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ZV Öffnung bei Unfall - rechtlich verankert?

Themenstarteram 30. November 2008 um 18:02

Hallo,

habe folgende Bitte:

Und zwar war ich heute unterwegs mit meinen THW-Kameraden zu einer kleinen Übung zum Thema "Retten aus Fahrzeugen", dabei haben wir auch ein bissel rumgeschnitten usw. usf.

Nun weiß ich von einzelnen Fahrzeugmodellen, dass diese (mein 99er Vectra macht das auch) das Öffnen der Zentralverriegelung vornehmen, falls das Auto einen Unfall erfährt (Sensoren, Airbagauslösung o. dgl.).

Ist das ein MUSS für Fahrzeuge ab einem bestimmten Baujahr, gibt es dazu einen rechtlichen Rahmen oder eine Vorschrift? Oder ist das ein Gimmick, welches freiwillig von den Herstellern verbaut wird?

Ich hatte nämlich heute eine Diskussion darüber, wie man bei einem Unfall je nach Schadensbild herangeht, das bleibt bei so einem Thema nicht aus.

Und ich bin halt im Glauben, dass es dafür eine Verfügung oder eine gesetzliche Bestimmung gibt, dass die Türen automatisch öffnen MÜSSEN zur Erleichterung der Rettungs-/Bergungsarbeit.

Vielen Dank im Voraus für die Mühe :) . Google hilft mir leider nicht, da die stereotypen Begriffe "Airbag" und "Zentralverriegelung" quasi in jedem blöden Verkaufsinserat eines Autos stehen :(

cheerio

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19 Antworten

ich glaub kaum, dass das ein Muß ist, denn man kann ja auch Fahrzeuge ohne ZV mit einer ZV nachrüsten. Und da steht ja auch nix davon, dass dann Sensoren und Elektronik noch mit rein müssen, welchen dann nach dem Unfall benötigt wserden, um die ZV zu öffnen.

Soweit ich weiß ist die ZV-Öffnung bei einem Unfall pflicht, wenn die ZV wärend der Fahr die Türen verriegelt.

Themenstarteram 30. November 2008 um 19:04

Quelle?

cheerio

Tach Käpt´n,

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Quelle?

bei VW entriegelt die Safesicherung definitiv im Falle eines Unfalls. Das zur technischen Seite. Werde diese Woche mal beim :) vorbeischauen, mal sehen ob´s dazu was schriftliches gibt.

mfg

invisible_ghost

Themenstarteram 30. November 2008 um 19:24

Cool, danke Dir :)

Ich werde auch mal gucken, Mittwoch bin ich eh beim Umrüster zur Durchsicht der Gasanlage.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Quelle?

Mein Kundendienstmeister bei VW

es braucht net mal sensoren die meisten zv mit anti carjacking funktion öffnen sobald zündung aus also motor aus ist

 

rechtliche grundlage gibts glaube gab ja mal ne zeitlang probleme das feuerwehr net in autos kam die zu waren während der fahrt war aber um die 1990 rum wenn ich mich net irre

Hola Ex-Leipzigerin ;),

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

es braucht net mal sensoren die meisten zv mit anti carjacking funktion öffnen sobald zündung aus also motor aus ist

scheinbar gibt es da Unterschiede bei den Herstellern, bei VW ist es egal ob Motor / Zündung an oder aus sind, entriegelt wird ( ohne Unfall ) erst, wenn der Zündschlüssel abgezogen wird.

 

mfg

invisible_ghost

Außerdem ist Motor aus in der Regel auch gleich Zündung aus. Beim Unfall aber nicht, daher funktioniert es da nicht. Oder dreht ihr nach nem Unfall den Schlüssel in die "Aus" Position? Weiteres Problem: wenn beim Unfall die Zuleitung zur Batterie gekappt wird (was je nach Batterieposition nicht unwahrscheinlich ist) hat die ZV keinen Saft mehr, um zu öffnen. Werksseitige ZV's haben dafür aber nen Kondensator oder was Ähnliches, was dann noch ausreichend Saft bringt um die Türen wieder auf zu bekommen. Wer selber die ZV schließt (insbesondere eine selbst reingebastelte) hat in der Situation einfach Pech und muss hoffen, dass bei der Unfallstelle ein größeres Steinchen zum Einschlagen der Fensterscheibe liegt. Ansonsten gibts ein Problem, falls da ein Feuer ausbricht. Ich wüsste dann nicht, wie ich da jemanden Zeitnah raus bekommen sollte. Bis die Feuerwehr da ist können mal gut und gerne 5-10 Min. vergehen, für die Insassen isses dann eh zu spät.

Also bei der selbst gebastelten ZV niemals unterwegs zuschließen. Die Safe-Lock Funktion müsste in der Regel sicher sein (im Rahmen des technisch machbaren).

Moin, moin Herr Kaptän.

Explizit taucht die "Notöffnung" in keiner Vorschrift auf.

Aber wenn man sich den § 30 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz StVZO anschaut, dann könnte man daraus schließen, daß bei ZV eine Notöffnung vorhanden sein muß.

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

1.

ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

2.

die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Wer selber die ZV schließt (insbesondere eine selbst reingebastelte) hat in der Situation einfach Pech und muss hoffen, dass bei der Unfallstelle ein größeres Steinchen zum Einschlagen der Fensterscheibe liegt. Ansonsten gibts ein Problem, falls da ein Feuer ausbricht. Ich wüsste dann nicht, wie ich da jemanden Zeitnah raus bekommen sollte. Bis die Feuerwehr da ist können mal gut und gerne 5-10 Min. vergehen, für die Insassen isses dann eh zu spät.

Für solche Fälle, bzw. für all diejenigen, die Angst haben aus einem verschlossenen Auto nicht mehr rauszukommen, empfehle ich einen Notfallhammer wie man ihn aus Bussen kennt griffbereit in Armreichweite, z. B. auf der Konsole, oder einen sog. Federkörner wie die Feuerwehr ihn benutzt anzuschaffen (siehe Bild).

Der Federkörner ist mein Favorit. Klein, unscheinbar und mit wenig Kraftaufwand ist die Scheibe hinüber :D

Auch ein Gurtschneider ist für solche Fälle sehr hilfreich.

Das sind alles Artikel, die nicht viel kosten und vor allem wiederverwendet werden können, wenn man sie nicht verliert ;)

deshalb gibt es ja ein paar zusatzfunktionen noch zusätzlich:

nach auslösen des airbags wird die warnblinkanlage angemacht, die verriegelungen aufgemacht und die plus-leitung zu den meisten verbrauchern gekappt, um kurzschlüsse vorzubeugen.

Eine rechtliche Grundlage für das Öffnen der ZV nach einem Unfall findet sich in § 35e Abs. 3 StVZO:

"Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können."

Themenstarteram 2. Dezember 2008 um 13:52

War vorhin mit meiner Frage bei meinem local dealer und die Quintessenz des Ganzen war, dass es außer der etwas amorphen Feststellung in der StVZO wohl keine rechtlich eindeutige Verfügung für die Zwangsöffnung gibt. Hmm.

Naja gut :)

Danke

cheerio

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