Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?

Hallo liebe Community,

ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!

Folgende Ausgangssituation:

Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.

Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.

Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?

Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????

Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.

Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!

LG, Cassy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:



Zitat:

@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:


Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........
In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.
Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.

Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.

Aber halt doch:

Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.

Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!

Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.

Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?

Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.

Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.

Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.

Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2014 um 11:22:29 Uhr:



Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 11:11:54 Uhr:


Ich verstehe leider immer noch nicht, wo meine Schuld hierbei liegt. Ich habe langsam abgebrems, blinker gesetzt und Schulterblick getätigt. Kein überholendes Auto oder sonstige Gefahren. Habe ich nur mit meinem Abbiegevorhaben den Verkehr hinter mir gefährdet oder wie sehe ich das?

Eine absolute Schuld ist Dir, so wie ich das sehe, auch nicht zu unterstellen.
Man darf allerdings nicht abbiegen wenn man gerade überholt wird, man hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Die gegnerische Versicherung wird dir unterstellen das du diese Sorgfaltspflicht missachtet hast, sie versucht es, sie will ihre Kosten drücken. Der Gesetzgeber will damit jeden zwingen den auch den Rückwärtigen Verkehr zu beachten.

Desweiteren darf man nicht überholen wenn jemand blinkt und abbiegen will. Dies laste ich dem Peugeotfahrer an.
Nach dem Gesetz tippe ich auf 50/50, rein nach meinem menschlichen Empfinden würde ich deinem Unfallgegner alles aufdrücken.

Hallo!

Ich habe ja eben NICHT abgebogen, als ich überholt wurde. Er musste ja sogar 2 Autos überholen und hat mich wohl erst registriert als ich bereits mitten im Weg war. Als ich abgebogen habe, war da kein Auto, welches überholen wollte!

Ja nach meinem menschlichen Empfinden geht es mir genauso, aber das zählt ja leider nie...

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 3. November 2014 um 11:18:36 Uhr:


§ 5 StVO Überholen

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder

Schon klar.

Dazu gehören aber immer mehrere. Vielleicht sah der Auffahrende die Verkehrssituation keineswegs als "unklar" an.

Tenor: Ich habe gerade ein Fahrzeug vorsichtig überholt, als dieses ohne Vorankündigung nach links abbog.

Man sollte sich seiner Sache da nicht zu sicher sein. Was hinterher heraus kommt kann doch niemend sagen, das ist alles Kaffeesatzleserei.

Sollte der TE hier seine Kosten zu 100% ersetzt bekommen sollte er glücklich sein.

Als gesetzt sehe ich das keineswegs.

Da sich der Fall auf evtl. auf eine gerichtliche Regelung entwickelt, rate ich Dir aus eigener Erfahrung dringend den korrekten Abbiegevorgang an der besagten Stelle "auswendig aufsagen" zu können. Sowie die Verkehrsbedingungen, Sichtverhältnisse, Beschilderung, Wetter etc. einzubeziehen. Zeugen sind hoffentlich alle bekannt, vor allem die hinter Dir in der Schlange standen?
Warum? Ich durfte das Spielchen auch schon mitmachen.
Ich wollte abbiegen, musste aufgrund des Gegenverkehrs blinkend warten, hinter mir ein 7,5to. Als ich nach zweimaligem Rückblicken abbog, kassierte ich einen Steckschuss in der linken Hecktür. Eine Aprilla blieb dort stehen, der Fahrer schlug auf der anderen Seite im Graben auf.

Zunächst wollte man auch mir eine Teilschuld anhängen, ähnlich diesem Thread:
http://www.motor-talk.de/.../...bieger-bekommt-teilschuld-t853970.html

Tatsächlich habe ich meiner doppelten Rückschaupflicht aber sorge getragen. Entsprechend Auftreffwinkel, Geschwindigkeiten etc. konnte ein Gutachter ermitteln, dass der Kradfahrer genau in dem Moment hinter dem LKW ausscherte als ich bereits abbog.
Die Besatzung des LKW sagte auch in der Richtung aus.
Daher ganz wichtig: Sind alle Zeugen bekannt?

Um gleich den Nachfragen vorzubeugen, er hat es überlebt mit einer Rippenprellung, das Motorrad war hin. Und der echt köstliche Moment: Frauchen des Fahrers kommt mit Tocher aufm Rücksitz in der tiefergelegten E-Klasse um ihn dann abzuholen (nein, er wollte keinen Krankenwagen). Sie umarmt ihm, gibt Küsschen, tritt einen Schritt zurück und haut ihm mit Anlauf eine runter mit den Worten: "Jetzat is awwer Schluss mit dem Kinnakram, Du krigschd kai noies Modorad, Simbel."

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 11:26:28 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. November 2014 um 11:22:29 Uhr:


Eine absolute Schuld ist Dir, so wie ich das sehe, auch nicht zu unterstellen.
Man darf allerdings nicht abbiegen wenn man gerade überholt wird, man hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Die gegnerische Versicherung wird dir unterstellen das du diese Sorgfaltspflicht missachtet hast, sie versucht es, sie will ihre Kosten drücken. Der Gesetzgeber will damit jeden zwingen den auch den Rückwärtigen Verkehr zu beachten.

Desweiteren darf man nicht überholen wenn jemand blinkt und abbiegen will. Dies laste ich dem Peugeotfahrer an.
Nach dem Gesetz tippe ich auf 50/50, rein nach meinem menschlichen Empfinden würde ich deinem Unfallgegner alles aufdrücken.

Hallo!

Ich habe ja eben NICHT abgebogen, als ich überholt wurde. Er musste ja sogar 2 Autos überholen und hat mich wohl erst registriert als ich bereits mitten im Weg war. Als ich abgebogen habe, war da kein Auto, welches überholen wollte!

Ich glaube Dir das ja alles, was am Ende des Tages vor Gericht , falls es soweit kommt, rauskommt , ist aber eine ganz andere Sache, bzw. auf was sich die Versicherungen einigen.

Deshalb ist meine Devise, immer die absolute Devensive, immer für andere mitdenken und immer wenn nötig zurück stecken, nie das "Recht" fordern. Auch wenn man tausendmal keine Schuld hat, irgendwer kommt immer um die Ecke geschissen und will einem etwas anhängen.

Recht haben und Recht bekommen sind leider unterschiedliche Dinge.

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Nach meiner Auffassung hast du keine Schuld.
Da aber Recht haben - und Recht bekomme in Deutschland 2 gänzlich verschiedene paar Schuhe sind... kann es schon dazu kommen das du eine Teilschuld bekommst...

Ist traurig...aber das ist Deutschland...

Meine "Gegnerin" damals die Fahrerflucht bekam und dessen Schaden ich dann an meinem Fahrzeug selbst zu tragen hatte bekam keine Schuld... der Staatsanwalt war der Meinung es kann nicht sichergestellt werden das die Dame mein Hupen und Lichtzeichen bemerkte...

Wo ich auch sage wer das nicht mehr merkt der hat im Straßenverkehr nichts verloren...aber gut... anderes Thema...

Zur Zeugenfrage:
Die Polo-Fahrerin kam erst 40 Minuten nach dem Unfall wieder, weil sie noch ihre Sachen heimbringen wollte.... *Kopf auf Tisch* Sie ist meinem Anwalt bekannt, er weiß also Bescheid, hat auch ihr Kennzeichen, sollte es zu einer Zeugenaussage kommen.

Vor Gericht will ich ja noch gar nicht - ich hoffe, so weit kommt es auch erst gar nicht. Aber ich wundere mich einfach nur, dass man sich bei diesen Unfallschäden nicht bewusst ist, was da wann passiert ist ...

LG, Cassy

Wenn du sie als Zeugen nennen kannst und sie für dich aussagen wird ist das auf jede Fall ein Vorteil.
Wie schon gesagt wurde... du hast doch den Schulterblick gemacht. ;-)

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 10:45:41 Uhr:


Wie gesagt, vor dem Abbiegen habe ich einen Schulterblick gemacht (siehe Originalpost), links geblinkt und leicht abgebremst.

Wenn das der exakte Vorgang war, hast du meiner Meinung nach schon eine Teilschuld, weil du nicht in den Außenspiegel geguckt hast.

@cassy222: jetzt aber auch mal nicht verrückt machen lassen hier in diesem Forum. Ein gewisser Prozentsatz der Leute hier drehen IMMER den Spieß um und machen aus dem Opfer den Täter. Traurig aber wahr....
Ein paar Leute haben aber schon sehr gute und richtungsweisende Infos gegeben. Jetzt heißt es abwarten...
Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir von ganzen Herzen dass das Recht auf deiner Seite ist!!!

Zitat:

@wolle_petry schrieb am 3. November 2014 um 11:59:11 Uhr:



Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 10:45:41 Uhr:


Wie gesagt, vor dem Abbiegen habe ich einen Schulterblick gemacht (siehe Originalpost), links geblinkt und leicht abgebremst.
Wenn das der exakte Vorgang war, hast du meiner Meinung nach schon eine Teilschuld, weil du nicht in den Außenspiegel geguckt hast.

Wir wollen jetzt nicht pinglich werden, das ist ja wohl das normalste von der Welt das man da rein schaut, wenn was fehlt ist es der Schulterblick, den vernachlässigen viele.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 3. November 2014 um 11:58:29 Uhr:


Wenn du sie als Zeugen nennen kannst und sie für dich aussagen wird ist das auf jede Fall ein Vorteil.
Wie schon gesagt wurde... du hast doch den Schulterblick gemacht. ;-)

Zweimal!

Zitat:

@Reinhard69 schrieb am 3. November 2014 um 12:06:19 Uhr:


@cassy222: jetzt aber auch mal nicht verrückt machen lassen hier in diesem Forum. Ein gewisser Prozentsatz der Leute hier drehen IMMER den Spieß um und machen aus dem Opfer den Täter. Traurig aber wahr....

Das kann man erst, wenn Opfer und Täter feststehen. Das tun sie aber erst, wenn die Versicherungen über die Schuldfrage entschieden haben. Oder wenn ein Gericht deren Entscheidung korrigiert hat … vorher gibt es weder Opfer noch Täter, sondern nur Unfallbeteiligte.

Das ist ehrlich gesagt die letzte Kacke bzgl. der Schuldfrage wie hier im Ausgangspost beschrieben. Einfach nur lächerlich und erbärmlich, die deutschen Gesetze und Rechtsprechung.
Rein logisch her sollte vollkommen klar sein, wer hier Schuld hat und wer nicht. Der Abbiegende jedenfalls nicht. Schulterblick muss natürlich sein, steht hier aber im Grunde auch nicht zur Debatte. Der Abbiegende war ja schon fast in der Nebenstrasse, da hat ihn der andere erwischt und rumgehoben. Sprich, der Megane stand ja zu dem Zeitpunkt schon fast im 90° Winkel zur Fahrbahn (also Abbiegen in vollem Gange). Ist schon lachhaft, das man da für die Blödheit (sorry) des Überholenden unter Umständen noch eine Teilschuld bekommt. Der Überholende soll froh sein, das er Dich übersehen hat und nicht ein entgegenkommendes Fahrzeug (das hätte er wahrscheinlich auch übersehen), dann wäre die ganze Sache nämlich nicht so glimpflich ausgegangen. Ich stelle mir sowieso die Frage, wie ein Polo einen Megane verdecken kann, aber gut.... lassen wir das mal unkommentiert.

Hier hilft wirklich nur ein guter Anwalt.
Außerdem solltet ihr euch auf jeden Fall gut absprechen, falls der Fall wirklich vor Gericht verhandelt wird.
Denn das wird der Unfallgegner ganz bestimmt auch machen.

Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Sache so darzustellen, dass man als Linksabbieger seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Was ist eigentlich mit den Autos hinter dir?
Die sind doch bestimmt nicht gleich weiter gefahren und müssten den Vorgang bezeugen können.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 3. November 2014 um 13:09:43 Uhr:


Hier hilft wirklich nur ein guter Anwalt.
Außerdem solltet ihr euch auf jeden Fall gut absprechen, falls der Fall wirklich vor Gericht verhandelt wird.
Denn das wird der Unfallgegner ganz bestimmt auch machen.

Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Sache so darzustellen, dass man als Linksabbieger seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Was ist eigentlich mit den Autos hinter dir?
Die sind doch bestimmt nicht gleich weiter gefahren und müssten den Vorgang bezeugen können.

Wie gesagt, die Polo-Fahrerin is einfach weitergefahren, hinter ihr war der Peugeut, den ich ja dann am Ende vor mir hatte.. und was dahinter war, kann ich mich leider nicht entsinnen. Keiner hat angehalten oder sonstiges. Lediglich die Polo-Fahrerin kam irgendwann später vorbei.

LG, Cassy

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