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Unfall als tageszulassung

Kia Ceed ProCeed (CD)

Hi, hab mir meinen Kia ProCeed beim Händler als Tageszulassung gekauft.
Bedeutet das ich zwei Monate über den Händler fahre und dann erst das Fahrzeug übernehme. Dafür war das Auto preiswerter. (30k) Vollausstattung ohne Panorama.
Nun ist mir nach nicht mal drei Wochen fahr spaß, einer hinten rein gefahren.

Auto wird repariert, war eigentlich von außen nur ein plastik schaden.
Aber Servicekraft hat irgendwas von blechen erzählt die neu geschweißt werden müssen.

Jetzt zur frage, denkt ihr dass die den Preis reduzieren. (Eine noch nicht begonnene Finanzierung)
Da es ja jetzt kein Neuwagen mehr ist sondern ein Unfallauto.

Würde mich mal interessieren ob jemand schon mal sowas hatte und wie das ausgegangen ist bzw wieviel reduziert wird.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BraveBoot schrieb am 28. Juli 2019 um 10:18:41 Uhr:


Hi, hab mir meinen Kia ProCeed beim Händler als Tageszulassung gekauft.
Bedeutet das ich zwei Monate über den Händler fahre und dann erst das Fahrzeug übernehme.

Jetzt zur frage, denkt ihr dass die den Preis reduzieren. (Eine noch nicht begonnene Finanzierung)
Da es ja jetzt kein Neuwagen mehr ist sondern ein Unfallauto.

Wie wurde das ganze denn im Kaufvertrag geregelt?
Geht das Eigentum am x.x.x an dich über und du leihst den Wagen praktisch derzeit nur?

Aber es sei gesagt:
1. Professionell reparierte Unfallwagen sind meistens nicht wirklich günstiger als Unfallfreie.
Die Versicherung wird die Reperatur und Teile bezahlen und dein Händler vermutlich die Reperatur ausführen.

2. Der Kaufvertrag ist ja bereits abgeschlossen und der Wagen wurde in DEINEM Besitz beschädigt.
Dies ist ein Umstand, für welche das Autohaus gar nichts kann und auch nichts "zahlen" muss.

3. Würde sowas dann als Masche ausgenutzt werden. Beispiel: könnte ja dein Kumpel einfach rein gefahren sein um den Preis zu drücken.

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Dir steht eine Wertminderung zu, bzw. dem Halter. Die Finanzierung hat damit weniger zu tun.

bedeutet doch eigentlich,dass ich weniger für das auto zahlen muss, oder?

Du bekommst von der gegnerischen Versicherung einen Betrag für den Verlust. Am besten Anwalt einschalten, zahlt auch die Versicherung.

Die Anwaltskosten werden nur übernommen, wenn der Anwalt erforderlich ist.
Und da der Halter des Autos der Händler ist, würden deine Anwaltskosten meiner Meinung nach nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Rede einfach mal mit deinem Händler. Dein Händler müsste ja den Wertminderungsbetrag an dich weiterreichen. Dadurch hat er natürlich kein größeres Interesse um die Wertminderung zu kämpfen. Du könntest einen Anwalt gegenüber deinem Händler einschalten, weil du willst ja eine Wertminderung gegen ihn geltend machen. Aber die Kosten werden dir wiederum nicht automatisch erstattet.

Zitat:

@Zyzyx schrieb am 28. Juli 2019 um 11:50:16 Uhr:


Die Anwaltskosten werden nur übernommen, wenn der Anwalt erforderlich ist.

Wenn er jetzt einen Anwalt einschaltet stimmt es schon, dass diese kosten wohl nicht übernommen werden.

Für das Autohaus gilt
"Falsch", als geschädigter steht dir sowohl Anwalt als auch Gutachter (von dir bestimmt) zu.
Diese kosten hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen, sofern die Schuld bei Ihm liegt.

Nein, der Anwalt muss erforderlich sein. Das gilt, wenn die Versicherung zum Beispiel Schmerzensgeld zu niedrig ansetzt oder die Abwicklung verzögert. Meistens trifft zum Beispiel die Verzögerung zu. Aber es stimmt einfach nicht, dass die Versicherung unter allen Umständen einen Anwalt übernehmen muss.

Exakt, Anwalt steht einem zu da er immer erforderlich ist einfach weil ich das als Geschädigter sage! Versicherungen kürzen gerne die Kostenvoranschläge. Gutachter nicht bei Kleinstbeträgen aber ab 4stellig auch kein Problem.

Zitat:

@BraveBoot schrieb am 28. Juli 2019 um 10:18:41 Uhr:


Hi, hab mir meinen Kia ProCeed beim Händler als Tageszulassung gekauft.
Bedeutet das ich zwei Monate über den Händler fahre und dann erst das Fahrzeug übernehme.

Jetzt zur frage, denkt ihr dass die den Preis reduzieren. (Eine noch nicht begonnene Finanzierung)
Da es ja jetzt kein Neuwagen mehr ist sondern ein Unfallauto.

Wie wurde das ganze denn im Kaufvertrag geregelt?
Geht das Eigentum am x.x.x an dich über und du leihst den Wagen praktisch derzeit nur?

Aber es sei gesagt:
1. Professionell reparierte Unfallwagen sind meistens nicht wirklich günstiger als Unfallfreie.
Die Versicherung wird die Reperatur und Teile bezahlen und dein Händler vermutlich die Reperatur ausführen.

2. Der Kaufvertrag ist ja bereits abgeschlossen und der Wagen wurde in DEINEM Besitz beschädigt.
Dies ist ein Umstand, für welche das Autohaus gar nichts kann und auch nichts "zahlen" muss.

3. Würde sowas dann als Masche ausgenutzt werden. Beispiel: könnte ja dein Kumpel einfach rein gefahren sein um den Preis zu drücken.

Nein, nicht weil du das als Geschädigter sagst. Oder zahlen die dir auch einen Luxuswagen als Ersatz, weil du das so sagst?
In den allermeisten Fällen wird die Versicherung einen Anwalt übernehmen müssen, weil die gängige Versicherungspraxis Anwälte notwendig macht. Beim sofortigen Einschalten eines Anwalts kann es dir aber auch passieren, das ein Gericht entscheidet, dass das Einschalten unnötig und mutwillig war oder unverhältnismäßig und dann werden die nicht übernommen.

Zitat:

@Zyzyx schrieb am 28. Juli 2019 um 12:21:03 Uhr:


Nein, der Anwalt muss erforderlich sein. Das gilt, wenn die Versicherung zum Beispiel Schmerzensgeld zu niedrig ansetzt oder die Abwicklung verzögert. Meistens trifft zum Beispiel die Verzögerung zu. Aber es stimmt einfach nicht, dass die Versicherung unter allen Umständen einen Anwalt übernehmen muss.

Eben doch.
Sobald du geschädigter bist ist der Anwalt/Gutachter Grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Deswegen raten auch alle immer dazu, sofern man keine Teilschuld hat, immer einen Anwalt einzuschalten.
PS: Gutachter von Versicherungen drücken den Preis auch gerne mal.

Quelle: Meine Rechtsschutzversicherung und eigene Erfahrung.

Zitat:

@Zyzyx schrieb am 28. Juli 2019 um 12:30:10 Uhr:


Beim sofortigen Einschalten eines Anwalts kann es dir aber auch passieren, das ein Gericht entscheidet, dass das Einschalten unnötig und mutwillig war oder unverhältnismäßig und dann werden die nicht übernommen.

Auch das ist zu verneinen, denn unsere KFZ Versicherung hat sofort gesagt nehmen sie sich einen Anwalt, der muss getragen werden.

Also selbst die Versicherungen wissen sowas.

Und wir haben Ihn sofort eingeschaltet, noch bevor irgend etwas von der geg. Versicherung kam.
und obwohl der gegner direkt alles zugegeben hat (bei Polizei)

Ein Gericht wird es nicht als unnötig ansehen solange es kein Bagatelschaden ist. Dann brauche ich aber auch keinen Gutachter. Also entscheide ich als Geschädigter ob ich einen Anwalt nehme oder nicht und keine Versicherungspraxis. Man kann ja auch erst mal so den Kostenvoranschlag der Werkstatt z.B. und eigene entstanden Kosten der Versicherung einreichen und wenn sie dann anfangen zu kürzen erst einen Anwalt nehmen der sich um den Kram kümmert. Machen tun sie es ja sowieso also kann man auch gleich einen Anwalt beauftragen.

Zitat:

@Zyzyx schrieb am 28. Juli 2019 um 12:30:10 Uhr:


Beim sofortigen Einschalten eines Anwalts kann es dir aber auch passieren, das ein Gericht entscheidet, dass das Einschalten unnötig und mutwillig war oder unverhältnismäßig und dann werden die nicht übernommen.

Ich zitiere mal:

Zitat:

Sogar der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Sie als schuldloser Beteiligter eines Unfalls das Recht haben, unmittelbar nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten.

Dies beruht auf dem Prinzip der Chancengleichheit: Immerhin können gegnerische Versicherungen deutlich mehr Erfahrung und Expertenwissen vorweisen als Geschädigte.

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-anwalt/

Und weiter:

Zitat:

Grundsätzlich gilt: Sind Sie nicht schuldig an dem Autounfall, wird der Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.

Landgericht Ingolstadt Az.: 12 S 1523/15
Anwaltskosten werden nach Totalschaden nicht übernommen, weil die Versicherung schon am Schadenstag zugesagt hat den Schaden zu regulieren (https://www.makler-arnold.de/.../...bei-regulierungszusa_io2sbkpi.html).
Grundlage: § 254 Absatz 2 BGB (Schadenminderungspflicht)

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