Unfall als tageszulassung
Hi, hab mir meinen Kia ProCeed beim Händler als Tageszulassung gekauft.
Bedeutet das ich zwei Monate über den Händler fahre und dann erst das Fahrzeug übernehme. Dafür war das Auto preiswerter. (30k) Vollausstattung ohne Panorama.
Nun ist mir nach nicht mal drei Wochen fahr spaß, einer hinten rein gefahren.
Auto wird repariert, war eigentlich von außen nur ein plastik schaden.
Aber Servicekraft hat irgendwas von blechen erzählt die neu geschweißt werden müssen.
Jetzt zur frage, denkt ihr dass die den Preis reduzieren. (Eine noch nicht begonnene Finanzierung)
Da es ja jetzt kein Neuwagen mehr ist sondern ein Unfallauto.
Würde mich mal interessieren ob jemand schon mal sowas hatte und wie das ausgegangen ist bzw wieviel reduziert wird.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BraveBoot schrieb am 28. Juli 2019 um 10:18:41 Uhr:
Hi, hab mir meinen Kia ProCeed beim Händler als Tageszulassung gekauft.
Bedeutet das ich zwei Monate über den Händler fahre und dann erst das Fahrzeug übernehme.Jetzt zur frage, denkt ihr dass die den Preis reduzieren. (Eine noch nicht begonnene Finanzierung)
Da es ja jetzt kein Neuwagen mehr ist sondern ein Unfallauto.
Wie wurde das ganze denn im Kaufvertrag geregelt?
Geht das Eigentum am x.x.x an dich über und du leihst den Wagen praktisch derzeit nur?
Aber es sei gesagt:
1. Professionell reparierte Unfallwagen sind meistens nicht wirklich günstiger als Unfallfreie.
Die Versicherung wird die Reperatur und Teile bezahlen und dein Händler vermutlich die Reperatur ausführen.
2. Der Kaufvertrag ist ja bereits abgeschlossen und der Wagen wurde in DEINEM Besitz beschädigt.
Dies ist ein Umstand, für welche das Autohaus gar nichts kann und auch nichts "zahlen" muss.
3. Würde sowas dann als Masche ausgenutzt werden. Beispiel: könnte ja dein Kumpel einfach rein gefahren sein um den Preis zu drücken.
23 Antworten
Zitat:
@Zyzyx schrieb am 28. Juli 2019 um 12:43:22 Uhr:
Landgericht Ingolstadt Az.: 12 S 1523/15
Anwaltskosten werden nach Totalschaden nicht übernommen, weil die Versicherung schon am Schadenstag zugesagt hat den Schaden zu regulieren (https://www.makler-arnold.de/.../...bei-regulierungszusa_io2sbkpi.html).
Grundlage: § 254 Absatz 2 BGB (Schadenminderungspflicht)
Das dein Sachverhalt aber gänzlich ein anderer Sachverhalt ist als die gängige Praxis und der durch den BGH genannte Fall, ist dir sicherlich aufgefallen? Und das der BGH wohl deutlich über einem Langgericht steht, sollte wohl klar sein.
Wenn ich natürlich unmittelbar eine Kostenübernahme der Versicherung zugesagt bekomme, erübrigt sich die Sache mit dem Anwalt natürlich. Gängige Praxis ist das jedenfalls nicht. Und sofern mir das bekannt ist, kümmert sich ein eingeschalteter Anwalt schon um sein Honorar vom Unfallgegner. Ich hatte damals sogar zusätzlich ein Formular unterschrieben, in dem verbindlich zugesagt wurde, dass ich keinerlei Anwaltskosten tragen muss. Unabhängig vom Ausgangs des Rechtsstreits.
Die Frage ist in dem o.g. Fall ja auch wer da die Kosten berechnet hat.
Wenn die Klägerin die Summe genannt hat (oder die Versicherung praktisch einen blanko Scheck ausgestellt hat) und die Versicherung stimmt zu, dann ist doch alles super und kein Anwalt erforderlich.
Setzt die Versicherung die Summe fest, hätte sie ein gegen Gutachten anfertigen lassen können und da dieses vermutlich andere zahlen hätte ein Anwalt einsetzen können.
Alles Fakten die nicht im Urteil genannt wurden.
Außerdem klang das nach einem eher kleinen Schaden.
Ich will ja nur darauf hinweisen, dass die Aussage: "die gegnerische Versicherung muss die Anwaltskosten übernehmen" so nicht korrekt ist und niemand einfach blauäugig in diesem Glauben direkt einen Anwalt einschalten sollte, wenn man nicht bereit ist ihn ggf. selber zu zahlen. Bei den meisten Fällen ist es sehr wahrscheinlich, dass die Anwaltskosten übernommen werden, aber wenn man voreilig handelt, weil hier jeder der Überzeugung ist, dass sie absolut immer übernommen werden, kann man eben auch auf den Kosten sitzen bleiben. In dem Fall wurden sie ja z.B. auch ab dem Zeitpunkt übernehmen, als ein Anwalt notwendig wurde.
Der Anwalt sollte ja selbst am Besten wissen, wie wahrscheinlich die Kostenübernahme im jeweiligen Fall ist und dann ggf. auch wie in deinem Fall eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber ausschließen.
Im Urteil ist erwähnt, dass ein unabhängiger Gutachter von der Beschädigten beauftragt wurde, die Versicherung wollte einen Verkauf ohne Absprache ausschließen, weil die ja immer noch etwas mehr Restwert rausholen. Das war aber durch das Gutachten schon alles geregelt.
Der Anwalt wäre aber erst ab dem Zeitpunkt notwendig gewesen, ab dem die Versicherung einen höheren Restwert als der durch das Gutachten ermittelte angenommen hat.
Das steht alles im Urteil.
Der Schaden war bei knapp 7000€. Das geht nicht aus dem Berufungsverfahren hervor.
Vielen Dank für den regen Austausch.
Um die Frage zu beantworten.noch gehört das Auto dem Autohaus..
Ich schau mir nächste Woche mal an, was mein Händler sagt, da schon beim abgeben nach dem Unfall, der Services Mitarbeiter was wegen Wertverlust gesagt hatte.
Gutachter hatte sich den Wagen letzte Woche angeschaut und der musste wegen den Teilen noch mal zum händler, da er nicht wusste, was die Teile kosten, da der Wagen anscheinend noch nicht aufgeführt wird.
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Um mal auf die Ausgangsfrage einzugehen. Warum soll der Händler dich entschädigen weil du einen Unfall mit deinem Wagen hast (egal ob du schon Halter bist oder nicht.)
Da wird nicht viel zu machen sein und du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Und wenn es nur ein Plastigschaden ist und die aber Blechschaden schreiben, dann weißt dass der Händler sich direkt über die Versicherung ein paar Kröten zusätzlich holt. Versicherungsschäden werden doch eh immer pauschal abzockt äh abgerechnet, welche Werkstatt ist denn So ehrlich und sagt bescheid dass der Schaden statt 1000 doch nur 750 gekostet hat?!
Laut Vertrag ist der Wagen ein Neuwagen. Soweit stimmt es. Als Rabatt auf den Kaufpreis ist die limitierte Zulassung auf den Händler bedingt worden. Auch das wurde eingehalten. Der Wagen hat nun NACH Auslieferung und dem Nutzungsbeginn einen Unfall. Tja dumm gelaufen. Freundlich beim Händler nachfragen ob es zu machen ist. Vielleicht gibt's 100eur von dem was bei der Reperatur übrig geblieben ist...
Kosten zum Anwalt sagt dir die Rechtsschutz. Hast du keine gehst du mindestens in Vorlage.
Pech kann halt jeder mal haben. Auch wenn es wenig hilft aber es gab hier schon Leute die hatten in ähnlich kurzer Zeit ein zersprungenes Pano oder Wildschaden.
Da wird doch nichts ausbezahlt, was bei der Reparatur übrig bleibt. Ein Gutachter ermittelt den Wertverlust, des Wagens, der besteht, nachdem er ordnungsgemäß repariert wurde.
Der ermittelte Wertverlust steht aber trotzdem dem Threadersteller zu. Den kann der Händler nicht behalten, sondern muss ihn durchreichen. Das einzige Problem das ich dabei sehe, ist eben, dass der Händler da nicht unbedingt drum kämpfen wird und einfach das annimmt, was der Versicherungsgutachter ermittelt (was ggf. ja auch korrekt sein kann).
Weiteres Problem: Die Reparatur könnte lange dauern. Mein Wildschaden von Anfang Mai ist immer noch nicht komplett repariert, weil noch 2 Teile fehlen (Kühlergrill + Parksensor).
Sehr interessant. Nun gut, werde so bald ich dort war mich wieder melden und Bescheid geben was bei rum gekommen ist. @zyzyx mein Beileid, mir wurden drei Wochen gesagt und nach meinem Anruf letzte Woche, klang es danach das das Auto nächste Woche fertig wird.
Also um das nochmal zu trennen. Die Finanzierung ist unabhängig vom Unfall zu betrachten. Die Läuft einfach weiter wie bisher.
Natürlich gibt es einen Anspruch auf eine Wertminderung, die natürlich auch dem TE zusteht. Das Autohaus müsste diese weiter geben, laut Gutachten.
Das Gutachten gehört auch in die Hände des TE. Darin sieht er den Wiederbeschaffungswert und ein Angebot (mind. 3 Angebote) zum Ankauf des verunfallten Fahrzeugs.
Er kann ja nun auch entscheiden, ob er das Fahrzeug wieder verkauft oder reparieren lässt.
Ich habe damals bei meinem Unfall einfach das Schadenbüro von Schaden360 beauftragt, die haben einen Gutachter bestellt und innerhalb weniger Tage war mein Auto angekauft und der Ankaufspreis plus Reparaturkosten auf meinem Konto.
Also, hab das Auto jetzt wieder. Leider konnte mir die service Kraft nicht weiterhelfen, da sie nur die urlaubsvertretung des Kollegen ist, welcher mich betreut. Deswegen muss ich weiterhin auf ein ergebniss warten. Naja Auto läuft ja noch auf den Händler. Wird bestimmt schon. Halt euch weiterhin auf dem laufenden.