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Unfall an unübersichtlicher Kreuzung

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 8:41

Hallo,

ich hatte einen Unfall in Sandhausen. Zur Veranschaulichung habe ich eine Google-maps Bild angehängt. Ich bin die Brühlstraße in Richtung Süden gefahren, die Unfallgegnerin die Friedrichstraße Richtung Osten. Zum Unfallzeitpunkt parkten die Autos allergings alle auf der südlichen Seite der Friedrichstraße.

Da an der Unfallkreuzung ein Haus direkt hinter dem 80cm breiten Bürgersteig steht, habe ich mich vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineingetastet, was ja auch die Bilder vom Unfallort belegen. Zum Unfallzeitpunkt ragte meine Auto ca. 50 cm in die Friedrichstraße. Viel früher konnte ich wegen Motorhaube und Armaturenbrett gar nicht in die Straße schauen.

Die Unfallgegnerin hingegen ist, wie man anhand Ihres rund 20 m langen Bremsweges erahnen kann, deutlich schneller als ich gefahren und hat keineswegs eine angepasste Geschwindigkeit für solch eine unübersichtliche Kreuzung gehabt. Hinzu kommt noch, dass Sie im Kreuzungsbereich auf der linken Straßenseite gefahren ist.

Mir ist klar, dass Sie von Rechts kam und prinzipiell Vorfahrt hat, aber Sie hat durch Ihr Verhalten meiner Meinung nach mindestens eine Mitschuld an den Unfall.

Der Polizist wollte den Sachverhalt so nicht aufnehmen. Er hat auf den Anhörungsbogen ein Kreuz bei "Schuldig" und "keine Äußerung" gemacht.

Beim Unterschreiben habe ich noch ein Kreuz bei "möchte sich äußern" gemacht.

Wie seht ihr die Angelegenheit?

Viele Grüße

Benni_LDK

Bruehlstrasse-ecke-friedrichstrasse
Img-20180126-141125604
Img-20180126-144344311
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Februar 2018 um 15:02:23 Uhr:

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 11:58:03 Uhr:

Wie gesagt, mehrere, unglückliche, Umstände haben zum Unfall geführt.

nur dass Du offensichtlich nicht verstehst, dass es an Dir gewesen wäre, zu verhindern, dass diese Umstände tatsächlich zu einem Unfall führen. Notfalls durch Aussteigen oder einen Einweiser.

Hinzu kommt, dass das wohl kaum nötige gewesen wäre, denn wie Rainer gezeigt, hat, war der Audi in ca. 15 m (mindestens aber 10 m) Entfernung schon für den TE sichtbar. Also genügend Zeit, um rechtzeitig anzuhalten. Hat der TE aber nicht, denn er ist dem Audi in die Seite gefahren.

Im Gegensatz zum TE brauchte sich die Unfallgegnerin auch nicht in die Kreuzung reintasten, denn ihr war nicht die Sicht auf die Straße rechts durch eine Häuserecke versperrt, weil sie eben auf der linken Spur gefahren ist. Selbst, wenn sie sich mit 20 vielleicht sogar 30 km/h der Kreuzung genähert hätte, hätte sie wohl rechtzeitig bremsen können, wenn einer aus der Straße rechts gekommen wäre. Natürlich hat sie sich auf diese Situation konzentriert und zur Straße rechts geschaut und nicht nach links, denn wer da aus der Straße rauskommt hat ja schließlich Vorfahrt zu achten. Meine Interpretation wird durch die Zeichnung von Rainer gestutzt. Wenn man in die Zeichnung die Sichtlinie der Audifahrerin einzeichnet wird das sehr deutlich.

Nur wenn Sie zu schnell gefahren wäre, sehe ich eine deutliche Mitschuld der Audifahrerin aber selbst wenn es so gewesen sein sollte, kann man ihr das nicht nachweisen und eigentlich weist auch nichts darauf hin.

Insofern verweise ich auf meinen letzten Beitrag: Klick mich

Die Haltung des TE erinnert mich an einen Unfall, bei dem mir ein Fahrzeug rückwärts in mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist. Mir wurde dann unterstellt, dass ich mich nur an den Unfall bereichern wollte. Klar, bei einem fast neuen Auto kostet ein total zerbeulter Kotflügel ersetzen, neu lackieren und Spurvermessung nur 300,- €. :(

Nur weil ich den Unfallgegner wegen Unfallflucht hätte anzeigen können, hat er sich im letzten Moment (ich hatte schon das Telefon in der Hand, um die Polizei zum Unfallort rufen) dann doch bereit erklärt, dass er mir keinerlei Ärger gemach.

Die, die eigentlich nichts zu dem Unfall können, sondern nur die Leitragende sind, werden an den Pranger gestellt, wie hier auch die Audifahrerin. Sie hat angeblich viele Pflichten verletzt und der TE hat fast alles richtig gemacht, waren halt unglückliche Umstände. :(

 

Ach noch etwas:

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 13:01:32 Uhr:

... oder ich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren bin?

Das will keiner sagen, denn schon Schrittgeschwindigkeit wäre in der Situation bei Weitem zu schnell und hat nix mehr mit in die Kreuzung reintasten zu tun.

…und hier die klare Aussage des TE, dass er wesentlich zu schnell gefahren ist:

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 20. Februar 2018 um 15:41:55 Uhr:

Keine Ahnung, ob ich nun 4 oder 7 km/h schnell war, ob die Unfallgegnerin nach rechts ausgewichen ist und deswegen nicht in meine rechte Seite gefahren ist, ist eben alles in einen Bruchteil einer Sekunde passiert.

Das ist kein Reintasten in die Kreuzung, denn das sind maximal 1 bis 2 km/h. Normal braucht man sich nicht so langsam in die Kreuzung reintasten, aber wenn eine Häuserecke die Sicht behindert, dann kann das schon notwendig sein.

Der TE schreibt, dass die Unfallgegnerin mit allen möglichen Situationen hätte rechnen müssen, er etwa nicht, z.B. mit einem Kind, das auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad fährt? Klar, dann wäre es das Kind, das mit allen Eventualitäten zu rechnen hat.

 

Gruß

Uwe

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weise Deine Haftpflichtversicherung darauf hin, dass Deiner Meinung nach hier die andere eine Mitschuld hat. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist nämlich Deine Versicherung zuständig. Das nützt Dir nur wenig, denn Dein Rabatt ist trotzdem zurückgestuft.

Die Ergebnisse kannst Du aber ggf. nutzen, um Deine Ansprüche gegen die Unfallgegnerin durchzusetzen. Das ist ein separates Verfahren in dem Du Deine Forderungen durchsetzen musst. Ob sich das lohnt ist aber eine schwierige Frage. Wie groß war denn Dein Schaden? Rechne ca. 800.- € für das notwendige Unfallgutachten, 450.- € für das Schadensgutachten an Deinem Fahrzeug, 800.- € für Anwalt und Gerichtskosten in der ersten Instanz. Alles, um dann ca. 30-50% Deines Schadens vielleicht ersetzt zu bekommen. Das lohnt also nur, wenn Dein Schaden sehr hoch war oder Du rechtschutzversichert bist.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 6. Februar 2018 um 09:41:48 Uhr:

... wie man anhand Ihres rund 20 m langen Bremsweges erahnen kann ...

Wie wurde der ermittelt? Das sind ja ungefähr 80km/h.

Sie hat ja auch rechts vor links zu beachten und muß entsprechend langsam fahren.

Trotzdem hat sie natürlich Vorfahrt, bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen bekommt aber auch mal der Vorfahrtberechtigte die Hauptschuld.

Wie ist der Unfall passiert, so wie es sich ließt hätte sich genug Platz zum ausweichen gehabt wenn sie ganz rechts gefahren wäre?

Da wäre vermutlich der Anwalt schon angebracht.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 9:12

Meine Haftpflicht, Vollkasko und Verkehrsrechtschutzversicherung sind alle bei der HUK24.

Mein Schaden liegt laut Autohaus bei 3.150 €.

Der Schaden der Gegnerin ist deutlich höher. Beide Türen, Seitenairbags sind offen, auf Grund Wegfahrsperre musste der Wagen abgeschleppt werden.

Der Bremsweg wurde wenn dann von der Polizei ermittelt. Auf dem Bild kann man aber sehen, dass der blaue Audi einige Fahrzeuglängen hinter der Kreuzung steht. Beide Straßen sind 30-er Zonen.

Sie ist im Kreuzungsbereich eben nicht rechts gefahren, sondern hat die gerade "Abkürzung" genommen, um keine Zeit und Geschwindigkeit zu verlieren.

Platz zum ausweichen hatte Sie bei der Geschwindigkeit nicht, sonst wäre Sie in den roten Bus geknallt.

Deckungszusage holen und das ganze dem Anwalt überlassen. Nach Abschluß des Verfahrens uns das Ergebnis mitteilen.

Daß hier jemandem eine 100%-Schuld zugesprochen wird halte ich für aussichtslos. Also auf jeden Fall nicht einfach zahlen (macht die HUK ja eh nicht und die HUK24 noch viel weniger :D).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 9:38

Hm, dann habe ich wohl Glück bei meinem Fall mit der HUK24.

Der Unfall war am 26. Januar und am 2. Februar hatte ich 2.350 € auf meinem Konto.

Lasse den Schaden nicht reparieren, da sich das meiner Meinung nach für ein 10 Jahre altes Auto nicht mehr lohnt.

Es ist nach wie vor voll fahrtüchtig.

dann würde ich mir gar keinen Kopf machen. Reiche die Sache entspannt an die Vollkaskoversicherung weiter, die sich einen Teil beim Gegner wiederholen wird. Gleiches gilt für die Haftpflicht. Da musst Du Deine eigene Rechtschutz gar nicht bemühen.

Auf eine Teilschuld läuft es eh hinaus, damit wird Dein Rabatt hochgestuft. Ob es hinterher 30%, 50% oder 70% sind, kann Dir kompletto tutti egal sein.

am 6. Februar 2018 um 9:50

Puhhh ... 20 m Bremsweg ( damit ist ja der reine Bremsweg und nicht Anhalteweg gemeint ) sind schon eine Hausnummer in einer Tempo 30 Zone.

Ich hoffe, die Polizei hat das auch sauber dokumentiert.

War die Strasse beim Unfall schon nass oder erst bei den Fotos ?

Auf jeden Fall die eigene Versicherung auf den Bremsweg hinweisen - die wissen schon was zu tun ist.

Nach Hamburger wie auch nach Münchener Tabelle bekommt der Unfallgegner eine nicht unerhebliche Teilschuld.

Einen eigenen Anwalt lohnt sich wegen der Schadenhöhe kaum - es sei denn Du hast eine Rechtschutzversicherung.

Hier eine Formel nach der Du ungefähr den Bremsweg errechnen kannst

Trockene Fahrbahn: (Geschwindigkeit : 10) · (Geschwindigkeit : 10)

Nasse Fahrbahn: Bremsweg bei trockener Fahrbahn + (Bremsweg bei trockener Fahrbahn) : 3

ABER der Bremsweg kann bei wenig abgefahrenen Reifen, niedrigen Temperaturen und nasser Fahrbahn bei 20 m noch im Bereich von bis zu + 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung liegen und dann wird es schwer dem Unfallgegner eine Teilschuld nachzuweisen.

am 6. Februar 2018 um 9:55

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Februar 2018 um 10:40:11 Uhr:

dann würde ich mir gar keinen Kopf machen. Reiche die Sache entspannt an die Vollkaskoversicherung weiter, die sich einen Teil beim Gegner wiederholen wird. Gleiches gilt für die Haftpflicht. Da musst Du Deine eigene Rechtschutz gar nicht bemühen.

Auf eine Teilschuld läuft es eh hinaus, damit wird Dein Rabatt hochgestuft. Ob es hinterher 30%, 50% oder 70% sind, kann Dir kompletto tutti egal sein.

Der TE hat doch geschrieben, das er er seinen Schaden nicht reparieren lassen möchte.

Macht Sinn wenn das Fahrzeug alt ist und er sich die Hochstufung in der Kaskoversicherung ersparen möchte.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 6. Februar 2018 um 10:38:51 Uhr:

Hm, dann habe ich wohl Glück bei meinem Fall mit der HUK24.

Der Unfall war am 26. Januar und am 2. Februar hatte ich 2.350 € auf meinem Konto.

Mit Teilschuld beim Unfallgegner entfällt meist die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko (mußt mal nachfragen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Februar 2018 um 10:55:44 Uhr:

Der TE hat doch geschrieben, das er er seinen Schaden nicht reparieren lassen möchte.

Macht Sinn wenn das Fahrzeug alt ist und er sich die Hochstufung in der Kaskoversicherung ersparen möchte.

Aber er hat fiktiv abgerechnet, da geht die dann auch hoch.

Wobei die bei einem alten Auto oft sowieso nicht mehr sinnvoll ist.

Gruß Metalhead

VK kann billiger als TK sein. Hängt halt von der SF ab.

Wenn bei ermitteltem Bremsweg von 20 Metern, in einem Bereich in dem nur 30 gefahren werden darf, wo derjenige auch die Vorfahrt von rechts gewähren müsste, die Schuld auf jemand anderen abgewälzt werden soll, weiß ich auch nicht was da schief läuft. :confused:

Die Frage ist doch, ob wirklich was ermittelt wurde oder ob lediglich die Endposition des Audi eingemessen wurde. Das sieht in etwa nach 20 m hinter der Kollisionsstelle aus. Daraus lässt sich aber noch lange kein Bremsweg ableiten.

Von Spuren auf der Fahrbahn sieht man zumindest bei den beiden Bildern nichts und wird auch schwer, wenn es zum Unfallzeitpunkt nass gewesen ist und zusätzlich das Auto noch ABS gehabt hat.

Wer vertraut, dass die Polizei bei einem solchen Unfall "ermittelt" oder auch genau die Spuren zuordnen kann bzw. ausreichend und gute Lichtbilder macht. Der kann sich im weiteren Verlauf schwer ärgern, daher immer selbst ausreichend Bilder machen, ein Smartphone hat ja mittlerweile fast jeder dabei.

am 6. Februar 2018 um 10:20

Wenn die Schilderung des TE stimmt, würde ich trotz allem auf eine Teilschuld plädieren. Denn wer so rambomäßig unterwegs ist sollte auch einen Denkzettel erhalten. Vorrecht haben ist das eine, vorrecht erzwingen ist das andere. Wohlgemerkt wenn die Angaben des TE richtig sind.

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