Unfall am Stoppschild

Moin,
heute ganz blöde Situation. Ich fahre an ein Stoppschild ran, halte kurz an der Haltelinie. Da mir parkende Autos die Sicht versperren taste ich mich langsam in die Kreuzung ein, da taucht plötzlich ein Motorradfahrer von links auf überbremst das Motorrad und kommt dadurch zu Fall. Leichter Sachschaden am Motorrad und einge Schürfwunden am Fahrer. Der wirft mir nun vor ich hätte ihm die Vorfahrt genommen. Aus meiner Sicht ist er mit ungemessen hoher Geschwindigkeit, 30 Zone, im Regen zu schnell gewesen und hat dann als er mich gesehen hat über reagiert. Im Grunde wäre ein ausweichen oder bremsen gar nicht nötig gewesen da 90% der Fahrbahn noch frei war (Einbahnstraße). Die Motorradfahrer wollte die Polizei rufen, meinte dann jedoch das die ihm gesagt hätten das wir nur den Unfallbericht ausfüllen sollen, das nichts gröberes passiert ist. Ich habe eine Dashcam im Auto die alles aufgezeichnet hat. Unfall habe ich der Versicherung gemeldet.

Da es mein erster Unfall war: Klärt das jetzt alles die Versicherung oder muss ich mit weiteren (strafrechtlichen Konsequenzen) rechnen?

100 Antworten

Schade das nicht alle so toll fahren können wie Du.
Wenn der Motorradfahrer das Auto auch erst sehr spät wahrnehmen kann ist das eine Augenblicksentscheidung.
Und die ist bei den meisten die Bremse.
Was Du theoretisch alles tun würdest oder getan hättest spielt dabei keine Rolle.
Da kannst Du theoretisieren bis der Arzt kommt.
Es ändert Null an der Vorfahrtsmißachtung.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. Juni 2023 um 18:52:54 Uhr:



Es ändert Null an der Vorfahrtsmißachtung.

Die es ja eben nicht gab.

Augenblicksentscheidung schön und gut. Aber deshalb ja die Frage: Wie weit stand der PKW denn schon in der Strasse? MUSSTE gebremst werden oder hätte es ein kleiner Schlenker nicht getan?

Und ja, der Motorradfahrer konnte die Einmündung vermutlich genauso schlecht einsehen. Deshalb fährt man an solchen Stellen ja auch vorsichtig und nicht unbedingt am rechten Fahrbahnrand....

Ich gebe dir schon Recht, dass wir von hier aus nicht entscheiden können, wie es wirklich war. Aber damit können wir dem TE auch nicht perse die Schuld zuschieben.

Und, um mal von der Theorie weg zu kommen: Mir wurde selbst schon auf zwei Rädern bei Regen die Vorfahrt genommen. Und da fuhr der PKW wirklich los und versperrte mir die ganze Strasse. Geschätzte 20m vor mir. Nix passiert. WEIL ich mich an das von mir Geschriebene selber halte. Und nein, ich bin kein perfekter Fahrer...

Was wir oder andere getan hätten ist ja gar nicht die Frage,Fakt ist das TE in die Straße einfuhr die er nicht einsehen konnte.
Ich könnte genauso mutmaßen das er schneller war als er geschrieben hat,somit hätte der Motorradfahrer gar keine andere Wahl gehabt.
Es ging mir nicht um Schuldzuweisung,sondern nur darum das er grundsätzlich die Vorfahrt mißachtet hat und temporär den Unfall verursacht hat.
Das ist unbestreitbar,ob der Motorradfahrer zu schnell war oder anderweitig hätte reagieren können steht auf einem ganz anderen Blatt.
Das könnte dann aber nur ein entsprechendes Gutachten klären.
Ob das dann für eine Teilschuld sprechen würde ist auch eine andere Sache.
Es reicht nämlich nicht das etwas möglich wäre,sondern das es theoretisch für jeden hätte vermeidbar sein können.
Und das ist hier erst einmal nicht belegt.

Deshalb gehe ich erst einmal davon aus das der Motorradfahrer einen Grund gesehen hat zu bremsen.

Ich fahre mit dem Fahrrad zur Arbeit,käme aber nie auf die Idee damit auf meine Vorfahrt zu bestehen wenn ich dafür unterm Auto liege.

Genauso als ich jahrelang nur Motorrad gefahren bin.
Und Grund zum Bremsen hatte ich da auch reichlich.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 5. Juni 2023 um 19:26:22 Uhr:


Es ging mir nicht um Schuldzuweisung,sondern nur darum das er grundsätzlich die Vorfahrt mißachtet hat und temporär den Unfall verursacht hat.

Was er ja eben nich getan hat, wenn seine Schilderung zutrifft.
Siehe (https://bussgeldrechner.com/vorfahrtsmissachtung/): "...Weitergefahren werden darf selbstverständlich nur dann, wenn die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer weder behindert, noch gefährdet werden. Sollte es sich dabei um unübersichtliche Kreuzungen oder Einmündungen handeln, so darf sich der betroffene Fahrer langsam herantasten, bis er die nötige Übersicht hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer auch beim Abbiegen nicht behindert werden. ..."

Der TE hat sich vorsichtig bis zur Sichtlinie herangetastet. Also keine Vorfahrtsmissachtung.
(Wenn er denn wirklich vorsichtig und langsam gefahren ist)
Und dieses vorsichtige Heranfahren an die Sichtlinie hätte auch der Motorradfahrer als solches erkennen sollen/müssen.
Und damit kann durchaus auch der Motorradfahrer alleiniger Verursacher des Unfalles sein.

Hängt natürlich wirklich von der Geschwindigkeit des TE ab.

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Ich kenne den Text,dazu gibt es dann Erlüterungen die sogar von Millimeterarbeit schreiben.
Der Knackpunkt ist da sicher die Geschwindigkeit.
Für den Motorradfahrer war die wohl zu hoch.

Weil er selbst anscheinend nicht angepasst gefahren ist und sich auf die Schnauze gelegt hat. Hör bitte endlich auf, da irgendwas hinein zu interpretieren, was da nirgends steht.

Anscheinend kannst Du ja teilweise auch sehr gut,nicht immer aus dem Glashaus mit Steinen schmeißen.

Beweis des ersten Anscheins - Unfall im Kreuzungsbereich, der eine hat ein Stoppschild, der andere die Vorfahrt. Dann wird widerlegbar vermutet, dass der Typ aus der untergeordneten Straße die Vorfahrt verletzt hat. Die Einstellung des TE "hab zwar nichts sehen können, aber irgendwie muss ich in die Straße kommen" klingt ein wenig nach "Augen zu und durch".

Und all die "der hätte einen Schlenker machen müssen" sollten das mal selbst bei Tempo 30 machen. Erstaunlich, wie viel Platz da gebraucht wird. Und das in einer Einbahnstraße, wo die geparkten Autos dem TE die Sicht versperrt haben. Wohin sollte der Motorradfahrer dann ausweichen? Nach links in die Fahrtrichtung des PKW? Oder nach rechts in die geparkten PKW?

Keine Ahnung wie oft am Tag ich am Stoppschild anhalte und mich dann weiter vortaste um Sicht zu bekommen. Ist bis jetzt immer gut gegangen. Ich denke, lt. Schilderung des TE hat er alles richtig gemacht, ihm blieb ja auch keine andere Wahl.

Ich kann die Kritik der Kollegen hier die dem TE ein Versagen vorwerfen nicht verstehen.
Was hättet ihr getan ohne Sicht ? Einen Einweiser einbestellt ?

Keine Ahnung was hier schief gegangen ist, eine Überreaktion? Davor hatte ich auch immer Bammel auf meiner Dicken, die Zangen vorne haben ohne Gnade zugepackt. Ich bin dann letztendlich sehr defensiv gefahren, was dann aber Druck von hinten erzeugt hat. Man schafft es nicht auf der Straße es allen recht zu machen, dazu sind die Menschen zu unterschiedlich und viele haben einen zu kleinen Horizont überhaupt einzuordnen was da gerade wer warum macht.

Dass der TE hier wegen geparkter Autos nicht in die Vorfahrtsstraße einsehen kann, ist jedoch sein Problem, nicht das des Motorradfahrers.

Peter hat recht!

So, ich bin heute auf eine Vorfahrtsstraße eingefahren, parallel dazu ein Radweg, der nicht weitgenug einsehbar war. Ich habe mit über den Radweg getastet. Als ich dann sicher war, dass kein Fahrrad kommt, bin ich losgefahren und habe auf den Tacho geschaut. Es waren 2 km/h. Da das Losfahren und Schauen gleichzeitig war, hatte ich wohl schon geringfügig beschleunigt und die Reintastgeschwindigkeit war noch geringer als die 2 km/h.

Dann kenne ich auch noch eine Seitenstraße, die in eine Vorfahrtsstraße mündet. An dieser stehen parkende Autos und die Sicht ist noch schlechter als beim obigen Beispiel mit dem Radweg. Dort taste ich mich noch langsamer auf die Vorfahrtsstraße.

Wenn ich hier dann lese, der auf der Vorfahrtsstraße muss aufpassen und wenn schon im Vorfeld nicht langsamer wird, so dass ein Unfall nicht passieren kann, sonst trägt er einen Großteil am Unfall, so geht mir etwas die Hutschnur hoch und erklärt auch, warum einige Wartepflichtige einfach fahren, denn sie haben den Anspruch, dass ich aufzupassen habe. 🙁

Das Gegenteil ist der Fall, denn in der der StVO steht ganz klar in §8, Absatz 2:

Zitat:

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.

Es geht ganz klar aus dem Text hervor, dass der Wartepflichtige alle Pflichten hat und somit braucht der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße gar nichts machen, außer natürlich, sollte der Wartepflichtige die Vorfahrt verletzten, einen Unfall nach seinen Möglichkeiten zu verhindern. Geht dies nicht und es kommt zum Unfall, liegt die Hauptschuld auf alle Fälle beim Vorfahrtsmissachter. Sieht dieser das anders, ist er nachweispflichtig.

Ich finde es bedenklich, dass dem TE hier gut zugeredet wird, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er auf die Schnauze fällt, wenn er auf euch hört. Nur, wenn mit seinem Video beweisen kann, dass er sich wirklich sehr langsam in die Kreuzung reingetastet hat, so langsam, dass man davon ausgehen kann, dass der Motoradfahrer auch dann bauz gemacht hätte, wenn da ein stehendes Hindernis gewesen wäre, nur dann besteht die Hoffnung, dass der Motoradfahrer die Hauptschuld am Unfall zu tragen hat.

Ich bezweifle aber, dass er dies nachweisen kann, so dass dem Motorradfahrer höchstens eine Teilschuld trifft. Wenn der Motorradfahrer aber keine hohen Schadensansprüche stellt, wird die Versicherung vermutlich einen Teufel tun, eine Teilhaftung dem Motorradfahrer anzulasten, denn das ganze Verfahren dies zu tun, wird für die Versicherung wesentlich teuer, als den ganzen Schaden zu zahlen.

Also müsste das der TE selbst durchsetzen. Ich würde mir das nicht antun.

Gruß

Uwe

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2023 um 20:51:39 Uhr:


Dass der TE hier wegen geparkter Autos nicht in die Vorfahrtsstraße einsehen kann, ist jedoch sein Problem, nicht das des Motorradfahrers.

Trotzdem gilt schon lange nicht mehr, das der Schuld hat der hinten auffährt, es ist inzwischen ein wenig komplexer, das wird auch in der Rechtssprechung berücksichtigt.

Ich selber taste mich oft auch im Schneckentempo in eine Kreuzung hinein, gerade bei Rechts vor Links, wo andere einfach durchbrettern. Wenn da etwas schief gehen sollte werde ich mir keine Vorwürfe machen, da liegt auch noch ein Versagen woanders vor.

Ich denke hier beim TE wird die Aufnahme der Dashcam aussagekräftig genug sein um zu beurteilen ob er vllt. doch zu rasant eingefahren ist oder einfach alles getan hat was in seiner Möglichkeit stand.

Uwe dann hoffe ich nicht das du mal an meine Frau gerätst. Sie reagiert oft ein wenig über, haut auf die Bremse wenn nur in der Seitenstraße ein Anschein eines Fahrzeuges ist. Da rede ich oft mit ihr.

Willst du wirklich das, wenn sie da mal Scheiße baut, das dir vorgeworfen wird das du die Vorfahrt nicht beachten wolltest.

Den Fall des TE kann hier niemand wirklich beurteilen, die Grenzen sind hier auch eng gesetzt ab wann hier wer einen Fehler gemacht hat.

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