeblich feststeht, dass der TE zu "100%" schuld ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@GerhHue schrieb am 20. April 2021 um 17:21:33 Uhr:
Wer sich aus einer Parkbucht auf einen Durchfahrtsbereich bewegt und dabei
ein vorbeifahrendes Fahrzeug touchiert, ist 100 % der Schuldige.
Der "Durchfahrtsbereich" ist keine Vorfahrtstraße, sondern ein Parkplatz (gerade so ein kleiner Büroparkplatz) ist insgesamt eher als "Rangierfläche" zu sehen. Auf einem Privatparkplatz gilt überhaupt keine StVO, schon gar keine Vorfahrtsregeln, sondern generell Vorsicht und maximale gegenseitige Rücksichtnahme.
Wer beim Durchfahren nicht genug Abstand zu parkenden Autos hält, oder zu schnell ist, dass er nicht jederzeit anhalten kann (ergo Schrittgeschwindigkeit)… haftet in vielen Fällen mit (einfach mal Urteile googeln), auch wenn jemand rückwärts rausfährt und es scheppert. Irgendwas zwischen 50/50 und 80/20 ist hier viel realistischer als 100/0.
Ich hatte das vor knapp 20 Jahren mal auf einem Parkplatz in vergleichbarer Form. Ich fuhr auf dem Weg zwischen den Parkboxen und ein anderes Auto wollte rückwärts aus der Parkbox ausparken. Er setzte ein Stück zurück, ich war bremsbereit, weil ich nicht wußte, ob er rausfährt.
Er hielt dann aber an, nachdem er ein Stück rausgefahren war und ich nahm an, er hat mich gesehen und deshalb angehalten. Bin an ihm vorbeigefahren und er hat dann weiter zurückgesetzt, so dass die hintere Ecke seines Fahrzeugs bei meinem Auto den hinteren Kotflügel eingedrückt hat.
Die Polizei kam, er bekam ein Verwarngeld (glaube es war sowas wie "Erforderliche Sorgfalt beim Rückwärtsfahren außer Acht gelassen"😉, Unfall wurde aufgenommen.
Seine Versicherung (HUK) hat den Schaden anstandslos übernommen. Wie schnell ich gefahren bin, war zu keinem Zeitpunkt ein Thema, wurde weder von Polizei noch Versicherung gefragt.
Aber wie gesagt, ist knapp 20 Jahre her, vielleicht sind die Versicherungen da mittlerweile auch strenger.
Aber wenn mir sowas nochmal passieren würde und jemand mein Auto hinten erwischt, wenn ich schon fast vorbei bin, würde ich mich auch gegen eine anteilige Schuld wehren, da ich ja keine Möglichkeit habe, den Unfall durch Ausweichen oder Bremsen zu verhindern.
@fehlzündung,
War es ein privaten Parkplatz?
In meinen Fall ist es auf privaten Parkplatz passiert. Polizei war zwar gekommen aber konnten nix machen, außer ein paar Personalien auf zu schreiben. Einer der Polizisten sagte mir, ab hier sind wir zu ständig (wie ein Grenzziehung), dort aber nicht mehr, da privat. Also ihr müsst es untereinander regeln.