Unfall an unübersichtlicher Kreuzung
Hallo,
ich hatte einen Unfall in Sandhausen. Zur Veranschaulichung habe ich eine Google-maps Bild angehängt. Ich bin die Brühlstraße in Richtung Süden gefahren, die Unfallgegnerin die Friedrichstraße Richtung Osten. Zum Unfallzeitpunkt parkten die Autos allergings alle auf der südlichen Seite der Friedrichstraße.
Da an der Unfallkreuzung ein Haus direkt hinter dem 80cm breiten Bürgersteig steht, habe ich mich vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineingetastet, was ja auch die Bilder vom Unfallort belegen. Zum Unfallzeitpunkt ragte meine Auto ca. 50 cm in die Friedrichstraße. Viel früher konnte ich wegen Motorhaube und Armaturenbrett gar nicht in die Straße schauen.
Die Unfallgegnerin hingegen ist, wie man anhand Ihres rund 20 m langen Bremsweges erahnen kann, deutlich schneller als ich gefahren und hat keineswegs eine angepasste Geschwindigkeit für solch eine unübersichtliche Kreuzung gehabt. Hinzu kommt noch, dass Sie im Kreuzungsbereich auf der linken Straßenseite gefahren ist.
Mir ist klar, dass Sie von Rechts kam und prinzipiell Vorfahrt hat, aber Sie hat durch Ihr Verhalten meiner Meinung nach mindestens eine Mitschuld an den Unfall.
Der Polizist wollte den Sachverhalt so nicht aufnehmen. Er hat auf den Anhörungsbogen ein Kreuz bei "Schuldig" und "keine Äußerung" gemacht.
Beim Unterschreiben habe ich noch ein Kreuz bei "möchte sich äußern" gemacht.
Wie seht ihr die Angelegenheit?
Viele Grüße
Benni_LDK
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 15:02:23 Uhr:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:
Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.
nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.
Hinzu kommt, dass das wohl kaum nötige gewesen wäre, denn wie Rainer gezeigt, hat, war der Audi in ca. 15 m (mindestens aber 10 m) Entfernung schon für den TE sichtbar. Also genügend Zeit, um rechtzeitig anzuhalten. Hat der TE aber nicht, denn er ist dem Audi in die Seite gefahren.
Im Gegensatz zum TE brauchte sich die Unfallgegnerin auch nicht in die Kreuzung reintasten, denn ihr war nicht die Sicht auf die Straße rechts durch eine Häuserecke versperrt, weil sie eben auf der linken Spur gefahren ist. Selbst, wenn sie sich mit 20 vielleicht sogar 30 km/h der Kreuzung genähert hätte, hätte sie wohl rechtzeitig bremsen können, wenn einer aus der Straße rechts gekommen wäre. Natürlich hat sie sich auf diese Situation konzentriert und zur Straße rechts geschaut und nicht nach links, denn wer da aus der Straße rauskommt hat ja schließlich Vorfahrt zu achten. Meine Interpretation wird durch die Zeichnung von Rainer gestutzt. Wenn man in die Zeichnung die Sichtlinie der Audifahrerin einzeichnet wird das sehr deutlich.
Nur wenn Sie zu schnell gefahren wäre, sehe ich eine deutliche Mitschuld der Audifahrerin aber selbst wenn es so gewesen sein sollte, kann man ihr das nicht nachweisen und eigentlich weist auch nichts darauf hin.
Insofern verweise ich auf meinen letzten Beitrag: Klick mich
Die Haltung des TE erinnert mich an einen Unfall, bei dem mir ein Fahrzeug rückwärts in mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist. Mir wurde dann unterstellt, dass ich mich nur an den Unfall bereichern wollte. Klar, bei einem fast neuen Auto kostet ein total zerbeulter Kotflügel ersetzen, neu lackieren und Spurvermessung nur 300,- €. 🙁
Nur weil ich den Unfallgegner wegen Unfallflucht hätte anzeigen können, hat er sich im letzten Moment (ich hatte schon das Telefon in der Hand, um die Polizei zum Unfallort rufen) dann doch bereit erklärt, dass er mir keinerlei Ärger gemach.
Die, die eigentlich nichts zu dem Unfall können, sondern nur die Leitragende sind, werden an den Pranger gestellt, wie hier auch die Audifahrerin. Sie hat angeblich viele Pflichten verletzt und der TE hat fast alles richtig gemacht, waren halt unglückliche Umstände. 🙁
Ach noch etwas:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 13:01:32 Uhr:
... oder ich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?
Das will keiner sagen, denn schon Schrittgeschwindigkeit wäre in der Situation bei Weitem zu schnell und hat nix mehr mit in die Kreuzung reintasten zu tun.
…und hier die klare Aussage des TE, dass er wesentlich zu schnell gefahren ist:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 15:41:55 Uhr:
Keine Ahnung, ob ich nun 4 oder 7 km/h schnell war, ob die Unfallgegnerin nach rechts ausgewichen ist und deswegen nicht in meine rechte Seite gefahren ist, ist eben alles in einen Bruchteil einer Sekunde passiert.
Das ist kein Reintasten in die Kreuzung, denn das sind maximal 1 bis 2 km/h. Normal braucht man sich nicht so langsam in die Kreuzung reintasten, aber wenn eine Häuserecke die Sicht behindert, dann kann das schon notwendig sein.
Der TE schreibt, dass die Unfallgegnerin mit allen möglichen Situationen hätte rechnen müssen, er etwa nicht, z.B. mit einem Kind, das auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad fährt? Klar, dann wäre es das Kind, das mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 15:02:23 Uhr:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:
Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.
nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.
Hinzu kommt, dass das wohl kaum nötige gewesen wäre, denn wie Rainer gezeigt, hat, war der Audi in ca. 15 m (mindestens aber 10 m) Entfernung schon für den TE sichtbar. Also genügend Zeit, um rechtzeitig anzuhalten. Hat der TE aber nicht, denn er ist dem Audi in die Seite gefahren.
Im Gegensatz zum TE brauchte sich die Unfallgegnerin auch nicht in die Kreuzung reintasten, denn ihr war nicht die Sicht auf die Straße rechts durch eine Häuserecke versperrt, weil sie eben auf der linken Spur gefahren ist. Selbst, wenn sie sich mit 20 vielleicht sogar 30 km/h der Kreuzung genähert hätte, hätte sie wohl rechtzeitig bremsen können, wenn einer aus der Straße rechts gekommen wäre. Natürlich hat sie sich auf diese Situation konzentriert und zur Straße rechts geschaut und nicht nach links, denn wer da aus der Straße rauskommt hat ja schließlich Vorfahrt zu achten. Meine Interpretation wird durch die Zeichnung von Rainer gestutzt. Wenn man in die Zeichnung die Sichtlinie der Audifahrerin einzeichnet wird das sehr deutlich.
Nur wenn Sie zu schnell gefahren wäre, sehe ich eine deutliche Mitschuld der Audifahrerin aber selbst wenn es so gewesen sein sollte, kann man ihr das nicht nachweisen und eigentlich weist auch nichts darauf hin.
Insofern verweise ich auf meinen letzten Beitrag: Klick mich
Die Haltung des TE erinnert mich an einen Unfall, bei dem mir ein Fahrzeug rückwärts in mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist. Mir wurde dann unterstellt, dass ich mich nur an den Unfall bereichern wollte. Klar, bei einem fast neuen Auto kostet ein total zerbeulter Kotflügel ersetzen, neu lackieren und Spurvermessung nur 300,- €. 🙁
Nur weil ich den Unfallgegner wegen Unfallflucht hätte anzeigen können, hat er sich im letzten Moment (ich hatte schon das Telefon in der Hand, um die Polizei zum Unfallort rufen) dann doch bereit erklärt, dass er mir keinerlei Ärger gemach.
Die, die eigentlich nichts zu dem Unfall können, sondern nur die Leitragende sind, werden an den Pranger gestellt, wie hier auch die Audifahrerin. Sie hat angeblich viele Pflichten verletzt und der TE hat fast alles richtig gemacht, waren halt unglückliche Umstände. 🙁
Ach noch etwas:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 13:01:32 Uhr:
... oder ich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?
Das will keiner sagen, denn schon Schrittgeschwindigkeit wäre in der Situation bei Weitem zu schnell und hat nix mehr mit in die Kreuzung reintasten zu tun.
…und hier die klare Aussage des TE, dass er wesentlich zu schnell gefahren ist:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 15:41:55 Uhr:
Keine Ahnung, ob ich nun 4 oder 7 km/h schnell war, ob die Unfallgegnerin nach rechts ausgewichen ist und deswegen nicht in meine rechte Seite gefahren ist, ist eben alles in einen Bruchteil einer Sekunde passiert.
Das ist kein Reintasten in die Kreuzung, denn das sind maximal 1 bis 2 km/h. Normal braucht man sich nicht so langsam in die Kreuzung reintasten, aber wenn eine Häuserecke die Sicht behindert, dann kann das schon notwendig sein.
Der TE schreibt, dass die Unfallgegnerin mit allen möglichen Situationen hätte rechnen müssen, er etwa nicht, z.B. mit einem Kind, das auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad fährt? Klar, dann wäre es das Kind, das mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.
Gruß
Uwe
Zitat:
Das ist kein Reintasten in die Kreuzung, denn das sind maximal 1 bis 2 km/h.
Hier muss ich zw. den parkenden Autos hindurchsehen, was, je weiter ich vorfahre, immer schwieriger wird.
Und so lange wie ich kaum was sehe, stehe ich da fast. Taucht irgendetwas auf, sofort Bremse und nicht mal mehr nen halben Meter weitergerollt. War hier natürlich nicht notwendig.
Dürfte wohl von den Ausgangsbedingungen noch etwas unübersichtlicher sein, als im diskutierten Fall, da rechts rum die sichtbehindernde Fläche bis an die Straße reicht.
Bis jetzt habe ich alle Fahrzeuge rechtzeitig gesehen, sowohl rechts, als auch linksrum. Und da kommt schon mal der ein, oder andere angefahren, als wäre er alleine auf der Welt.
Einmal ein roter Audi, da ging's für mich linksrum, der schon, um zügiger um die Ecke zu kommen, weit nach links ausholte und ich nicht mal hätte ausweichen können, wenn ich genauso rumgedüst wäre, wie der Audi da ankam.
Ich war aber langsam genug, um schon zu stehen, bevor der Audi bremste.
Richter Mettmann hat ja anscheinend den Unfallort besichtigt und sich ein Bild von der Lage gemacht, das Geschehen wurde nachgestellt und somit ist die Beweislage klar. Richter EHST hat assistiert und hat den gleichen Beschluss gefasst wie Richter Mettmann. Schuldig in allen Anklagepunkten für den TE. 😁🙂😁
Der Straßenverkehr erfordert gegenseitige Vorsicht und Rücksicht. Man kann nicht selbst gegen Regeln verstoßen, indem man einfach mal auf der falschen Seite fährt um somit besser nach rechts Einsicht zu haben und die Kreuzung schneller zu passieren und im Gegenzug verlangt man von anderen das sie dies sofort erkennen und drauf reagieren.
Richter Mettmann spricht dieses Verhalten ja völlig der Normalität zu.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2018 um 17:56:18 Uhr:
Man kann nicht selbst gegen Regeln verstoßen, indem man einfach mal auf der falschen Seite fährt um somit besser nach rechts Einsicht zu haben und die Kreuzung schneller zu passieren und im Gegenzug verlangt man von anderen das sie dies sofort erkennen und drauf reagieren.
Sorry, aber sie ist deshalb links gefahren, weil rechts Fahrzeuge standen. Sollte sie sich hinter die parkenden Autos anstellen und warten, bis diese irgendwann mal in ferner Zukunft wegfahren werden? Nein natürlich nicht.
Der TE hingegen konnte ja auch die parkenden Autos sehen, musste also damit rechnen, dass an diesen ein Fahrzeug vorbeifährt.
Gruß
Uwe
Zitat:
Schwer zu verstehen ist, das wenn man sich wie der TE in die Kreuzung herein tastet und dann von rechts gerammt wird, obwohl man noch gar nicht auf der Fahrspur ist wo der Verkehr fahren müsste der von rechts kommt. Verstehen tut man das vermutlich auch nur solange man selbst nicht in dieser oder einer ähnlichen Situation ist.
Das nenne ich "(vor-)verurteilen", weil du in Unkenntnis der dargelegten Fakten des TEs, von einer falschen Annahme, wer wem ins Auto reingefahren ist, ausgehst. 😉
Der TE ist dem Unfallgegner ins Auto gerollt, nicht umgekehrt.
Und verurteilt habe ich überhaupt nicht, weil ich ja diese Option ...
Natürlich gibt es da noch ne Möglichkeit, dass das andere Fahrzeug gegen deines gefahren ist.
Nämlich wenn es links abbiegen wollte, dabei zu zeitig einscherte und in Anbetracht der Kollision dann erstmal geradeaus weiterfahrend anhielt. Das es etwas schräg nach rechts steht, könnte ein mögliches Indiz dafür sein.
... auch für wahrscheinlich halte.
Ich habe lediglich auf der Basis argumentiert, dass das Herantasten nicht so ganz damit zusammenpasst, das der TE dem anderen Fahrzeug, auf Höhe der Türen, ins Auto gefahren/gerollt ist. Denn beim Herantasten ist man so langsam, das man schon fast steht.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. Februar 2018 um 18:01:27 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2018 um 17:56:18 Uhr:
Man kann nicht selbst gegen Regeln verstoßen, indem man einfach mal auf der falschen Seite fährt um somit besser nach rechts Einsicht zu haben und die Kreuzung schneller zu passieren und im Gegenzug verlangt man von anderen das sie dies sofort erkennen und drauf reagieren.
Sorry, aber sie ist deshalb links gefahren, weil rechts Fahrzeuge standen. ....Gruß
Uwe
Wenn ich das Szenario und den TE richtig verstanden habe stand da zum Unfallzeitpunkt nix.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2018 um 18:06:15 Uhr:
Wenn ich das Szenario und den TE richtig verstanden habe stand da zum Unfallzeitpunkt nix.
Noch mal extra für dich.
Guck die Fotos!
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 20. Februar 2018 um 18:09:04 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2018 um 18:06:15 Uhr:
Wenn ich das Szenario und den TE richtig verstanden habe stand da zum Unfallzeitpunkt nix.Noch mal extra für dich.
Guck die Fotos!
OK, da war ich wohl verpeilt.
Und Danke für Deine Mühe, die Du Dir extra für mich gemacht hast.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2018 um 20:37:39 Uhr:
OK, da war ich wohl verpeilt.
Mach dir nix draus, du hast nur ein kleines Bild übersehen.
Der TE hingegen ne mehr als 4m breite Wand......