1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfall am Stoppschild

Unfall am Stoppschild

Moin,
heute ganz blöde Situation. Ich fahre an ein Stoppschild ran, halte kurz an der Haltelinie. Da mir parkende Autos die Sicht versperren taste ich mich langsam in die Kreuzung ein, da taucht plötzlich ein Motorradfahrer von links auf überbremst das Motorrad und kommt dadurch zu Fall. Leichter Sachschaden am Motorrad und einge Schürfwunden am Fahrer. Der wirft mir nun vor ich hätte ihm die Vorfahrt genommen. Aus meiner Sicht ist er mit ungemessen hoher Geschwindigkeit, 30 Zone, im Regen zu schnell gewesen und hat dann als er mich gesehen hat über reagiert. Im Grunde wäre ein ausweichen oder bremsen gar nicht nötig gewesen da 90% der Fahrbahn noch frei war (Einbahnstraße). Die Motorradfahrer wollte die Polizei rufen, meinte dann jedoch das die ihm gesagt hätten das wir nur den Unfallbericht ausfüllen sollen, das nichts gröberes passiert ist. Ich habe eine Dashcam im Auto die alles aufgezeichnet hat. Unfall habe ich der Versicherung gemeldet.

Da es mein erster Unfall war: Klärt das jetzt alles die Versicherung oder muss ich mit weiteren (strafrechtlichen Konsequenzen) rechnen?

100 Antworten

Genauso wie der TE die Straße nicht einsehen konnte, wie er angegeben hat, konnte der Motorradfahrer ihn erst wahrnehmen, als er in seine vorfahrtsberechtigte Straße eingefahren ist.
Auch der Anhalteweg auf die Sichtweite ist nicht von Belang, wenn auf halber oder noch früher einer auf deine Fahrbahn einfährt.
Die Vorfahrt lag beim Motorradfahrer, der TE war wartepflichtig und hat mit dem Einfahren den Motorradfahrer zur Notbremsung genötigt, veranlasst und war damit Unfallverursacher. Dazu kommt sowieso noch die Gefährdungshaftung des Stärkeren.

Hier werden doch nur Argumente gesucht sich aus der Verantwortung, moralisch wie wirtschaftlich zu ziehen.

Man kann nur froh sein, dass es nicht zu größeren Personenschäden gekommen ist und so glimpflich abging.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juni 2023 um 21:06:20 Uhr:


Wenn ich hier dann lese, der auf der Vorfahrtsstraße muss aufpassen und wenn schon im Vorfeld nicht langsamer wird, so dass ein Unfall nicht passieren kann, sonst trägt er einen Großteil am Unfall, so geht mir etwas die Hutschnur hoch und erklärt auch, warum einige Wartepflichtige einfach fahren, denn sie haben den Anspruch, dass ich aufzupassen habe. 🙁

Das Gegenteil ist der Fall, denn in der der StVO steht ganz klar in §8, Absatz 2:

Du schreibst es doch selber: "... außer natürlich, sollte der Wartepflichtige die Vorfahrt verletzten, einen Unfall nach seinen Möglichkeiten zu verhindern. ..."

Dazu gehört eben auch an engen unübersichtlichen Stellen langsamer und mit erhöhter Vorsicht zu fahren.

Zitat:

Geht dies nicht und es kommt zum Unfall, liegt die Hauptschuld auf alle Fälle beim Vorfahrtsmissachter. Sieht dieser das anders, ist er nachweispflichtig.

Ja und wenn die Schilderung des TE hier stimmt, ist er eben kein Vorfahrtsmissachter.

Und damit trifft ihn nicht automatisch die Hauptschuld.

Zitat:

Ich finde es bedenklich, dass dem TE hier gut zugeredet wird, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er auf die Schnauze fällt, wenn er auf euch hört. Nur, wenn mit seinem Video beweisen kann, dass er sich wirklich sehr langsam in die Kreuzung reingetastet hat, so langsam, dass man davon ausgehen kann, dass der Motoradfahrer auch dann bauz gemacht hätte, wenn da ein stehendes Hindernis gewesen wäre, nur dann besteht die Hoffnung, dass der Motoradfahrer die Hauptschuld am Unfall zu tragen hat.

Wir reden hier nur davon, dass wenn der Motorradfahrer wirklich einfach nur falsch reagiert hat, der TE, trotz dass er aus einer Seitenstrasse kam, nicht Schuld sein MUSS.

Zitat:

Ich bezweifle aber, dass er dies nachweisen kann,

Mit der Dash-Cam ganz einfach...

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 5. Juni 2023 um 19:04:22 Uhr:


Ich gebe dir schon Recht, dass wir von hier aus nicht entscheiden können, wie es wirklich war. Aber damit können wir dem TE auch nicht perse die Schuld zuschieben.

Stimmt, aber es muss mehr vom TE kommen, denn in erster Instanz hat er nur in den Kreuzungsbereich einzufahren, wenn das gefahrlos möglich ist. Nicht so derjenige, der Vorfahrt hat. Und wenn nicht mal seine Angaben überzeugen ... ja woher sollen die denn dann kommen? Vom Unfallgegner garantiert nicht.

Und am Ende klingt diese theoretische vollkommen uneinsehbare Kreuzung auch nicht so furchtbar wahrscheinlich. Und am Ende wird die Wahrheit ein wenig wahrscheinlich in der Mitte liegen. Meist passiert so etwas, wenn zwei schlampern. Das blöde für den TE ist, in einem solchen Fall zieht normalerweise der den Kürzeren, der Vorfahrt hätte gewehren müssen.

Wo steht denn, dass die Vorfahrtsstraße für den Motorradfahrer unübersichtlich war? Und die eventuell falsche Reaktion (wie hätte der Motorradfahrer denn auf den einfahrenden PKW reagieren sollen?) ist durch das Verhalten des Autofahrers verursacht und ihm daher zuzurechnen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2023 um 21:14:25 Uhr:


Uwe dann hoffe ich nicht das du mal an meine Frau gerätst. Sie reagiert oft ein wenig über, haut auf die Bremse wenn nur in der Seitenstraße ein Anschein eines Fahrzeuges ist. Da rede ich oft mit ihr.

Willst du wirklich das, wenn sie da mal Scheiße baut, das dir vorgeworfen wird das du die Vorfahrt nicht beachten wolltest.

Ich verstehe deinen Beitrag wirklich nicht, was du sagen möchtest.

Wenn ich hinter deiner Frau fahre, bremse ich. Wenn ich aus der Seitenstraße komme, hält sie. Wie soll es zu einem Unfall kommen?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 5. Juni 2023 um 21:25:50 Uhr:


Du schreibst es doch selber: "... außer natürlich, sollte der Wartepflichtige die Vorfahrt verletzten, einen Unfall nach seinen Möglichkeiten zu verhindern. ..."
Dazu gehört eben auch an engen unübersichtlichen Stellen langsamer und mit erhöhter Vorsicht zu fahren.

Nö. Ich muss mit Kindern und mit älteren Mitbürgern rechnen, aber nicht mit blöden Autofahrern, die die Vorfahrt nicht beachten. Ich werde daher auf einer Vorfahrtsstraße nicht an jeder Kreuzung schon im Vorfeld langsamer und sehe auch keinen anderen Autofahrer, die das machen. Wer so etwas fordert, ist weltfremd. So hart muss das gesagt werden.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 5. Juni 2023 um 21:25:50 Uhr:


Ja und wenn die Schilderung des TE hier stimmt, ist er eben kein Vorfahrtsmissachter.
Und damit trifft ihn nicht automatisch die Hauptschuld.

Das Problem ist, wenn man dann nach der Geschwindigkeit fragt, mit der reingetastet wird, kommt meist Schrittgeschwindigkeit, siehe auch hier in einem Beitrag weiter oben. Daher habe ich den TE gefragt, mit welcher Geschwindigkeit er sich reingetastet hat. Es hilft den TE nicht, wenn man nichts hinterfragt und er später dann auf die Nase fällt. Besser ist es die Punkte jetzt anzusprechen und zu klären. Warten wir doch auf seine Antwort und wir wissen mehr.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juni 2023 um 22:00:51 Uhr:


Das Problem ist, wenn man dann nach der Geschwindigkeit fragt, mit der reingetastet wird, kommt meist Schrittgeschwindigkeit, siehe auch hier in einem Beitrag weiter oben. Daher habe ich den TE gefragt, mit welcher Geschwindigkeit er sich reingetastet hat.

Wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist, man mag es in dem Moment als recht vorsichtig empfunden haben, aber am Ende wäre es sicher noch ein bis zwei Nummern vorsichtiger gegangen. Und damit ist man auch mit einem Video in der Falle. Im Zweifel wird das auseinander genommen bis zum geht nicht mehr und da wird der TE verlieren.

Dabei mag der Motoradfahrer eben auch seinen Beitrag geliefert haben, aber der muss halt in der Verkehrssituation weit weniger liefern als der TE.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juni 2023 um 22:00:51 Uhr:



Nö. Ich muss mit Kindern und mit älteren Mitbürgern rechnen, aber nicht mit blöden Autofahrern, die die Vorfahrt nicht beachten. Ich werde daher auf einer Vorfahrtsstraße nicht an jeder Kreuzung schon im Vorfeld langsamer und sehe auch keinen anderen Autofahrer, die das machen. Wer so etwas fordert, ist weltfremd. So hart muss das gesagt werden.

Von "an jeder Kreuzung" redet ja niemand.

Nur von den Kreuzungen, die so eng und zugeparkt sind, dass ausfahrender Verkehr wie in diesem Fall zu einem Problem werden könnte.

Und wenn du doch schon mit Kindern und anderem rechnen musst, was dich immer und jederzeit zum Bremsen zwingen könnte, warum bringt dich dann ein Fahrzeug zu Fall, dass sich vorsichtig in eine Kreuzung tastet?
So unwahrscheinlich wäre es schließlich nicht, dass genau vor dir jemand achtlos rausfährt.

Auch wenn du es gern möchtest, du kannst die Rechtslage nicht umdrehen. Ich zitiere nochmal:

Zitat:

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.

Der, der die Vorfahrt achten muss, hat alle Pflichten und keine Rechte und nicht umgekehrt.

Gruß

Uwe

Die Abgabe der Schrittgeschwindigkeit kam von mir, nicht von TE. Und ja, ich fahre da auch langsamer, mit dem Fuß auf der Bremse.
Ansonsten trifft doch dieser Satz
"Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist"
Genau das Verfahren des TE. Was soll er denn noch machen?
Ich habe auch nicht behauptet, daß der Motorradfahrer zu schnell war, sondern nur, dass er zu schnell für diese Stelle war.

Ich kenne Wohnsiedlungen, wo rechts-vor-links gilt und die Straßen so zugebaut sind, daß man sich in fast jede Kreuzung Reintasten muss. Und wenn man dann jemanden von rechts kommen sieht, hat man ihm schon die Vorfahrt genommen, weil das eigene Auto schon halb in die Querstraße ragt. Auch als Vorfahrtberechtigter bin ich da immer bremsbereit herangefahren, ich wusste ja, daß der Querverkehr mich erst sieht, wenn es zu spät ist...

Zitat:

@mattalf schrieb am 5. Juni 2023 um 05:15:52 Uhr:


Motorrad-automatisch zu Schnell. Das ist das was die meisten sehen wenn ein Motorrad kommt. Egal wie schnell er tatsaechlich faehrt. Motorrad und Unfall bedeutet fuer die meisten Leute das der Motorradfahrer gerast ist. Der TE kann doch das Video hoch laden. Erst dann kann man ein Urteil faellen.

Grundsätzlich ist nichts - auch kein Motorrad - im StV plötzlich da.
Das Beamen wurde noch nicht erfunden.
Das ist meistens die gängige schlechte Ausrede, wenn man selbst nicht richtig geschaut hat und dann überrascht war.

Daher bin ich mir nicht so sicher wie glaubwürdig die Geschichte ist. Natürlich kann’s sein, dass der Kradler den Fehler gemacht hat.

Ohne Video aber nicht zu beurteilen.

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juni 2023 um 22:36:58 Uhr:


"Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist"

Und was steht im nächsten Satz? Ich habe ihn doch extra fett markiert, damit er nicht übersehen wird.

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juni 2023 um 22:36:58 Uhr:


Genau das Verfahren des TE. Was soll er denn noch machen?

Wir warten noch auf die Antwort vom TE, wie langsam er sich reingetastet hat. Es musste sich jedenfalls so langsam reintasten, dass der Motorradfahrer nur unwesentlich behindert wird. Kann natürlich sein, dass der Motorradfahrer total gepennt hat (Handy daddlen oder so), was ich mir allerdings kaum vorstellen kann.

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juni 2023 um 22:36:58 Uhr:


Ich habe auch nicht behauptet, daß der Motorradfahrer zu schnell war, sondern nur, dass er zu schnell für diese Stelle war.

Das kann nicht sein, weil nirgendswo steht, dass auf der Vorfahrtstraße an jeder Kreuzung die Geschwindigkeit von 30 km/h noch weiter zu reduzieren ist.

Zitat:

@Elderian schrieb am 5. Juni 2023 um 22:36:58 Uhr:


Ich kenne Wohnsiedlungen, wo rechts-vor-links gilt und die Straßen so zugebaut sind, …

Hier geht es nicht um rechts vor links, wo ja die Geschwindigkeit reduziert werden muss, weil ein Fahrzeug von rechts kommen kann, sondern um eine Vorfahrtstraße, auf der dies nicht notwendig ist.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juni 2023 um 22:51:43 Uhr:


Und was steht im nächsten Satz? Ich habe ihn doch extra fett markiert, damit er nicht übersehen wird.

Seltsame Art zu markieren bei dem Thema:

In dem Satz den du nicht fett markiert hast steht genau das Verhalten das der TE nach seiner Schilderung gemacht hat.

Da keine Polizei da war wundert mich dass wichtige Punkte auf 6 Seiten untergehen, einer hat es am Rande angemerkt: WO lag das Motorrad nach dem Sturz? Sieht man das auf der Dashcam oder gibt es Fotos?

Metall auf Asphalt rutscht deutlich schlechter als Reifen bei starker Bremsung. Lag das Motorad noch vor der Kreuzung auf der Straße? Oder schon fast oder ganz vor dem Auto? Wie lange ist das her? Sieht man an der Unfallstelle noch Kratzspuren vom nach dem Sturz rutschenden Motorrad auf dem Boden? Irgendwas dass helfen könnte den Unfall zu rekonstruieren?

30km/h, das sind selbst bei Regen und normal kräftiger Bremsung kaum 15m Bremsweg. Geübte Vollbremsung bei nasser Straße sind vielleicht 6-7m aus dem Tempo, bei trockener Straße unter 5. (Fahrschulformel 4,5m). Reaktionsweg bei 1s Reaktionszeit unter 10m. Also alles ziemlich wenig.

Ob es jetzt knapp war (Hauptschuld TE) oder der Motorradfahrer aus Schreck unnötig früh überbremst hat (Fahrfehler) ist nach den Schilderungen nicht zu entscheiden. Wird schlimmstenfalls am Ende vor Gericht entschieden wer wieviel oder ggf. die alleinige Schuld hat. Es gelten aber auch so Dinge wie "nur so schnell fahren dass man sein Fahrzeug ständig beherrscht". Beim kräftigen Bremsen stürzen ... hmm.

IMHO Teilschuld beider, Teilung von den konkreten Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Juni 2023 um 23:26:12 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juni 2023 um 22:51:43 Uhr:


Und was steht im nächsten Satz? Ich habe ihn doch extra fett markiert, damit er nicht übersehen wird.

Seltsame Art zu markieren bei dem Thema:

In dem Satz den du nicht fett markiert hast steht genau das Verhalten das der TE nach seiner Schilderung gemacht hat.

In dem einen Satz steht, dass der auf der Vorfahrtstraße nicht gefährdet und nicht wesentlich behindert werden darf und im anderen wird das mit den nicht wesentlichen behindern wiederholt.

So hat sich der TE verhalten? Im Falle eines Unfalls, ist das eine eigenartige Ansicht von dir.

Ich schreibe hier so hart, weil es dem TE nicht hilft, alles schön zu reden. Ich habe schon mehrere Threads ähnlicher Art erlebt, in der sich das sehr langsam Reintasten, dann nach Nachfrage doch nicht so langsam war. Sollte das auch hier der Fall sein, dann wird durch euer Schönreden der TE in eine Falle getrieben, die finanziell teuer für den TE werden kann.

@Flupomax
Nimm das also bitte nicht persönlich und sorry für die etwas harten Worte.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Juni 2023 um 23:26:12 Uhr:


IMHO Teilschuld beider, Teilung von den konkreten Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Das der Motorradfahrer auch ein Teilschuld trägt, will ich ja gar nicht widersprechen, siehe auch mein Beitrag weiter oben.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Juni 2023 um 22:51:43 Uhr:


Hier geht es nicht um rechts vor links, wo ja die Geschwindigkeit reduziert werden muss, weil ein Fahrzeug von rechts kommen kann, sondern um eine Vorfahrtstraße, auf der dies nicht notwendig ist.

Gruß

Uwe

Ist es nicht?
Und ich dachte, auch auf Vorfahrtsstraßen sei jederzeit mit dem Fehlverhalten von anderen zu rechnen.

Und damit wären wir wieder dabei: wer nur wegen eines Autos, das sich vorsichtig in die Vorfahrtsstraße bewegt -nicht rücksichtslos die Vorfahrt nehmend, sondern erkennbar wartepflichtig verhaltend- mit dem Motorrad stürzt, der hat etwas Falsch gemacht.

Und vielleicht kannst du uns ja erhellen, wie der TE sich aus deiner Sicht schuldfrei hätte verhalten können?

Nur aus dem Sturz des Motorrades kann man jedenfalls keine Schuld des TE ableiten. Oder wärst du z.B. schuld, wenn ein Motorradfahrer stürzt, weil er sich in einer Kurve vor dir als Gegenverkehr erschrickt, obwohl du in deiner Spur bleibst?
Wenn der TE sich regelkonform verhalten hat, ändert da auch der gestürzte Motorradfahrer nichts dran. Vorfahrt hin oder her.

Und ob das nachher für ihn vor Gericht teuer wird, liegt doch einzig und allein daran, wie ehrlich er sich selber gegenüber ist. Ist er vorsichtig in die Kreuzung gekrochen oder ist er einfach losgefahren? Das kann er sich ja in Ruhe noch einmal auf Video ansehen...

Hier wird doch von allen alles mögliche rein interpretiert. Der TE hat mehrfach geschrieben, dass er am Stoppschild gehalten hat und danach extrem langsam (nicht Schritt!) in den Mündungsbereich der Kreuzung gefahren ist, und sich zum Zeitpunkt des Sturzes noch fast vollständig im Mündungsbereich befunden hat. Das ganze hat er als Dashcamaufnahme, die genau dieses Verhalten beweist.

Aus keinen der ganzen Zitate und Paragraphen geht hier eine Behinderung oder sogar Gefährdung hervor. Offensichtlich hat der Motorradfahrer absolut überreagiert.

Alles unter der Annahme, dass die Aussagen des TE korrekt sind. Wenn sie das natürlich nicht sind, dann fällt alles in sich zusammen. Mit 5-10km/h reingerollt, ruckartig gebremst und schon wäre die Behinderung oder sogar Gefährdung da. Wie schon geschrieben macht es aber keinen Sinn, das anzunehmen, da wir nur die Beschreibung des TE kennen, und der wäre schön blöd, wenn er sich selbst belüft 😉

Ähnliche Themen