Unfall an unübersichtlicher Kreuzung
Hallo,
ich hatte einen Unfall in Sandhausen. Zur Veranschaulichung habe ich eine Google-maps Bild angehängt. Ich bin die Brühlstraße in Richtung Süden gefahren, die Unfallgegnerin die Friedrichstraße Richtung Osten. Zum Unfallzeitpunkt parkten die Autos allergings alle auf der südlichen Seite der Friedrichstraße.
Da an der Unfallkreuzung ein Haus direkt hinter dem 80cm breiten Bürgersteig steht, habe ich mich vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineingetastet, was ja auch die Bilder vom Unfallort belegen. Zum Unfallzeitpunkt ragte meine Auto ca. 50 cm in die Friedrichstraße. Viel früher konnte ich wegen Motorhaube und Armaturenbrett gar nicht in die Straße schauen.
Die Unfallgegnerin hingegen ist, wie man anhand Ihres rund 20 m langen Bremsweges erahnen kann, deutlich schneller als ich gefahren und hat keineswegs eine angepasste Geschwindigkeit für solch eine unübersichtliche Kreuzung gehabt. Hinzu kommt noch, dass Sie im Kreuzungsbereich auf der linken Straßenseite gefahren ist.
Mir ist klar, dass Sie von Rechts kam und prinzipiell Vorfahrt hat, aber Sie hat durch Ihr Verhalten meiner Meinung nach mindestens eine Mitschuld an den Unfall.
Der Polizist wollte den Sachverhalt so nicht aufnehmen. Er hat auf den Anhörungsbogen ein Kreuz bei "Schuldig" und "keine Äußerung" gemacht.
Beim Unterschreiben habe ich noch ein Kreuz bei "möchte sich äußern" gemacht.
Wie seht ihr die Angelegenheit?
Viele Grüße
Benni_LDK
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 15:02:23 Uhr:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:
Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.
nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.
Hinzu kommt, dass das wohl kaum nötige gewesen wäre, denn wie Rainer gezeigt, hat, war der Audi in ca. 15 m (mindestens aber 10 m) Entfernung schon für den TE sichtbar. Also genügend Zeit, um rechtzeitig anzuhalten. Hat der TE aber nicht, denn er ist dem Audi in die Seite gefahren.
Im Gegensatz zum TE brauchte sich die Unfallgegnerin auch nicht in die Kreuzung reintasten, denn ihr war nicht die Sicht auf die Straße rechts durch eine Häuserecke versperrt, weil sie eben auf der linken Spur gefahren ist. Selbst, wenn sie sich mit 20 vielleicht sogar 30 km/h der Kreuzung genähert hätte, hätte sie wohl rechtzeitig bremsen können, wenn einer aus der Straße rechts gekommen wäre. Natürlich hat sie sich auf diese Situation konzentriert und zur Straße rechts geschaut und nicht nach links, denn wer da aus der Straße rauskommt hat ja schließlich Vorfahrt zu achten. Meine Interpretation wird durch die Zeichnung von Rainer gestutzt. Wenn man in die Zeichnung die Sichtlinie der Audifahrerin einzeichnet wird das sehr deutlich.
Nur wenn Sie zu schnell gefahren wäre, sehe ich eine deutliche Mitschuld der Audifahrerin aber selbst wenn es so gewesen sein sollte, kann man ihr das nicht nachweisen und eigentlich weist auch nichts darauf hin.
Insofern verweise ich auf meinen letzten Beitrag: Klick mich
Die Haltung des TE erinnert mich an einen Unfall, bei dem mir ein Fahrzeug rückwärts in mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist. Mir wurde dann unterstellt, dass ich mich nur an den Unfall bereichern wollte. Klar, bei einem fast neuen Auto kostet ein total zerbeulter Kotflügel ersetzen, neu lackieren und Spurvermessung nur 300,- €. 🙁
Nur weil ich den Unfallgegner wegen Unfallflucht hätte anzeigen können, hat er sich im letzten Moment (ich hatte schon das Telefon in der Hand, um die Polizei zum Unfallort rufen) dann doch bereit erklärt, dass er mir keinerlei Ärger gemach.
Die, die eigentlich nichts zu dem Unfall können, sondern nur die Leitragende sind, werden an den Pranger gestellt, wie hier auch die Audifahrerin. Sie hat angeblich viele Pflichten verletzt und der TE hat fast alles richtig gemacht, waren halt unglückliche Umstände. 🙁
Ach noch etwas:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 13:01:32 Uhr:
... oder ich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?
Das will keiner sagen, denn schon Schrittgeschwindigkeit wäre in der Situation bei Weitem zu schnell und hat nix mehr mit in die Kreuzung reintasten zu tun.
…und hier die klare Aussage des TE, dass er wesentlich zu schnell gefahren ist:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 15:41:55 Uhr:
Keine Ahnung, ob ich nun 4 oder 7 km/h schnell war, ob die Unfallgegnerin nach rechts ausgewichen ist und deswegen nicht in meine rechte Seite gefahren ist, ist eben alles in einen Bruchteil einer Sekunde passiert.
Das ist kein Reintasten in die Kreuzung, denn das sind maximal 1 bis 2 km/h. Normal braucht man sich nicht so langsam in die Kreuzung reintasten, aber wenn eine Häuserecke die Sicht behindert, dann kann das schon notwendig sein.
Der TE schreibt, dass die Unfallgegnerin mit allen möglichen Situationen hätte rechnen müssen, er etwa nicht, z.B. mit einem Kind, das auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad fährt? Klar, dann wäre es das Kind, das mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:18:23 Uhr:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:05:52 Uhr:
Die Unfallgegnerin hatte eben auch nur "halbe Vorfahrt".Wie kommst du denn auf das schiefe Brett?
Kai hats doch schon geschrieben und so ist das eben in der Realität.
Selbst wenn dein Gegner Quer, auf dem Dach liegend mit offener Motorhaube und Heckklappe da lang gekommen wäre hätte er die Vorfahrt.
Was ist daran eigentlich nicht zu verstehen?
Schwer zu verstehen ist, das wenn man sich wie der TE in die Kreuzung herein tastet und dann von rechts gerammt wird, obwohl man noch gar nicht auf der Fahrspur ist wo der Verkehr fahren müsste der von rechts kommt. Verstehen tut man das vermutlich auch nur solange man selbst nicht in dieser oder einer ähnlichen Situation ist.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2018 um 11:33:44 Uhr:
Schwer zu verstehen ist, das wenn man sich wie der TE in die Kreuzung herein tastet und dann von rechts gerammt wird,
Guck dir mal die Bilder an.
Da wurde wohl eher, wie Rainer das schon schrieb, jemand von links, also vom TE gerammt.
Alles andere was danach vom TE kommt ist die verzweifelte Suche nach irgendeiner Ausrede um seine Vorfahrtsverletzung zu Rechtfertigen.
Und da helfen auch die von ihm zitierten Passagen nix.
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:39:01 Uhr:
Sorry @DieDicke, deinen Satz verstehe ich auch nicht.Willst du ihn uns bitte nochmal erläutern?
Du hast dich in die Kreuzung hinein getastet, und der Unfallgegner kam von rechts aber nicht auf seiner Seite sondern auf seiner eigentlichen Gegenfahrbahn.
Richtig ?
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Ja, genauso war es.
Auf der rechten Seite der Unfallgegnerin standen relativ nahe an der Kreuzung Autos (sowohl davor, als auch danach) - ob diese den 5-Meter-Abstand eingehalten haben, ist Sache der Polizei, trägt die Unfallgegnerin nicht nach rechts gefahren ist.
Dadurch, dass die die Unfallgegnerin links gefahren ist, konnte ich ihr Auto auf Grund des schlechten Winkels später sehen, als die Autos, die am rechten Fahrbahnrand standen.
Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.
Zitat:
Und weil sie eben auf der linken Seite der Straße gefahren ist, habe ich sie später gesehen, als wenn Sie auf der rechten Seite gefahren wäre.
Aber du hast bestimmt die parkenden Autos auf der rechten Seite gesehen und solltest demzufolge auch wissen, das du ein möglich vorfahrtberechtigtes Fahrzeug erst später zu sehen bekommst, weil es ja nur links fahren kann.
Wie schon erwähnt. Der Knackpunkt ist, das du dem anderen Fahrzeug in die Seite gefahren bist, als es eben schon genu vor dir war.
Hier mal, wie weit in etwa die Straße einsehbar ist, wenn man bis zur Bordsteinkannte vorgefahren ist.
Von da, wo man das Fahrzeug, links fahrend, schon sehen kann, bis es genau, also ca. mittig, vor dir ist, sind das gue 15m.
Bei 10km/h des Unfallgegners, sind das knapp über 5 Sekunden (5,3), bei 20km/h noch fast 3 Sekunden (ca. 2,7) und bei 30km/h immerhin noch knappe 2 Sekunden (1,8).
Und ich hatte es ja schon erwähnt. Je schneller das von rechts kommende Fahrzeug ist, desto unwahscheinlicher eigentlich, das man es, beim vorsichtigem Herantasten, auf Höhe der Türen erwischt. Wahrscheinlicher ist dann eher, dass das schneller fahrende Fahrzeug den sich Herntastenden vorne links erwischt, weil es nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt (Ausweichen mal ausgeschlossen), wärend der sich Herantastende schon längst steht.
Natürlich gibt es da noch ne Möglichkeit, dass das andere Fahrzeug gegen deines gefahren ist.
Nämlich wenn es links abbiegen wollte, dabei zu zeitig einscherte und in Anbetracht der Kollision dann erstmal geradeaus weiterfahrend anhielt. Das es etwas schräg nach rechts steht, könnte ein mögliches Indiz dafür sein.
Aber das entscheidungswirksam ins Spiel zu bringen? Ohne Zeugen, die den Unfallhergang genau gesehen haben, wohl eher unmöglich.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 20. Februar 2018 um 12:15:31 Uhr:
Aber du hast bestimmt die parkenden Autos auf der rechten Seite gesehen und solltest demzufolge auch wissen, das du ein möglich vorfahrtberechtigtes Fahrzeug erst später zu sehen bekommst, weil es ja nur links fahren kann.Wie schon erwähnt. Der Knackpunkt ist, das du dem anderen Fahrzeug in die Seite gefahren bist, als es eben schon genu vor dir war.
Hier mal, wie weit in etwa die Straße einsehbar ist, wenn man bis zur Bordsteinkannte vorgefahren ist.
Der TE hat sich ja eben aus diesem Grund in die Kreuzung reingetastet.
Auch hat Er geschrieben, daß zum Zeitpunkt dort Autos parkten, ob diese die 5 Meter zum Scheitelpunkt eingehalten haben ist Sache der Polizei.
Die Situation war zum Unfallzeitpunkt eine völlig Andere, als auf dem Google-Maps Bild und auch somit der Kreuzungsbereich deutlich schlechter einsehbar.
Ich habe den Strich nicht umsonst nur soweit gezogen, wie auf der linken Fahrspur einsehbar. 😉
Und schau dir das Bild an, das erste parkende Auto steht auch nicht viel anders positioniert, wie das im GOOGLE Maps-Bild.
Könnte sogar das selbe sein, hier nur halt entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung.
Zitat:
Und ich hatte es ja schon erwähnt. Je schneller das von rechts kommende Fahrzeug ist, desto unwahscheinlicher eigentlich, das man es, beim vorsichtigem Herantasten, auf Höhe der Türen erwischt. Wahrscheinlicher ist dann eher, dass das schneller fahrende Fahrzeug den sich Herntastenden vorne links erwischt, weil es nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt (Ausweichen mal ausgeschlossen), wärend der sich Herantastende schon längst steht.
Willst du damit jetzt sagen, dass die Dame langsamer als 30 km/h oder ich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?
Danke übrigens für die schöne Zeichnung.
Das parkende dunkle Auto kann ich nicht noch lang nicht sehen. Und von meiner Fahrzeugmitte bis zum grauen Auto sind es bestimmt keine 15 Meter, wenn man annimmt, dass das Haus in etwa 10 Meter breit ist.
Rechne mal 4m bei dem schwarzem Auto (ist bestimmt etwas länger) und nehme es ins Verhältnis bis zu deiner Position.
Auf meinem Bildschirm ist das schwarze Auto 1,6cm lang und vom Ende der gelben Linie bis zu deiner, frontseitigen, Fahrzeugmitte sind es 7,5cm.
Das macht (bei 4m Fahrzeuglänge) dann auf meinem Taschenrechner 18.75m. Also liege ich da mit meinen geschätzten 15m garnicht mal so daneben. Wie gesagt, von der Position aus, ab der man die Front des von rechts kommenden Autos sehen kann, bis es sich mit seinen Türen genau vor deinem Fahrzeug befindet.
Der Audi wird ja mit der linken Radspur bestimmt nicht auf dem Bürgersteig entlang gefahren sein (so wie auf dem GOOGLE Maps-Bild die beiden Fahrzeuge parken), sondern sicherlich mittig zw. den rechts von ihm parkenden Autos und der Bordsteinkante auf der linken Seite.
Also im Bereich "chs" von Friedrichstraße sollte es für dich schon problemlos sichtbar gewesen sein.
Das Haus auf dem Bild ist übrigens 6,5cm lang, macht dann 16m reale Länge.
Bis zur Position deines Kopfes sind es nochmal 2,5 bis 3m. Also, passt schon.
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:
Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.
nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.
Ja, es ist jedermanns Aufgabe keine Unfälle zu bauen, egal ob Vorfahrt oder nicht!
Für mich ist es ein Unterschied, wenn ich mit 30km/h in eine unübersichtliche Kreuzung reinfahre oder eben mit Schrittgeschwindigkeit. Beim ersten Fall würde ich mir vorwerfen lassen, die Vorfahrt missachtet zu haben. Im zweiten Fall kommt es auf die Umstände drauf an.
Ich habe realisiert, dass eine Straße kreuzt und bin langsamer geworden. Und im nächsten Moment ein Auto von rechts gesehen und im nächsten Augenblick war es schon vorbei. Da bei mir weder der Airbag aufgegangen ist, noch das andere Fahrzeug komplett aus der Spur geschoben wurde, kann man davon ausgehen, dass ich eher langsamer unterwegs war.
Wenn man von 5 km/h auf 0 km/h bremst, legt man immerhin noch 70 cm zurück. Hinzu kommt nochmal umgerechnet 50 cm Fahrtstrecke als Reaktionszeit, sodass ich einen Anhalteweg von 1,2 m gehabt hätte, was in diesem Fall aber zu weit war.
Der Einweiser ist für den normalen PKW-Benutzer doch völlig realitätsfremd an normalen Kreuzungen.
Keine Ahnung, ob ich nun 4 oder 7 km/h schnell war, ob die Unfallgegnerin nach rechts ausgewichen ist und deswegen nicht in meine rechte Seite gefahren ist, ist eben alles in einen Bruchteil einer Sekunde passiert.
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 15:41:55 Uhr:
...
Ich habe realisiert, dass eine Straße kreuzt und bin langsamer geworden. Und im nächsten Moment ein Auto von rechts gesehen und im nächsten Augenblick war es schon vorbei.
...
Das hört sich aber etwas anders an, als zu beginn des Threads. Für mich persönlich klingt das nicht nach hereintasten und schauen ob von rechts jemand kommt, sondern eher nach dem zu oft (auch von mir selbst) gemachten, ich werde bisschen langsamer und schaue, was meist gut geht, irgendwann aber eben mal nicht.
Edit:
Wenn man richtig bremst, braucht man aus 5 km/h übrigens nur 0,24 m Bremsweg und 1,63 m Anhalteweg. Da die Straße aber feucht war sind es vll 0,28 m Bremsweg und 1,67 m Anhalteweg
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 15:02:23 Uhr:
Zitat:
@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:
Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.
nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.
Wird ja immer abenteuerlicher.
Nur mal so zur Info:
Ein Einweiser ist nicht berechtigt im fließenden Verkehr zu handeln.
Also bei einer 30er Zone ist 5 km/h für mich nicht ein bisschen langsamer.
Ich kann aber keine Geschwindigkeit finden, die als hereintasten veranschlagt werden kann, nur etwas von mit der Kupplung spielen und bremsbereit sein. Doch auch da ist man ja schnell bei 5 km/h.