Unfall an unübersichtlicher Kreuzung

Hallo,

ich hatte einen Unfall in Sandhausen. Zur Veranschaulichung habe ich eine Google-maps Bild angehängt. Ich bin die Brühlstraße in Richtung Süden gefahren, die Unfallgegnerin die Friedrichstraße Richtung Osten. Zum Unfallzeitpunkt parkten die Autos allergings alle auf der südlichen Seite der Friedrichstraße.

Da an der Unfallkreuzung ein Haus direkt hinter dem 80cm breiten Bürgersteig steht, habe ich mich vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineingetastet, was ja auch die Bilder vom Unfallort belegen. Zum Unfallzeitpunkt ragte meine Auto ca. 50 cm in die Friedrichstraße. Viel früher konnte ich wegen Motorhaube und Armaturenbrett gar nicht in die Straße schauen.
Die Unfallgegnerin hingegen ist, wie man anhand Ihres rund 20 m langen Bremsweges erahnen kann, deutlich schneller als ich gefahren und hat keineswegs eine angepasste Geschwindigkeit für solch eine unübersichtliche Kreuzung gehabt. Hinzu kommt noch, dass Sie im Kreuzungsbereich auf der linken Straßenseite gefahren ist.

Mir ist klar, dass Sie von Rechts kam und prinzipiell Vorfahrt hat, aber Sie hat durch Ihr Verhalten meiner Meinung nach mindestens eine Mitschuld an den Unfall.

Der Polizist wollte den Sachverhalt so nicht aufnehmen. Er hat auf den Anhörungsbogen ein Kreuz bei "Schuldig" und "keine Äußerung" gemacht.
Beim Unterschreiben habe ich noch ein Kreuz bei "möchte sich äußern" gemacht.

Wie seht ihr die Angelegenheit?

Viele Grüße
Benni_LDK

Bruehlstrasse-ecke-friedrichstrasse
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 15:02:23 Uhr:



Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:


Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.

nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.

Hinzu kommt, dass das wohl kaum nötige gewesen wäre, denn wie Rainer gezeigt, hat, war der Audi in ca. 15 m (mindestens aber 10 m) Entfernung schon für den TE sichtbar. Also genügend Zeit, um rechtzeitig anzuhalten. Hat der TE aber nicht, denn er ist dem Audi in die Seite gefahren.

Im Gegensatz zum TE brauchte sich die Unfallgegnerin auch nicht in die Kreuzung reintasten, denn ihr war nicht die Sicht auf die Straße rechts durch eine Häuserecke versperrt, weil sie eben auf der linken Spur gefahren ist. Selbst, wenn sie sich mit 20 vielleicht sogar 30 km/h der Kreuzung genähert hätte, hätte sie wohl rechtzeitig bremsen können, wenn einer aus der Straße rechts gekommen wäre. Natürlich hat sie sich auf diese Situation konzentriert und zur Straße rechts geschaut und nicht nach links, denn wer da aus der Straße rauskommt hat ja schließlich Vorfahrt zu achten. Meine Interpretation wird durch die Zeichnung von Rainer gestutzt. Wenn man in die Zeichnung die Sichtlinie der Audifahrerin einzeichnet wird das sehr deutlich.

Nur wenn Sie zu schnell gefahren wäre, sehe ich eine deutliche Mitschuld der Audifahrerin aber selbst wenn es so gewesen sein sollte, kann man ihr das nicht nachweisen und eigentlich weist auch nichts darauf hin.

Insofern verweise ich auf meinen letzten Beitrag: Klick mich
Die Haltung des TE erinnert mich an einen Unfall, bei dem mir ein Fahrzeug rückwärts in mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist. Mir wurde dann unterstellt, dass ich mich nur an den Unfall bereichern wollte. Klar, bei einem fast neuen Auto kostet ein total zerbeulter Kotflügel ersetzen, neu lackieren und Spurvermessung nur 300,- €. 🙁

Nur weil ich den Unfallgegner wegen Unfallflucht hätte anzeigen können, hat er sich im letzten Moment (ich hatte schon das Telefon in der Hand, um die Polizei zum Unfallort rufen) dann doch bereit erklärt, dass er mir keinerlei Ärger gemach.

Die, die eigentlich nichts zu dem Unfall können, sondern nur die Leitragende sind, werden an den Pranger gestellt, wie hier auch die Audifahrerin. Sie hat angeblich viele Pflichten verletzt und der TE hat fast alles richtig gemacht, waren halt unglückliche Umstände. 🙁

Ach noch etwas:

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 13:01:32 Uhr:


... oder ich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?

Das will keiner sagen, denn schon Schrittgeschwindigkeit wäre in der Situation bei Weitem zu schnell und hat nix mehr mit in die Kreuzung reintasten zu tun.

…und hier die klare Aussage des TE, dass er wesentlich zu schnell gefahren ist:

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 15:41:55 Uhr:


Keine Ahnung, ob ich nun 4 oder 7 km/h schnell war, ob die Unfallgegnerin nach rechts ausgewichen ist und deswegen nicht in meine rechte Seite gefahren ist, ist eben alles in einen Bruchteil einer Sekunde passiert.

Das ist kein Reintasten in die Kreuzung, denn das sind maximal 1 bis 2 km/h. Normal braucht man sich nicht so langsam in die Kreuzung reintasten, aber wenn eine Häuserecke die Sicht behindert, dann kann das schon notwendig sein.

Der TE schreibt, dass die Unfallgegnerin mit allen möglichen Situationen hätte rechnen müssen, er etwa nicht, z.B. mit einem Kind, das auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad fährt? Klar, dann wäre es das Kind, das mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Frada84 schrieb am 6. Februar 2018 um 11:17:15 Uhr:


Die Frage ist doch, ob wirklich was ermittelt wurde oder ob lediglich die Endposition des Audi eingemessen wurde. Das sieht in etwa nach 20 m hinter der Kollisionsstelle aus. Daraus lässt sich aber noch lange kein Bremsweg ableiten.

Ganz genau. Gerade nach einem Aufprall sind viele so schockiert/erschrocken, dass sie nicht voll in die Eisen steigen.
Ist aber Kaffeesatzleserei.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 11:01:56 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Februar 2018 um 10:55:44 Uhr:


Der TE hat doch geschrieben, das er er seinen Schaden nicht reparieren lassen möchte.
Macht Sinn wenn das Fahrzeug alt ist und er sich die Hochstufung in der Kaskoversicherung ersparen möchte.

Aber er hat fiktiv abgerechnet, da geht die dann auch hoch.
Wobei die bei einem alten Auto oft sowieso nicht mehr sinnvoll ist.

Gruß Metalhead

Wo genau hast Du gelesen das der TE fiktiv abgerechnet hat ?
Er könnte das machen .... hat aber nichts davon geschrieben.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Februar 2018 um 11:54:34 Uhr:


Wo genau hast Du gelesen das der TE fiktiv abgerechnet hat ?
Er könnte das machen .... hat aber nichts davon geschrieben.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 6. Februar 2018 um 10:38:51 Uhr:


Hm, dann habe ich wohl Glück bei meinem Fall mit der HUK24.
Der Unfall war am 26. Januar und am 2. Februar hatte ich 2.350 € auf meinem Konto.

Lasse den Schaden nicht reparieren, da sich das meiner Meinung nach für ein 10 Jahre altes Auto nicht mehr lohnt.
Es ist nach wie vor voll fahrtüchtig.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Februar 2018 um 11:54:34 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 11:01:56 Uhr:



Aber er hat fiktiv abgerechnet, da geht die dann auch hoch.
Wobei die bei einem alten Auto oft sowieso nicht mehr sinnvoll ist.

Gruß Metalhead

Wo genau hast Du gelesen das der TE fiktiv abgerechnet hat ?
Er könnte das machen .... hat aber nichts davon geschrieben.

Hier:

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 6. Februar 2018 um 10:38:51 Uhr:


Hm, dann habe ich wohl Glück bei meinem Fall mit der HUK24.
Der Unfall war am 26. Januar und am 2. Februar hatte ich 2.350 € auf meinem Konto.

Denn wenn die VK nicht in Anspruch genommen worden wäre, hätte man kaum Geld gezahlt. 😉

EDID: Da war einer schneller, danke dafür.

Gruß Metalhead

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Das mit den 20 m Bremsweg ist in der Tat schwer zu beweisen.
Fakt ist, dass Sie 20 m hinter der Kreuzung zum stehen gekommen ist.
Wie viele Meter sie mich vor der Kreuzung gesehen hat und wie stark sie wann gebremst hat, kann ich natürlich nicht sagen.
Es hat die ganze Zeit etwas getröpfelt.
Ich habe ihr Auto nicht so stark getroffen, dass mein Airbag aufgegangen ist und ich habe das andere Auto auch nicht auf die andere Spur befördert.

Ich bin in SF21 und eine Schadenabrechnung lohnt sich laut Schadensrechner der Versicherung ab 405 €.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 6. Februar 2018 um 12:38:03 Uhr:


Ich habe ihr Auto nicht so stark getroffen, dass mein Airbag aufgegangen ist und ich habe das andere Auto auch nicht auf die andere Spur befördert.

Du bist ihr also in die Seite gefahren? Oder warum schreibst du, du haettest sie getroffen? Das ist beim Hereintasten in einen Kreuzungsbereich eigntlich fast nicht moeglich.

Hier scheint doch die Tatsache sehr verschleiert zu sein . Wie und woher sind denn die 20 m Bremsweg festgestellt worden bei Fahrzeugen mit ABS ?
Jeder Aufnehmende der hierzu sich äußert , dem würde ich aber den Marsch blasen.
Bei diesen Fahrzeugen müssten ca. 80km/h zugrunde gelegt werden , eher mehr als weniger , wenn tatsächlich ein Bremsweg von 20m angnommen würde . Wer soll das glauben.
Ist da evtl. der Anhalteweg gemeint?
Eine Mitschuld des Unfallgegners in einer Vorfahrtsituation ist fast nicht denkbar , beinahe unmöglich , denn der
Vorfahtgewährende muss auch in solcher Situation anhalten können , evtl. anhalten , um die Situation zu übersehen , übersehen zu können .
Das Ganze sieht mir eher nach Beschönigung und Abwälzung der Schuld aus .
Gerade bei Vorfahrt an unübersichtlichlichen Stellen hat die Rechtsprechung ganz enge Grenzen gezogen .
Das ist auch richtig so , denn jeder Autofahrer muss durch den -Vertrauensgrundsatz- damit rechnen können, dass der Andere Verkehrsregeln beherrscht und einhält .
Obergerichte sind selbst bei nicht Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von der Vorangigkeit der Vorfahrt ausgegangen .
Zum Umgang mit Kraftfahrzeugen sollte auch gehören : Bei einem Fehlverhalten diese Schuld auf sich zu
nehmen .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 6. Februar 2018 um 16:20:13 Uhr:



Eine Mitschuld des Unfallgegners in einer Vorfahrtsituation ist fast nicht denkbar , beinahe unmöglich , denn der
Vorfahtgewährende muss auch in solcher Situation anhalten können , evtl. anhalten , um die Situation zu übersehen , übersehen zu können .
Das Ganze sieht mir eher nach Beschönigung und Abwälzung der Schuld aus .
Gerade bei Vorfahrt an unübersichtlichlichen Stellen hat die Rechtsprechung ganz enge Grenzen gezogen .

Öhm, der Unfallgegner bzw. -gegnerin hätte ja selbst einen von rechts haben können, müsste also selber vorsichtig an die Kreuzung heranfahren. Das ist hier offensichtlich unterblieben. Vermutlich nach dem Motto: Da kam noch nie einer raus.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 6. Februar 2018 um 16:20:13 Uhr:


Eine Mitschuld des Unfallgegners in einer Vorfahrtsituation ist fast nicht denkbar , beinahe unmöglich , denn der Vorfahtgewährende muss auch in solcher Situation anhalten können , evtl. anhalten , um die Situation zu übersehen , übersehen zu können .

im Gegenteil. Eine Mitschuld ist schon aus der Gefährdungshaftung absolut anzunehmen. Ein Idealfahrer hätte damit rechnen müssen, dass sich jemand in die unübersichtliche Kreuzung hineintastet. Und da haben wir über die erhöhte Geschwindigkeit noch gar nicht gesprochen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 6. Februar 2018 um 16:20:13 Uhr:


Das Ganze sieht mir eher nach Beschönigung und Abwälzung der Schuld aus .

Was Du nicht alles weißt

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 6. Februar 2018 um 16:20:13 Uhr:


Obergerichte sind selbst bei nicht Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von der Vorangigkeit der Vorfahrt ausgegangen .

Eben. Was eine Mit- bzw. Teilschuld in keinem Fall ausschließt

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 6. Februar 2018 um 16:20:13 Uhr:


Wie und woher sind denn die 20 m Bremsweg festgestellt worden bei Fahrzeugen mit ABS ?

Das ist der Abstand zwischen Kollisionspunkt und dem Punkt an dem das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Das setzt voraus daß vor der Kollision nicht gebremst wurde, danach eine Vollbremsung gemacht wurde. --> Der Wert ist völliger Bullshit.

Gruß Metalhead

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 6. Februar 2018 um 16:20:13 Uhr:


Hier scheint doch die Tatsache sehr verschleiert zu sein . Wie und woher sind denn die 20 m Bremsweg festgestellt worden bei Fahrzeugen mit ABS ?
Jeder Aufnehmende der hierzu sich äußert , dem würde ich aber den Marsch blasen.
Bei diesen Fahrzeugen müssten ca. 80km/h zugrunde gelegt werden , eher mehr als weniger , wenn tatsächlich ein Bremsweg von 20m angnommen würde . Wer soll das glauben.
Ist da evtl. der Anhalteweg gemeint?
Eine Mitschuld des Unfallgegners in einer Vorfahrtsituation ist fast nicht denkbar , beinahe unmöglich , denn der
Vorfahtgewährende muss auch in solcher Situation anhalten können , evtl. anhalten , um die Situation zu übersehen , übersehen zu können .
Das Ganze sieht mir eher nach Beschönigung und Abwälzung der Schuld aus .
Gerade bei Vorfahrt an unübersichtlichlichen Stellen hat die Rechtsprechung ganz enge Grenzen gezogen .
Das ist auch richtig so , denn jeder Autofahrer muss durch den -Vertrauensgrundsatz- damit rechnen können, dass der Andere Verkehrsregeln beherrscht und einhält .
Obergerichte sind selbst bei nicht Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von der Vorangigkeit der Vorfahrt ausgegangen .
Zum Umgang mit Kraftfahrzeugen sollte auch gehören : Bei einem Fehlverhalten diese Schuld auf sich zu
nehmen .
Giovanni.

Na so wie Du es beschrieben hast, ist es wohl zum Glück nicht mehr. Die VORFAHRT ist antastbar, zb. wenn man sie sich nachweislich erzwingt, oder wie der TE beschreibt, die Kurve schneidet, in diesem Fall die falsche Seite der Straße befährt.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. Februar 2018 um 16:56:55 Uhr:


Das ist der Abstand zwischen Kollisionspunkt und dem Punkt an dem das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist.

ähh - nein. In der Schilderung des TE ist es anscheinend der Weg zwischen Haltelinie und Kollisionspunkt. Normalerweise würde man den Weg zwischen Beginn der Bremsung und Stillstand nehmen. Es ist übrigens ein Irrglaube, dass es mit ABS keine Bremsspuren gibt. Wobei diese auf feuchter Fahrbahn allerdings schwierig zu ermitteln sind.

Was mir etwas spanisch vorkommt.
Das Fahrzeug vom TE steht ziehmlich weit vorne, deutlich weiter vorne, als das man gerademal so die Querstarße einsehen kann. Die B-Säule ist schon eindeutig an der Hauskante vorbei.

Also ich sehe die Hauptverantwortung für den Unfall beim TE. Es sieht auch so aus, dass er in das Fahrzeug der Unfallgegnerin reingerollt ist. Wäre es anders gewesen und er hätte gestanden, wäre das Schadensbild sehr wahrscheinlich ein anderes, und wenigstens vorne die Seite oder die rechte Seite des Stoßfängers des Volvos wäre stark beschädigt.

Auch, dass die Unfallgegnerin zu weit links gefahren ist, kann ich nicht nachvollziehen, denn rechts standen Fahrzeuge. Wenn man sich Bild 3 anschaut, ist da nicht viel Platz. Noch weiter rechts und die Unfallgegnerin hätte nur wenige cm Platz zu den parkenden Fahrzeugen gehabt. Sowas macht man aber nicht gerne, denn es reicht schon, wenn an einem der parkenden Auto eine Tür nur wenige cm geöffnet wird.

Weiterhin kann ich auch nicht nachvollziehen, dass die Unfallgegnerin wesentlich zu schnell gefahren ist. Wenn der Volvo noch in die Kreuzung gerollt ist, konnte die Unfallgegnerin eventuell diese Gefahr erst im letzten Moment vor dem Unfall sehen und hat dann erst mit Bremsen angefangen. Dann sind die 20 m bei nasser Straße und unter Berücksichtigung der Reaktionszeit durchaus für 30 km/h realistisch.

Wer sagt aber, dass sie nach der Kollision überhaupt noch voll gebremst hat. Das Malheur war passiert und sie hat eventuell nur gebremst, um anzuhalten.

Also hat es kaum Aussagekraft, dass sie erst 20 m hinter der Kreuzung zum Stehen gekommen ist.

Das Einzige, was man der Unfallgegnerin vielleicht vorwerfen kann, dass sie zu schnell gefahren ist, wenn rechts ein fiktives Fahrzeug rausgekommen wäre, also ein fiktiver Vorfahrtsverstoß.

Witzig ist immer, wenn die mit dieser Argumentation kommen, die nicht nur einen fiktiven, sondern ein richtigen Vorfahrtsverstoß begangen und dadurch sogar einen Unfall verursacht haben.

Es kann sogar sein, dass die Unfallgegnerin, gerade so schnell gefahren ist, dass sie gerade noch so hätte bremsen können, wenn ein Fahrzeug von rechts gekommen wäre. Daher hat sich auch konzentriert nach rechts geschaut und hat die Beobachtung nach links etwas vernachlässigt. Somit hat sie zu spät gesehen, dass der Volvo nicht anhält.

Wenn überhaupt sehe ich bei der Unfallgegnerin einen Haftungsanteil von 25%.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Februar 2018 um 17:30:57 Uhr:


Das Fahrzeug vom TE steht ziehmlich weit vorne, deutlich weiter vorne, als das man gerademal so die Querstarße einsehen kann. Die B-Säule ist schon eindeutig an der Hauskante vorbei.

So ist es, siehe das oben verlinkte Bild 3.

Gruß

Uwe

Zitat:

Weiterhin kann ich auch nicht nachvollziehen, dass die Unfallgegnerin wesentlich zu schnell gefahren ist. Wenn der Volvo noch in die Kreuzung gerollt ist, konnte die Unfallgegnerin eventuell diese Gefahr erst im letzten Moment vor dem Unfall sehen und hat dann erst mit Bremsen angefangen. Dann sind die 20 m bei nasser Straße und unter Berücksichtigung der Reaktionszeit durchaus für 30 km/h realistisch.

Also meine Vermutung ist ja, das sie den Volvo gesehen hat, nämlich ganz langsam ranrollend (möglicherweise auch schon stehend) und ihn somit als die Vorfahrt beachtend eingestuft hat.

Als sie an ihm vorbeifuhr kam es zum seitlichen Kontakt. Sicherlich nur ganz leicht angetitscht.
Und da nehme ich mal an, das sie erst mal nen Moment brauchte, um zu begreifen, das der Volvo ihr gerde in die Seite gerollt ist und dementsprechend mit Verzögerung anhielt.
Sprich, sie muss garnicht mal "schnell" gefahren sein.

Aber wie schon erwähnt. Dafür das der TE man gerade so in die Querstraße einblicken konnte, steht mir der Volvo zu weit vorne.

Hat die Fahrerin des Audi etwa nur nen kleinen Schlenker um den Volvo machen wollen, wärend der TE den anfänglichen Rechtsschwenk als mögliches Rechtsabbiegen interpretierte und wieder sanft anfuhr?

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