ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. unfall...

unfall...

Themenstarteram 6. September 2008 um 2:01

Hi erstmal..ich habe leider keine ahnung ob ich in dem forum richtig bin.

Ich habe mir gestern das auto von einem freund geliehen und bin leider gegen einen bordstein gefahren. Die rechte felge ist etwas verbogen.

nun meine frage, welche versicherung zahlt das ? Welche kosten kommen auf meinen freund zu ? reifen, felge, kann vielleicht auch die vorderachse verbogen sein ? Auto: älterer VW polo. Wenn es seine versicherung zahlt, wird man für so einen "kleinen" unfall schon hochgestuft ?

danke, mfg lan123

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Ich bin mir bewußt,das es sich für dich TE so anhört,als wenn Papa

schimpft

Ja, das tut es - und nicht nur für den TE. Ist wie ich finde auch absolut überflüssig - ich kann aus der Fragestellung des TE nicht herauslesen, dass er die Verantwortung nicht übernehmen will. Da er sich anscheinend nicht so gut auskennt, fragt er danach, was an Kosten anfallen würde, und ob die VS des Freundes zahlen und sie ihn hochstufen würde.

Im übrigen kann es durchaus sein, dass die Vorderachse was mitbekommen hat - eine Aussage über die Schadenshöhe, und ob sich die Abrechnung über Vollkasko lohnt, kann hier nicht getroffen werden. Letzteres ist auch abhängig von der SF-Klasse des Freundes - je höher, desto geringer der "Verlust" durch die Höherstufung.

Tips sind hier immer willkommen - oberlehrerhafte Hinweise eher nicht;)

~

 

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten
am 6. September 2008 um 3:56

Ich befürchte, da wirst du wohl in die eigene Tasche greifen müssen oder deine Privathaftpflicht bemühen müssen, falls du soetwas hast.

Ansonsten würde es möglicherweise auch die Vollkasko übernehmen, wenn vorhanden, aber da bin ich mir nicht so sicher.

Für eine genaue Schadensbeurteilung würde ich einen Werkstattbesuch empfehlen!

Moin Moin.

lan1234,Du bist hier schon richtig.

Einfach lesen in diesem Forum,wäre sicher auch eine Hilfe für dich gewesen.

Das Pferd von hinten,jeder Schaden den die Versicherung bezahlt,

führt zur Hochstuffung der SF-Klasse (Prozente)

Nun zu der Frage, welche Kosten kommen auf deinen Freund zu?

Falsche Frage,wenn Du die Verantwortung für dein Handeln überdenkst/übernimmst.

Richtig ist,Du hast das Auto kaputt gefahren,und solltest/mußt gegenüber

deinem Freund,für den Schaden aufkommen.

Selbst wenn des Fahrzeug deines Freundes Vollkasko

versichert sein sollte,wird ein nicht unerheblicher finanzieller

Schaden für dich übrig bleiben.

Wenn sich auf dem Fahrzeug nicht Felgen befinden,die 500,-€ pro Stück

kosten,dürfte eine Schadensabwicklung über die Vers.

keinen Sinn machen.

Bis ca.1000,-€ Schaden,macht eine Schadensmeldung/Abrechnung

über die Versicherung meistens keinen Sinn.

Besteht Versicherungsschutz,kannst Du nachdem die Vers.zunächst bezahlt hat,

auch die Schadenssumme an die Vers. bezahlen.

Das Fahrzeug wird warscheinlich keine VK haben,bedeutet für dich,

hast Du einen Arsch in der Hose,bezahlst Du über kurz oder lang

den von Dir angerichteten Schaden an deinen Freund.

Erwachsen zu sein,bedeutet Verantwortung für sein handeln zu tragen,

also auch Menschen gegenüber,mit dennen

man nicht befreundet ist.

Ich bin mir bewußt,das es sich für dich TE so anhört,als wenn Papa

schimpft,Sorry,es ist nur ein gut gemeinter Rat von mir.

MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Ich bin mir bewußt,das es sich für dich TE so anhört,als wenn Papa

schimpft

Ja, das tut es - und nicht nur für den TE. Ist wie ich finde auch absolut überflüssig - ich kann aus der Fragestellung des TE nicht herauslesen, dass er die Verantwortung nicht übernehmen will. Da er sich anscheinend nicht so gut auskennt, fragt er danach, was an Kosten anfallen würde, und ob die VS des Freundes zahlen und sie ihn hochstufen würde.

Im übrigen kann es durchaus sein, dass die Vorderachse was mitbekommen hat - eine Aussage über die Schadenshöhe, und ob sich die Abrechnung über Vollkasko lohnt, kann hier nicht getroffen werden. Letzteres ist auch abhängig von der SF-Klasse des Freundes - je höher, desto geringer der "Verlust" durch die Höherstufung.

Tips sind hier immer willkommen - oberlehrerhafte Hinweise eher nicht;)

~

 

am 6. September 2008 um 9:52

Ist das nicht eher eine Frage für das Versicherungsforum?

Ob mehr als nur Reifen und Felge beschädigt sind, kann man wohl nur über eine Vermessung beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von BirdyB

Ich befürchte, da wirst du wohl in die eigene Tasche greifen müssen oder deine Privathaftpflicht bemühen müssen, falls du soetwas hast.

Ansonsten würde es möglicherweise auch die Vollkasko übernehmen, wenn vorhanden, aber da bin ich mir nicht so sicher.

Sogar NUR die Vollkasko, es sei denn, man könnte dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, dann wäre auch

deren Leistung nur eingeschränkt.

"""Wenn es seine versicherung zahlt, wird man für so einen "kleinen" unfall schon hochgestuft ?"""

Sollte er wirklich Vollkasko haben - unwahrscheinlich bei einem älteren Polo - würde er hochgestuft werden.

Seine Haftpflicht (welche er haben MUSS) würde nur den Fremdschaden (ggf. am Bordstein ;) ) ersetzen.

Die Privathaftpflicht hat meines Wissens gar nichts mit Schäden zu tun, welche beim Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen.

Den Schaden an sich wird Dir hier niemand beurteilen können, ohne das Auto persönlich zu sehen - jenach Umfang 20.-EUR (Felge vom Schrott inkl. Montage, ggf. plus Reifen) bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden. Ab in die Werkstatt. Eine Möglichkeit wäre, erstmal die Felge/ggf. Reifen (das "Billigste") zu ersetzen und dann das Auto vermessen zu lassen.

.....

Neckarwelle, stimme dir vom Grundsatz her zu - die Frage "Welche Kosten kommen AUF MEINEN FREUND zu" des Threaderstellers liest sich aber schon etwas komisch ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Neckarwelle, stimme dir vom Grundsatz her zu - die Frage "Welche Kosten kommen AUF MEINEN FREUND zu" des Threaderstellers liest sich aber schon etwas komisch ;)

Auf den ersten Blick ja - ich verstehe es aber eher so, dass er sich dafür interessiert, was er dann an Kosten von seinem Freund übernehmen muss.

Wie auch immer - in dubio pro reo, finde ich immer, erst recht bei MT :)

~

Eine Privathaftpflicht deckt niemals die Schäden, die durch Führen eines PKW entstehen. Sonst wäre ja die Haftpflicht überflüssig...! (Und sogar die Vollkasko, denn man könnte ja einfach sagen, dass ein Freund das Auto geliehen hat)

Mit welcher Geschwindigkeit bist Du gegen den Bordstein gefahren? Und in welchem Winkel? Ist der Reifen geplatzt? War es eine Alufelge? Normalerweise verbiegt sich eine Achse nicht, wenn man schräg gegen einen Bordstein fährt. Die Reifen federn vieles ab, und in diesem Falle hat es ja sogar die Felge getan. Mit dem Kauf einer Felge und eines Reifens wird das Problem wahrscheinlich behoben sein. Fairerweise solltest Du Deinem Freund diese Dinge als Neuware kaufen, auch wenn die geschrottete Felge schon älter war. Rechne also mit ca. 200-400 EUR.

Vielleicht nimmt Dein Freund aber auch lieber das Geld (entsprechend der NEUpreise) und beschafft sich die Teile auf dem Gebrauchtmarkt? Diese Option solltest Du ihm anbieten.

Kopf hoch, es ist nur ein Sachschaden!

Uli

Deine Antwort
Ähnliche Themen